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so dass das Haus- und Familieneigenthum unverletzt an die Erben seines Namens überging; fürwahr ein schöner Zug väterlicher Gewissenhaftigkeit, der seinem Andenken zu allen Zeiten den Segen seiner Nachkommen gebracht hat.

Bereicherungstrieb, Habsucht, Gier nach fremdem Eigenthum, war Günthern stets fern; von aller der kurzen Herrlichkeit, von Allem, was er durch Sühne und Vergleich vom Rivalen erhielt, hat nie ein Obolus den Wohlstand des Schwarzburgischen Hauses gemehrt. *)

*) Mit welcher Langsamkeit vielmehr ward die verpfändete Reichssteuer an Günthers Erben, Nachfolger und Cessionare entrichtet! Am 13. Nov. 1350 ward die erste Rate der von der Stadt Frankfurt zu zahlenden Summe abgewährt. Dies Verfahren dauerte fort bis zum Jahr 1379. In jenem Zeitraum (25. März,,,quinta post dominicam letare,") bescheinigen die Grafen Ulrich, Dietrich und Heinrich von Hohenstein; dann die Grafen Günther und Heinrich zu Schwarzburg für sich, ihre Nachkommen und Ganerben, dass seit der Pfandschaft die jährliche Reichssteuer,, von allen jaren vnd tzielen als byshere phlichtig, bezalt seie." Ja, noch längere Geduldsproben wurden erheischt. Erst 1398 zahlte König Wenzel den Grafen zu Schwarzburg 6000 Ducaten von den Mailändischen Gefällen aus und übergab ihnen im folgenden Jahre noch eine Obligation von 6000 Gulden. (Vergl. Jovius Chronicon in Schöttgen et Kreysigs diplomatar. et scriptores Hist. Germ. I. 404, 428, 429.) Aber noch mehrere andere Anweisungen stellte Wenzel fast gleichzeitig aus, in Ansehung deren es fraglich bleibt, ob sie pünktlich honorirt wurden, denn im Jahre 1435 sahen sich die Grafen zu Schwarzburg veranlasst, auf Grund des bekannten Vertrags von 1349, erhebliche Rückstände an verpfändeten Reichssteuern einzufordern. „Hierüber entstanden Verhandlungen, die bis 1437 dauerten. Der Rath von Frankfurt wandte ein, schon zu Zeiten Carls IV. seien die von demselben angewiesenen Reichssteuergelder vollständig bezahlt worden, aber Schwarzburg drängte den Rath zum Eide. Der Letztere legte den Schwur vor dem Commendator des deutschen Ordens von Frankfurt ab. Der abgelegte Eid beruhigte die Grafen von Schwarzburg jedoch noch nicht; sie wandten sich vielmehr an das heimliche beschlossene Fehmgericht und zwar an Hanse Menthusen, Freigraf von Beilstein. Dieser lud den Rath vor den Stuhl zu Beilstein, worauf sich der Beklagte an Kaiser Sigismund wandte. Dieser setzte den Freigrafen von Menthusen wegen der Vorladung des Raths ab und nun erst stellten die Grafen von Schwarzburg weitere Schritte ein."

Vergl. Dr. Römer-Büchner, „König Günthers von Schwarzburg
Tod u. s. w." Seite 14 ff.

Nein, auf seinem Andenken lastet weder Fehl noch Vorwurf, und es stellt Carl mit all seiner schlau errungenen Macht und den pomphaften Malzeichen einer langen Regierung in tiefen Schatten, denn nicht umsonst trifft den tückischen Böhmen der Vorwurf der Berechnung! nicht ohne die gewichtigsten Gründe die Anklage der gewissenlosen Verschleuderung von Regalien und Reichsgütern, mit deren Erlös er an der Verwirklichung eines Gedankens arbeitete, nicht dem der deutschen Einheit und Grösse, wohl aber dem einer mächtigen Slavenmonarchie, von den Küsten der Ostsee an, durch die Marken, die er wiederum käuflich erwarb, nach der Lausitz, Schlesien, Böhmen und Mähren, bis an die fernen Gaue Slavoniens hin. Deutschland gehörte Carls Herz niemals an!

