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stinger, den er wieder zu ergänzen sucht. Wir hätten hier ebenfalls manche Ausstellung zu machen. Wenn z. B. Philipp von Kien zwischen die beiden Münzer in das Jahr 1304 als Schultheiss eingeschoben wird 87) (statt im Jahr 1334), wenn 1349 Peter von Balm und 1350 Cuno von Holz als Schultheissen genannt werden wegen des selbst noch bis auf unsere Tage durch Justinger verbreiteten Irrthums des Sturzes der Bubenberge schon im Jahr 1348 statt 1350: überhaupt giebt er die Schultheissen von 1348-1365 so unrichtig dass fast kein Name in dieser Zeit mit den urkundlichen Personen übereinstimmt: er vergaloppirt sich sogar so weit, dass er 1348 (zwar dieser Name von späterer Hand) Rudolf von Ringoldingen als Schultheiss nennt, gerade 100 Jahre zu früh und nun gar 1355 (mitten in der Verbannung) Johann von Bubenberg als Schultheiss anführt. Wir begnügen uns, noch darauf aufmerksam zu machen, dass der Verfasser auch dieses s. g. Zeitregisters zum 1384 zwar des Schultheissen Otto von Bubenberg, aber mit keinem Wort der damaligen bedeutenden innern Bewegung erwähnt, was offenbar auf eine spätere solche unangenehme Dinge lieber gar nicht berührende Zeit führt, die wir im XV. Jahrhundert noch nicht finden, die auch im XVI. noch nicht so hervortritt, höchstens leise Spuren solchen Anfangs zeigt, die aber im XVII. deutlicher sich zeigt, - allerdings aber nicht etwa in Bern allein - und bis über die Mitte des XVIII. berab fast zu einer Art von Virtuosität getrieben wird.

Der Verfasser macht ferner (S. 116), wo er Justinger'n berichtigend eine Urkunde von 1255 (1256) anführt, die ganz rich

87) Wir sind zufällig im Stande nachweisen zu können, dass der Verfasser durch einen Schreibfehler in einer amtlichen Quelle hier irregeführt werden. Im s. g. Freiheitenbuche 1430 verfasst (im Archiv von Bern) ist fol. 85 dieser Bund von Bern mit Murten eben unter dem Bernischen Schultheissen Philipp von Kien eingetragen, aber durch einen Schreibfehler nach millesimo trecentesimo das tricesimo vor quarto ausgelassen worden, so dass dieser Bund ins Jahr 1304 zurückversetzt wird, mithin auch der Schultheiss des Jahres 1334 (allerdings Philipp von Kien) in das Jahr 1304 zurückgeschoben wird.

tige Bemerkung zu dessen Entschuldigung, dass zur Zeit Ju» stingers, des ersten Chronisten von Bern, die Urkunden der » Klöster noch nicht in Bern gewesen und erst mit der Reforma» tion gekommen « nach welcher also offenbar der Verfasser erst geschrieben haben kann.

Ebenso heisst es beim dritten Theile: »Der dritte Theil der erstreckt sich uf 50 Jahre als von

>> Stadt Bern Zyttregisters

» 1401 bis 1450.« Auch hier die gleiche Einrichtung wie in den beiden vorigen Theilen.

Wenn nun unser Werk, das sogenannte Zeitregister von Tschachtlan gerade mit dem Jahre 1451 beginnt und (abgesehen von der gleichen Handschrift) gerade so beginnt wie die drei vorhergehenden Bände welche sich als Zeitregister der Stadt Bern erklären ), wenn wir in unserm Werke genau die gleiche Einrichtung finden, wie in den drei vorhergehenden Bänden, zuerst die Angabe der Jahreszahl der geistlichen und weltlichen Herrscher Europas nebst dem Schultheissen von Bern; hierauf beide Werke ebenso mit den kirchlichen Begebenheiten beginnen, welchen die politischen Begebenheiten nachfolgen, so werden wir doch wohl auf den gleichen Verfasser zu schliessen berechtigt sein? Und wer ist nun der? Er giebt sich in den drei ersten Bänden des Zeitregisters Band I, 1191-1300; Bd. II, 1301-1400; Band III, 1401-1500 glücklicherweise selbst zu erkennen: in allen diesen 3 Bänden steht vorn M(ichael) Stettlers 1642.

