Imágenes de páginas
PDF
EPUB
[ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors]

Bemerkung für den Buchbinder. Der neue Titel mit dem folgenden Blatt find an die Stelle des bisherigen ersten Doppelblattes, das chronologische Verzeichniß der Urkunden aber gleich nach der Vorrede zu binden, wogegen die früheren p. XXIII-XXVIII wegfallen und der Schmußtitel: Schleswig-Holstein - Lauenburgische Urkunden bis zum Jahr 1300, unmittelbar vor S. 1 zu stehen kommt. Dek Carton wird an gehöriger Stelle eingefeßt.

Von der Urkundensammlung der Schleswig-Holstein - Lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte kosten der erste Band, so weit derselbe früher (1839) erschienen ist, 3% Thlr., des zweiten Bandes erste Abtheilung (1842) 1 Thlr. Mitglieder der Gesellschaft, welche sich an den Vorstand wenden, erhalten beide zusammen für den ermäßigten Preis von 6 Cour.

Zur Nachricht. Für den ersten Band der Schleswig-Holsteinischen Urkundensammlung ist das chronologische Verzeichniß der Urkunden verbessert gedruckt, es geht von Seite XXI bis Seite XXXIII. Zu Scite 89 bis 94 und Seite 227 und 228 sind Cartons gedruckt. Vergleiche den Umschlagstitel zu den Nachträgen und das Inhaltsverzeichniß hinter dem neu gedruckten Titel des ersten Bande. Das neue Verzeichniß und die Cartons find vorläufig nach Seite 692 geheftet. Der neue Titel mit Inhaltsangabe des ersten Bandes ist in die gehef= teten Nachträge und das Register eingelegt, beide bilden pag. I-IV eder die ersten beiden Blätter des ersten Bandes der Urkunden.

U**

* my veru 。 M1. Mienten, welche der Kusterinn aus demselben Dorfe bereits

zugeschrieben sind.

Muß dem Inhalt nach aus derselben Zeit sein wie die vorhergehende Urkunde.

3. Ludolf Blekendorp, diesseit der Elbe Official der Bremer Curie, befiehlt allen Geistlichen des Lüb. Stifts, besonders denen in Kiel, in ihren Kirchen das Urtheil zu publiciren, wodurch Emeke Visker ercommunicirt worden, weil er gegen seinen Pfarrer Henning Meynerstorp gewaltsame Hände erhoben hatte.

Geschrieben zur Zeit des Lüb. Bischofs Nicolaus, und also entweder aus dem Jahre 1377, wo Nicolaus I., oder aus der Zeit von 1439-1444, wo Nicolaus II. Bischof zu Lübeck war.

4. Die Vorsteher zum H. Geiste und zu St. Jürgen in Kiel verkaufen an die Kirchenjuraten zu Barkau eine Wurthe daselbst für 55 Mk. Kiel 1459. Nov. 25.

S. die Nachträge zum Diplomatar unten Nr. 5.

5. Eine Lateinische, für Vollerts von Bockwolden Söhne bestimmte, Abhandlung von der Beichte. Kiel im Convente der Minoriten Brüder 1469. Juni 20.

6. Eine Schuldverschreibung, lautend auf 1600 Mk. Kapital und 88 Mk. jährlicher Renten, an Hinrick Rangouwen, ausgestellt von dem Probsten Bartold Stenhagen und der Priörinn Anna v. Bokwold, 1493. O. T. R. (Jan. 13).

Leştere bemerkt auf der Rückseite, daß fie die Schuld im Jahre 1496 bezahlt habe. In der Verschreibung verspricht fie den Willebrief des Lüb. Bischofes nachzuliefern.

Eine Schuldverschreibung, lautend auf 600 Mk. Kapital und 36 Mk. Renten, an Johannes Langestorpp, Lüb. Vicar, von denselben ausgestellt, 1494. Jan. 17.

Ebenfalls im Jahre 1496 eingelöst.

8. Eine Schuldverschreibung, lautend auf 1000 Mk. Kapital und 50 Mk. Nenten, an den Ritter Otto Ranßouwen, ausgestellt von denselben unter gleichem Dato.

