Imágenes de páginas
PDF
EPUB

Anfang Septembers 1317, wo nicht schon in einem der vorhergehenden Jahre, gestorben sei.

[ocr errors]

§. 6.

Die Kinder Meinhers III.

Von den Söhnen Meinhers II. hatten, wie wir gesehen, die drei jüngeren den geistlichen Stand erwählt, und Meinher III. allein pflanzte den burggråflichen Stamm fort, indem er mit seiner Gemahlin Sophia drei Söhne: Hermann III., Meinher IV. und Albert, und auch zwei Töchter: Agnes und Sophia, erzeugte. Meinher III. nun war, wie oben erwähnt, im Jahre 1308 gestorben, und zwar nach dem 22. August, an welchem Tage er noch, in seinem und seiner Kinder Namen, den zwischen ihm und Landgraf Friedrich in Thủringen geschlossenen Vergleich bestätigt'). Da nun auch, laut Urkunde vom 18. November 1323, sein Jahrgedächtniß bei St. Afra am Tage Felicis et Adaucti (30. Aug.) gefeiert ward 2), so dürfen wir annehmen, daß dies sein Todestag sei.

Von seinen Söhnen finde ich die erste, wiewohl unsichere, Nachricht in Bertuchs Pfortischer Chronik S. 48, wo es heißt: „1308 beliehen Meinher und Albero, Burggrafen, den Abt Heinrich zu Pforta mit einer Menge um Altenburg und Roßbach erkauften Ückern", und (laut Chron. Portense pag. 126) sollen Heinrich, Meinher und Albero, Burggrafen zu Meißen, dem Abt und Kloster Pforte 75 Acker zu Altenburg (bei Naumburg), welche etliche Bürger zu Naumburg

[ocr errors]

1) S. Urkundenbuch, Nr. 36 und 37. Wenn daher Hasche S. 273 sagt:,,Schon am 12. August 1308, als Landgraf Friedrich dem meißnischen Stift alle seine Freiheiten 2c. bestätigt, unterschrieb Burggraf Hermann als Zeuge," so ist er in doppeltem Irrthum. Denn erstens war es nicht Hermann, welcher unterschrieb, sondern Meinher, und dann ist die Urkunde nicht vom 12. sondern vom 21. August. Diese, sowie eine andere, Urkunde von demselben Datum, wodurch derselbe Landgraf dem Kreuzkloster bei Meißen einige Zinsen in Grunenbach eignet, welche Burggraf Meinher (III.) ihm aufgelassen, finden sich unter den Grundmannischen Abschriften stift-meißnischer Urkunden.

2) S. Urkundenbuch, Nr. 46). Hiermit stimmt auch das Calend. et Necrolog. Monaster. S. Mariae in Kemnitz (ap. Mencken, T. II. p. 161) ziemlich überein, welches unter dem 29. August anführt: Meinherus Burggravius Misnensis, Sophia conjux; und daß hier nicht Meinher V., dessen Gemahlin ebenfalls Sophia hieß, gemeint sei, wird aus §. 8 noch deutlicher hervorgehen.

--

von ihnen zu Lehn gehabt, überlaffen, und solche dem Bischof von Naumburg aufgelassen haben. Mit Recht fällt hier der Name Heinrich auf (der wahrscheinlich durch Verwechselung mit dem Namen des Abtes Heinrich hereingekommen ist), wo man Hermann erwartete. Ich sehe aber durchaus keinen Grund, auf diese Angabe hin, mit Ursinus (in seinen Collectaneen) eine neue Generation einzuschalten; vielmehr fühle ich mich hier zu der Erklärung berufen, daß noch keiner der vielen Heinriche, welche vor den Zeiten der beiden leßten Meinheringer dieses Namens aufgeführt werden, die diplomatische Prüfung bestanden hat3). Mit Gewißheit können wir die Existenz der genannten drei Brüder erst durch eine Urkunde1) vom 28. Febr. 1312 nachweisen, laut welcher Hermannus, senior, et Meynherus et Albertus, juniores Burggravii Misnenses, der Kirche zu Meißen eine Badstube schenken; am 19. Oct. 1317 verzichten sie gemeinschaftlich auf die Gerichtsbarkeit in allen altenzellischen Dörfern, und eignen diesem Kloster den 3ten Pfennig, der ihnen von wegen dieser Gerichte zukam3). Laut Urkunde d. d. Wartberg den 31. April 1319 haben die Gebrüder Burggrafen Hermann, Meinher und Albero der St. Georgs-Capelle zu Lößnik (im Bisthum Naumburg), zum Seelenheil ihrer Eltern, 2 Hufen in Meffowe geschenkt, und dem Markgrafen aufgelassen), und zufolge einer andern Urkunde des Mark