Wenn wir nun in unserm s. g. Tschachtlans Zeitregister zwar jenen Namen nicht finden, so zeigt sich dagegen, wie wir schon angemerkt, auch in diesem hinten die von der nämlichen Hand vor dem Register (am Schlusse) beigefügte Notiz: verfertigt Zinnstags 16. November 1624.

Das sollte nun doch wohl deutlich genug sein!

88) Man vergesse nicht, dass, wie wir oben schon angeführt, von Wattenwyl welcher der erste des Zeitregister von Tschachtlan nennt, dasselbe schon mit dem Jahre 1401 beginnen lässt, also obigen dritten Theil (von 1401-1450) ebenfalls als Zeitregister von Tschachtlan annimmt.

Ausser dem vielen bereits Angeführten verräth aber unter Anderm auch noch Folgendes den spätern Verfasser. Beim Auszug der Berner im s. g. Mülhauser-Kriege 1468 erzählt unser Pseudo-Tschachtlan nach Schilling ), wie die Berner unter Adrian von Bubenberg und den andern Führern ausgezogen, dazu als Venner Ludwig Brüggler und sein Hauptmann und Rath Peter Kistler vor dem Namen des Letzten fügt unser Pseudo-Tschachtlan bei: nach damaligem geübtem Brauch: so konnte doch der Zeitgenosse Tschachtlan unmöglich schreiben.

Es sprechen nun auch, wie wir schon oben hierauf gedeutet, alle Züge für Stettler als Verfasser. Er ist ein Reformirter und zwar ein eifriger Reformirter aus einer noch gegen die andere Confession gegenseitig verbitterten Zeit. Er ist eifriger

Geschichtforscher, kennt nicht nur die Bernischen, sondern auch andere Chroniken der Schweiz, wie die Basler-Chronik von Wurstisen, er kann auch Commines kennen 90). Stettler war der französischen Sprache sehr mächtig er war von 1616 bis 1622 Landvogt zu Oron, er batte wohl zu Genf oder Lausanne studirt, wie wir unter andern aus dem Album amicorum von Job. Haller schliessen, worüber unserm Verein vor einigen Jahren von einem seiner Mitglieder 1) eine Mittheilung gemacht worden ist.

So erklärt sich aus einer Ueberarbeitung der früheren Chroniken von Justinger und Schilling die so oft namentlich bei dem letzteren, fast wörtliche Uebereinstimmung mit unserm PseudoTschachtlan: man erinnere sich dabei, wie wir schon oben angeführt, dass Anshelm, welcher gewiss die Bernische Geschichte gründlich zu erforschen suchte, an zwei Stellen zwar wohl Schilling nennt, welcher die Zeit der Burgundischen Kriege geschildert, kein Wort aber von unserm Tschachtlan sagt, den er doch gewiss hätte kennen müssen, wenn unsere Schrift wirk

89) Z. R. S. 93b. vgl. Schill. S. 10.

90) Mich. Stettler schreibt diesem seinem ältern Verwandten, damals bereits Pfarrer zu Kirchdorf sein Blatt im Jahr 1607 mit seinem gewohnten Motto: Moderata durant.

91) Pfarrer Fetscherin zu Gsteig b. S.

lich von dem ächten, also den Begebenheiten so nahe stehenden Tschachtlan herrührte.

Wie konnte nun aber Stettler, fragen wir noch zuletzt, dazu kommen, in seine Geschichte oder Zeitregister den Schilling so zu bearbeiten, dass er ihn fast ganz aufnahm, nur hie und da Auslassungen sich erlaubt, Zusätze macht und Einzelnes berichtigt oder doch zu berichtigen versucht.

Es bleibt uns noch übrig, eine Vergleichung unseres PseudoTschachtlan mit Stettler.

