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Vorwort.

Bei Uebergabe des zehnten Bandes des Archives an die Tit. Mitglieder der allgemeinen geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz im Februar 1855 sprach die Redaktion die Hoffnung aus, demselben, früherer Uebung gemäss, schon nach Jahresfrist eine Fortsetzung folgen lassen zu können.

Indem diess gegenwärtig geschieht, wäre keine Veranlassung, auch diesen elften Band mit einem Vorworte zu begleiten, wenn nicht seine ausnahmsweise Zusammensetzung einige Bemerkungen unumgänglich erfordern würde.

Ursprünglich nämlich waltete die Absicht ob, auch diesen Band ganz nach gleichem Plane wie die frühern zu gestalten und nur statt des üblichen urkundlichen Stoffes einen Theil von Vitodurans Chronik zu geben. Allein verschiedene Umstände haben diese Absicht vereitelt.

Namentlich sah sich die Redaktion zu ihrem Bedauern veranlasst, auf eine Arbeit zu verzichten, mit welcher sie den Band zu eröffnen gehofft hatte, auf den ersten Theil der Abhandlung des Herrn Professor Dr. Gelpke in Bern: Ueber die Gründung des Christenthums in der Schweiz unter der Römer-, Burgunder- und Alemannenherrschaft. Da die von der Dalp'schen Buchhandlung in Bern angekündigte » Kirchengeschichte der Schweiz « von demselben Herrn Verfasser jene Arbeit vollständig enthalten und somit auch dem Interesse des schweizerischen geschichtsliebenden Publikums weit besser entsprechen wird, als es durch das langsame, stückweise Erscheinen des trefflichen Werkes im Archive hätte geschehen können, so glaubte die Redaktion des Archives, ihrem diessfälligen Wunsche entsagen zu sollen.

Der Ausfall an Materialien aber, der durch diesen Verzicht und andere Ursachen entstand, konnte nicht füglicher gedeckt

werden, als durch die vollständige Aufnahme des Vitoduran, da ohnehin ein stückweises Erscheinen eines zusammenhängenden Werkes immer sein Missliches hat.

Allerdings nimmt nun dieser, Manchen schon bekannte Schriftsteller grossen Raum im Bande ein. Wer aber weiss, wie weit wir mit Bezug auf zuverlässige Ausgaben der schweizerischen Geschichtsquellen des XIII., XIV. und XV. Jahrhunderts noch zurückstehen, wie von vielen derselben, der letztgenannten zumal, nicht einmal die wahren Verfasser (S. z. B. mit Bezug auf Tschachtlan Band X des Archives), geschweige denn ihr gegenseitiges Verhältniss und ihre Abhängigkeit von einander sicher bekannt sind, - wird das Unternehmen, genügende Ausgaben derselben zu veranstalten, der Aufmerksamkeit der Gesellschaft und ihres Archives nicht unwerth halten. Mit Bezug auf Vitoduran insbesondere verweisen wir auf das unten zu diesem Schriftsteller Gesagte..

Dessen ungeachtet empfindet die Redaktion sehr wohl, dass der gegenwärtige Band jener Mannigfaltigkeit des Inhaltes entbehrt, welche das Archiv sonst gemäss seiner festgesetzten Eintheilung zu gewähren pflegt, und dass manche Gesellschaftsmitglieder dieselbe ungern vermissen werden. Mögen sie die einmalige unwillkürliche Ausnahme entschuldigen!

Der nächste Band soll wieder zur Regel zurückkehren, und wenn es sich zeigen sollte, dass der Raum im Archive zur Herausgabe von Quellenschriftstellern nicht genügt, so findet die Gesellschaft hoffentlich Mittel und Wege, auf andere Weise diesen ihrer so würdigen Zweck zu fördern!

Zürich. Im April 1856.

Die Redaktion.

Protokoll

der

elften Versammlung der allgemeinen geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz.

