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Vorwort.

In einer neuen Ausgabe der Scriptores rerum Livonicarum mußten die Origines die erste Stelle einnehmen. Der verdiente Herausgeber beabsichtigte einen genauen Wiederabdruck der besten Ausgaben; schon damit war ich an Grubers Ausgabe gewiesen, die einzige, welche es giebt. In der That ist sie aber auch tüchtig genug, um im Wesentlichen, wie sie ist, zu genügen, ungeachtet ihres mehr als hundertjährigen Alters.

Dennoch gab es Grund zu Aenderungen. 1) In Grubers Handschrift war eine Lücke (f. Praef. p. IV. (11.): schon Arndt füllte sie aus durch seine Handschriften (S. 166-177. feiner Uebersetzung); 2) Arndt erhielt zum zweiten Theile seines Werkes von Gruber eine Reihe von Verbesserun= gen, theils aus genauerer Lesung der Handschrift, theils aus Vermuthungen und neu gewonnenen Kenntnissen, die er Th. II. S. 8. Anm. **) bekannt ge= macht hat. 3) Gruber hat in seinem zweiten und dritten Index eine Anzahl von Bemerkungen, welche als nachträgliche Anmerkungen zu betrachten sind.

Ich hoffte ganz im Sinne Grubers zu handeln, indem ich diese drei Stücke an den geeigneten Orten einfügte mit den Kennzeichen A., Gr. 2. und Index II.

Dazu aber ist eine Uebersetzung gekommen. Wir besaßen eine solche von Joh. Gottfr. Arndt, Halle 1747; jedoch der ganze Ton derselben, mehr als einige, nicht immer unbedeutende Nachlässigkeiten oder Irrthümer, machte ihren Wiederabdruck unräthlich. Ich habe vorgezogen, sie von Anfang an neu zu geben, mit möglichst genauem Anschlusse an das meist biblische Latein des Verfassers, ohne dabei Arndts Hülfe völlig zu verschmähen; er hat mir nicht selten das schlagende Wort, die treffende Wendung dargereicht. Eine Uebersetzung der Gruberschen Anmerkungen, wie er sie der seinigen beigegeben hat, würde den Umfang der neuen Ausgabe, ohne wesentlichen Vortheil zu gewähren, zu sehr angeschwellt haben.

Weiter habe ich dieser Ausgabe zwei neue Abhandlungen vorausgesandt; in der ersten (S. 15-22.) hoffe ich die Frage über den Verfasser der Origines noch etwas entschiedener und sicherer beantwortet zu haben, als Gruber; aber ganz zur volleren Bestätigung der von ihm aufgestellten Meinung. Die zweite (S. 23-43.) steht mit dem verehrten ersten Herausgeber in Widerspruch, konnte aber unmöglich wegbleiben, weil sie einen Gegenstand betrifft, der sich durch das ganze Werk zieht, und einen Irrthum Grubers theils aus Heinrich selbst, theils aus fremden Zeugnissen von Zeitgenossen, berichtigt, welcher in der Hauptsache darin besteht, daß Gruber den In

halt der letzten 27 Abschnitte jeden um ein volles Jahr vor der wahren Zeit ansetzte.

Das hatte zur Folge, daß die falsche Jahreszahl, mit welcher Gruber jede Seite seines Tertes versehen hatte, hier weggelassen werden mußte. Zum Ersatze dafür habe ich auf dem oberen Ende jeder Seite meiner Uebersetzung die berichtigte Zahl beigefügt und, was bei Grubern nicht geschehen war, alle zwischenliegenden Zeitbestimmungen aus dem Terte, die von einem Jahre in das andere führen, am Rande besonders hervorgehoben. Auch die Bezeichnung der Abschnitte nach Jahren, wie sie Gruber eingeführt, mußte dadurch unbrauchbar werden: hätte ich sie durch die berichtigten Jahreszahlen ersetzt, so hätte ich den Leser in Verlegenheit gesetzt bei dem Gebrauche der Citate Grubers, die fast immer nach seinen Zahlen gemacht sind; hätte ich sie stehen lassen, so war der beständige Widerspruch zwischen den Zahlen links und rechts eine Pedanterie. Ich zog es vor, jeden Abschnitt mit einer von der Chronologie unabhängigen Zahl zu versehen, von I bis XXX; zum Behufe der Grüber schen Citate ist (S. 4449.) seine Uebersicht mit meinen Capitel- und seinen Jahreszahlen zusammen vorgedruckt. Auch geht durch die ganze neue Ausgabe die Grubersche Seitenzahl; selbst in den Indices habe ich sie zusammengestellt, die ncue in Parenthesen neben der alten. Einige Anmerkungen Grubers, die zur unmittelbaren Erläuterung des Tertes unnöthig und durch ihren Umfang störend waren, sind mit der erforderlichen Hinweisung auf ihre neue Stelle an das Ende der Capitel, zu denen sie gehörten, gerückt worden.

