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Tode hatte Jener diese Lehren besiegelt und ihre Frucht war auf den dankbarsten Boden gefallen!"

Günthers erste, seinen ehrenfesten Charakter documentirende Regierungshandlung war es, (lt. Urkunde vom 10. Januar 1325,) an Alle, die der Verewigte etwa an Leib und Gute betrübt, an Alle, die durch dessen Fehden irgend gelitten, ja an die verschiedenen Städte, mit welchen derselbe in Irrung befangen, durch den Abt Dietrich zu Paulinzelle ein stattliches Sühngeld übermitteln zu lassen.

Nur fünf Mark Silbers waren ursprünglich zu jenem Endzweck ausersehn, Günther spendete weitere hundert und zwanzig!

Nichts weniger indess trifft ihn als der Vorwurf der Verschwendung, vielmehr wusste er von dem reichen, ersparten väterlichen Schatze trefflichen Gebrauch zu machen und verstand es sein Hausvermögen durch geeignete Erwerbungen zu vermehren und seine Grenzen zu arrondiren. Hierher gehört der Kauf des Deutschordenshauses zu Saalfeld nebst Zubehör, dann des der Abtei Hirschfeld (Hersfeld) durch Kaiserliche Schenkung, (unter dem Titel einer ,,villa regalis, ") zustehenden Antheils an Arnstadt, (später Gegenstand der erbittertsten Fehden, aus denen Schwarzburg jedoch siegreich hervorging.)

Letztere Erwerbung bestätigte der Kaiser erst unterm 9. März 1332, in einer zu Nürnberg ausgestellten Urkunde, fügte indess vier Jahre später, zu Günthers Gunsten, die Ermächtigung hinzu, in der Stadt Plauen an der Gera einen Floss- und Brückenzoll zu erheben; nach Einiger Ansicht, angeblich, um dem jugendlich eifrigen Kämpen weitere Veranlassung zu geben, Strassen und Pässe desto kräftiger zu schirmen.

Zahlreiche Bürgschaften und Darleihen an die Dynasten unsres Landes, die Grafen von Beichlingen, die Herren von Werthern, die Grafen von Hohnstein übergehen wir der Kürze halber, obwohl auch ihre Erwähnung viel dazu beitragen würde, uns den gesegneten Zustand der Verhältnisse des Gräflichen Hauses vergegenwärtigen. Genügen möge die Versicherung, dass Günther

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den geachtetsten, ja gefürchtetsten Herren Thüringens gehörte. Aber auch weit über unsre engen Marken hinaus drang sein Ruf, fremde Fürsten beanspruchten seinen Rath und seine Hülfe. So borgte der Markgraf von Brandenburg, Kaiser Ludwigs Sohn, hohe Summen bei ihm auf und verpfändete ihm dafür die Stadt Schwedt mit ihrem Gebiete, nebst dem Zoll auf dem Oderflusse, so dass ein eigenes Schwarzburgisches Amt dort errichtet werden konnte, auch andre Erwerbungen noch kamen hinzu, um Günthers Namen bis in die östlichsten Gaue Deutschlands zu tragen.

Weit mehr aber noch musste seine Treue gegen Kaiser und Reich, seine unwandelbare Festigkeit, der drohenden Bulle Papst Johanns XXII. (d. d. Avignon 22. Januar 1333,) gegenüber, ihm die Liebe und Anerkennung des bedrängten Reichsoberhauptes erwerben; denn während Bann und Interdikt die Reichsfürsten schreckte, im Gehorsam wankend machte, ja während der drohende Fluch des Oberhirten der Christenheit, die zagenden Völker von jeder Treue loszählend, jeden Einzelnen aus der Gemeinschaft der Gläubigen stiess, der hinfort etwa dem Kaiser die Pflicht leiste, verachtete Günther furchtlos die geistlichen Schreckworte, begab sich offen an Ludwigs Hoflager, kühn sein Schwert gegen innere und äussere Feinde zur Verfügung stellend.

Der bedrängte Monarch zögerte nicht ihn mit Zeichen der Achtung und des Wohlwollens zu erfreuen, ihn zum Kaiserlichen Rathe zu ernennen und als Feldobersten an die Spitze eines Heerhaufens zu stellen, der die Mark Brandenburg gegen die räuberischen Einfälle der Lithauer schirmen sollte und ihn nach den ersten glücklichen Waffenthaten mit der Würde eines Oberbefehlshabers und Landhauptmanns in den Marken zu bekleiden, „im Vertrauen auf seine Rechtlichkeit und Treue," wie die Bestätigungsurkunde wörtlich hervorhebt.