[ocr errors]

3) Da ich den Eigenfinn habe, den Registranden und anderen archivalischen Hülfsquellen nie unbedingten Glauben beizumessen, so bin ich immer, wenn ich in diesen einen Heinrich fand, auf die Urquelle zurückgegangen, und da habe ich denn gefunden, daß gewöhnlich ein Meinher oder Hermann gemeint war, zuweilen war aber auch ein Burggraf Heinrich von Leißnig oder von Naumburg in die burggräflich meißnische Genalogie herübergekommen. Ich habe oben, §. 2, Note 15, bei Gelegenheit jenes leuberschen Albert, gezeigt, auf welche Weise solche Translocationen entstanden sind; am meisten aber mag zu der Namensverwechselung der Umstand beigetragen haben, daß sich im Original häufig nur der Anfangsbuchstabe der Namen findet, wo dann die Abschreiber und Extrahenten, denen der Name Heinrich, welcher in der plauischen Linie der meißnischen Burggrafen stereotyp geworden war, am geläufigsten sein mochte, nach ihrer Weise den Text vervollständigten.

[ocr errors]

4) Bei Hasche, S. 283 fg. Von dieser Urkunde, sowie von einer andern d. d. Misn. den 5. April 1312 - wodurch dieselben Burggrafen versprechen, im Fall sie die genannte Badestube wieder kaufen wollten, auch das, was wáhrend der Zeit hineingewendet worden, zu vergüten -befindet sich das Original im stift-meißnischen Archiv.

5) S. Urkundenbuch, Nr. 44. Vergl. Nr. 43.

6) Original im stift-meißnischen Archiv. Hasche, S. 77, hat, durch Albins Registrande verführt, den Namen Hermanns ausgelassen.

grafen Friedrich d. d. Wartberg d. 21. Sct. 1319 haben dieselben drei Gebrüder Burggrafen die Dörfer Rodamüß und Clezik an das Stift Meißen verkauft'). Seitdem aber verschwindet Albert aus der Geschichte ), und sein Name wird bei keiner der öffentlichen Handlungen seiner Brüder, bei welchen seine Zustimmung nöthig gewesen wåre, mehr genannt; gleichwohl dürfen wir nicht geradezu annehmen, daß er frühzeitig gestorben sei, da in diesem Falle seine Brüder wol bei einer ihrer zahlreichen Kirchenstiftungen seiner gedacht haben würden, und es ist darum eher wahrscheinlich, daß er in den geistlichen Stand getreten sei.

Hermann III.,

Senior und Fortpflanzer seines Geschlechts, war vermählt mit Willeburgis) von Coldik, Schwester des Bischofs Withigo II.

7) Original ebendaselbst. S. den Extract §. 22, Note 118.

8) Wenn aber Hasche, S. 88, sagt, daß Burggraf Albert noch 1338 dem Augustinerkloster zu Grimma einen Brief gegeben über Zinsen zu Hohnstådt, welche Johann Byngmeyer, Domherr zu Merseburg, dem Kloster geschenkt, so zieht er fälschlich einen leißniger Burggrafen herein. Sein Gewährsmann, Dippold, Histor. Beschreib. der Landesschule Grimma, S. 24, macht diesen Albero zu einem Burggrafen von Mugschen, womit er vermuthlich jenen Seitenzweig des leißniger Hauses bezeichnen wollte, welcher in Musschen residirte, und von welchem zuverlässig jene Stiftung herrührte. Unverzeihlich ist übrigens Hasches Nachlässigkeit, wenn er a. a. D. sagt: „Gestorben ist er (Albert), wie oben erwähnt, 1358′′, da doch im Vorhergehenden nirgends von Alberts Tode die Rede gewesen ist, wohl aber S. 87 von dem eines Burggrafen Berthold, der angeblich in jenem Jahre gestorben sein soll. Dergleichen Ungereimtheiten finden sich manchfach in Schöttgens Manuscript, doch dürfen wir darum dem würdigen Gelehrten nicht zürnen, da er nicht die lezte Hand anlegen konnte. Auf dem Herausgeber allein ruht die Verantwortlichkeit.

