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benutzt zu werden. Es ist in seiner ganzen Ausdehnung rings herum mit aufgemalten Ornamenten verziert, welche zwei schmale Längsstreifen mit gegen einander rechtwinkelig vorspringenden Seitensprossen bilden, zwischen denen sich unregelmässige, fünfstrahlige Sterne befinden. Die Conturen dieser Ornamente werden durch abwechselnde, schwarze und weisse Punkte gebildet. Stevens hat dem Originalstück immer zum Vergleiche ein Stück Bambu beigefügt, auf welchem er die „orthodoxen" Muster unter Anleitung der Medicinmänner aufgemalt hat. Dieselben stimmen nicht in allen Fällen völlig mit denen der Originalstücke überein.]

[Ueber unser „Chit-Nort" sagt Stevens:]

„Die Verzierung des Bambu stellt eine Pflanze vor, welche nach der Angabe der Hebamme nicht in dem jetzigen Wohnbezirke des Stammes wächst. Sie wurde früher in das Waschwasser gelegt. Heute dient die aufgemalte Blume dazu, „das Blut zu zerstören." Wird das Blut nicht auf diese Weise „zerstört", so entstehen die Hantu Dârah') daraus, welche sofort in den Leib des Weibes kriechen, um ihren Blutfluss zu vernichten. Dann ist die Frau ferner nicht mehr im Stande, gesunde Kinder zur Welt zu bringen.“

Die Männer haben mit dem Hantu Dârah nichts zu thun; sie sagten: Wir wissen nichts von ihm, frage die Hebamme. Auch die Zauberer, welche für alle anderen Mittel verantwortlich sind, welche die Hebammen gegen die Hantu's gebrauchen müssen, wollen das Muster gegen diesen Blut-Hantu nicht anerkennen. Kein Belendas-Mann wird diese Art von Chit-Nort" berühren; gewöhnlich wird es nach der Wasserseite zu versteckt gehalten. Ist keins vorhanden, so kann es sehr schnell hergestellt werden, und an dem gebrauchten Stück wäscht der Regen die geringe Bemalung bald herunter, so dass das Stück in kurzer Zeit aus dem Gesichte der Männer verschwunden ist. Sie bekümmern sich auch wenig darum, ob ein Fremder dieses „Chit-Nort" sieht, oder nicht.

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[Die Bemalung wird mit Instrumenten ausgeführt, welche auch zum Abschneiden der Nabelschnur benutzt werden. Sie sind in Fig. 9 abgebildet. Die Ornamentirung der übrigen „Chit-Norts", von denen noch mehrere besprochen werden müssen, ist ein ausschliessliches Vorrecht der Zauberer. Sie bedienen sich dazu eigenthümlicher Geräthe, welche in ihrer Form eine gewisse Aehnlichkeit mit einem Kammreiniger besitzen. Sie sind aus einer Hornplatte geschnitten (Fig. 2)), haben oben ein Loch, mit dessen Hülfe sie angehängt getragen werden können, nach unten zu verbreitern sie sich und sie tragen an ihrem unteren Rande grobe, zahnartige Vorsprünge. Die grösste Breite des grösseren beträgt 5,3 cm, die des kleineren 3,5 cm; das grössere ist 5 cm hoch, während das kleinere eine Höhe von 4,6 cm besitzt.]

1) [mal. Dârah, „Blut“. Grünwedel.]

2) Inventar-Nummer I. C. 27 199. 116.

Die unverheiratheten Mädchen der Bělendas bedienen sich für die Abwaschungen nach den Katamenien eines Wassergefässes, welches „Karpet“ heisst. Da es für die Wirksamkeit dieser Gefässe nothwendig ist, dass sie von dem Zauberer alter Tradition geschnitten werden, so kommen sie nur bei den nicht malayisch sprechenden wilden Clanen der Bělendas vor. [Stevens hat zwei derselben eingesendet. Das eine (Fig. 3)1) stammt von den Orang Sinnoi. Es ist ein kurzes Bambustück, das so circulär aus dem Stengel herausgeschnitten ist, dass es ein oben offenes, unten durch ein Internodium geschlossenes Rohr von nur 28 cm Länge und 13 cm Umfang bildet. Ueber seine ganze Länge hin ziehen sich in gleichen Abständen von einander drei schmale Streifen eines Blätterornamentes.

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Fig. 2. Horn-Geräthe der Bělendas-Zauberer zum Bemalen der „Chit-Norts" (Bambugefässe) mit Zaubermustern.

Fig. 3. „Karpet", Bambugefäss der Orang Sinnoi und Fig. 4 der Kenâboi zur Abwaschung des Monatsflusses der jungen Mädchen (abgerollt, um die Ornamentirung zu zeigen).

Das andere „Karpet" (Fig. 4)) stammt von den Orang Kenâboi. Es ist ebenfalls ein einfaches, circulär geschnittenes Bamburohr von 39,5 cm Länge und 17,1 cm Umfang. Als Ornamentirung hat es drei ähnliche Längsstreifen, von denen zwei auch Blattwerk, der dritte aber einen dicht gefiederten Blattstiel darzustellen scheint.] Die Zeichnung stellt eine Pflanze dar, deren Wurzelende sich an der Ausgussstelle befindet.

