detaillirten Plan, in welchem er den Umfang des projektirten Werkes und sein Verhältniss zu den bereits vorhandenen schweizerischen Urkunden und Werken in allgemeinen Zügen bestimmt, den Kostenpunkt berührt, auf Beiträge der Eidgenossenschaft und der Kantone Hoffnung macht. Daran knüpfen sich folgende Anträge: 1) Die schweizerische geschichtforschende Gesellschaft beschliesst die Herausgabe eines Codex diplomaticus. 2) Derselbe soll bis zum Jahr 1353 oder doch einstweilen bis 1315 gehen, in dem im Plan angegebenen Umfang. 3) Das chronologische Urkundenregister wird als Vorarbeit des Codex diplomaticus betrachtet. 4) Die Herausgabe des Codex wird vom Verein einer Kommission übertragen. 5) Die Kommission soll sich über das Unternehmen mit Bund und Kantonsregierungen in Verbindung setzen. Nach längerer Besprechung wird auf Antrag des Herrn von Gonzenbach mit Mehrheit beschlossen, die Frage an den vorberathenden Solothurner Verein zurückzuweisen mit dem Auftrage: im Sinn des vorjährigen Gesellschaftsbeschlusses näher zu erwägen, welche Dokumente der vorgeschlagene Codex umfassen solle, wie die Kosten seiner Herausgabe aufzubringen seien, namentlich aber, ob diese Arbeit nicht nothwendig eine stetige Leitung durch die Bundesbehörden, statt durch die Gesellschaft, verlange. C. Ueber das Urkundenregister gibt Herr Hidber im Namen des vorberathenden Solothurner Vereines und im seinigen, als erster Antragsteller, einen detaillirten Plan, worin er den Werth dieser Arbeit theils an sich, theils als nothwendige Grundlage eines Codex diplomaticus erörtert, die finanziellen Schwierigkeiten berührt und Proben der Abfassung vorlegt. Hierauf gestützt stellt er folgende Anträge, welche, entgegen dem Vorschlag, für einmal nur ein Verzeichniss sämmtlicher gedruckter schweizerischer Urkunden als Anhang zum Archiv zu veröffentlieben, zum Beschluss erhoben werden: 1) Das Register soll einstweilen bis zum Jahr 1353 gehen. 2) Das Register soll ohne Rubriken rein chronologisch geordnet sein. 3) Das einzelne Regest soll unter reducirtem Datum und nach Angabe des Ausstellungsortes den Inhalt der Urkunde gedrängt anzeigen, das Archiv, wo sie liegt, mit Bemerkung, ob und wo sie gedruckt sei, in der Art des chronologischen Registers zum Solothurner Wochenblatt von Herrn Pfarrer Fiala. 4) Es soll von dem Register keine Urkunde wegen scheinbarer Unwichtigkeit ausgeschlossen bleiben.. 5) Es soll eine Redaktionskommission von drei Mitgliedern niedergesetzt werden. Die Redaktionskommisson wird hierauf bestellt in den Herren Hidber von Bern, Professor Winistörfer und Archivar Amiet von Solothurn. 5. Es wird beschlossen, die nächste Jahresversammlung in Solothurn, als bleibendem Versammlungsort, im Monat August mit Bestimmung der Tage durch den Vorstand abzuhalten. Zweite Sitzung. Den 22. August im Grossrathssaale des Kantons Solothurn 1. Der Präsident eröffnet die Sitzung mit einigen Worten über den Werth vaterländischer Geschichtsforschung; berührt die schmerzlichen Verluste der Gesellschaft im verflossenen Jahr: den Hinschied der Herren Hugi, Fetscherin, des Stifters der Berner Kantonalgesellschaft, Zellweger, des Stifters der allgemeinen historischen Gesellschaft, wirft einen Rückblick auf das Archiv und berichtet über die Anordnung des nächsten (elften) Bandes; gedenkt des guten Fortgangs des Anzeigers für Geschichtskunde; der Verhältnisse endlich der Gesellschaft zu ausländischen Vereinen und deren Zusendungen. Von den Kantonalvereinen haben ausführliche Berichte eingesendet diejenigen von Bern, Basel, Graubünden und Genf. Für die wohlwollende Aufnahme in Solothurn wird der herzliche Dank der Gesellschaft ausgesprochen. 