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Pfad, indess gen Erfurt zu, in rasender Flucht der umkehrende
Wagentross verschwindet.

So wird des Siegers Grossmuth herausgefordert und die Sonne sinkt über seiner ruhmvollsten That, über einem Akte edelster Schonung am geschlagenen Feinde.

Zwar verhöhnen die Entkommenen und der städtische Janhagel seinen Irrthum und erfüllen die Gassen mit dem unverständlichen, unverständigen Rufe:

„Thüringer Lande und Rüsteberg,"

um auch gleichzeitig ihren Spott über den Mainzer Bischof und sein festes Schloss auf dem Eichsfelde auszulassen, allein das Haupt der Parthei, der Markgraf mit den Seinen, ist in einer Weise zugerichtet, dass der Ernst seiner Lage ihm deutlich genug vor Augen stehen muss, wenn wir von einer Lage überhaupt reden dürfen, da der Chronist Rohte uns versichert:

„Do bleip her zcu Erforte in der stadt fier ganzir wochin, wnde konde wedir gesitzcin noch gelegin, alzo waz her zcuslagin." - *)

Bei so drastischen Motiven hört jeder Spott von selbst auf! Wohl aber müssen wir die Thatkraft des kranken, verwundeten Fürsten bewundern, der auf dem Schmerzenslager neue Mittel auffindet, den Kampf, der eine so hoffnungslose Wendung genommen, wieder neu zu beginnen, denn dürfen wir dem ebengenannten Rohte trauen, so schliesst er einen Scheinfrieden, Frieden in der vorausgefassten Absicht, ihn bei nächster Gelegenheit wieder zu brechen, mit den gegen ihn im Bunde stehenden Grafen von Orlamünde ab und sprengt auf diese Weise die mächtige Allianz, die ihm den Untergang gedroht!

einen

Der Auszug der Fehde ist bekannt, Friedrich, den schweren Wunden nur vier Wochen Heilung vergönnend, ändert seinen Angriffsplan und richtet ihn gegen Dornburg, die weit abgelegene, neue Erwerbung seines Hauptfeindes; doch Dieser, Tag und Nacht im Sattel, alle Schritte des Markgrafen erspähend, greift inzwischen einen Trupp von 20 seiner Reisigen auf und wirft sich noch zeitig mit dem Kerne der Getreuen in sein Felsenschloss.

*) Landgravius Fridericus in tantum percussus atque vulneratus fuit, ut per integrum mensem s. IV septimanas erfordie in lecto decubuit (sic!) ita ut vix sedere aut jacere posset." vid. Nicol. de Syghen. Wer nicht kennt die sprechend ähnliche Abbildung von Dornburg in des alten Merian bekanntem Werke? Mit kindlicher Treuherzigkeit hat der Autor, als Staffage seines Bildes, dort eine spätere Belagerung des Platzes gewählt, wo Croaten und Panduren, mühsam die Felsenpfade emporklimmend, von einer Handvoll Vertheidiger die steilen Mauern hinabgestürzt werden und Ross und Reiter, zu furchtbarem Knäul geballt, die Felsenwände hinabrollt, um just in die Saale zu liegen zu kommen. Hegen wir auch bescheidene Zweifel, dass der kriegskundige Fürst eine strategische Monstrosität begangen, als wie Cavallerieattaquen auf hohe steile Mauern; so hat uns doch die Geschichte in mehreren Urkunden den Nachweis geliefert, wie lange der gestrenge Friedrich vergebens vor dem hohen Felsenhorste lag und jede Conzentration seiner Streitmacht zu neuen und immer neuen Stürmen nur Opfer kostete, ohne Erfolge zu bringen!

„In qua (obsidione)," sagt der Chronist Fabricius,,,menstruo spatio consumpto, cum multi," (also markgräfliche Krieger), „telis ac missilibus cotidie laederentur, re infecta discedunt."

Und so schlug er denn Günthern einen zweiten Frieden vor, unter feierlicher Anerkennung aller seiner damaligen Rechte, Lande und Grenzen. Die Umwandelung des Rechtstitels an Dornburg zu einem Lehen, die Einräumung des Vorkaufsrechtes an demselben, die Verzichtleistung auf das vor Jahren an die Erfurter verlorene Tonndorff, (Tungdorf), ward vorbehalten, dagegen die Gefangenen ohne Lösegeld gegenseitig ausgetauscht und die gemeinsame Handhabung des Landesschutzes bedungen.