1) Inventar-Nummer I. C. 27 2596. 208.

2) Inventar-Nummer I. C. 27 259 a. 208 A.

„Die Abweichungen in den Figuren zeigen, dass ein Muster durch leichte, in der Eile entstandene Fehler des Graveurs der Zeichnung nicht machtlos wird, wenn auch die Erklärung und Identification der Muster durch gewisse Flüchtigkeiten erschwert, ja fast unmöglich gemacht werden kann. [So bedeutet die aus zwei senkrechten und zwei schrägen kurzen Strichen gebildete Figur], correkter ausgedrückt, „Blättchen am Stiel ansitzend".

Das Heirathsalter bei den Bělendas ist bei den Mädchen von 14 Jahren und bei den Männern von 15 bis 16 Jahren aufwärts.

[Bei den Orang-Lâut, also einem Zweige der Djâkun, besteht das Matriarchat und die Exogamie.] „Die Orang-Lâut waren ursprünglich in Familien getheilt, welche einen bestimmten Platz oder Distrikt als ihr Heim anerkannten, und wenn sie auch überall zerstreut in ihren Booten leben mochten, so sagten sie doch, wenn sie von sich sprachen, dass sie zu jenem Platze gehörten. Heirath änderte dieses nicht, und es galt als unumstössliche Regel, dass nicht ein Mann und ein Weib von demselben Platze sich heirathen durften, sondern dass sie ihr Ehegespons aus einem anderen Platze nehmen mussten. Diese Regel ist, wie viele andere, seitdem der Flächeninhalt des Gebietes der Orang-Lâut auf die gegenwärtigen Grenzen eingeengt worden ist, in Vergessenheit gerathen. Aber noch immer wird, soweit dies thunlich ist, der Ehegatte aus einem Orte gewählt, der möglichst weit abgelegen ist." Der Sohn pflegte gewöhnlich bei der Heirath ein Boot für sich zu bauen, wenn er nicht bereits (was meist der Fall war) ein solches hatte. Aber er und sein Weib konnten in dem Boote eines der beiden Väter leben, je nachdem der Beistand von ihm und seinem Weibe dort verlangt wurde. Das Heirathen begann sehr früh, mit 15 oder 16 Jahren; jetzt, wo weniger Weiber vorhanden sind, geschieht es später.

„Ich habe bereits bemerkt, dass die Gewohnheiten der Bělendas und Panggang in Bezug auf die Auswahl der Weiber jenen der Djâkun und der Orang-Lâut dem Anscheine nach sehr ähnlich sind. Nehmlich die Männer einer Gemeinschaft konnten nur ein Weib von einer anderen, aber nicht von ihrer eigenen, nehmen in den Tagen, wo beide Gemeinden auf der See lebten (Exogamie). Wenn die beiden Gemeinwesen in Fehde waren und so die jungen Leute keine Gelegenheit hatten, sich Weiber zu wählen, so brachen die Parteien plündernd auf und Weiber wurden mit Gewalt genommen, sowie auch ihr Heirathsgut, ohne die Zustimmung von der anderen Seite. Diese organisirten Einfälle, an denen einzelne Männer theilnahmen, kommen niemals bei den Leuten im Innern des Landes vor, da der Panggang bezüglich der Wahl seiner Gattin nicht beschränkt ist und der Belendas durch die Totem-Regeln gebunden wird."

„Communale Ehen, wo das Weib für alle Männer des Gemeinwesens frei war, oder ihre mildere Form, die Familien-Ehe, wo dasselbe gleich

mässig die Gattin aller Brüder war, bestanden nicht; Polyandrie überhaupt und auch Polygamie waren gleichfalls unbekannt. Bei der Durchsicht meiner vorhergehenden Notizen bemerke ich, dass vielleicht ein Missverständniss entstehen könnte, wenn ich mich nicht klarer ausdrückte. Als ich die eine Heirathsregel mit dem Worte Exogamie bezeichnete, mag ich vielleicht nicht den richtigen Ausdruck gebraucht haben. Die Regel beabsichtigt, dass Heirathen nur stattfinden sollen ausserhalb der localen Gemeinschaft, aber nicht gänzlich ausserhalb des Stammes mit Leuten, die der Rasse nach fremde sind. Obgleich dieses nun in den letzten Jahren ziemlich häufig geschehen ist, so war doch die conservative Partei stets dagegen und blickte auf die Leute aus gemischtem Blute mit Verachtung herab; ja in vielen Fällen weigerten sie sich sogar, in naher Gemeinschaft mit ihnen zu wohnen. Bei den Orang-Lâut liegt also die Sache so: Wenn die Gemeinwesen A, B und C zwanzig Meilen von einander getrennt sind und jedes derselben von Orang-Lâut ungemischten Blutes bewohnt wird, während D eine Niederlassung von Mischlingen von Orang-Lâut und Djâkun ist, so können die Männer von A Weiber nehmen aus B und C, diejenigen von B aus A und C, und die von C aus A und B; aber keiner von A, B oder C darf nach D gehen, um sich ein Weib zu holen." "Wilde Ehen bestehen in Nachahmung der Malayen nur unter den meisten malayisirten Bělendas."