Uebrigens ist an den Anmerkungen selbst keine Verkürzung vorgenommen. Nothwendige Zusätze sind eingeschoben oder angehängt; ganz neue Bemerkungen unter den Gruberschen mit anderen Zeichen und kleinerer Schrift_an= gebracht. Meine Zusätze sind in deutscher Sprache; einiges von Arndt Entlehnte ist mit A. bezeichnet.

Die von Gruber silva documentorum genannte Sammlung von gleichzeitigen Berichten und Urkunden hat durch die Sorgfalt des Herrn Dr. Napiersky in Riga, welchem keine Gelegenheit entgeht, um aus seinen reichen Schätzen die Mittel zur Erforschung der Geschichte Livlands zu mehren, höchst werthvolle Bereicherungen empfangen. Den Dank dafür kann ein Anfänger, wie ich, nur in Beziehung auf dieses Buch aussprechen. Ich selbst habe nur die Numern LXI. bis LXIX. hinzugefügt. Auch hier und da in den Noten zu den Origines selbst finden sich Bereicherungen und Nachweise, welche nur von ihm stammen können.

Den zweiten Index habe ich gelegentlich vermehrt, den dritten jedoch völlig umgearbeitet nach Umfang und Inhalt. So weit es in dieser Gestalt möglich wäre, sollte er eine Zusammenstellung des- Inhaltes des vorliegenden Werkes bilden, und ich glaube, es ist mir mit manchen Stücken gelungen, die Nachweisungen so zu ordnen, daß sich aus ihnen mit leichter Mühe die Rubriken ersehen lassen, nach welchen sie ohne Rücksicht auf die Folge im Buche geordnet sind. Im Ganzen kam ich zu dieser Erschwerung meiner Arbeit erst im Fortschritte des Index; selbst so, daß der letzte größere Artikel dieser Art (Wironia) mir am besten gelungen erscheint; aber auch in den übrigen habe ich im Ganzen nach demselben Ziele gestrebt und hoffe keine wesentliche Beziehung übersehen zu haben, selbst wo sie nicht in der rechten Ordnung angebracht ist. Zu einem auch nur einigermaßen vollständigen Nachweise genügte

Grubers Index III. keinesweges; indeß habe ich zu gestehen, daß der Inhalt der Silva documentorum auch jetzt wohl noch manche Bereicherung abgeben kann.

Zwischen der Absendung meiner Handschrift und der Abfassung dieses Vorwortes sind beinahe zwei Jahre vergangen, welche ich zur Verbesserung meiner Arbeit wegen der gar zu großen Entfernung vom Druckorte kaum habe benutzen können. Einige kleinere Verbesserungen, namentlich zu den mir jetzt gedruckt vorliegenden 17 Bogen will ich weiter unten anhängen; hier folgen zunächst umfassendere Bemerkungen.

Eine neue Bearbeitung des Gruberschen Tertes lag nicht in dem Plane eines genauen Wiederabdruckes der älteren Ausgabe; auch fehlen mir dazu bis jetzt die Mittel. Zu dem, was Arndt aus seinen zwei Handschriften (Revaliensis und Rigensis) gelegentlich beibringt, hatte ich eine vollständige Handschrift aus dem Nachlasse des Gen. Superint. Knüpffer, von 1660, die meist auch in Schreibfehlern mit Gruber übereinstimmt; das wenige, was sie an Ausbeute gewährte, habe ich, mit Kn. bezeichnet, unter dem Terte angemerkt; nur an zwei bis drei Stellen gewährte sie eine sichere Verbesserung; durch die Gefälligkeit des Herrn Ed. Pabst in Reval erhielt ich später eine andere zugesandt, welche völlig unergiebig ist.*) Aber in seiner Schrift Meinhart LivLands Apostel I. Reval 1847. werden wir auf eine beachtenswerthe Handschrift aufmerksam gemacht, welche ihm jetzt nicht zu Gebote steht, aber werth ist, näher verglichen zu werden: I. 2. fehlt paulo ante; I. 5. idem praedicator cum Yxkolensibus sylvis committitur, was schon wegen der Uebereinstimmung mit Hjärn S. 66. merkwürdig ist.

