Zeitschrift Fur Kirchenrecht Unter Mitwirkung1863 |
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... weltlichen Sachen " zu bewirken . Fast auffallend aber ist , dass , so nahe die Veranlassung auch lag , der Augsburgischen Confession darin nirgends ge- dacht wird . Den schweren Menschensatzungen " der ver- gangenen „ ungnädigen Zeit ...
... weltlichen Sachen " zu bewirken . Fast auffallend aber ist , dass , so nahe die Veranlassung auch lag , der Augsburgischen Confession darin nirgends ge- dacht wird . Den schweren Menschensatzungen " der ver- gangenen „ ungnädigen Zeit ...
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... weltlichen Ständen gemein- schaftlich haben , oder die auch diese betreffen , nicht anders , als mit diesen in gemeinsamem Einverständniss , d . i . ein Jeder mit der Zustimmung der obersten Amtleute und Pa- trone seiner Religion ...
... weltlichen Ständen gemein- schaftlich haben , oder die auch diese betreffen , nicht anders , als mit diesen in gemeinsamem Einverständniss , d . i . ein Jeder mit der Zustimmung der obersten Amtleute und Pa- trone seiner Religion ...
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... weltlichen Gewohnheitsrechts specifisch verschieden sei . Jene Polemik habe ich vor Allem noch durch den Nachweis zu ergänzen , dass Puchta's Auffas- sung des kirchlichen Gewohnheitsrechts als eines autono- mischen Rechts unhaltbar ist ...
... weltlichen Gewohnheitsrechts specifisch verschieden sei . Jene Polemik habe ich vor Allem noch durch den Nachweis zu ergänzen , dass Puchta's Auffas- sung des kirchlichen Gewohnheitsrechts als eines autono- mischen Rechts unhaltbar ist ...
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... weltlichen Recht für ähnliche Verhältnisse gebräuchlichen Ausdruck , Autonomie nennen.— Nun wiederholt sich aber dieser Gegensatz gewissermassen in der Kirche selbst , die wir gegenüber ihrem Haupt 32 Dr. Ad . von Scheurl :
... weltlichen Recht für ähnliche Verhältnisse gebräuchlichen Ausdruck , Autonomie nennen.— Nun wiederholt sich aber dieser Gegensatz gewissermassen in der Kirche selbst , die wir gegenüber ihrem Haupt 32 Dr. Ad . von Scheurl :
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... weltliche Fürst vereinigte eine solche Fülle der Kirchen- hoheit in seiner Person , dass die Bischöfe wesentlich als seine Organe , als Staatsbeamte erschienen und auch ihre kirch- lichen ... weltlichen Fürsten ge- 70 Dr. Emil Friedberg :
... weltliche Fürst vereinigte eine solche Fülle der Kirchen- hoheit in seiner Person , dass die Bischöfe wesentlich als seine Organe , als Staatsbeamte erschienen und auch ihre kirch- lichen ... weltlichen Fürsten ge- 70 Dr. Emil Friedberg :
Términos y frases comunes
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Pasajes populares
Página 96 - ... sit sede indultum, quod interdici, suspendi vel excommunicari non possint per litteras apostolicas non facientes plenam et expressam ac de verbo ad verbum de indulto huiusmodi mentionem...
Página 103 - II y aura recours au Conseil d'Etat dans tous les cas d'abus de la part des supérieurs et autres personnes ecclésiastiques. Les cas d'abus sont : l'usurpation ou l'excès...
Página 89 - Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre confirmacionis, communicionis et innovacionis infringere, vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attemptare presumpserit indignacionem omnipotentis Dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum eius se noverit incursurum.
Página 269 - Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg etc.
Página 150 - Qui aliter, quam praesente parocho vel alio sacerdote, de ipsius parochi seu ordinarii licentia, et duobus vel tribus testibus matrimonium contrahere attentabunt: eos sancta synodus ad sic contrahendum omnino inhabiles reddit, et huiusmodi contractus irritos et nullos esse decernit, prout eos praesenti decreto irritos facit et annullat.
Página 248 - Worms gehalten ausgangen, belangen möchten, für sich also zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder solches gegen Gott un Kais. Mt. hoffet und vertrauet zu verantworten.
Página 99 - ... quorum sex dierum, duos pro primo, duos pro secundo et reliquos duos dies vobis...
Página 250 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Página 395 - Die Bürger haben das Recht, Vereine zu bilden, sofern solche weder in ihrem Zweck, noch in den dafür bestimmten Mitteln rechtswidrig oder staatsgefährlich sind. Über den Mißbrauch dieses Rechtes trifft die Kantonalgesetzgebung die erforderlichen Bestimmungen.
Página 366 - Nulle association de plus de vingt personnes, dont le but sera de se réunir tous les jours ou à certains jours marqués pour s'occuper d'objets religieux, littéraires, politiques ou autres, ne pourra se former qu'avec l'agrément du gouvernement, et sous les conditions qu'il plaira à l'autorité publique d'imposer à la société.