9) Ihr Name findet sich in mehreren Urkunden, z. B. im Urkundenbuch, Nr. 86, vom 22. Sept. 1351; ihre Abkunft dagegen ist lange zweifelhaft gewesen. Daß Bischof Withigo II. von Meißen ihr Bruder gewesen, behauptet Hasche, S. 81, auf Grund einer Angabe in Fabric. annall. Misn. ad ann. 1313, und obgleich ich noch keinen directen diplomatischen Beweis dafür gefun= den habe, so geht doch aus Allem die Wahrscheinlichkeit dieser Annahme hervor. Was aber Withigos Abstammung selbst betrifft, so war man in Zweifel, ob er dem leißnigschen, oder coldißischen Hause angehöre; doch hat schon Schöttgen Hasche, S. 81 (vergl. S. 79) sich für Lesteres entschieden, und ich sehe dies durch ungedruckte Quellen vollkommen bestätigt. So wird z. B. in einer Urkunde vom 18. Nov. 1303 die Ernennung des meißnischen Canonicus Withego von Coldig zum Propst in Wurzen erwähnt, und unter'm 15. Juni

[ocr errors]

von Meißen, mit welcher er drei Söhne 10): Meinher V., Hermann IV. und Berthold erzeugte. Sie starb am 20. Oct. 1336, sowie in derselben Woche ihr Gemahl, und beide wurden zu Alten

1307 finde ich in meinen Regestis diplomaticis den Withego von Coldig wirklich als Propst zu Wurzen. Unter'm 27. December 1312 wird Heinricus de Colditz senior (von der zu Coldig residirenden Linie, welcher sich, laut Urkunde. vom 13. Juli 1319, in das Kloster Zelle sub regulari habitu zurückzog) erwähnt, als Vater des Bischofs Withego von Meißen. Am 2. October 1319 kommt vor: Heinrich von Coldig, Bischof Withegos Bruder; desgleichen am 18. December 1320 und am 5. April 1324. S. auch Urkundenbuch, Nr. 50, vom Jahre 1328. Um 13. Juli 1332 Bischof Withego und seine Brüder, Heinrich und Thimo von Coldig; den 21. Januar 1338 Heinrich von Coldig, Bruder Bischof Withegos, sowie den 10. Mårz 1340 Thimo von Coldik, Bruder Bischof Withegos. Beiläufig sei hier bemerkt, daß zur Vervollständigung unserer noch sehr mangelhaften Kenntniß des coldigischen Dynaftengeschlechts (dessen Geschichte, laut einer Kreisigschen Notiz, Schöttgen bearbeitet haben. soll, welches Manuscript ich jedoch nicht habe auffinden können) die noch nicht völlig erschöpften sächsischen Quellen keineswegs hinreichen. Vieles - besonders was staatsrechtliche Verhältnisse anlangt - liegt noch im prager Archive ver= borgen. Schließlich sei es mir noch vergönnt, bei dieser Gelegenheit, durch ein schlagendes Beispiel darzuthun, auf welche Stufe der Vollkommenheit der Verfasser der urkundlich - pragmatischen Landesgeschichten unsere sächsische Vaterlandskunde gefördert hat. In der Geschichte des Pleißnerlandes sagt er, S. 257, der 1347 verstorbene Bischof Withigo II. von Meißen habe der adeligen Familie derer von Leisnigk angehört, und S. 527, Note *** läßt er ihn wiederum 1347 sterben, und meint, er stamme aus der adeligen (nicht burggråflichen) Familie derer von Leißnig; S. 600 und 602 aber, und Geschichte des Meißnerlandes, S. 257, sagt er richtig, Withego stamme aus dem Hause Coldig, nur ist an den beiden lezteren Stellen sein Tod fälschlich auf 1343 an= gesezt. Er schreibt getrost nach, je nachdem er gerade diesen oder jenen Gewährsmann (Fabricius, Thamm, Knauth, Calles, Schöttgen u. A. m.) vor sich hat, ohne auf die Widersprüche zu achten. Håtte er nur des trefflichen Ursinus Geschichte der Domkirche zu Meißen, S. 73 fg., aufschlagen wollen, so würde er gefunden haben, daß der Grabstein des Bischofs seinen Todestag genau auf den 26. Juli (VII. Cal. Aug.) 1342 angibt, und dieses sich auch diplomatisch bestätigt findet, eine Ueberzeugung, zu der selbst noch Schöttgen, in seiner handschriftlichen Bischofsgeschichte, sich endlich bekehrt hat. Was die Genealogie derer von Coldik im Allgemeinen betrifft, so kann ich mit gutem Gewissen versichern, daß sie bei Limmer (s. besonders d. Genealog. Tafel im Pleißnerland, S. 602), sowie die meisten seiner genealogischen Angaben, grundfalsch ist. Die Beweise für meine Behauptung werde ich an passenderer Stelle nachliefern.

