Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau: ¬Der deutsche Bauernkrieg ; [3] : Jahr 1525, Juli - Dez. N.F., [3]Herder, 1866 - 244 páginas |
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... soll der große Zehent , den die Gemeinden fortentrichten wollen , auf deren Anweisung vor Allem für den Unterhalt des Seelsorgers , der Dörfarmen und andern ge- meinen Nußen verwendet werden . Des kleinen Zehenken soll der gemeine Mann ...
... soll der große Zehent , den die Gemeinden fortentrichten wollen , auf deren Anweisung vor Allem für den Unterhalt des Seelsorgers , der Dörfarmen und andern ge- meinen Nußen verwendet werden . Des kleinen Zehenken soll der gemeine Mann ...
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... soll es in der Weise . verbleiben , daß , so oft der Fall eintritt , der jedesmalige Lehensherr einen weltlichen , zur Ver- fündung des göttlichen Wortes und Handreichung der Sacramente geschickten Priester als Pfarrer einsetzt ...
... soll es in der Weise . verbleiben , daß , so oft der Fall eintritt , der jedesmalige Lehensherr einen weltlichen , zur Ver- fündung des göttlichen Wortes und Handreichung der Sacramente geschickten Priester als Pfarrer einsetzt ...
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... soll jede Obrigkeit ihre Unterthanen bei den von Alters her schuldi = gen belassen , und sie nicht weiter beschweren ; auch den armen Leuten , wenn sie frohnen , ziemlich Essen geben . - - Von einer durch die Bauerschaft angesprochenen ...
... soll jede Obrigkeit ihre Unterthanen bei den von Alters her schuldi = gen belassen , und sie nicht weiter beschweren ; auch den armen Leuten , wenn sie frohnen , ziemlich Essen geben . - - Von einer durch die Bauerschaft angesprochenen ...
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... soll man Weib und Kind nachschicken , sein Haus abbrechen und verbrennen , auch soll er nie mehr zu Gnaden aufgenommen werden . Siebentens wird man Leute verordnen , welche die Glocken aus den Kirchen nehmen , und die Kirchthürme und ...
... soll man Weib und Kind nachschicken , sein Haus abbrechen und verbrennen , auch soll er nie mehr zu Gnaden aufgenommen werden . Siebentens wird man Leute verordnen , welche die Glocken aus den Kirchen nehmen , und die Kirchthürme und ...
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... soll nicht gefrevelt haben ; wo ein solcher gefangen wird , soll er von der Obrigkeit am Leben gestraft werden . Die Unterthanen sollen schuldig sein , Abgewichene , wo sie die bekommen mögen , einzufangen und an die Obrigkeit ...
... soll nicht gefrevelt haben ; wo ein solcher gefangen wird , soll er von der Obrigkeit am Leben gestraft werden . Die Unterthanen sollen schuldig sein , Abgewichene , wo sie die bekommen mögen , einzufangen und an die Obrigkeit ...
Contenido
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Términos y frases comunes
Adel alſo Amoltern Anno 25 Antwurt Artickel Basel Beger bekenndt beschehen Burgermeister daruff darumb darzu Datum uff deß deßhalb Deutscher Bauernkrieg Diewyl diser diß Dwyl Elsaß Ensisheim ersamen Erzherzog ettlich euwer ewer ewer fürstlichen ewer Lieb früntlich Fryburg Fürnemen Fürsten Fürstlich Gnaden Fürstlicher Durchlaucht geben gehandelt gehorsam gemeinen gemelten genomen Gericht gethan gnädigen gnedigen Herren Gulden gütlich halb handlen Handlung Hanns Heitersheim Herrn Herrschafft hiemit Hilff hinfür Huffen Huß Item Johann Fabri Kenzingen Knecht komen Land laſſen lich Liebde Markgraf möcht mögen mögent Nachpuren nit verhalten Oesterrich Offenburg ouch Philipp von Baden Prelaten Puren Purſame Recht Ritterschafft Röteln Sachen sampt Schaden Schloß Schriben ſein ſie ſin soll sollichs Stadt Freiburg Statt Stauffen Straff Straßburg Sundgau thun Uffrur Unnderthonenn unserm unsern unß Unterthanen vernemen Vertrag vnnd Vogt Vorderösterreichische wellen wider wiewol wiſſen wollen wolten yeder zugefügt