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schrift Justingers die in derselben befindliche Mittheilung 18), nach welcher auf Stefans Tag zu Weihnacht 1484 Diebold .Schilling, damals") Gerichtschreiber zu Bern der Stadt drei . Chroniken, drei grosse Bücher in Berment geschrieben Räthen ⚫ und gemeinen Burgern zu Bern und ihren Nachkommen zu einem guten Jahr geschenkt, da er mit grossen Kosten und Arbeit alle drei Chroniken mit eigener Hand zu Ehren deren von Bern geschrieben und gemacht habe und die auch vorher vor Räth und Burgern verhört und corrigirt worden: dieselben . Chroniken habe man in der Stadt Gewölb zu andern Briefen ⚫ und Schätzen zu legen befohlen 50). Diese drei Chroniken zuerst der Stadt alle Chronik enthalte die Erbauung der Stadt, ihre alte Kriege, den Streit von Laupen; der zweite Band enthält den ganzen Zürich-Krieg; das dritte Buch aber ist von dem Burgundischen Krieg«.

Man nannte sie also ohne Bezeichnung des Verfassers die Stadt Chronik: erst später wurden die Namen der (vermuthlichen) Verfasser beigefügt. In der Schillingischen Abschrift der drei Chroniken oder Bände, welche von Aussen als Diebold Schillings bezeichnet sind ist der Verfasser der s. g. alten Stadt Chronik (oder des ersten Bandes) gar nicht einmal (im Texte) genannt; es heisst bloss: » ein frommer Mann derselben Stadt Bern » 11) und mit anderer späterer Hand ist am Rande hinzugeschrieben: »Stadtschreiber Conrad Justinger a 151b): manche Handschriften finden sich sogar ohne diesen Namen 452). Man wusste also nur gewiss, dass 1420 an St. Vincencien Abend Räthe und Bürger die Geschichten der Stadt Bern von ihrer Stiftung an bis auf jenen Tag aufzuzeichnen beschlossen. Als Verfasser dieser Chronik

145) Band IV

S. V und VI.

s. Vorbericht zu C. Justingers Berner-Chronik

149) Diese Notiz ist also jedenfalls etwas später aufgezeichnet. Diebold Schilling starb jedoch nicht gar lange nachher.

150) Eben diese drei Bände befinden sich jetzt auf der Stadtbibliothek von Bern, wohin sie geschenkt worden.

151) S. Vorbericht zu Justinger S. V.

151 b) S. das Mscr auf der Stadtbibl. von Bern.

152) S. Vorbericht (C. Justingers) S. 3.

dachte man sich am natürlichsten den Stadtschreiber von Bern: wer nun zuerst hiefür Conrad Justinger genannt hat, möchte schwer auszumitteln sein. Jedenfalls ist aber in jenem Jahre Conrad Justinger nicht mehr Stadtschreiber: 1414 erhält Heinrich Grubers des Stadtschreibers und Burgers von Bern Wittwe die Freiheit zu testiren 5): von 1416 an finden wir bis in die dreissiger Jahre Heinrich von Speichingen als Stadtschreiber in Bern 454) den gewesenen Schulmeister von Thun. Von eben diesem Heinrich von Speichingen rührt sicher auch die amtliche Sammlung der ältern wichtigen Urkunden Berns (in Abschrift) her, welche unter dem Namen Freiheiten-Buch im Staatsarchiv 455) von Bern aufbewahrt wird.

Es dürfte also wohl genauer diese Chronik dem Heinrich von Speichingen als deren Verfasser zugeschrieben werden; denn Conrad Justinger, wenn auch dieser Name jedenfalls eine mehr als zweihundertjährige Autorität für sich hat vielleicht von Michael Stettler her ist zuverlässig in jener Zeit (1420) nicht mehr Stadtschreiber, schwerlich also der Verfasser 156).

