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nen in die Welt ausfandte zum Colligiren, theils die aufferordentliche Einrichtung ges. troffen, daß die Propsteigeschäfte so lange auf die dkonomischen Pridrinnen übertragen wurden, bis sie ihr Stift wieder von der Schuldenlast befreit hatten, Mehr als eine Priörin hat sich in dieser Art in der Geschichte des Preezer Klosters einen verdienstvollen Namen gemacht. Wir möchten diese merkwürdige Erscheinung als ein nicht unerhebliches Argument aus der Vorzeit für die Ansicht geltend machen, daß die Nothwendigkeit der Curatel der Weiber sich längst nicht mehr rechtfertigt.

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Zu Anfange des funfzehnten Jahrhunderts war das Kloster durch üble Wirthschaft der vorhergehenden Pröpste in solche Schuldenlast und solche Armuth gerathen, daß weder Rocken noch Malz da war und es den Nonnen an Brod und Bier mangelte. Die Gráfin Anna, die auf dem Schloffe in Kiel residirte, erbarmte sich dieser Dürftig= keit, und fandte dem Convente einen Karren mit Brod, auch ab und zu eine Tonne Bier. Da übernahm die Pridrin Tebbe Myles, von Geburt eine Lübeckerin, auf Be fehl Herzog Gerhards, der mit seinen Råthen das Kloster besuchte, die gesammte åußere und innere Verwaltung des Stiftes, und regierte,,buten und binnen" so klug und haushålterisch, daß sie nach Verlauf von vier Jahren die Schulden getilgt hatte. Spåter im funfzehnten Jahrhundert wurde jedoch das Kloster wieder durch mehrere Pröpste in Schulden und Bedrångniß gestürzt. Als im I. 1493 der Propst Barthold Stenhagen nach zweijähriger Verwaltung und großer Schuldenvermehrung abdankte, ließ sich die Pridrin Anna v. Buchwald auf Geheiß des Bischofs und dringendes Anhalten vieler, Unverwandten der Conventualinnen wie des Convents felber bewegen, zu dem Priorat, welches sie bekleidete, auch die Präpositur zu übernehmen. Sie hat darauf in reichlich vier Jahren die Geschäfte des Propsten so vortrefflich verwaltet, daß sie dem folgenden Propsten mit außerst geringen Schulden den Klosterhaushalt übergeben konnte, obgleich sie sehr viele Verbesserungen und umfassende Bauten zu Stande gebracht hatte. Der folgende Propst Detlef Sehestedt (1498 bis 1527) sette die gute Administration fort, und führte so das Kloster in einem blühenden Zustande in das Zeitalter der Reforma-, tion ein. Doch hierauf haben wir nur obenhin aufmerksam machen wollen, die nåheren, Belege und umständlicheren Data sind in den Urkundlichkeiten selbst zu suchen.

Was die diesem Werke beigegebene Wappentafel betrifft, so sind die Zeichnungen der Wappen nach den an Originalurkunden im Geheimen Archive zu Kopenhagen hångenden Siegeln von dem Unterzeichneten besorgt worden. Ueber jedem Wappen ist die Jahreszahl der Urkunde angegeben. Nur eins dieser Wappen vom J. 1257 ist nicht