Zu meiner Bearbeitung der Origines Livoniae hatte ich die Grubersche Ausgabe von einem Freunde geliehen erhalten und war um so weniger veranlaßt, das Eremplar, welches die Universitäts-Bibliothek besitzt, zu benutzen. Nachdem ich aber obiges Exemplar zur Einsicht bei dem Abdrucke mit nach Deutschland gesandt hatte, war ich genöthigt, mir jenes zu erbitten und erlaube mir daraus diese kleine Mittheilung.

Unten auf dem Haupt-Titelblatte steht Donum Editoris. C. A. Heumann 1740. Auf dem Vortitel steht Germanica huius libri versio prodiit Halae 1747. Vid. Götting. Gel. Zeit. 1747 p. 795. et Leipz. Gel. Zeit. 1747. p. 893. Der Besitzer also war der in der Geschichte der Theologie nicht unbekannte Christoph August Heumann in Göttingen (st. 1764). Am Rande seines Exemplars der Orig. hat er eine Anzahl theils Erklärungen theils Vermuthungen zur Verbesserung des Tertes verzeichnet, die, wenn auch von sehr verschiedenem Werthe, doch erhalten und bekannt gemacht zu werden verdienen. Von einigen fremden Rand-Bemerkungen unterscheidet sie die Handschrift sehr leicht. Auch lassen sich die durch mehrmalige Erneuerung des Einbandes geschchenen Einbußen meist ersetzen.

Praef. Grub. p. III. 1. 2. zu MCCVI. n. 7.; et ad a. 1207. n. 6. Praef. Grub. p. IV. trifft er mit der von mir gemachten Benutzung einer von Gruber übersehenen, aber für die Bestimmung des Verfassers der Origines wichtigen Stelle überein, indem er zu den Worten: Tum quae ad annum 1219 setzt:

*) Derselbe theilte mir mit, daß er im Jahr 1846 Grubers Exemplar auf der Bremer Stadtbibliothek vorfand mit der Inschrift von ihm: S. P. Q. Bremensi, portus Livonici primo repertori, tantae rei testem omni exceptione maiorem commendat Editor.

hic locus est clarissimus. sacerdote baptizatos esse.

Narratur enim multos ab hoc Henrico et alio

Tum p. 148. lin. 33. ait: a nobis baptizati.

p. 1. 1. 5. (I. 2.) Fuit venerandus: versus fortuitus. Ebd. a. E. p. 3. 1. 2. navigio― solebant:

versus fortuitus.

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p. 12. 1. 6. (II. 4.) si i. e. an. Desgl. p. 17. l. 3. (III. 5.), p. 55. l. 12. 13. 19. (XII. 2.), p. 69. 1. 5. v. II.

p. 13. 1. 8. (II. 6.) Ymant: jemand. At monachus videtur errore ridiculo fecisse nomen proprium. (?)

I. 13. (II. 7.) videntes 1. vident.

p. 21. Anm. a) zu Grubers Lesart civitas. Recte. Mit Nachweisung von committere p. 11. 16.

32. 54.

p. 23. 1. 2. (VI. 7.) billigt er exurunt statt exierunt und verweiset auf p. 54. 1. 9. (XII. 1.) exustio castri; p. 24. 1. 2. (VII. 1.) ecclesia combusta; p. 171. l. 2. (XXIX. 1.) villas exustas und

p. 181. 1. 28. (XXX. 5.) villas combusserunt.

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p. 24. I. 1. v. u. (VII. 2.) ut cum paganis statt cum paganis.

p. 26. 1. 6 v. u. (VII. 9.) vident statt videtur.

p. 27. 1.5 (VIII. 1) bemerkt er zu conversatione: conversione.

p. 107. l. 37., p. 131. bis, p. 134. u. 177.

Sic p. 74. 1. 2., p. 106. 1. 20.,

p. 28. l. 6. (VIII. 3.) u laetificantur: laetificant; sic p. 75. 1. 3., p. 173. fin.
p. 28. l. 11. v. u. (VIII. 4.) zu adveniens, quae cibaria: advehens cibaria.
p. 29. 1. 2. (IX. 1.) zu quo magis: quo tempore magis. vid. (?) III. 1. 3.
1. 7. (ibid.) vor cui: Hic aliquid verborum excidit.

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1. ult. (ibid.) Suo i. e. eius; sic p. 61. 1. 9.

p. 31. l. 15. (IX. 5.) interfecerant leg. interfecerint.

p. 32. l. 16. (IX. 7.) pace in se leg. pace inter se.

dixerat, leg. dixerat, del. quem.

p. 33. 1. 10. (IX. 10.) zu ducatum. Vid. Vossius de vit. serm. lat. lib. III. p. 416.

p. 34. 1. 18. (IX. 14. a. 6.) ad verum pacificum; sic p. 51. 97. 120. 134.

p. 35. l. 4. (X. 1.) dextrarium. vid. Voss. de vit. serm. lib. III. c. 8.

