Zeitschrift Fur Kirchenrecht Unter Mitwirkung1863 |
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... Weise erstarkten , es anzunehmen und zu glauben 2 ) . Nach einem ähnlichen Beschlusse im Jahr 1545 erliess die Uni- versität im April 1550 das Gesetz , dass in den einzelnen Städten , Märkten und Dörfern die Kirchen nach der vor drei ...
... Weise erstarkten , es anzunehmen und zu glauben 2 ) . Nach einem ähnlichen Beschlusse im Jahr 1545 erliess die Uni- versität im April 1550 das Gesetz , dass in den einzelnen Städten , Märkten und Dörfern die Kirchen nach der vor drei ...
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... sich die 1669 in ähnlicher Weise entstandenen Compilaten als zweiter schliessen . 95 ) A. a . O. I , 117 . für die evangelische A. B. , das Landesgrundgesetz , das Die Rechtslage der evang . Kirche A. B. in Siebenbürgen . 11.
... sich die 1669 in ähnlicher Weise entstandenen Compilaten als zweiter schliessen . 95 ) A. a . O. I , 117 . für die evangelische A. B. , das Landesgrundgesetz , das Die Rechtslage der evang . Kirche A. B. in Siebenbürgen . 11.
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... Weise entwickelte sich das Verhältniss der evangelischen , so wie der aller übrigen recipirten Kirchen zur Staatsgewalt . So unbestritten diese das Schutz- und Schirmrecht denselben gegenüber ausübt , so wenig gelingt es ihr , trotz ...
... Weise entwickelte sich das Verhältniss der evangelischen , so wie der aller übrigen recipirten Kirchen zur Staatsgewalt . So unbestritten diese das Schutz- und Schirmrecht denselben gegenüber ausübt , so wenig gelingt es ihr , trotz ...
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... Weise ; ja wenn ich solche wüsste , so will ich dieselben dem ganzen Rathe mittheilen und ihnen aus allen meinen Kräften entgegenzuarbeiten mich bemühen ; auch meinem Fürsten will ich keinen Rath zum Scha- den einer andern Religion ...
... Weise ; ja wenn ich solche wüsste , so will ich dieselben dem ganzen Rathe mittheilen und ihnen aus allen meinen Kräften entgegenzuarbeiten mich bemühen ; auch meinem Fürsten will ich keinen Rath zum Scha- den einer andern Religion ...
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... Weise zu berühren , ja sogar den geringsten Schein zu vermeiden . habe , viel weniger dass man selbige anfechte , oder darin etwas mutire und zu argwöhnen Anlass und Ursache gebe . " 99 In der That ist denn in jenen Acten und Staatsver ...
... Weise zu berühren , ja sogar den geringsten Schein zu vermeiden . habe , viel weniger dass man selbige anfechte , oder darin etwas mutire und zu argwöhnen Anlass und Ursache gebe . " 99 In der That ist denn in jenen Acten und Staatsver ...
Términos y frases comunes
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Pasajes populares
Página 96 - ... sit sede indultum, quod interdici, suspendi vel excommunicari non possint per litteras apostolicas non facientes plenam et expressam ac de verbo ad verbum de indulto huiusmodi mentionem...
Página 103 - II y aura recours au Conseil d'Etat dans tous les cas d'abus de la part des supérieurs et autres personnes ecclésiastiques. Les cas d'abus sont : l'usurpation ou l'excès...
Página 89 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre confirmacionis, communicionis et innovacionis infringere, vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attemptare presumpserit indignacionem omnipotentis Dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum eius se noverit incursurum.
Página 269 - Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg etc.
Página 150 - Qui aliter, quam praesente parocho vel alio sacerdote, de ipsius parochi seu ordinarii licentia, et duobus vel tribus testibus matrimonium contrahere attentabunt: eos sancta synodus ad sic contrahendum omnino inhabiles reddit, et huiusmodi contractus irritos et nullos esse decernit, prout eos praesenti decreto irritos facit et annullat.
Página 248 - Worms gehalten ausgangen, belangen möchten, für sich also zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder solches gegen Gott un Kais. Mt. hoffet und vertrauet zu verantworten.
Página 99 - ... quorum sex dierum, duos pro primo, duos pro secundo et reliquos duos dies vobis...
Página 250 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Página 395 - Die Bürger haben das Recht, Vereine zu bilden, sofern solche weder in ihrem Zweck, noch in den dafür bestimmten Mitteln rechtswidrig oder staatsgefährlich sind. Über den Mißbrauch dieses Rechtes trifft die Kantonalgesetzgebung die erforderlichen Bestimmungen.
Página 366 - Nulle association de plus de vingt personnes, dont le but sera de se réunir tous les jours ou à certains jours marqués pour s'occuper d'objets religieux, littéraires, politiques ou autres, ne pourra se former qu'avec l'agrément du gouvernement, et sous les conditions qu'il plaira à l'autorité publique d'imposer à la société.