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Pfarrer zu Belen, Benefiziat des aufgehobenen
Domstifts zu Paderborn, Bikar zum h. Aegidius
in Münster, Mitglied der Gesellschaft zu Gronin
gen: pro excolendo jure patrio, und der Gesells
schaft für Geschichte und Alterthumskunde Westfa
lens.

Fünfter Band

in zwei Abtheilungen:

1. Ueber die Herrschaft Steinfort.

II. Ueber Ottenstein.

:

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PUBLIC LIBRA

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„Es ist in Wahrheit ein Unglück bei der Historie ,,unserer mehresten deutschen Staaten, daß „man zu früh angefangen, die Geschichte der= ̧› „selben zu beschreiben, anstatt daß man zuerst „darauf håtte denken sollen, den Stoff dazu aus feinen Urquellen hervorzusuchen, ,,und damit den Anfang zu machen."

J. W. Gercken in der Vorrede zu seinem Codex diplom. Brand. S. II.

Vorwort.

Ungefehr ein Jahr vor seinem Tode überließ mir

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der, als vaterlåndfcher Schriftsteller rühmlichst bekannte Freiherr von Raet zu Bögelskamp die von ihm gesammelten Urkunden, und ersuchte mich fie dem Vaterlande zu erhalten, damit sie nach seinem Tode nicht das nämliche Schicksal wie die Nünningschen Handschriften haben mögten. Unter diefen Abschriften fand sich auch eine Urkundensamms lung, die er zu einer diplomatischen Geschichte der Herrschaft Steinford bestimmt hatte; sie war der Zeitfolge nach geordnet, und mit Anmerkungen be gleitet.

Dem Wunsche meines hinübergegangenen Freundes zu entsprechen, versuchte ich diese Sammlung als einen Codex diplomaticus Steinfordiensis herauszugeben, und ließ eine Ankündigung davon auf Subscription gehörig verbreiten; allein aus Mangel hinreichender Unterstützung mußte der Druck defFelben unterbleiben.

Noch immer ist aber über die Geschichte der Herrschaft Steinford, die mit der Geschichte des Münsterlandes in fo enger Berbindung steht, zu

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wenig Licht verbreitet; denn was Jung bei Geles genheit der Bearbeitung der Geschichte der Grafschaft Bentheim, und die Acten des 'bekannten Rechtsstreites zwischen Münster und Steinford dars über mitgetheilt haben, bleibt doch im Ganzen nur unbedeutend. Und wie konnte auch dieser Geschichte gehörig vorgearbeitet werden, da, so viel ich weiß, bisher keinem vaterländschen Geschichtsforscher, außer dem Freiherrn von Raet, das Archiv dieses Hauses zugängig war! Nur er war es, der es mit Muße benuten konnte, und als Mann vom Fache zu benußen- verstand, er war es, der hier die Quellen zur Geschichte dieses Hauses müh sam sammelte, und die Früchte seiner Arbeit dem Vaterlande widmete. Mit Grund glaubte ich`also vorausseßen zu dürfen, daß die Aufname dieser Quellen-Sammlung des verdienstvollen Freis herrn von Raet in die Münstersche Urkundensammlung den Freunden der vaterländschen Geschichte nicht unwillkommen sein würde, und be= stimmte dazu den vorliegenden V. und folgenden VI. Band.

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Die erste Abtheilung dieses V. Bandes enthält daher größten Theils die Urkunden aus der Sammlung des Freiherrn von Raet; die Anmerkungen, welche er mehreren beigefügt hat, habe ich immer mit,v. R." bezeichnet. Bei vielen derselben konn te ich meine, Ansicht nicht theilen, und überlaße sie dem Urtheile der Leser. Manche, meiner Einsicht nach, ganz irrige Bemerkungen habe ich weggela ßen. Bei den übrigen Urkunden ist jedesmal von

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mir das Archiv nachgewiesen, wo die Urschriften davon aufbewahrt werden, oder bas Werk angegeben woraus sie entnommen sind, Des Zusammens hanges wegen ist hier und da eine Urkunde wieder gegeben, die sich in den vorigen Bånden schon vor= findet. Mit den Urkunden dieser Abtheilung find vorzüglich jene in Beziehung zu bringen, welche fm II. Bande der Münst. Urkundensammlung über das Stift Borchorst abgedruckt sind; eine erleichternde Uebersicht derselben werden die Register des vorliegenden und des II. Bandes geben. Die Urkun= den N. XI und XII. stehen der Zeitfolge nach nicht.. an ihrem Orte; sie waren von mir übersehen, und konnten erst hier eingetragen werden, da die vorbergehenden schon abgedruckt waren. In der UrFunde N. VIII. v. J. 1244 heißt die Gemahlin Ludolphs, des regierenden Herrn zu Steinförd, Lisa; in einer Urkunde aber v. J. 1248. bei Mdfer D. G. HII, C. D. S. 376. kommt ein,,Ludolphus Dei gratia nobilis Dominus de Stenvordia" vor, dessen Gemahlin eine Gertrudis war. Dieser Lus dolph scheint im Osnabrückischen gewohnt zu ha ben, und derselbe zu sein, welcher i. I. 1370 bei Jung C. D. p. 72. vorkommt. Man vergleiche hiermit die Urk. N. XXIV, G. 68, v. J. 1282, wors in Ludolph, vormals" Herr zu Steinford, seine Osnabrückschen Lehne, dem Edlen Balduin von Steinford, seinem Oheim, verkauft.

Die zweite Abtheilung des vorliegenden Bandes enthält die Urkunden über die Burg und Herrs lichkeit Ottenstein, die ich bisher habe auffinden

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