Zeitschrift Fur Kirchenrecht Unter Mitwirkung1863 |
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... geistlichen Stände betrifft , sie , die geistlichen Stände , auch sollen beschliessen und Con- stitutionen machen können , doch auch diese auf allge- meinen Generalversammlungen . In Angelegenheiten aber , die sie mit den Zuhörern und ...
... geistlichen Stände betrifft , sie , die geistlichen Stände , auch sollen beschliessen und Con- stitutionen machen können , doch auch diese auf allge- meinen Generalversammlungen . In Angelegenheiten aber , die sie mit den Zuhörern und ...
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... geistlichen Korporationen . Dieses Recht , welches der Gesetzgebung ebenso gegenübersteht , wie das durch die Kirche überhaupt gesetzte den göttlichen Vorschriften , kann man somit ein autonomisches im engern Sinne nennen . " Und ...
... geistlichen Korporationen . Dieses Recht , welches der Gesetzgebung ebenso gegenübersteht , wie das durch die Kirche überhaupt gesetzte den göttlichen Vorschriften , kann man somit ein autonomisches im engern Sinne nennen . " Und ...
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... geistlichen Würde gleichen Schritt hielt . So lange der Priester als Glied der Gemeinde die gottesdienstlichen Functionen verrichtete , so lange stand er weder persönlich über den anderen Gemeindegliedern , noch die Kirche über dem ...
... geistlichen Würde gleichen Schritt hielt . So lange der Priester als Glied der Gemeinde die gottesdienstlichen Functionen verrichtete , so lange stand er weder persönlich über den anderen Gemeindegliedern , noch die Kirche über dem ...
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... Geist geleitet wurde 21 ) ; nur in so fern er willig und bereit war , sich den Forde- rungen der Kirche zu fügen , hatte er einen göttlichen , einen sittlichen Charakter . Und erst die Fürsten ! vom Teufel ... geistlichen Amtsgewalt etc. 73.
... Geist geleitet wurde 21 ) ; nur in so fern er willig und bereit war , sich den Forde- rungen der Kirche zu fügen , hatte er einen göttlichen , einen sittlichen Charakter . Und erst die Fürsten ! vom Teufel ... geistlichen Amtsgewalt etc. 73.
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... geistlichen Bene- ficien wurde mehr oder weniger staatlich beeinflusst , die Steuerfreiheit fast illusorisch gemacht , die Competenz der Gerichte begränzt , die Wirksamkeit der Excommunicationen gehemmt . So wurde beispielsweise in ...
... geistlichen Bene- ficien wurde mehr oder weniger staatlich beeinflusst , die Steuerfreiheit fast illusorisch gemacht , die Competenz der Gerichte begränzt , die Wirksamkeit der Excommunicationen gehemmt . So wurde beispielsweise in ...
Términos y frases comunes
allgemeinen alten anerkannt Ansicht April Artikel ausdrücklich ausser beiden bereits besonders bestehenden Bestimmungen betreffenden Beziehung Bezug Bischof bloss bürgerlichen christlichen Concordate daher deutschen diess eben eigenen Eigenthum eigentlich einzelnen enthalten Entscheidung erklärt Erlass ersten evangelischen Fall ferner Folge folgenden Form Frage französischen früher ganzen gehören geistlichen Gemeinde Gerichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt gewissen Gewohnheit gleich Gott grossen Grundsätze Hand Jahre Jahrhunderts Januar jetzt katholischen Kirche Kirchengemeinde Kirchenrecht kirchlichen König konnte Landes lange lassen Lehre letzteren lichen Macht März muss namentlich Natur neue Nothwendigkeit oben öffentlichen Orte Papst Personen Pfarrer Preussen Protestanten quod Recht rechtliche Reformation reformirten Regierung Religion Richter Sache Schrift Seite Sinne soll sollte später Staat Stand steht Stelle Synode Theil theokratischen überhaupt übrigens unserer Verbindung Verfassung Vergl Verhältniss Vermögen Verordnung verschiedenen Verträge Verwaltung viel vnnd Vorschriften Weise weiter weltlichen wenig wesentlich wieder wohl Worten Zeitschr Zweck zweiten
Pasajes populares
Página 96 - ... sit sede indultum, quod interdici, suspendi vel excommunicari non possint per litteras apostolicas non facientes plenam et expressam ac de verbo ad verbum de indulto huiusmodi mentionem...
Página 103 - II y aura recours au Conseil d'Etat dans tous les cas d'abus de la part des supérieurs et autres personnes ecclésiastiques. Les cas d'abus sont : l'usurpation ou l'excès...
Página 89 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre confirmacionis, communicionis et innovacionis infringere, vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attemptare presumpserit indignacionem omnipotentis Dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum eius se noverit incursurum.
Página 269 - Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg etc.
Página 150 - Qui aliter, quam praesente parocho vel alio sacerdote, de ipsius parochi seu ordinarii licentia, et duobus vel tribus testibus matrimonium contrahere attentabunt: eos sancta synodus ad sic contrahendum omnino inhabiles reddit, et huiusmodi contractus irritos et nullos esse decernit, prout eos praesenti decreto irritos facit et annullat.
Página 248 - Worms gehalten ausgangen, belangen möchten, für sich also zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder solches gegen Gott un Kais. Mt. hoffet und vertrauet zu verantworten.
Página 99 - ... quorum sex dierum, duos pro primo, duos pro secundo et reliquos duos dies vobis...
Página 250 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Página 395 - Die Bürger haben das Recht, Vereine zu bilden, sofern solche weder in ihrem Zweck, noch in den dafür bestimmten Mitteln rechtswidrig oder staatsgefährlich sind. Über den Mißbrauch dieses Rechtes trifft die Kantonalgesetzgebung die erforderlichen Bestimmungen.
Página 366 - Nulle association de plus de vingt personnes, dont le but sera de se réunir tous les jours ou à certains jours marqués pour s'occuper d'objets religieux, littéraires, politiques ou autres, ne pourra se former qu'avec l'agrément du gouvernement, et sous les conditions qu'il plaira à l'autorité publique d'imposer à la société.