Inzwischen hatte Erzbischof Heinrich von Maynz, (aus dem Geschlechte der Grafen von Virneburg in der Eifel,) - obwohl durch Bündniss mit dem Landgrafen von Hessen und dem Markgrafen Friedrich, sowie durch den tapfern Arm des Ritters von Wangenheim, siegreich aus der Treffurther Fehde hervorgehend, dennoch gegen die rebellirenden Bürger von Erfurt dringend Hülfe suchen müssen. Diese Letzteren, nach reichsstädtischen Privilegien lüstern, weigerten, im Einklang mit einer Fraktion des Mainzer Domkapitels, ihrem legitimen Herrn die Anerkennung und warfen seinen Legaten, den Edeln von Bibra, der vermitteln sollte, in unterirdischen Kerker, ihn dem Hungertode preisgebend. Aber weder das Haupt der Wettiner noch der Landgraf von Hessen reichten dem bedrängten Kirchenfürsten die Hand und da war es wieder Günther, der sich seiner annahm, Freundschaft und Bündniss mit ihm schloss, ihm Schirm und Schild wurde gegen alle seine Feinde. Dies innige, treue Verhältniss sollte nachmals von Wichtigkeit werden und noch im Tode hat es unser Held besiegelt!

Günther und sein Bruder Heinrich überzogen das Erfurter Gebiet mit Fehde und zwangen die Bürger zur Nachgiebigkeit und Unterwerfung. Der Erzbischof hat diesen Dienst nie vergessen.

„Vir strenuus, robustus, bellicosus et prudens in bellis," (sagt das Chronikon Magistri Alberti Argentinensis, von unserm Helden) „qui in servitio Heinrici Moguntini et quondam Ludovici principis plurimum laboravit,"

und unsre eigenen Zeitbücher bestätigen es, wie siegreich die Fehde war.

In die gleiche Zeitperiode und zusammen mit dem festen Schutz- und Trutzbündniss mit den Grafen von Hohnstein, fällt die wichtige Erwerbung der Stadt und Salzquellen zu Frankenhausen, nebst ansehnlichen Gebietsstrecken im Norden unsres Landes. Nicht nur dieser Zuwachs, sondern auch die Uebernahme des Amtes, als „Landesoberrichter in Thüringen," musste den Neid manch andrer Herrn und das Misstrauen Markgraf Friedrichs rege machen, der neben der eigenen, emporblühenden Hausmacht unerwartet ein fremdes Vorwärtsstreben erblickte.

Ein prüfender Blick auf die Persönlichkeit Günthers hatte es ihm klar gemacht, dass er diesen entweder zum Freunde suchen müsse, oder falls er nicht den eigenen, hochfliegenden Plänen entsagen wolle, ihn bald zum Nebenbuhler, zum Gegner und Feinde haben würde. Doch welche Resultate auch die anhebenden, grauenvollen Kämpfe haben sollten, und wie günstig die historische Kritik dem ernsthaften Friedrich das Urtheil stellte, so muss sie doch gleichzeitig eingestehn, dass Günther, nach mannhaftem Ringen mit dem überlegenen Nachbarn, unbesiegt und ungeschädigt, ja lorbeerbekränzt aus allen Drangsalen hervorging, um die höchste Staffel der Ehren zu beschreiten, an deren Schwelle Beide einander nochmals als Nebenbuhler begegnen sollten.

In der That, immer weiter, immer bedeutungsvoller wird die Bühne, auf der die Thätigkeit unseres Helden sich entfaltet. Schon sehen wir ihn unter den glänzendsten Gestirnen, auf dem feierlichen Zuge Kaiser Ludwigs nach Tyrol, wo dieser Monarch, nach Vollzug der Ehescheidung der bekannten Margarethe Maultasche, und erfolgter Dispensertheilung, im Geleite vieler Kirchenfürsten und weltlichen Herren, der anderweiten Vermählung des Markgrafen Ludwig mit jener reichen Fürstin beiwohnte, einem Akte, der zum Zweck haben sollte, Tyrol an das Haus Wittelsbach zu bringen, - beiläufig gesagt ein klarer Beweis, dass jene Zeit, wo man doch wahrlich von Kirchenreformation und Protestantismus noch nichts wusste, gar wohl die Scheidung priesterlich eingesegneter Ehen und die anderweite Vermählung des einen oder andern Theils gesetzlich zuliess, wie jetzo von so manchen Autoritäten der römischen Kirche hartnäckig geleugnet wird.