Gehalten zu Solothurn den 21. und 22. August 1855.

Erste Sitzung.

Den 21. August im Gasthaus zur Krone in Solothurn.

Der Präsident, Herr alt Staatsschreiber Georg von Wyss, begrüsst die zahlreich Versammelten, und schlägt, mit Verschiebung des Geschäftsberichtes, eine Tagesordnung vor, die genehmigt wird. Er bezeichnet die morgen zu haltenden Vorträge.

2. Als neue Mitglieder werden einstimmig angenommen: die Herren Pfarrer König in Münster (Kanton Bern); Berthold von Mülinen in Bern; von Haller in Solothurn; Dr. jur. Ehinger in Basel.

Es erklären ihren Eintritt in die allgemeine geschichtforschende Gesellschaft der Schweiz: die Herren Altregierungsrath Bandelier von Bern; Pfarrer und Seminardirektor Boll in Hindelbank; Obergerichtsschreiber Fürsprech Lüthard in Bern; Notar Emanuel Müller in Nidau; Fürsprech Dr. jur. Simon in Bern; Spitalverwalter Dr. jur Steck in Bern; Prof. theol. Gottlieb Studer in Bern, Mitglieder des historischen Vereins des Kantons Bern; - Herr Fürsprech Wilhelm Vigier in Solothurn, Mitglied des dortigen historischen Vereins; Herr Dr. J. J. Merian in Basel, Mitglied der dortigen historischen Gesellschaft; - Herr August Cramer, ancien Syndic in Genf, Mitglied des dortigen Kantonalvereins.

3. Der Kassier der Gesellschaft, Herr Dr. jur. A. Burkhardt, legt seine die beiden Jahre 1853 und 1854 umfassende Rechnung vor, zu deren Prüfung eine Kommission von zwei Mitgliedern (die Herren Lauterburg von Bern und Dr. Th. Scherer von Solothurn) ernannt wird. Dann schlägt er vor:

a) Den Jahresbeitrag von 5 auf 6 Fr. zu erhöhen;

b) dem Bibliothekar der Gesellschaft einen Kredit von 100 Fr. anzuweisen.

Den erstern Antrag motivirt er durch das Verhältniss der Ausgaben und Einnahmen der Gesellschaft und noch durch die Bemerkung, dass eine solche Erhöhung des Jahresbeitrags nur ein Zurückkommen auf frühere Uebung sei.

Der letztere Antrag findet seine Begründung in dem Bibliothekbericht des Herrn Archivar Hidber: Solle die Bibliothek brauchbar werden, so seien manche Lücken auszufüllen; werde aber etwas für die Bibliothek gethan, so könne sie dann durch Katalog und Reglement der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Beide Anträge werden angenommen.

4. Es kommt die Reihe an die drei auf dem Gebiet wissenschaftlicher Thätigkeit schwebenden Fragen: Regesten, Codex diplomaticus, Urkundenverzeichniss.

A. Regesten. Ein Entwurf zu einer Fortsetzung des Regestenwerkes von Herrn Dr. von Liebenau ist gedruckt und mehreren Mitgliedern mitgetheilt. Nachdem Herr von Wyss die schriftlichen Dafürhalten der Herren von Gingins, Wegelin und Pupikofer vorgelegt, sodann angezeigt, dass die Redaktionskommission des Regestenwerks durch den Tod des Herrn Theodor von Mohr und den Austritt des Herrn Forel von Morges aufgelöst und neue Mitglieder zu gewinnen ihm nicht gelungen sei, nachdem er ferner auf die ökonomischen Schwierigkeiten des Unternehmens hingewiesen, beschliesst die Gesellschaft: auf Fortsetzung des von ihr 1848-1854 in zwei Bänden begonnenen Regestenwerkes zu verzichten.

B. Ueber den Codex diplomaticus bringt im Namen des vorberathenden Solothurner Vereins Herr Archivar Amiet einen

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