Ebenfalls im Jahre 1496 eingelößt.

9. Eine Schuldverschreibung, lautend auf 400 Mk. Kapital und 20 Mk. Renten, an Bürgermeister und Rath der Stadt Kyl, ausgestellt von denselben, 1494. Jan. 18.

Auf der Rückseite der durchschnittenen Urk. bemerkt A. v. Bockwold, daß sie diese Schuld im Jahre 1498 ausbezahlt habe, mit dem Beifügen: „Wy nemede 400 Mk. wedder uppe Rente von Her Nicolaus Schomaker tom Schonenberge vor 12 Mt. Rente'.

10. Eine Schuldverschreibung, lautend auf 300 Mk. Kapital und 15 Mk. Renten, an die Marien - Vicarie, und auf 400 Mk. Kapital und 18 Mk. Renten, an die h. Lichams - Vicarie zu Karstenshagen, ausgestellt von Hans Powische zu Doberstorp, 1500.

Unter den Zeugen stehen Andreas Ranzow zu Salzau und Otte Powische zu Bissee aufgeführt.

11. Der Propst Detlef Sestede verpachtet dem Kloster Neumünster den Hof zu Ovendorp für 20 Mk., die der Besizer des Lehnes zu Barkau empfangen soll. 1514. Sonnabend nach Andreä Apostel (Dec. 2).

S. die Nachträge unten Nr. 6.

12. Henneke Sestede, Wulfs Sohn, verkäuft dem Herrn Nikolaus Haverlant, Besizer des Lehns des h. Lichams, 20 Mk. jährlicher Renten für 400 Mk., und den Vorstehern und Gildeswaren des genannten Lehns und dem Herrn Peter Kirnßow, dem Besiger des Lehns St. Jürgens, und dem Besiger des Lehus St. Margareten in der Kirchspielskirche zu Schonenberg, Lüb. Stifts, 25 Mk. Renten für 500 Mk. Hauptstuhl, in und aus seinem Dorfe Sernehusen im Kirchspiele Kellienhusen, mit Vorbehalt des Rückkaufs. 1522. O. T. R. (Jan. 13).

13. Die Gebrüder Pens klagen, daß nach dem Absterben ihres Cheims, des Propsten Detlev Sestede, seine Kisten und Koffer von der Priörinn und dem Convente erbrochen und geplündert worden'. 1528 nach Laetare (Ende März).

14. König Friederich I. quitirt die Priörinn Armgard Sesteden über den richtigen Empfang der 1300 Mk. Lübisch, welche ihm durch den Klostervogt Hinrich v. Alevelden heute dato richtig bezahlt worden; nachdem der König im vorigen Sommer von Husum aus zu der Lande Noth Sachen dem Kloster 1500 Mk. zu zahlen auferlegt, hievou aber auf demüthiges Bitten des Klostervogts 200 Mk. nachgelassen hatte. Gottorf am Abende der Jungfrau Lucia (Dec. 12) 1530.

15. Fünf Gebrüder von Pengen bitten den Herzog Christian von Schleswig-Holstein, „daß der arme Pape Herr Nikolaus Dünkers auf freie Füße gesezt und das Kloster Prez zum Schadenerfage angehalten werde; denn der Priester sei, auf Melchior Ranzows und Hinrich von Anefelden Anhalten, mit Unrecht verhaftet, und habe sich in dem auf 1000 Mk. lautenden Briefe, welchen Bittsteller sich vom Kapitel in Eutin zeigen ließen, dem Kloster zu nichts verpflichtet." Wismer 1533. Sonnabend vor Simon Judä (Oct. 25).

16. Schreiben des Herzogs Christian von Schleswig-Holstein an die fünf Brüder Pentsenn, des Inhalts, daß Nikolaus Dunker mit Recht nach gefälltem Urtheile gefangen gehalten werde, weil er keine Bürgschaft habe stellen können. Wollten aber Bittsteller das Kloster darüber verklagen, so mögten sie dieses auf den nächsten Landtag nach Rendsburg förmlich citiren lassen und den Spruch Rechtens erwarten. Reinevelde 1533. Dienstag nach Allerheiligen (Nov. 4).