Günther, wie aus Allem hervorgeht, von seinen Waffenbrüdern verlassen, und eingedenk, dass im Verlauf der Fehde seine beiden Vettern, Heinrich und Rupert, in Feindeshand gerathen, wies die dargebotene Sühne nicht zurück und vollzog zu Weissenfels, am Donnerstag nach Jacobi desselben Jahres, (1345),*) den zweiten Friedenstraktat.

Wie grosses Gewicht der Markgraf auf den Abschluss der Fehde legte, erhellt noch aus der Menge der, als Zeugen und Bürgen der Sühne, hinzugezogenen Prälaten und Herren. **)

*) Man ersieht aus diesem Datum das Schwankende der Angaben, deren auf Seite 22 gedacht ist.

**) „In dise Sune zcihen vnd nemen wir bi namin die Erwürdigin Auf diese charakteristische Weise endete die zweite Phase des blutig verhängnissvollen „Grafenkriegs," die Mehrzahl der Genossen Günthers scheint schon vorher die Waffen niedergelegt zu haben, oder wie könnten sonst die Vögte von Weida und Grafen von Hohnstein als Träger und Bürgen der Sühne mit aufgenommen sein, ebenso treten Burggraf Albrecht von Kirchberg und Tyzel von Elchleben als Schiedsmannen Günthers auf, denen der „Edil man" Conrad von Tannerode „d'elde," als Obmann, unter den friedenschliessenden Commissaren beigegeben wird, so dass kein Zweifel bleibt, dass Günther mehr oder weniger isolirt dastand, als er sich zur Vertragung der Sache bequemte.

Der Grafen von Orlamünde war nur in dem Passus gedacht: ,,Vmme Schowinforst daz Hus ist iz also geredit daz wir daz sulln wid' statin vnd abe wechsel irem Omen grafen Heinriche von Orlamund dem jungin mit andē vesten vnd gutin die yenseit d'Sal in dem Ostirlande gelegen sint, vnd als

gut sint als Schowinforst ist vnd daz der zcu gehorit,"

des biederen Erzbischofs Heinrich von Mainz dagegen, ward mit keiner Silbe Erwähnung gethan; doch wo war er, wo sein waffenkundiger Bruder, der Graf von Virneburg, geblieben, während Günther, Dornburg, seine einsame Felsenveste vertheidigen musste?*) Die Geschichte gibt uns keine Auskunft und wir wissen nur, dass auf

H'ren H'ren Wytigen Bisschouen zcu Nuenburg vnd H'ren Heinrichē Bisschouen zcu merseburg, die hochgeborn Fursten Rudolffen H'zcogin zcu Sachsen vnd sine Sune Otten Lantg'uen zcu Hessen den Jungen, B'nharten Grafen von Anhalt H'rn zcu B'neburg vns 'libē Oheime, Albrechte Grafen von Anhalt-H'ren zcu Kethene vns'n libe Swage' die Edeln lute, Grafin Heinrichē von Hoinstein des Sunderhusin ist, Heinrichen den alden vnd Heinrichē den jungen, voyte von wyda Siffriden, vnd Otten die jungin Grauen von Mannesfeld, die Burge' vnd die Stat zcu Erfurte vorgenantin, die Burge' vnd die Stat zcu Halle vnd alle andere vnsere vnd ire helffe' vnd diene die durch vns'n vnd iren willē in disen krig sint kumin vf vns siten."

Aus d. Original im Fürstl. Schwarzbg. gemeinsch. Archive zu Rudolstadt. Sc. III. No. 14. Der Markgraf führt bezeichnend in den Eingangsworten den Titel eines „Grafen von Orlamunde."

*) Auch Graf Ruprecht von Virneburg ward in die Sühne mit aufgenommen und tritt in einer Urkunde Günthers und des Markgrafen als Bürge hinsichtlich der Auslösung der Gefangenen auf. Vergl. Hesse, Gesch. v. Arnstadt, S. 155.

die obgeschilderte Weise das ursprünglich so mächtige Bündniss für immer gesprengt blieb und mit dem ganzen Ingrimme seines finster despotischen Charakters, sich nun der Markgraf zunächst auf die vereinzelt dastehenden Orlamünder stürzte, die obwohl nach mannhafter Gegenwehr, der Uebermacht erliegen mussten, wie bei späteren Gelegenheiten die Herren von Salza und so manch anderes von den zahlreichen Geschlechtern unsers Landes, die in ihrer Isolirung eine willkommene Beute Dessen wurden, der seine Bestrebungen mit Flammen und Blut, mit allen Greueln eines barbarischen Zeitalters, in die Annalen unsrer Geschichte eingezeichnet hat.