Darum auch half es weder seinen noch seiner Partheigenossen emphatischen Worten im aller Geringsten, wenn der Versuch gemacht wurde, die Schuld und den öffentlichen Vorwurf eines gemeinen Verbrechens abzuwälzen, und wie streng gläubig das ganze deutsche Volk auch immer noch war, so hat nie jemand einwilligen können, auch einen Moment nur an ein, Wunder des Himmels, an ein göttliches Strafgericht" zu glauben! *)

*) In den Jahrbüchern des Odorikus Raynaldus findet sich wörtlich die folgende Stelle, dem Glückwunsche Papst Clemens VI. entnommen: „In seinem Stolze über die erhaltene Würde war Günther so frech, dass er sich vermass, den römischen König Carl vom Throne zu stossen u. s. w. Aber bald ward ihm, gleich einem Theaterkönig, der Purpur genommen, und seine, Menschenblut zu vergiessen stets rüstigen Hände, die unrechtmässiger Weise das römische Scepter ergriffen, wurden durch Gottes gerechtes Gericht gelähmt." In gleichem Tone spricht Bohuslav Balbinus, Epitome rer. Bohem. p. 361: „Schwartzenbergius Caesar a perduellibus creatus est; nihil tamen in Carolum, pro quo Coelum pugnabat, aut vis aut insidiae potuerunt. u. s. w." Wie wenig Gewicht oder Glauben jene fanatische Ansicht im Volke und selbst bei der Geistlichkeit fand, geht aus dem Umstande hervor, dass das Königsgrab vier Jahrhunderte lang wie ein wahres Heiligthum geehrt wurde. Nach einer Notiz Battons war es keinem Canonikus, geschweige denn einem Laien, verstattet, zwischen der Tomba und dem Pult (zum Messelesen,) hindurchzugehn; nur der Dechant des Stifts war hierzu berechtigt.

(Vergl. Dr. B. J. Römer-Büchner, „die Wahl- und Krönungskirche der deutschen Kaiser."

Nein, um so inniger verehrt das ganze deutsche Volk in Günthern einen seiner edelsten Helden, einen Märtyrer für die geheiligte Sache des Vaterlands, und vielleicht haben wir es dem Schicksal zu danken, dass er eher von dannen gerafft wurde, als schwerere Prüfungszeiten noch für ihn heranbrachen, denn so darf sich in unsre Todtenklage ein Gefühl der Befriedigung mengen, dass die edle Kämpfergestalt, indem sie unserm Auge entrückt ward, vor unserm geistigen Blicke in ihrer reinen Erhabenheit dasteht, aufrecht, das unbesiegte Schwert noch erhoben, den Glutschein einer sturmbewegten Zeit auf dem blanken, unbefleckten Schilde und wir haben die Genugthuung, dass die Nachwelt ihr gegenüber nie ein Wort des Vorwurfs oder der Verurtheilung erheben konnte. Ja, ein würdiger Nachfolger unsrer grössten Kaiser, fränkischen, ottonischen und hohenstaufischen Stammes, ein leuchtendes Heldenbild, umwoben von der Majestät des Unglücks, steht Günther vor uns, denn nicht Zeit, nicht Wechsel der Dinge hat ihn unsrer Liebe, unsrer Bewunderung entrücken können, und Ihm, der nicht zerstören, sondern aufbauen, nicht lösen und lockern wollte, den alten, ehrwürdigen Bau des Reichs, an dem so viel freventliche Hände gerüttelt, Ihm der fest zu vereinen wünschte und zu stählen, all die vielen Glieder der grossen Bruderkette verwandter deutscher Volksstämme, Ihm dem Ritter, der nie geflohn, dürfen wohl auch die Worte des unbekannten Dichters tönen:

„Ein Posten ist vakant, die Wunden klaffen,
Der Eine fällt, die Andern rücken nach,
Doch Er fiel unbesiegt, - denn seine Waffen
Sind ungebrochen, nur sein Herze brach!"

ANHANG.