17. Antwortschreiben der Priörinn Armgard Sesteden an den Lüb. Bischof Hinrick auf seine Fürbitte für des Nik. Dunker Loslassung: Sie habe nur nach seiner, nach des Landmarschals Melchior Ranzow und des Hinrich v. Anevelden Anweisung gehandelt. Prez 1533. am St. Katharinens Tage (Nov. 25).

18. Ein Zeugniß, betreffend des Klosters Seen bei Barkau (ohne Datum).

S. die Nachträge unten Nr. 7.

19. Johann Borme, Karcher in Bleke, klagt der Priörinn Dorothea Rangow, daß er nach dem Tode des Vicars Einwald Eggen keine Hülfe beim Gottesdienste habe. Prez 1546.

20. Antwort der Priörinn, Prez 1546: Auf vorstehende Bitte habe sie dem alten frommen Priester Hinrick Dunen vergönnt, einstweilen als Past. Bormes Gehülfe des Vicars Haus zu be wohnen; doch müsse er zufrieden sein mit den Renten, welche Priörinn ihm zukommen lasse, auch wieder weichen, wenn ein ordentlicher Vicar bestellt würde 2.

21. Klageschrift an König und Fürsten, worin 34 Klosterfrauen ihren Vaged (Provsten) Wulf Rangouwen verklagen, daß er keine Rechnung ablege, viel Geld für des Wademeisters Knechte und für Butter in Rechnung bringe, zwei Küchen halte, die eine im Kloster, die andere in seinem Hause, was nie Sitte gewesen; daß eine Klosterjungfer mit ihm im Haufe lebe und über des Klosters Güter schalte; daß er schmause, während der Convent Mangel leide an Brot und Bier. Daher hätten sie statt seiner den Schack Ranzow von Helmstorf zu ihrem Propsten erwählt. Dagegen wolle Priörinn nebst einigen von Wulfs Verwandtschaft diesen zum Propsten behalten. Sie bitten König und

1 In Erwägung der treuen Amtsführung des im Jahre 1527 verstorbenen Propsten und seiner außerordentlichen gegen den Convent bewiesenen Wohlthätigkeit, welche die Priörinn Anna v. Qualen selbst ihm nachrühmt, ist die in vorstehendem Briefe angeregte Thatsache kaum glaublich.

2 Es scheint fast, daß in der damaligen Zeit der geistigen Gährung, wo Alles zwischen dem Alten und Neuen schwankte, und wo in Prez noch nicht reformirt war, kein junger Mann sich zum Messelesen mehr finden wellte, und daß selbst der alte Priester Hinrich Dunen irgendwo der Reformation hatte weichen müssen.

Fürsten, demselben zu befehlen, daß er sein Amt niederlege, und der Priörinn zu gebieten, daß sie den neuerwählten Propsten annehme oder einen andern einträchtig erwählen lasse. Prez 1547. Oct. 16.

22. Königl. und Herzogl. Antwortschreiben: befiehlt dem Propsten Wulf Rangow, zu nächsten Ostern abzudanken, caffirt Schacks Wahl zum Probsten, und gebietet dem Convente, zu Östern eine neue Propstenwahl anzustellen. Hadersleben 1548. O. T. R. (Jan. 13).

23. Citation von Christian III. und den Herzogen Johann und Adolf an das Kloster, auf dem Rechtstage zu Kyl am Montage nach Quasim. zu erscheinen, um dreien Gebrüdern Rathlou zu antworten wegen einer Geldforderung. Flensburg am Sonntage Invocavit (Febr. 18) 1548.

21. Schreiben Königs Christian III. und Herzogs Johann an das Kloster, daß Propst Wulf Rangouwe dem Kloster in den nächsten Weihnachten Rechnung thun und nächsten Umschlag abdanken, daß der Convent sich dann einen neuen Propsten wählen, daß die Jungfrauen der Priörinn gehorchen, diese aber die Widerspänstigen nach den Statuten bestrafen und sich übrigens christlich gegen jede betragen solle. Flensburg 1548. Sept. 7.