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nach einem Diplomsiegel des Geheimen Archivs abgebildet, sondern nach einer åltern Zeichnung von Reinboth, die er eigenhändig nach dem Siegel eines Diploms im Jhehoer Stadtarchive anfertigte, und die wir unter Manuscripten gefunden haben, die von Westphalen bei der Herausgabe seiner Monumente benutzt worden sind. Die Tafel zeigt die Wappen von vier holsteinischen Landesherren des dreizehnten Jahrhunderts aus dem schauenburgischen Grafenhause. Die auffallende Erscheinung, daß Gerhard I. im F. 1249 ein ganz andres Siegel und Wappen geführt hat als im I. 1257, läßt sich nur aus dem eigenthümlichen Verhältnisse erklären, worin er zu seinem Bruder Johann I. in Ansehung der Landesregierung stand, und welches der Unterzeichnete in seiner bereits oben angeführten Schrift über die erste holsteinische Landestheilung zum Gegenftande einer eigenen Untersuchung gemacht, und dabei auch die Heraldik besonders berücksichtigt hat. Die Stellung Gerhard's war anfänglich eine mehr untergeordnete, so daß sein Brüder Johann allein das eigentlich landesherrliche Wappen führte; aber allmålig mag die Theilung der Landeseinkünfte, die Muthschierung, die unter den Brůdern vermuthlich eingetreten war, factisch immer mehr den Charakter einer Theilung des Landes mit der Landeshoheit angenommen haben, obgleich beide Grafen in brüderlichem Einverständnisse die wichtigsten Acte der Landesregierung ohne Zweifel durchgehends in Gemeinschaft vorgenommen haben. Die beiden Wappen unserer Tafel vom I. 1249 hången neben einander an der von den Grafen gemeinschaftlich für das Kloster zu Reinfeld ausgestellten Urkunde, die in gegenwärtiger Sammlung No. L abgedruckt ist. Das größere des Grafen Johann hångt voran als Hauptsiegel, auf der heraldisch rechten Seite. Es zeigt den Grafen Johann zu Pferde, als den von dem Herzoge von Sachsen mit der Grafengewalt über Holstein und Stormarn ohne Zweifel allein Belehnten, das Schwert, das Zeichen der hohen Gerichtsbarkeit, in der Rechten haltend. Die Umschrift lautet: S. Johannis Comitis Stormariae Wagriae et Holtsaciae; dazu noch die Inschrift: Comes in Scowenborg. Hingegen das kleinere Siegel des Grafen Gerhard, der nicht vom Lehensherrn mit der Grafengewalt beliehen war, ist nur das Geschlechtswappen, der dreieckige Schild mit dem schauenburgischen Nesselblatte, nnd die Umschrift bezieht sich nicht auf Holstein und Stormarn, sondern nur auf Schauenburg, ja sie nennt nicht einmal Gerhard allein, sondern auch Johann, indem sie lautet: S. Johannis et Gerardi comitum de Scowenburg. Diese singulåre Merkwürdigkeit läßt sich nur aus einer tieferen rechtshistorischen Auffassung des

Verhältnisses, worin die beiden Brüder zu einander und zum Lande standen, befriedi gend erklären.

Zum Schluffe dieses Vorberichtes haben wir, im Namen unsers Vereins für vaters ländische Geschichte, für die uns zur Bekanntmachung gegenwärtiger Urkundensammlung zu Theil gewordene Königliche Geldunterstüßung aufrichtige Dankbarkeit auszusprechen. Schon vor mehreren Jahren waren die nunmehr gedruckten Urkunden von uns gesammelt und zur Publication geordnet, aber unserer Gesellschaftskaffe gebrach es an den zur Herausgabe und angemessenen Ausstattung eines Werkes von dieser Art und diesem Umfange erforderlichen Mitteln. Darauf geruhte Se. Majestät der König, uns aus dem Fonds ad usus publicos, auf unser bei der höchstverehrlichen Direction desselben ehrerbietigst eingereichtes Gesuch, am 16. Juni v. J. die Summe von 600 Rbthlr. für diesen Zweck allergnädigst zu bewilligen: wofür wir unsern ehrfurchtvollsten Dank hier auszusprechen uns verpflichtet halten. Endlich haben wir mit ehrerbietigster Erkenntlichkeit zu berichten, daß die Königl. Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzelei dadurch, daß sie unserer Gesellschaft gestattete, diesen vorliegenden ersten Band unserer Urkundensammlung, gegen Erstattung der baaren Auslagen für Druck und Papier, in der hiesigen Königl. Schulbuchdruckerei drucken zu lassen, unser nicht blos literårisches, sondern auch patriotisches Unternehmen zu fördern hohe Geneigtheit gezeigt hat.

Kiel im Juni 1839.

A. L. I. Michelsen.

Schleswig-Holstein-Lauenburgische

Urkund den

bis zum Jahre 1300.

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