2. Die Prüfungskommission berichtet über die Rechnung vom September 1853 bis August 1855, welche dann genehmigt und dem Herrn Kassier höflich verdankt wird. 3. Die geschichtlichen Vorträge werden in der gestern bestimmten Ordnung gehalten. a) Herr Dekan Pupikofer: über die. Anfänge einiger der. ältesten Dynastengeschlechter der Schweiz. Aufhellungen über die Geschlechter der Kiburger und Regensberger, gestützt auf das Studium der Urkunden des VIII. bis X. Jahrhunderts. b) Herr Hidber: das Theater der alten Schweizer mit besonderer Berücksichtigung der Osterspiele in Luzern und deren Aufführung. Nachweisung, wie das aus dem Kultus entsprungene christliche Drama vom XIII. bis ins XVI. Jahrhundert in der Schweiz sich ausgebildet habe. c) Herr Dr. Theodor Scherer: Ueber die Kulturzustände der christlichen Urzeit mit besonderer Beziehung auf deren Geschichtsquellen. Darstellung der Bildung im christlichen Rom der drei ersten Jahrhunderte und Schilderung der aus diesem Zeitraum erhaltenen Geschichtsquellen. d) Herr Georg von Wyss: Ueber das Herzogthum Alemannien (Schwaben) in seinem Bezug auf die Schweiz. In buchstäblicher Uebereinstimmung mit Otto von Freisingen wird der Besitz der Zähringer in der Ostschweiz auf die Vogtei Zürich beschränkt, die übrige alemannische Schweiz dagegen noch im XII. und XIII. Jahrhundert dem alten Herzogthum Alemannien (hohenstaufischen Herzogthum Schwaben) zugesprochen. Alle vier Vorträge werden theils vom Präsidium, theils von Mitgliedern der Gesellschaft freundlich verdankt. 4. Im Laufe der Sitzung wurden der Gesellschaft unter Anderm vorgelegt: Von Herrn Doktor von Liebenau, Regesta episcopi Argentinensis Wernheri (de Habsburg) de anno 1011 bis 1028; von Herrn von Mandrot: Atlas historique de la Suisse de l'an 1300 jusqu'en 1789. Genève, librairie allemande de J. Kessmann; vom Präsidium, Namens der Redaktion des Archives, die drei ersten Druckbogen Vitodurans, als Anfang des elften Bandes. Geschenkt von den Herren Dr. Blösch in Biel und Rektor C. Schröter in Rheinfelden, welche beide ihre Abwesenheit entschuldigen: Geschichte der Stadt Biel und ihres Bannergebiets. 1855. Biel, Gassmann; und Mittheilungen zur Geschichte des Frickthals (Monatsbeilage zur Frickthaler Zeitung), Januar bis April 1855, erstes und viertes Heft; von dem Vorstand des Vereins für nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung (in dessen Namen Herr Sekretär Rossel von Zürich aus): eine Tafel mit Mustern vorzüglich gelungener Abgüsse schweizerischer Städtesiegel. 5. Der Präsident schliesst mit einem Wort des Dankes an die hohen Behörden von Solothurn, an die Anwesenden und an die Gesellschaft. Verzeichniss der Mitglieder der allgemeinen schweiz. geschichtforschenden Gesellschaft, welche an der XI. Versammlung, 21. u. 22. August 1855, in Solothurn Vorsteherschaft. HH. G. von Wyss, Präsident, aus Zürich. D P. Winistörfer, Vizepräsident, aus Solothurn. » » Hidber, Archivar, aus Bern. » Meyer, Konrad, Aktuar, aus Zürich. Mitglieder. HH. Amiet, J., eidgen. Generalanwalt aus Solothurn. D Amiet, J. J., Archivar in Solothurn. Bandelier, Alt-Regierungsrath in Bern. D Blösch, Regierungspräsident aus Bern. D Boll, Pfarrer und Seminardirektor in Hindelbank (Bern). > Cartier, Pfarrer in Oberbuchsiten (Solothurn), » Dietler, P. Anselm, Konventual in Mariastein (Solothurn). Ebinger, Dr. juris, Kriminalrichter in Basel. » Engelbard, Dr., Nationalrath in Murten (Freiburg). » Fiala, Pfarrer in Herbetswil (Solothurn). » Gelpke, Dr. und Prof. der Theologie in Bern. >> v. Gonzenbach, Dr., Nationalrath in Bern. Hänggi, Bibliothekar in Solothurn. v. Haller in Solothurn. Huber, Grossrath in Murten (Freiburg). D Ischer, Pfarrer in Bern. » Kaiser, Dr. und Prof. der Philosophie in Solothurn. D |