1. 13. (X. 1.) nimis ei importunum: esse l. ei i. e. sibi.

1. 16. (X. 1.) und p. 160. l. 13. (XXVII. 2.) quam ocyus leg. quantocyus.
(XI. 9.) u. p. 55. I. 25. (XII. 2.) quantoocius, leg. quantocius.

p. 36. 1. 8. (X. 3.) castro Ruthenico leg. castrum Ruthenicum.

p. 37. l. 14. (X. 5.) dilataverunt leg. dilaniarunt.

p. 39. 1. 2. (X. 9.) tantorum, i. e. tot hominum.

1. 6. (X. 9.) proiiciuntur; sic et p. 52. l. 19., p. 60 87. 92. 154.

p. 50. 1. 7. v. u. (XI. 6.) exitum: mortem, obitum. (Mißverstanden.)

p. 53. 1. 20. (XI. 6.) traditione i. e. proditione.

p. 55. l. 12. (XII. 2.) coniurantes: subaudi deos suos.

p. 66. 1. 5. (XIV. 2. a. (5.) non del.

p. 68. 1. 28. (XIV. 5. a. 6.) infra: intra (f. dagegen Arndt II. S. 83. Aum. *) p. 73. l. 15. (XV. 1.) missa i. e. immissa.

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I. 1. v. u. (XV. 1.) catherizantur lego catharizantur i. e. exorcizantur.
patur ab Irenaeo ap. Eusebium Hist. Eccl. lib. V. c. 7., ad quem locum id verbum pulchre
illustrat Valesius. Etiam purgare aliquem exorcismo dixit Augustinus et Petrus Chrysolo-
gus et concilium Bracarense apud Binghamum Orig. lib. 10. cap. 2. §. 8. Exorcizatio
autem praecedebat baptismum Vid. Tertullian. de corona cap. 3.

p. 74. 1. 10. (XV. 1.) pacem secum referunt i. e. pacem pagani oblatam sed ab iis non acceptam, imo repudiatam, secum referunt ac reportant domum.

1. 27. (XV. 1.) Livones Episcopi; quid hoc sibi velit vid. p. 88. 1. 30., p. 48. 90.

p. 75. 1. ult. (XV. 2.) adducit leg. abducit.

p. 76. l. 22. (XV. 3.) dele sensum, pro omnem lego omen.

p. 79. l. 15. (XV. 5.) leg. supplicantes Episcopis et petentes iura Christianorum, et maxime decimam sibi alleviari. (Irrig. H. hat iura Christianorum offenbar mißverstanden, es sind nicht ihre Rechte, sondern ihre Leistungen.)

p. 81. l. 15. (XV. 7.) Letthi autem Beverinenses iterum euntes in Unganniam cum paucis, Estones promtualibus etc. leg. pro victualibus. (Sehr gut, aber schon von Gr. vorgeschlagen.) Cfr. p. 72. (XV. 1. init)

p. 96. 1. 27. (XVIII. 5. in fin.) quia et hi del. et.

p. 98. 1. 4. (XVIII. 8.) lanientes leg. laniantes.

p. 103. l. 19. (XIX. 5.) Stucuanta: Sarcianta; occurrit haec vox in Arnoldi Lubic. lib.? c. 20. Vid. et Vossius de vitiis serm. cap. 17. p. 2. (besser Sluc nauta).

p. 109. l. 1. (XX. 1.) qui leg. quo.

p. 111. l. 16. v. u. (XX. 7.) et venerunt non tam Osilienses: del. non.

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p. 118. 1. 9. (XXI. 2.) 1. Harrionenses, tam Wironenses.

p. 123. leyte Zeile (XXII. 2.) via previdisse. An forte via remotissima uti p. 150. 1. 7. (Ich habe Puidisse vorgeschlagen.)

p. 136. 1. 24 (XXIII. 8. gegen d. (.) et crediderunt eis leg. ei sc. signo Crucis.

p. 169. not. h) (XXVIII. 8.) Mihi posterius praeplacet, cum scriptori nostro usitatissimum sit, suus dicere pro eius vel eorum. Cfr. p. 30. 1. ult.

p. 173. l. 9. v. u. (XXIX. 3.) praedixit. Sic p. 176. pro praedicavit.