Noch im selben Jahre, 1342, kehrte aber Günther heim, da das Interesse seines Hauses es also erforderte.

Magnus, zubenannt „Schmeech," König von Schweden und Norwegen, hatte nemlich seinen Schwager Albrecht von Meklenburg, als Gesandten und Brautwerber an Kaiser Ludwig abgeschickt. Von zahlreichem Gefolge und reisigem Zuge umgeben, wie es sich für den Vertreter eines grossen Monarchen geziemt, nahm Albrecht seinen Weg durch Thüringen, uneingedenk des Umstandes, dass sein Vater beim alten Grafen Heinrich, während dessen letzter Fehde in der Mark, ein namhaftes Darlehn aufgenommen, nicht nur über zwanzig Jahre lang schuldig geblieben war, sondern auch die Rückgabe, jeder Mahnung ungeachtet, förmlich verweigerte.

Das war dem biederben, seiner Rechte und seiner Kraft bewussten Günther doch zu arg. Von der Blankenburg hernieder ritt er dem losen Schuldner entgegen, bat ihn um Erfüllung seiner Verbindlichkeiten, nahm ihn aber dann auch, auf erneuet Weigerung hin, gefangen, ohne dass das Gefolge es zu hindern wagte und setzte ihn auf Burg Ranis in Haft.

Dieser Akt der Selbsthülfe hat die Missbilligung mancher damaligen Zeitgenossen und einzelner Kritiker der Gegenwart auf sich geladen, allein das Zeitalter kannte und erkannte gar wohl noch das Recht der Selbsthülfe an, das in jenen Tagen weder vom Landfrieden unterdrückt und beseitigt, noch durch richterliches Urtheil und Entscheid ersetzt worden war. Im Gegentheil, die Geschichte belehrt uns, dass während jener Zeitperiode auch die illüstersten Personen, in gewissen extremen Fällen, die mangelnde Rechtshülfe durch die Schärfe ihres Schwertes zu ersetzen wussten oder sich zu verschaffen genöthigt waren.

Der Chronist Jovius, wie auch neuere, archivkundige Erforscher der Thatsachen, die unserer Darstellung zu Grunde liegen, stimmen in ihren Relationen darin überein, dass der obgedachte Akt nichts weniger als den Charakter der Unrechtmässigkeit an sich trug, wie namentlich Günther, „das Gefolge zurücksandte," als er sich der Person seines Feindes und Schuldners versicherte. Beim Doppelsinn dieser Worte bleibt daher die Vermuthung offen, dass er auch diesmal, wie er wohl meist zu thun pflegte, mit eigener Hand seinem Mann auf den Leib rückte und die Hülfe seiner Reisigen verschmähte.

Lange weigerte er sich, den Gefangenen freizugeben, trotzend den Befehlen, die durch Briefe des Schwedenkönigs und andrer Fürsten an Kaiser Ludwig, von jenem Letzteren erwirkt wurden.

Endlich ward Erfurt und dessen treulose Bürgerschaft, der Günther beim Friedensschlusse mit dem Erzbischof von Mainz noch unlängst günstige Bedingungen vermittelt, dem er inzwischen, gemeinsam mit dem Grafen von Orlamünde, in einer kurzen Fehde gegen den Markgrafen F. iedrich wiederum persönlich beigestanden, beauftragt, unter Führung des Markgrafen von Brandenburg, die Exekution gegen Günther zu vollstrecken; allein das undurchdringliche Dunkel, in welches sich all unsre Chroniken und sonstigen Quellen über die Thaten der ehrsamen Kämpen unsrer Landeshauptstadt hüllen, ja das räthselhafte Schweigen, das die Erfurter wie die Schwarzburger Zeitbücher dieserhalb annehmen, lassen uns vermuthen, dass der Feldzug ohne einiges Blutvergiessen ablief oder vielmehr ganz unterblieb. Erst nach sechs Monaten bequemte sich Günther dem gefangenen Meklenburger die Freiheit wieder zu geben und in unmittelbarer Folge sollte unser Held noch eine Probe des kaiserlichen Vertrauens erfahren, da ihm Ludwig, im Monat October des nemlichen Jahres, die wichtige Mission übertrug, die im Norden des Reichs ausgebrochenen, bedauerlichen Wirren zu schlichten.

Schon seit Jahren nemlich hatten Räubereien und Ueberfälle die Landstrasse zwischen Hamburg und Lübeck unsicher gemacht. Vorstellungen und Bitten bei den Grafen von Holstein fruchteten nichts, da die Letzgenannten gegen die Wegelagerer keine Strenge übten.

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