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Das

22939

Stadtbuch von Augsburg,

insbesondere das

Stadtrecht vom Jahre 1276,

nach der Originalhandschrift zum ersten Male herausgegeben und erläutert

von

Dr. Christian Meyer,

Archivar der Stadt Augsburg.

Mit einem lithographirten Facsimile der Handschrift.

Augsburg.

Verlag von F. Butsch Sohn.

1872.

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Einleitung.

I.

Zur Geschichte der Verfassung der Stadt.

Das Stadtbuch von Augsburg reicht mit seinen Wurzeln nicht über die Zeit der Völkerwanderung hinauf. Aus dieser war die splendidissima Rhaetiae colonia' als ein öder Trümmerhaufen hervorgegangen. 1) Der Wiederaufbau der Stadt knüpfte vorzugsweise an den Cultus der heiligen Afra an, 2) deren Grabstätte schon seit dem Ende des dritten Jahrhunderts ein Gegenstand frommer Verehrung geworden war. 3) Ob Augsburg schon

1) Eine völlige Zerstörung darf wohl aus dem Umstand abgeleitet werden, dass die Reste römischer Bauten tief unter der heutigen Oberfläche herausgegraben werden mussten. Herberger, die ält. Glasgem. S. 3.

2) Der Name der Märtyrin bildet die vorzüglichste Merkwürdigkeit der nach langer Verschollenheit wieder auftauchenden Stadt. Um das Jahr 565 erwähnt Venantius Fortunatus des Grabes der Heiligen mitten unter barbarischer, aber nicht mehr ganz heidnischer Bevölkerung: ‚pergis ad Augustam quam Vindo Lycusque fluentant, Illic ossa sacrae venerabere martyris Afrae.' Vita S. Martini ed. Brow. lib. 4. p. 340 u. Supplem. ed. Brow. p. 348, Rettberg I. 146 u. Friedrich II. 643.

3) Die ersten Christen waren wohl schon mit den römischen Legionen nach Augsburg gekommen, ohne dass jedoch das Christe.thum zu einer allgemeineren Verbreitung daselbst gelangte (Herberger im 23. Jahr. Ber. des hist. Ver. für 1857, S. LXV flg. und die ält. Glasgem. S. 4 flg. Allioli, S. 34); doch tritt uns in dem Martyrium der heil. Afra eine wohlorganisirte Gemeinde entgegen, die in der diokletianischen Verfolgung (Anfang des vierten Jahrh.) wohl nicht gänzlich zu Grunde ging. Friedrich I, 198.

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