p. 174. l. 4. v. u. (XXIX. 4.) Î. in defensionem.

p. 177. leyte Zeile (XXIX. 9. a. 6.) Hic librum suum finivit auctor. Quae sequuntur tanquam continuationem posteriori tempore adiecit.

p. 178. l. 1 sq. (XXX. 1.) zu Bisdenus octavus postquam haec conscripsissemus sequitur annus unius Praesulis Alberti (statt unius) 1. unus. Huic verbo auctor in margine adscripserat bis denus octavus: quae verba in textum retulit librarius. Ergo incipiendum est hoc caput in Postquam. (In der That ist unius anstößig, aber das Verfahren Heumanns, so sinnreich es ist, scheint doch zu gewaltthätig. Ich würde, da die Schriftzüge wesentlich dieselben find, statt unius lesen iniens, also annus iniens, das beginnende Jahr, wie Heinrich ähnlich des Substantivs sich bedient annus erat Dominicae incarnationis 1211 sed antistitis initium decimi quarti; vgl. anno octavo inchoante.)

p. 182. 1. 8. v. u. (XXX. 6. Anf.) 1. Osiliam, per lavachrum purgans vitia et dans etc. 1. 1. v. u. (XXX. 6.) leviter i. e. faciliter.

p. 184. l. 1. (XXX. 6. a. 6.) vos 1. nos.

Dazu kömmt beim zweiten Inder:

Zu Inbeneficiare: Sic et loquitur Arnoldus Lubecensis p. 464. Occurrit idem vocabulum in Gudani Sylloge prima diplom. p. 4. 12. 18. et 56.

3u Responsalis: Apocrisiarius. Suiceri Thes. Vid. Vossius lib. 3. de vitiis serm. cap. 42. p. 57. Zu traditores proditores: Sic et loquitur Arnoldus Lubecensis p. 276., 432. ter, 433. et 466.

Von ganz besonderem Interesse für die Zeit nicht blos, welche die Origines schildern, sondern für einige Stellen derselben und Grubers Untersuchungen insbesondere ist eine Mittheilung des Herrn Dr. v. Aspern in Hamburg, an Herrn Dr. v. Bunge in Reval gerichtet: Notizen und Fragen über Bernhard von der Lippe, Bischof von Semgallen, Albert von Burhövden, Bischof von Riga, und Friedrich von Haseldorf, Bischof von Dorpat *).

Schon seit mehren Jahren mich mit der älteren Geschichte der Grafen von Holstein-Schaumburg beschäftigend (zwei kleine Aufsäge hierüber finden sich in den Nordalbingischen Studien III. Heft 1. u. 2.), konnte es nicht unterbleiben, daß ich bei dieser Arbeit zugleich die Geschichte anderer mit den Schauenburgern in vielfacher Beziehung und Verbindung stehender Dynastengeschlechter, besonders in Westphalen, sowie die der vornehmen holsteinischen adligen Geschlechter näher ins Auge faßte und mich mit denselben so viel als möglich bekannt zu machen suchte, bei welcher Gelegenheit mir zwei Personen aufstießen, deren Geschichte mit der ihres Vaterlandes in naher Beziehung steht. Die eine dieser Personen ist der bekannte

Bernhard, Edler von der Lippe,

welcher ungefähr 1197 Mönch, später Abt in einem westphälischen Kloster wurde, dann nach der Angabe Heinrichs des Letten mit Bischof Albert I. von Riga nach Livland kam und noch in demselben Jahre Abt des Klosters zu Dünamünde, des sog. Clausbergs, wurde. Diese Begebenheiten sezten Gruber und fast alle Andere ins Jahr 1210 nach Christi Geburt *), da der Chronist selbst die Jahre nach der Ankunft des ersten Bischofs berechnet."

,,Dieses Jahr 1210 kann aber nicht richtig sein, indem Bernhard sich in einer Urkunde, die spätestens aus der ersten Hälfte des Jahres 1208 stammt, bereits Abt jenes Klosters nennt. Diese Urkunde findet sich in Kindlingers münsterischen Beiträgen. Bd. II. S. 267. und lautet am Anfang und Ende folgendermaßen: „Bernhardus de Lippia,

*) abgedruckt im Inland 1848. Nr. 34.

**) Nach den neuesten Untersuchungen, insbesondere von A. Hansen, über die Chronologie Heinrichs des Letten, muß diese Begebenheit gar erst in den Herbst des Jahres 1211 gesezt werden. Verhandlungen der gelehrten estn. Gesellschaft Bd. II. H. I. S. 68 u. 69. Bunge.

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