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Inhalt für den guten Tact in der Auswahl spricht. In den Gapp. CCC — LXXXIV und CCCLXXXV. wird noch eine Aufzählung der Ordens- und bischöfl. Besigungen in Liv-, Kur- und Ehstland angehängt. Diese angeführten Capitel machen denn auch den Inhalt des hier gelieferten Auszuges aus.

In Betreff der Quellen, die bei unsrer Chronik benußt sein mögen, und der Glaubwürdigkeit, die sie demnach verdient, führen wir Ant. Matthaeus' Worte p. 626 an: „De eo autem non dubito, quin quisquis tandem Auctor usus indubitatis sit et certissimis documentis." Zur Begründung dieses seines Urtheils führt er das Cap. XLVI an, wo ausdrücklich gesagt wird, daß für die allerälteste Geschichte des D. D. eine Schrift des Bischofs von Paderborn benugt worden sei, der mit Kaiser Friedrich Barbarossa und dessen Sohn Herzog Friedrich von Schwaben nach Syrien zog, nach des Kaisers Tode der Belagerung von Akers beiwohnte und die Entstehung des Ordens bis zu dem vor Akers erfolgten Tode des Herzogs Friedrich beschrieb *). Darauf legt der gute Leidensche Professor ein großes Gewicht, aber er kannte den Einwand nicht, welchen schon 1679 Christoph Hartknoch in der seiner Ausgabe des Petr. Dusburg. angehängten Diss. I. de Scriptor. hist. pruss. pag. 4 gemacht hatte, daß jenem Kreuzzuge gar kein Bischof von Paderborn beigewohnt habe, da nach Gobelinus Persona in Cosmodromio aetat. VI. cap. LX. pag. 228, im J. 1187 B. Sigfried von Paderborn gestorben und ihm Bernhard II. gefolgt war, in dessen Hände der Schirmvogt der Paderbornschen Kirche Witekind Graf von Schwalenberg und Waldegg seine Vogtei vor vielen Zeugen aufgab, als er 1189 mit dem Kaiser und vielen Fürsten sich auf den Zug nach dem gelobten Lande begab: daher jene schriftliche Erzählung von der Entstehung des D. D. nicht vom Bischofe, von dessen Theilnahme an dem Kreuzzuge nichts erwähnt werde, sondern höchstens von dessen ehemaligem Vogte herrühren könne **). Doch dem sei nun, wie ihm wolle, so viel bleibt fest stehn, daß doch hier irgend eine alte Aufzeichnung benutzt worden. Ebenso mag es noch in andern Theilen dieser Chronik der Fall gewesen sein, was wir dem ganzen Umfange der Chronik nach zu untersuchen weder Beruf noch Geschick haben; aber für den Theil derselben, welcher uns hier ganz eigentlich beschäftigt, für die Geschichten von Livland, können wir zwei Quellen nachweisen, die der Ordenschronist benugt hat: 1) den ausführlichen Bericht über die Vereinigung des Schwertbrüder-Ordens mit dem

#) Vgl. auch Lucas David II. 137. 141.

**) Zu verwundern ist, daß Voigt in s. Gesch. Preuß. Bd. II. weder S. 20 ff. in der Erzählung von der Stiftung des D. D., noch S. 637-652 in der Beil. über die Zeit derselben, besonders aber S. 645 ff. bei Herzählung der bei dieser Stiftung anwesend gewesenen geistl. Würdenträger und weltlichen Fürsten (vergl. S. 21. 22. Anm. 3), des doch von der Ord. Chr. so ausdrücklich genannten Bischofs von Paderborn mit feiner Sylbe Erwähnung thut.

