Redaktions-Ausschuss. Dr. W. von Bippen, Syndikus zu Bremen. Manuskript-Sendungen und Zuschriften an die Redaktion werden unter der Adresse von Professor Dr. Walther Stein in Göttingen erbeten. AP •4249 33-34 I. Der Ursprung der rôles d'Oléron und des Seerechts von Damme. II. Zur Geschichte des hamburgischen Heringshandels. Von Ernst III. Tommasso Portinari und sein Konflikt mit der Hanse. Von Otto IV. Beziehungen Halberstadts zur Hanse. Von Georg Arndt VI. Kleinere Mitteilungen. Seite I 61 ΙΟΙ 125 139 Zum Braunschweigschen Stadtrecht. Von Ferdinand Frensdorff 213 VII. Vor fünfzig Jahren. Zur Erinnerung an Friedrich Krüger und Lübecks Politik am Sunde. Von Ferdinand Fehling . . 219 VIII. Zur Geschichte der Hansestädte im Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons I. Von Adolf Wohlwill. IX. Das Strandrecht an der Meklenburgischen Küste. Mit einem Anhang über Seezeichen und Lotsen daselbst. Von Friedrich Techen X. Die Herkunft der friesischen Gewebe. Von Rudolf Häpke. 245 1. Zur Erinnerung an die hanseatischen Konferenzen vom Herbst 2. Die Stendaler Seefahrer. Von Heinrich von Loesch . XII. Nachrichten und Besprechungen XIII. Rezensionen. 1. Ludwig Haenselmann, Urkundenbuch der Stadt Braunschweig, 365 2. Moritz Hartmann, Geschichte der Handwerkerverbände der 4. Friedrich Techen, Die Bürgersprachen der Stadt Wismar. Von 5. Festgabe zum 21. Juli 1905. Anton Hagedorn gewidmet. 6. E. F. Fehling, Heinrich Theodor Behn. Von Friedrich Bruns 371 379 388 419 426 435 Nachrichten vom Hansischen Geschichtsverein I-II I. Fünfunddreissigster Jahresbericht. Erstattet vom Vorstande III II. Nachricht über die derzeitige Zusammensetzung des Vorstandes IX III. Mitgliederverzeichnis. 1906, Juli Inhaltsverzeichnis. Von Friedrich Techen I. Der Ursprung der rôles d'Oléron und des Seerechts von Damme. Von Theodor Kiesselbach. Einleitung. Von den mittelalterlichen Quellen des Seerechts, welche der Nordseite Europas angehören, hat keine eine so weite Verbreitung gefunden, wie die Sammlung von Rechtssätzen, welche in ihrer französischen oder, allgemeiner, romanischen Form von jeher nach der westfranzösischen Insel Oléron, in der niederdeutschen, zunächst flämischen Fassung nach dem einstmaligen flandrischen Seehafen Damme benannt ist: die rôles (rotuli) oder jugemens d'Oléron und das Seerecht oder die vonnesse von Damme 1. Unter dem ersten Namen einst im Westen, unter dem zweiten im Osten allgemein bekannt und berühmt nimmt dieses Recht, wobei unter den rôles d'Oléron jedoch nur die Sammlung in ihrer älteren Gestalt verstanden wird, ohne die Zusätze, welche sie mancherorts später erhielt, die Aufmerksamkeit schon durch seinen Doppelcharakter in Anspruch. In ihm tritt uns aus dem Mittelalter eine merkwürdige einheitliche Verbindung romanischen und germanischen Rechts- und Verkehrslebens entgegen. Die zahlreichen aus den Bibliotheken und Archiven bisher 1 Im Anhange sind Texte beider Urkunden nebeneinander abgedruckt unter Angabe der Handschriften, aus welchen sie herstammen. Hansische Geschichtsblätter. XXXIII, 1. I |