Doch der Verfolg dieser für unser Land und seine Bewohner so unseligen Fehde gehört nicht hierher, da sie den Helden unsrer Darstellung persönlich nicht weiter betrifft.

Anderer Thatsachen dagegen haben wir zu gedenken, ehe wir zu den Hauptereignissen übergehn, welche grösseres Interesse bieten. So scheinbar unbedeutend sie Manchen bedünken werden, so werfen sie doch ein helles Licht auf Günthers Privatleben und liefern den Beweis, wie er innerhalb, wie ausserhalb seines Hauses, überall wo es sich um Herstellung des Rechts und dessen Autorität handelte, für dasselbe in die Schranken trat. Hierher gehört namentlich der Abschluss und die Regulirung von Familienverträgen mit den sämmtlichen Agnaten seines Stammes, hervorgerufen durch das Absterben seines reichen, kinderlosen Oheims, Günthers d. Ae., dessen bereits obgedacht und der nicht nur die Hälfte von Blankenburg und Zubehör, sondern auch die Städte Saalfeld und Pösneck, nebst dem umliegenden Gebiete besessen hatte.

Hierüber wie über die von aussen, wie wir wissen, vielangefeindeten Rechtstitel von Arnstadt brachte unser Günther eine glückliche Einigung zu Stande; wir sagen „glücklich," denn ihr haben es wohl noch heute die beiden souverainen Linien seines Hauses zuzuschreiben, dass Wohlstand, Unabhängigkeit und Frieden ihr Loos geblieben ist.

Gleich gross aber war sein Eifer, wenn es das allgemeine Beste galt oder die öffentliche Sicherheit zu fördern noth that. So sehen wir ihn noch vor Ablauf des Jahres 1346, also nur ein Jahr nach dem Friedensschlusse, in neuer Fehde, um seine Freunde und Vettern, die Hohnsteiner, wie auch gleichzeitig die Städte Quedlinburg und Nordhausen, (der Hülfe gegen den Grafen Hermann zu Stolberg dringend bedürftig,) in seinen Schutz nehmen.

zu

Mit ansehnlichen Streitkräften rückt Günther vor das feindliche Bergschloss, Erichsburg bei Harzgerode, dessen Besatzung indess hitzigen Widerstand leistet. Endlich gelingt die Erstürmùng. Graf Hermann und der Führer seiner Schaar erliegen Günthers Schwerte; an Denen, die mit den Waffen in der Hand gefangen werden, vollstreckt die Erbitterung der Hartgeschädigten ein rasches Urtheil.

Wider Erwarten gestaltete sich das Verhältniss zum Markgrafen aufs Beste. Günthern und seinen tapfern Arm, seine Mässigung und Menschlichkeit, seinen klugen Rath hatte er achten und schätzen gelernt. Wir ersehen dies deutlich aus den Ergebnissen einer Zusammenkunft in Eisenach, am 21. April 1347. Dort reguliren beide vormalige Gegner die gegenseitigen Zoll - und Verkehrsverhältnisse ihrer Länder und von freien Stücken räumt Friedrich dem versöhnten Feinde namhafte Vortheile ein. *)

Dies schöne Friedenswerk, dazu bestimmt, für die Bevölkerung unsres tieferschöpften Landes nicht ohne segensreiche Folgen zu bleiben, sollte dem ernsthaftesten und wichtigsten Ereignisse vorausgehn, doch glauben wir einen Moment innehalten zu müssen, um einen Blick auf die allgemeinen Zustände im gemeinsamen Vaterlande zu werfen, und uns die Lage der Dinge zu vergegenwärtigen, das Verständniss der so räthselhaften Verkettung der nachfolgenden Thatsachen recht klar zu machen!

*) Die Urkunde datirt vom „Sunnabend vor St. Georgi tage," des genannten Jahrs und befindet sich im gemeinsamen Archive zu Rudolstadt; unter den Zeugen erblicken wir manche, im Verlauf unserer Schilderung bereits erwähnte Personen, so den unglücklichen Grafen Hermann von Orlamünde, den Edeln Friedrich von Wangenheim, denselben, der, weit gerühmt als der Tapferste im Heere, seinen Gebieter, den Markgrafen, einst am Hofe König Eduards III. von England, zum Ritter geschlagen, ferner den Hofrichter Albrecht von Maltitz und A. m.

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