D. D., welcher im Abdrucke bei Matthaeus fehlt, sich aber in den übrigen Handschriften vorfindet, in manche spätere Chroniken übergegangen ist und dem nachherigen H. M. Hartmann von Heldrungen (1274—1283), der zur Zeit jener Vereinigung (1237) noch ein junger Ordensritter, aber dabei selbst thätig war, zugeschrieben wird (s. Gadebusch Abhandl. von livl. Geschichtschr. S. 11 nach Mor. Brandis Chron. S. 127), zwar bezweifelt worden ist (s. Gadebusch Livl. Jahrb. I. S. 224), aber von Voigt II. 322-347 genau geprüft und für glaubwürdig und unverwerflich erklärt ist. Vgl. auch Mittheil. aus d. livl. Gesch. I. 436–449. — 2) die unter dem Namen Ditleb's von Alnpeke gehende Livl. Reimchronik, welche, wie man bei der Vergleichung sieht, das Material für die livl. Geschichten von Cap. CXXVI bis Cap. CCXCII, während des ganzen Zeitraumes von 1158-1290, gegeben hat. Denn die Ord. Chr. tritt für diesen Theil ihrer Meldungen, zur Reimchronik in das Verhältniß einer Epitome, eines bloßen Auszuges, der den Inhalt dieser meistens treu, aber leider oft nur gar zu summarisch wiedergiebt. Auf diese Grundlage hin müssen uns die Angaben der Ord. Chr. wohl glaubwürdig erscheinen und alle Beachtung verdienen, wenn man dabei nur nicht die Fehler übersicht, welche diese Chronik mit so vielen andern alten Jahrbüchern gemein hat, und die Vorsicht, die bei dem Gebrauche der bisweilen leicht und unkritisch hingeworfenen Angaben, besonders der chronologischen, nothwendig ist, nicht aus der Acht läßt. In den beigefügten Anmerkungen mußte es unser besonderes Geschäft sein, sowohl hierauf aufmerksam zu machen, als auch insbesondre dem Einklang der beiden Chroniken und ihre nur selten zum Vorschein kommenden Abweichungen hervorzuheben. Der Geschichte Eberhard's von Monheim, welche Cap. CCC-CCCXIV zu lesen ist, muß auch wohl ein besonderes schriftliches Quellenstück zum Grunde liegen, das wir nun freilich nicht mehr nachweisen können.

Um endlich noch etwas über den Gewinn, den man aus dieser Chronik ziehen kann, und den Einfluß zu sagen, welchen sie geübt hat, so beschränken wir uns hiebei auf denjenigen Theil derselben, welcher hier Gegenstand unsrer Bearbeitung geworden ist, da es außer unserm Plane liegt, auf das Ganze derselben einzugehen. Der Gewinn, den man aus ihr ziehen konnte, war ungleich größer, so lange die Reimchronik noch unbekannt war. Seit diese aber den Geschichtsorschern, nunmehr vollständig und in mehrern Ausgaben und Bearbeitungen, zu Gebote steht, verliert deren Auszug seine Bedeutung, welcher natürlich von größerem Werthe und Einflusse war, so lange die Ord. Chr. den Stoff für geschichtliche Zusammenstellungen allein darbot. Dies zeigt sich an der Benuzung derselben, welche wir namentlich bei Matthaeus Waissel in seiner Chronica alter Preußischer, Liffländischer und Curländischer Historien 2c. Königsberg 1599. 4., die fast nur Compilation oder wörtliche Abschrift aus der Ord. Chr. ist (vgl. J. J. Rhoden Schediasma Lilienthalianum de praecipuis

rerum Prussicarum scriptoribus. Regiomonti 1718. 4. pag. 19., Hartknoch Diss. de scriptor. hist. pruss. p. 10, wo der Vornamen unrichtig Thomas lautet), und bei unserm Balth. Russow in seiner Chronica der Proving Lyfflandt, Rostock 1578 und Bart 1584, antreffen, der meist aus unsrer Ord. Chr. seine Nachrichten über die ältere Zeit entnahm und dem Andre (Brandis mit Benuzung der Reimchronik, Hiärn, Kelch, Arndt, Gadebusch 2.) reichlich nachgeschrieben haben. Jezt wird unsre Chronik nur noch zur Verglei chung und Entdeckung der Quelle zu benußen sein, aus welcher so Vieles mit Ausschmückungen und Verdrehungen in unsre livl. Geschichte geflossen ist. Gute Fingerzeige dazu hat Kallmeyer in seinen Erläuterungen zum Alnpeke gegeben, und wir haben in den angehängten Anmerkungen darauf ebenfalls Rücksicht ge

nommen.

Bralte

vnnd ohrsprünckliche Preußißche vnnd Lifflendische Cronike wie die Lannde van den Heidenschenn Volckerenn thom Christlichem Gelouenn gebracht vnnd van Pewesten Kayßernn vnnd Konningen myt Regenten vnd Byschoppen priuilegyret begnadigt vnd versehen worden, wath! vor regimente darinne vnd mith den Benachbardenn geforet worden; Vnd sich sonstenn vor verenderinge mith vff vnd annhemungh tho gedragen, ock wath vor Stede Schlote vnd gelegenheitt der Empter darInne gewesen, wie hirnach Volgtt:

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