10) Fabricius (Annall. Misn. ad ann. 1313) gibt fälschlich Meinher und Albert für die Söhne Hermanns aus, da sie doch seine Brüder waren. Die Söhne konnten, wie aus dem Folgenden hervorgehen wird, im Jahre 1313 noch nicht geboren sein.

zelle begraben"). Die Vormundschaft über Hermanns III. unmůndige Kinder übernahm sein Bruder Meinher IV., worüber ich im folgenden § weiter reden werde.

Von den Töchtern Meinhers III. war bisher noch gar nichts bekannt 12), außer daß eine derselben Agnes an einen Burg

[ocr errors]

11) Hasche ist hier wieder groß in seinen Irrthümern; er sagt S. 81: „Die Gemahlin Burggraf Hermanns ist anno 1337, sowie sechs Tage nach ihr derselben ihr Gemahl, Sonntags nach 11,000 Jungfrauen (den 27. October) gestorben, und beide im Kloster Zelle begraben, denn so sagt Fabriz (S. 127) ausdrücklich.“ Dazu citirt er noch Chron. Vet. Cell. minus apud Eckard et Mencken, Knauth von Altenzelle, P. II. p. 95, und Schlegel de Cella Vet. p. 78. Es heißt aber bei Fabriz 1. c. ad ann. 1337:,,Obiit Hermannus Burggravius Misnensis VI. Cal. Novembr. (d. H. den 27. October), deportatus in Veterocellam, cum ante sex dies obiisset Vilburgis ejusdem uxor." Daffelbe schreibt Schlegel de Cella vetere p. 78, nur daß er richtig das Jahr 1336 seßt. Dagegen hat das Chron. vet. Cellens. minus, ap. Mencken T. II. p. 442, ad ann. 1336: Obiit nobilis Domna Burggravionissa Mysnensis Willeburc dicta, die Dominica ante XI millium virginum (d. H. 20. October); in eadem septimana obiit Dominus Hermannus Burggravius, maritus ejus. (Diese, sowie die Angabe des Fabricius, seht Knauth a. a. D. neben einander, ohne zu entscheiden.) Hiernach ist offenbar der 20. October als der Willeburgis Todestag anzunehmen; Hermanns Tod dagegen fällt zwischen den 20. und 27. October. Fabricius hat aber diese Angabe verdreht, und Hasche hat aus beiden ein neues Datum, nach seinem Schnitt, gemacht. Was aber die Jahreszahl betrifft, nahm er sich nicht einmal die Mühe, das Datum der Urkunde vom 5. Mai 1337 (welche er doch kennen mußte, da er sie S. 290 fg. drucken ließ) aufzulösen, sonst håtte er sogleich seinen Irrthum einsehen müssen. Als indirecten diplomatischen Beweis für die Richtigkeit meiner Angabe von Hermanns Todesjahr läßt sich noch anführen, daß derselbe am 15. Juni 1336 (s. Urkundenbuch, Nr. 66) zum legten Mal, und am 5. April 1337 Meinher IV. zuerst als regierender Burggraf vorkommt.

12) In dem, was Hasche S. 52 aus Albini Genealog. Comit. Leisnic. ap. Mencken, T. III. p. 887 anführt, ist Wahres mit Falschem untermischt, und es wird sich sogleich ergeben, daß das Factum an sich richtig, aber um 1-2 Generationen anticipirt ist. Hasches Worte lauten:,,3u dieses Burggrafen Zeit (also nach seiner Rechnung zwischen 1232—1278) hat eine Burggråfin zu Meißen, deren Name nicht gemeldet wird, Burggraf Albero I. zu Leißnig zum Gemahl gehabt, und mit ihm drei Söhne: Meinher, Albero III. und Albert, gezeugt; ob sie aber dieses legteren Meinheri (II.) Schwester, oder Tochter gewesen, das läßt sich nicht sagen, da überhaupt ihre Familiengeschichte noch zu unbearbeitet liegt." Dieses lettere Urtheil unterschreibe ich denn um so lieber, da durch Limmers unberufene Bemühungen die aus dem bisherigen Mangel der Hülfsmittel entspringenden Irrthümer nur erst recht systematisch befestigt worden sind. Die so verwickelte leißnigische Geschichte kann nur vermittelst neuer diplomatischer und sphragistischer Hülfsmittel aufgeklärt

« AnteriorContinuar »