Doch wir kommen auf obige von Haller aus jener Zürcher-Handschrift oben gegebene Nachricht des von Diebold Schilling seinen Obern mit jenen drei Chronik-Bänden 1484 gemachten Geschenkes zurück. Es ist uns nicht gelungen, weder in den Raths Manualen noch im deutschen Spruch-Buche«, noch sonst im Archiv eine Spur von obiger Nachricht aufzufinden, was auch Herrn Staatsschreiber M. von Stürler (nach dessen gefälliger Mittheilung) nicht gelungen ist. Diese Nachricht trägt indess durchaus das Gepräge der Aechtheit und wird indirekt durch die bei Anshelm 457) enthaltene Nachricht » dass die alte

153) Ihr Testament selbst von 1434 im Testam. Buch, Bd. I, 46. 154) T. Sp. B. A. Freih. B. f. 57. Regg. von Frubr No. 93. 155) Ein starker Band in Folio auf Pergament sauber geschrieben und von spätern Stadtschreibern fortgesetzt.

156) Wir erkennen dankbar hierin von Herrn Staatsschreiber M. von Stürler erhaltene Winke.

157) Band I, S. 409.

Gerichtschreiberin (Diebold Schillings Wittwe) so wie diejenigen, welche damit umgangen, wegen verkaufter Chronik ge> straft und von ihr die Bücher und Briefe als einer Stadt Bern

⚫ — gehörend abgefordert worden. bestätigt. Sonderbarerweise ist auch diese Nachricht Anshelms in den Rathsmanualen nicht enthalten: man weiss indess wie genau Anshelm nach den Quellen arbeitete, so dass an der Richtigkeit seiner Notiz und indirekt also auch der frühern Mittheilung nicht zu zweifeln ist.

Diese ältere Chronik Berns wurde nun in öftern Abschriften vervielfältigt und verschiedentlich mit Zusätzen vermehrt und weiter geführt: die meisten schliessen mit der Nachricht, dass 1430 und 1431 der Chor des Münsters zu Bern zu bauen angefangen wurde 5). Eine Handschrift 5) welche bis 1465 geht, bemerkt hinter diesem Berichte von der Erbauung des Chors: bis hieher gehe der I tomus der Chronik in der Canzlei, welche von aussen die Inscription Diebold Schillings trage, inwendig aber S. 2 von Conrad Justinger die folgenden tomi aber erst von Schilling zu sein scheinen«: wo mithin auch die s. g. Chronik von Tschachtlan vom Verfasser dieser Chroniken-Copie als eine Arbeit von Schilling angesehen wird.

Den dritten Theil, als dessen Hauptinhalt der Burgundische Krieg angegeben wird, hat nun unläugbar Diebold Schilling 460) verfasst, ihn kennt auch Anshelm 6) als Verfasser (offenbar des nämlichen Geschichtwerkes, welches wir noch jetzt unter seinem Namen besitzen). Nun beginnt aber dieser Theil mit den Anfängen des Burgundischen Kriegs, greift selbst weiter zurück und erzählt den Diebstahl der Monstranz vom Jahre 1465 6*) (der im gedruckten Tschachtlan fehlt, obschon dieser noch ein Faktum von Anfang des Jahres 1466 enthält) weil derselbe in Zu

155) Vorrede zu Justinger S. V. und die Chronik Justinger selbst S. 387.

159) Ehmals im Archive des Kirchen-Convents.

16) Er erklärt sich ausdrücklich hiefür in der Vorrede.

161) Band I, 98 und 113.

162) Schilling S. 35.

sammenhang mit den Twingherrenzwistigkeiten von 1470 gebracht wird. Ist es nun nicht viel natürlicher anzunehmen, dass Schilling der Gerichtschreiber, welchem die Urkunden von Bern vorlagen und bekannt waren, auch die frühere Geschichte Berns erforschte und die frühere bereits vorhandene Chronik fortsetzte, wofür er in der Schwyzer-Handschrift über den Zürcherkrieg, der ja ausdrücklich auch als Hauptinhalt des zweiten Bandes der Chronik von Bern angegeben wird, bereits so passendes Material vorfand? Hiefür möchten wir besonders auf eine andere Stelle bei Anshelm (I, 88) aufmerksam machen. Sintemal einer Stadt Bern folgender Jahren Chronik 463) zum mehren Theil aus Etlichen Geschichten & 6) von Schilling nit sonders fleissig oder gar nit beschrieben so will nun Anshelm solches verbessern und das Unterlassene ergänzen.

