| 1856 - 454 páginas
...dieselben gleich den staatlichen verwalten müssen ; die halböffentlichen sind Familienbesitz und durch Hausgesetze geregelt und verwaltet, und die privaten...gewissen adeligen Häusern und Personen oder Kapiteln nnd Klöstern an. In der Regel ist die Benutzung der letzteren dem Fremden, falls er die tauglichen... | |
| Beda Franziskus Dudík - 1855 - 698 páginas
...den staatlichen verwalten müssen; dio halbott'entlichen sind Familienbesitz und durch Hausgcsetze geregelt und verwaltet, und die privaten gehören...Benützung der letztern dem Fremden, falls er die tanglichen Wege zu finden weiss, wenn nicht «un leichtesten, doch am ausgiebigsten; er ist da an keine... | |
| 1856 - 672 páginas
...dieselben gleich den staatlichen verwalten müssen ; die halböffentlichen sind Familienbesitz und durch Hausgesetze geregelt und verwaltet, und die privaten gehören entweder gewissen adeligen Häusern *) Aus Dudik's oben Nr. 139 erwähntem Iter Eomanum Th. I. p. 5—9. und Personen oder Kapiteln und... | |
| |