Wir karl von gotes gnaden Romischer Kunig ze allen ziten merer des Reichs vnd kunig ze Behem, Veriehen vnd tun chunt offenlich mit disem brief, allen den di in sehen horen oder lesen, daz wir dem hochgeborn Fridrich Marggrauen ze Meissen vnserm liben Swager vnd fursten, vnd seinen Erben, alle brief di si haben vber di Phantschefte, Aldenburch, Chemnicz vnd Zwickow, mit vnserm kuniglichen gewalt, vnd diczs brifes vrchund vernewn in aller der weis, als si diselben Phantschefte inne haben vnd her bracht habn, vnd geloben daz wir si do bei genedicklichen lazzen wellen, vnd in di volchumlicher vnd Luterlicher vernewn wellen, wenn si des begern an vnsern kuniglichen gnaden, des geben wir disen brif zu vrchund versigelten mit vnserm kuniglichen Insigel, der Geben ist ze Budissin, an sand Matheus tag des heiligen zwelifpoten vnd ewangelisten, Do man czalt von Christes gepurd Drewczehenhundert Jar dar nach in dem acht vnd Virczgistem Jar, In dem dritten Jar vnserer Reiche. (21. Septbr. 1348.)

In tergo:

(2萬

1

konig karls Bestetigung vber die verpfendung der Stet Aldemburg Zwickaw vnd kempnitz Dat. 1348.

(Von dem an einem Pergamentstreifen hängenden Siegel ist nur

die untere Hälfte erhalten.)

Wir Karl von Gotes gnaden Romischer kung, ze allen zeiten merer dez Reichs vnd kung ze Behem, veriehen vnd tun kunt Offenlich mit disem brife, allen den, di in sehen horn Oder lesen, daz wir haben angesehen di stete lautir trewe, vnd vnuerdrozzene dienst dez Hochgebornen fridrich Marggrafen zu Meisen vnsers liben Swager vnd fursten, do mit er vns vnd daz heilige Romischs Reichs gerrit hat, vnd noch getun mag in zukunftigen zeiten, vnd auch vmb daz er bey vnsern gnaden, vnd in vnserer gegenwertichait sein wil vnd sich zu vnserm dienste neigen, daz er, vnd di seinen, in vnser Stat zu Prag, do wir almeistig Inne wonhaftig sein, dest bezzer gemach vnd einwonung gehaben mugen, Geben wir im zu seinem leben, vnser haus in der Grozzern Stat ze Prag gelegen bei Sand Jacob, mit allen Rechten vnd nuczzen, als wir daz gehabt haben an alles Hindernuzz ze Besiczczen. Mit vrchund dicz brieues versigelt mit vnserm kunglichen Insigel. Der Geben ist nach Christus geburd Dreuczehenhundert vnd Acht vnd virczig Jar an aller Heiligen abenth In dem dritten Jar vnser Reiche. (31. Octbr. 1348.)

In tergo:

konig karls briue vber das gross Hauss zu praga bei den Barfussern Margraf fridrichen gegeben 1348.

(Ein Theil des an einer gelb- und rothseidenen Schnur hängenden Siegels ist an der rechten unteren Seite abgebrochen.)

WIr Baldwein von gots gnaden Erczbischof ze Trire des heiligen Romischen Reichs Erczcanczler durch welhische lant vnd in dem kongreich ze Arl veriehen vnd tun kunt Offenlich mit disem brief allen den di in Sehen horent oder lesen. wann di Erwirdigen fursten vnd herren her walram ze Coln. her Gerlach ze Mencz Erczbischofe vnd ouch wir mit den Hochgebornen fursten vnd herren hern Johansen Seliger gedechtnuzz Etwenn konge ze Behem, vnd mit hern Rudolfen dem Eltern herczogen ze Sachsen, den Allerdurchleuchtigsten fursten vnd vnsern gnedigen herren, hern karl Romischen kong ze allen zeiten merer des Reichs vnd kong ze Behem ze eym Romischen kong Recht vnd Redlich vnd eynmuticlichen erwelt vnd gekorn haben vnd der hochgeborne furst vnd herre her woldmar Margrafe ze Brandemburg vnd ze lantsperch nach der zeit vnd er ze seinem lande komen ist, im Seine Stymme vnd kor di, er hat, als eyr Margrafe ze Brandemburch, an der wal, eyrs Romischen konges, mit guten willen geben vnd an in gewant hat, dorvmb verbinden wir vns, vnd haben vns verbunden, mit dem vorgenannten vnserm herren dem Romischen kong, vnd kong ze Behem, als mit eyme kong ze Behem vnd eynen korfursten des Reichs seinen erben vnd nachkomen an

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