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150 KARL HIMLY. DIE ABTEILUNG DER SPIELE IM SPIEGEL ENZ.

schiedenen Nachrichten über das Spiel, welche aus den verschie densten Zeitaltern stammen, kein befriedigendes Gesammtbild zusammenstellen kann, so bleibt immer noch die Möglichkeit, dass das Spiel sich im Laufe der Zeit sehr verändert haben kann. Auf die Gestalt des Brettes bezieht sich noch eine Stelle aus dem Laohið-yen-pi-ki 205) von Lu-Yu-Wu-Ruan 206) (1125-1210), derzufolge es im Kao-ku-thu 207) des Li Tsin-po 208) heisse, das Brett (kü s. o.) des alten" than-k'i habe die Gestalt des Deckels eines Weihrauchgefässes 209) gehabt, den man seinen mittlereren" lungk'i 210) genannt habe. Nach derselben Quelle wird, im Yuan-kienlei-hang, S. 2b, erzählt, in der Buddha-Halle des berühmten Tempels Lung-hing-sse habe sich das than-k'i-Spiel (oder Brett? kü) von Nierenstein (yü śì), aus der Hofburg der Wei, mit einer Inschrift aus den Zeitraume huang-chu (220-227) befunden, welches im Zeitraume döng-ho (1111-1117) in die Kaiserstadt gebracht worden sei. Den 8 schwarzen und 8 weissen Steinen gegenüber stehn, seit der Thang-Zeit, je 12 verschiedenfarbige Steine aus anderen Quellen, von denen das Than-k'i-sü des Liu-Tsung-Yüan (773-819) die ausführlichste zu sein scheint. Es scheint, dass die Steine teils auf das Brett gesetzt, teils in die Höhe geschlagen wurden und dass ein Stein von zwei anderen (verschiedener Farbe?) eingeschlossen (und gefangen?) werden konnte.

205) 老學庵筆記,

206) 陸游務觀·

207) Prüfung alter Abbildungen”.

208) 李進伯。

209) 香爐蓋。

210)

Der Ausdruck lung k'i ist auch von Beziehung auf die vier

Ecken in der Stelle des Möng k'i pi t'an gebraucht.

MÉLANGES.

Ueber den Verfasser und Abschreiber der chinesichen Inschrift am

Denkmal des Köl Tägin 1).

VON

FRIEDRICH HIRTH.

Wir haben bei der Entstehung einer chinesischen Steininschrift dreierlei Vorgänge zu unterscheiden. Der Verfasser als geistiger Urheber, der lediglich für den Stil verantwortlich ist, concipiert (tsuan, ); der Schönschreiber, bisweilen mit dem Verfasser identisch, oft aber auch lediglich wegen seiner berühmten Handschrift mit der Abschrift des Conceptes beauftragt, schreibt den Text mit Tusche auf Papier nieder (shu, ); der Steinmetz klebt den papierenen Text auf die geglättete Steinplatte und meiselt ihn als genaues Facsimile der Handschrift des Schönschreibers ein (lêh,, oder mu-lêh,, lit. » durchpausend eingravieren”). Die Namen des Concipienten und des Abschreibers sind auf den meisten Inschriften genannt, bei besonders berühmten Inschriften,

1) Inscriptions de l'Orkhon receuillies par l'expédition Finnoise 1890 et publiées par la Société Finno-Ougrienne. Helsingfors, 1892. Vgl. G. Schlegel, La stèle funéraire du Téghin Giogh, etc., Leiden, 1892.

auch wenn die Namen nicht erhalten sind, bekannt. Gewiegte Epigraphiker wie Ou-yang Siu, der Verfasser des grossen Corpus Inscriptionum Tsih-ku-luh (†), sind oft im Stande, an der

Form der Schriftzeichen den Schreiber ebenso sicher wieder zu erkennen wie man an gewissen Eigenthümlichkeiten des Stiles den Verfasser zu erkennen glaubt.

Zu allen Zeiten haben sich nicht nur die hervorragendsten Gelehrten, Dichter und Staatsmänner, sondern auch die Kaiser an der Herstellung von Inschriften betheiligt, indem sie einen selbst verfassten Text, oder auch das Concept eines Anderen eigenhändig für den Steinmetz abschrieben. Es liegt in solchen handschriftlichen Leistungen nach chinesischen Begriffen weder für den Monarchen noch für die Fürsten des Geistes eine Erniedrigung, da die Handschrift an und für sich im Stande ist den Inhalt eines sonst werthlosen Documentes zu adeln, wenn ihr der Genius des Schreibenden innewohnt, eine Werthschätzung mechanischen Könnens, die zwar für uns Europaeer unverständlich, aber der chinesischen Anschauung eigenthümlich und deshalb bei der Beurtheilung chinesischen Geisteslebens von Wichtigkeit ist. Dass ein Kaiser ein von einem anderen, gleichviel welchem, Verfasser herrührendes Gedicht abschreibt, um dadurch der Welt ein Denkmal seines eigenen, lediglich durch die Handschrift bethätigten Geistesfluges zu hinterlassen, ist keineswegs selten. So enthält das Kin-schih-ts'ui-pien 1) (Kap. 81, p. 9) eine leider arg verstümmelte, bereits im Tsih-ku-luh des Ou-yang Siu mitgetheilte Steininschrift vom Jahre 736, also nur drei Jahre nach der Stele des Türken-Prinzen entstanden, die, auf Befehl des Kaisers Hüan-tsung vom Staatsminister Tschang Kiu