25. Brief des Propsten Wulf Ranzow an M. Johann Schutte: Da dieser sich in des Schreibers und der Freu Priörinn Sachen habe gebrauchen lassen und man ihn ferner bedürfe: so möge er, wenn er wegen seines unglücklichen Falles möglich sei, an der Mittewoch nach h. 3 Könige nach Prez kommen. Prez 1518. Sonntags nach Weihnachten (Dec. 30).

26. Schreiben der Priörinn Dorothea Ranzow, worin sie den M. Joh. Schutten bittet, eiligst zu ihr zu kommen. Prez 1549. Donnerstag nach Mariä Reinigung (Febr. 7).

27. Vertheidigungsschrift des Hans Bandholt zu Ellerbek gegen die von der Abel Slunsiges zu Clausdorf an seine Hufe erhobene Ansprache, wogegen er die Priörinn Dorothea Ranzow und den Propsten Claus Ranzow um Schuß bittet: Er selbst habe das Haus zum Ellerbek auf seine Kosten erbaut, habe seit 3 Jahren vor der Reise nach Ditmarschen auf des Klosters Gütern gewohnt; Havemeister habe schon ein Mal, auf Veranstaltung des Klosters, die Slunsiges abgefunden, und darauf das Haus an Claus Selle für 120 Mk., 4 Ellen,graves Wandes und ein Englisch,Bostliff' (für seine Frau) verkauft.

Ohne Datum, aber wegen der genannten Vorsteher des Klosters zu Ende des Jahres 1549 oder zu Anfange des Jahres 1550.

28. Schreiben des Hans Bandholt in Ellerbek an den Propsten Claus Ranzow: Auf seinem Lag zu Ellerbek habe zuerst Marquard Horne gewohnt, der, weil er dem Kloster nicht gerecht werden konnte, vom Propsten Detlev Seftede abgeworfen wurde; nach jenem sei der Bewohner gewesen Marquard Messer, welchen derselbe Propst wegen schlechter Wirthschaft weggejagt habe; darauf habe Marten Havemeister es lange Zeit gehabt; als dieser mit Abel Slunzinger in Streit gerathen, sei leztere unter des Propsten Hinrich v. Alevelden Vermittelung mit 26 Mt. 8 El. abgefunden; von Havemeister habe Claus Selle aus Kiel das Lag gekauft, aber der Frau Armgard Sesteden Einwilligung nicht erhalten können. Bald darauf lag Ellerbek so viele Jahre wüste, daß man es selbst nicht weiß. Endlich überließ dieselbe Priörinn mit dem Propsten Hinr. v. Alefelde das Lag dem Hans Bandholt, der sich auf einer vom Propsten ausgewiesenen Stelle ein neues Haus auf eigene Kosten erbaute, Darum habe Drewes Trete gar keine Ansprüche daran, zumal da Bittsteller 20 Jahre darauf wohne und dem Kloster gerecht werde. (1549 oder 1550).

29. König Christian III. gebietet dem Propsten Peter v. Anenfeld, dem Andreas Trede Haus und Hof zu Ellerbek von Hans Bandholt abtreten zu lassen, weil es jenem vom Ding und Recht zu Schönberg, wobei viele vom Adel gegenwärtig gewesen, um Ostern d. J. zugesprochen und von Tredes Großmutter an seine Mutter geschenkt worden sei; denn nach dem Tode der erstern habe Priörinn Armgard Sestede das Gut dem Hans Bandholt widerrechtlich überlassen. Kloster Reinfeld 1550. Donnerstag nach Miseric. Dom. (April 24).

-

nachdem das Kloster

30. Urfehde des Claus Alberts und seiner Brüder in Prez, welche auf dem Rechtstage zu Flensburg vom Könige und Herzoge bewogen war, den Kindern für ihren Vater 200 Mk. zu bezahlen - beschwören, mit dem Kloster nicht weiter darüber zu rechten, daß es ihren in Prez anfäßigen Vater Albert Alberts wegen eines Verdachts zu Tode gepeiniget hatte. 1550. Donnerstag nach Trin. (Juni 5).

« AnteriorContinuar »