Nachdem wir kurz eine Vergleichung der frühern Bände des Zeitregisters der Stadt Bern, die sich auf der hiesigen Stadtbibliothek befinden, mit der 1626 zu Bern gedruckten Chronik von Stettler verglichen haben, werden wir etwas genauer auf denjenigen Band eingehen, der von 1451-1477 sich erstreckend hauptsächlich unter dem Namen von Tschachtlans Zeitregister angeführt wird. Wir beginnen mit dem ersten Bande dieses Zeitregisters von 1191-1300.

Stettler nennt Theto von Ravensburg als ersten bekannten Reichsvogt zum Jahr 1223 und 1228 Walther von Wädiswyl als den ersten bekannten Schultheiss von Bern. Dass solche Reichsvögte wirklich in Bern existirt, dafür beruft er sich auf ein latinisches Instrument von Interlaken vom Jahre 1255, das folgende formalia habe: Ulricus de Wippingen advocatus, Burchardus de Aegerdon scultetus et communitas Bernæ: wo er advocatus vom Reichsvogt erklärt.

Das Zeitregister der Stadt Bern, welches wir der Kürze balber ebenfalls das s. g. Zeitregister von Tschachtlan nennen wollen, führt den obigen Reichsvogt und Schultheiss von Bern zu den beiden obengenannten Jahren ") an, beruft sich ferner zu

92) Stettler I, 8, 9.

93) Z. R. Bd. I. S. 102-116. Nun erscheint Ulrich von Wippingen allerdings als advocatus in Bern damals wohl von Savoi, nicht vom Reiche gesetzt in zwei Urkunden des Jahres 1255: allein obige Ausdrücke finden sich nur in der noch m St. A. vorhandenen Urkunde vom 14. Christmonat 1256; auch steht in der Urkunde selbst der Vogt, Schultheiss und die Räthe der Gemeinde von Bern, consules communi

gleichem Zwecke auf obige Interlakener-Urkunde ganz mit den nämlichen Worten, wie wir sie oben angeführt haben, indem er auch hier den advocatus als Reichsvogt erklärt.

Den Mangel an Uebereinstimmung zwischen Justinger und den Urkunden entschuldigt der angebliche (wie oben schon bemerkt) Tschachtlan im Zeitregister") damit, dass zur Zeit Justingers des ersten Chronisten von Bern die Urkunden der Klöster noch nicht in Bern gewesen, sondern erst mit der Reform dahin gekommen.

Stettler ) aber erklärt diesen Mangel an Uebereinstimmung, dass vor Erbauung der Stadt Canzley keine sondere Ordnung der alten Instrumenten, Zeitbücher und dergleichen Sachen ge

wesen.

Das Zeitregister ") zeigt hierauf sehr gut, dass Justinger ganz unrichtig den Schirm von Savoi vom Jahr 1230 (beim Anlass des Brückenbau's) datire, was weder unter Thomas (Humberts Sohn) noch unter Amedeus noch unter dessen Sohn Bonifacius möglich gewesen, wohl aber unter dessen Nachfolger Graf Peter von Savoi, den das Zeitregister den Obeim des Bonifacius nennt "), den kleinen Carolus Magnus, worin der Verfasser dem erfahrnen Ludovicus della Chiesa folge, nach welchem Graf Peter von Savoi 1266 von der Gemeinde der Stadt Bern zum Herrn angenommen, nach ihm Graf Philipp ebenfalls, aus welchem Abhängigkeitsverhältniss die Berner nach dem nämlichen della Chiesa erst im Jahr 1323 wegen ihrer an Savoi geleisteten tapfern Hülfe entlassen worden: nur meint der Verfasser müsse man den Herrn in einen Schirmherrn verwandeln.

talis Bernæ, nicht communitas Bernæ. Stettler citirt etwas ungenau aus dem Gedächtnisse: aber die Uebereinstimmung in beiden Citaten muss auffallen.

94) Z. R. I, 116.

95) St. I, S. 9.

4

6) Z. R. I, 120, 121.

97) Vgl. hierüber des Genauere in dieser Nachfolge bei Kopp, IV, 213 folgd.

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