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Man nannte die Chronik eben die Stadt-Chronik oder etwa die alte und neue Chronik, nicht aber nach den Namen der sicher erst in viel späterer Zeit bezeichneten Verfasser: was Wunder, wenn dem bekannten angesehenen Venner Tschachtlan, dessen Familie, die es allenfalls hätte berichtigen können, schon so frühe erlosch, diese Ehre zu Theil ward, was schon durch Verwechslung, da wirklich die Malereien in dem Zürcher Manuscript von ihm herrühren, um so leichter geschehen konnte.

Wir haben aber von dem bekannten Bernischen Sammler und Geschichtsforscher des XVII. Jahrhunderts Emanuel Hermann 165) in einer seiner auf der hiesigen Stadtbibliothek befindlichen Sammlungen eine Notiz aufgefunden, die wie es scheint bisher von den Bernischen Geschichtforschern unbeachtet geblieben ist.

163) Nach der frühern (gewöhnlich nach Justinger benannten, die Anshelm häufig als der Stadt Bern Chronik (I, 13, 53 u. s. w.) anführt.

164) Bezüglich auf den Zürcherkrieg, welcher den Hauptinhalt der

s. g. Chronik Bendicht Tschachtlans ausmacht.

165) Hermann war nach Michael Stettler Commissär des Welschen Landes 1642; vorher 1640 Welscher Sekelschreiber; wurde 1658 Landvogt nach Saanen; er starb 1664.

Mit der geschriebenen Berner-Chronik sei es » also beschaffen «:

1. Die alte und erste sei von Räth und Burgern beschlos⚫sen und am 21. Januar 1421 dem Stadtschreiber Conrad Justinger anbefohlen worden, der sie wirklich ins Werk gebracht..

Wir lassen sogleich folgen 3), um 2) am Schlusse zu geben, als bauptsächlich hieher gehörig: also wird ferner angemerkt, dass 3. » Ao. 1529 aus der Oberkeit Geheiss und Verköstigung Valerius Rüd genannt Anshelm von Rottwyl die alte BernerChronik revidirt und continuirt hat, welche hernach im 1542 » Jahr sein Sohn Petrus Paulus auf Pergament geschrieben und inTomis mit untermischten Figuren und Gemähl-Tafelen, so noch in der Stadt Gewölb in Händen des Herrn Stadtschreibers liegen.

Wir geben diese zwei Notizen, die aus gut unterrichteter Quelle geflossen sind, voraus, um auf die folgende desto aufmerksamer zu machen. Hermann bemerkt also weiter über die Quellen der Berner-Geschichte nach Justinger, dass

2. die Fortsetzung von Juslingers Chronik 1474 Montag vor Frauen Tag zu der Lichtmess (Januar 31) vor Räth und Burger erkannt worden und anbefohlen (vermuthlich) Theobald Schilling ihrem Grichtschreiber, bürtig von Solothurn, da denn ein Volumen und Copeyen davon vorhanden, welches Volumen von Heinrich Dittlinger geschrieben und die darin befindlichen Figuren von Bendicht Tschachtlan, dem damaligen Venner gemablet und unter ihnen beiden, wie auch ihren Kindern . Mannstamms besessen worden, daher man es des Tschachtlans Chronik genamset, und etliche desswegen in den Irrthum gerathen, dass sie ihn für den autorem der Berner-Chronik gehalten. Dasselbe Volumen begreift nicht allein die Fort.setzung von 1420-1474, sondern auch die erste, des Justingers › Chronik».

Auch von diesen Beschlusse ist in den archivalischen Quellen keine Spur aufzufinden gewesen, weder im Rathsmanual, (welcher Band zufällig aber gerade in dieser Zeit defekt und aufs heilloseste in Unordnung sich befindet) noch im deutschen

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