1) der ihm Jahre 1805 veröffentlichte Thesaurus für Inschriften aller Zeiten, in 160 Büchern von Wang Tsch'ang bearbeitet. Vgl. Wylie, Notes on Chinese Literature, p. 64. Ich citiere nach der vor einigen Jahren in Shanghai veranstalteten photolithographischen Ausgabe.

ling (, vgl. Mayers' Manual, p. 6) verfasst, vom Kaiser eigenhändig abgeschrieben war. Sie wird in der Inschrift selbst als yüschu (⇓), d. h. › Kaiserliche Handschrift" bezeichnet, während wir im Tang-schu (Kap. 108, p. 11) durch Ou-yang Siu erfahren, dass Tschang Kiu-ling den Text aufsetzte. Es handelt sich auch hier um eine Grabstele, deren Held P'ei Kuang-t'ing() mit den Türken in mancherlei Beziehungen gestanden hatte, wie aus seiner Biographie (Tang-schu, 1. c., p. 9 ff.) hervorgeht. Unter den Kaisern der Dynastie Tang genossen drei, nämlich Kao-tsung (650 bis 684), Hüan-tsung, der Vater unserer Stele (713 bis 756), und Schun-tsung (805 bis 806), eines noch nach Jahrhunderten anerkannten Rufes wegen ihrer musterhaften Handschrift (Tu-schu-tsih-tschéng 24: Kap. 39, hui-k'ao, 2 p. 7). Besonders aber hat sich Hüan-tsung durch kalligraphische Leistungen hervorgethan. So wurde von ihm eine längere Grabschrift (auf seine Schwester, die Prinzessin Kin-sientschang kung-tschu, 金仙長公主), die, von Sü Kiao-tschi(徐嶠 2) verfasst, zum Theil gut erhalten, in der Nähe von Pu-tsch'êng-hien bei Si-ngan-fu aufbewahrt wird, eigenhändig niedergeschrieben. Was im Anfang dieses Jahrhunderts von dieser Grabschrift vorhanden war, findet sich im Kin-schih-ts'ui-pien (Kap. 84, p. 12) abgedruckt. Im Museum der Sung-Kaiser wurden im Anfang des 12. Jahrhunderts noch 25 von ihm herstammende Handschriften aufbewahrt (s. Süan-ho-schu-p'u,, Kap. 1, p. 4, wo sich auch eine Charakteristik seiner Handschrift findet, die ich jedoch kaum zu übersetzen wage, da die technischen Seiten einer solchen Kritik, ohne vorausgegangene praktische Studien, nicht zu ergründen sind).

Unter diesen Umständen dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir im Tang-schu (Kap. 215 в, p. 4) lesen, dass der Kaiser für den verstorbenen Türkenprinzen eine Steininschrift verfasste"; denn so verstehe ich die Worte Ti wei k'o-tz'üyü pei (

F), die Schlegel durch »l'empereur fit graver pour lui une

inscription sur une stèle" übersetzt. Gegen letztere Version wäre nichts einzuwenden, käme uns nicht eine Parallelstelle im KiuT'ang-schu (Kap. 194 ▲, p. 27) zu Hülfe, worin ausdrücklich gesagt wird, dass auf Grund Kabinetsbefehls » eine Stele errichtet wurde und dass der Kaiser selbst den Text der Stele herstellte" (A 立碑、上自為碑文). 1.LÉ). Ich sage absichtlich » herstellte”, da aus

der Stelle nicht hervorzugehen scheint, ob der Kaiser den Wortlaut der Inschrift aufsetzte (tsuan, ), oder ob er das von einem Anderen, etwa einem Minister, aufgezetzte Concept nur eigenhändig, behufs Übertragung auf die Steinplatte, abschrieb (schu, ), oder beides. Ich vermuthe das Letztere aus folgenden Gründen.

Wie weiland dem lateinischen Aufsatz, den wir als Primaner nach vorgeschriebenen Regeln anzufertigen pflegten, so liegt auch der chinesischen Literaturgattung des Pei () im engeren Sinne, d. i. des Epithaphes, ein stereotypes Schema zu Grunde. Ein Blick auf die äussere Form der zahllosen Grabschriften der Tang, die, ganz ähnlich wie die der Stele am Orkhon zusammengesetzt, grossen Theils in das Kin-schih-ts'ui-pien aufgenommen worden sind, genügt, um uns zu überzeugen, dass dem eigentlichen Texte immer der Titel der Grabschrift vorausgeht; diesem folgt dann in weitaus den meisten Fällen, bald in derselben, bald in einer, oder mehreren besonderen Säulen, der Name 1° des Verfassers, 2° des Abschreibers, oder nur des einen, oder beider in einer Person. Immer aber geht dem Namen (sing und ming, also mindestens zwei Schriftzeichen) der Titel der betreffenden Persönlichkeit voraus, sodass die Bemerkung über diesen Punkt selten weniger als ein Dutzend Schriftzeichen enthält. Nur in den seltensten Fällen fertigt sich der Abschreiber oder der Verfasser mit wenigen Zeichen ab, wie z. B. Tschih Ting shu (E), »geschrieben vom Neffen [des Verstorbenen] Ting" (Kin-schih-ts'ui-pien, Kap. 81, p. 4). Von solchen Fällen abgesehen, würde die Unterdrückung des Titels von

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