Die Kinder gehören bei den Orang-Lâut nicht dem Vater, sondern der Mutter.

„Angenommen, dass ein Weib von der Niederlassung A einen Mann von der Niederlassung B heirathet, so würden die aus dieser Ehe hervorgehenden Kinder den A-Leuten gehören, und wenn der Vater stürbe, so würden sie mit der Mutter in die Heimath derselben ziehen." Vielleicht ist hierin der Grund zu suchen, warum der Vater sich so wenig um seine Söhne kümmert und so wenig Interesse an ihnen nimmt, und warum die Orang-Lâut nach europäischen Begriffen ihre Frauen und Kinder so hart und gefühllos behandeln. „Die Ursache hiervon scheint zu sein, obgleich es die Orang-Lâut thatsächlich nicht in jene Worte fassen, dass sie wohl sagen können, wer die Mutter, aber nicht, wer der Vater ist, wie das auch von irgend einem anderen wilden Volksstamm gesagt worden ist. Als ich diesen Ausdruck gebrauchte, sie darüber befragend, lachten sie und stimmten dem bei."

[Stevens giebt hier eine interessante und wichtige Bestätigung dafür, dass das Matriarchat nicht ein Beweis für eine bevorzugte Stellung des weiblichen Geschlechts, sondern gerade im Gegentheil für die Missachtung desselben ist.]

Nur eine Art eines Heirathscontraktes findet sich gleichmässig bei allen wilden Stämmen der Halbinsel, nehmlich die Erstattung eines Brautpreises an die Eltern der Braut durch den Ehemann als Entschädigung

für die ihnen nun fehlenden Dienste der Tochter. Er überliefert ihuen Gaben von seinem Eigenthum, soviel er zu gewähren im Stande ist. Auf einigen Plätzen besteht dieser Kauf oder Austausch nur in einem Gastmahle, welches von dem jungen Ehemanne ausgerichtet wird, aber unter den malayisirten Bělendas nimmt er die Gestalt von Dollars an, welche an die Eltern der Braut zu entrichten, und einer schweren Beisteuer von Schmucksachen, Kleidern u. s. w., welche der Braut zu geben sind. Diese verbleiben ihr Eigenthum, wenn sie von dem Manne geschieden oder von ihm verlassen wird. Wenn aber von dem Weibe der Contrakt gebrochen wird, so fallen die Sachen an den Mann zurück.

Die Höhe und der Werth der Geschenke an die Brauteltern bei den Orang Lâut schwankte je nach den Eigenschaften des Mädchens und je nach dem Umstande, ob sie nur von einem oder von mehreren zur Ehegattin begehrt worden war.

Wenn die Weiber aber Gefangene waren, die bei einem PlünderungsEinfalle gemacht wurden, so gab der Ehemann selbstverständlich keine Geschenke vor der Heirath. Ich habe wiederholt Nachfragen angestellt, ob die Gewohnheit bestände, dass der Bräutigam hinter der Braut herlaufen und sie fangen muss, bevor es ihm erlaubt ist, sie zu besitzen, und ich habe mich vergewissert, erstens, dass dieses ein Gebrauch nur in einem beschränkten Gebiete nahe der Stadt Malacca war, den einige Halbblütige eingeführt hatten. In diesem Gebiete werden die complicirtesten Bastardformen gefunden. Zweitens aber haben die ursprünglichen Verbreiter dieses Berichtes ein Spiel für einen Ritus angesehen. Bei dem Feste, welches jede Heirath begleitete, trieben die Knaben verschiedene Spiele, zu denen auch gehörte, den Bräutigam zu reizen, seine Braut zu verfolgen; aber es war durchaus nicht nothwendig, dass er sie nun auch fing, obgleich er unbarmherzig verhöhnt wurde, wenn er seinen Zweck nicht erreichte. Es war aber keineswegs Bedingung, und es wurde auch nicht bei jeder Heirath beobachtet.

Sie werden sich erinnern, wie ich Ihnen beschrieb, welchen Spass die Gäste bei dem Fest mit dem Ehemann hatten, wenn die Braut Lattah" war, [die nervöse Erkrankung hatte, bei welcher sie alle gesehenen Bewegungen nachmacht], und wie sie dem Manne in die Finger biss, sobald er die erste Nahrung in ihren Mund steckte. Nun, dieses Wettrennen ist. nur eine andere Art der Unterhaltung von derselben Natur, aber es wird ganz ernstlich in den Büchern als die Heiraths-Ceremonie erwähnt.

Bei den Chinesen in Singapore besteht bei der Heirath eine Gewohnheit, die ich gesehen habe, wo die Braut mit geweisstem Gesicht und geschlossenen Augen in vollem Schmuck dazustehen hat und gezwungen wird, auf die oft recht verwirrenden Fragen und Bemerkungen zu hören und zu antworten, welche von den männlichen Gästen gestellt werden; und diese Fragen sind oft sehr in Verlegenheit setzend. Es ist

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