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Cat. duc. Benev.
Cavensis.

Chron. Vult.

Ferrariensis 12, 1.

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Sed in proximo

niique provincia1. successor extitit.
Postea vero Wido Post Georgium vero
marchio Beneven- sequitur Barsacius veniens postea Gui-
tum ingressus in patricius. Adveni- do marchio in auxi-
die XIIII, tenuit ente autem Gui- lium Beneventanis
eam annis duobus, done duce et mar- et expulit inde Gre-
mensibus sex. Qui- chione in auxilium cos in Greciam mi-
bus expletis
Beneventanis, Grae-
Ageldruda impera- ci inde miserrime
trix... Radelchis, sunt expulsi et in
fratrem suum, Bene- Graecias redire com-
vento principatum pulsi. Dehine Guido
restituit.
dux praefuit annis
duobus, mensibus
sex. Et iterum Ra-
delchis annis duo-
bus et dimidio.

Post istos autem
omnes domnus Ate-

Quo expulso Ate-

serabiliter redeun-
tes. Item ipse Guido
prefuit urbe annos
II et semis.

Quo expulso co-

nulfus, qui praeerat mes Atenulfus Ca-
nova Capua comes, pue

nolfus tenuit prin-
cipatum Beneventi a Beneventanis invi-
solus annum unum.
Quo completo dom-
nus Landolfus, filius
eius, factus est prin-
ceps, et iam dicto
pater cum filio suo
annos X, menses VI.

invitatus ve-
tatus princeps con- niens fit princeps
stituitur anno quin- Beneventanus LI
quagesimo primo anno post rehedi-
postquam Capua ae- ficationem Capue
dificata est. Qui nove. Qui anno se-
post annum unum quenti Landulfum
Landulfum filium secum
principari
suum secum princi- constituit, cum quo
pari constituit, cum prefuit annos
quo praefuit annis menses VI.
decem et menses

sex.

X

Diese Stelle stammt aus dem Schluss des Kataloges
der Herzoge von Benevent, und unzweifelhaft steht der
Ferrarienser dem Chron. Vulturnense viel näher als dem
ursprünglichen, aus der Chron. S. Benedicti stammenden

1) Bis hierher stammt der Text des Cavensis fast wörtlich aus der
Chron. S. Benedicti. Der Schluss, besonders von 'Post istos autem omnes'
ist ihm eigentümlich und entspricht der Fassung im Chron. Vult, und
beim Ferrarienser. 2) 'Postea vero Liudo marchio', die beiden letzten
Worte auf Rasur von anderer Hand, in der Chron. S. Benedicti.
Cav. statt 'indic.'.

Neues Archiv etc. XXXI.

2

3) So

Kataloge. Sicherlich hat aber unser Autor seinen Text nicht dem Chron. Vulturnense selbst entnommen; er hat 'Ursus filius eius, . . . tenuit Beneventum, ... postea Guido marchio', alles wörtlich oder fast wörtlich wie der Katalog gegen abweichende Fassungen des Chronicon, und selbst wenn man hierauf noch nicht soviel Gewicht legen wollte, so spricht doch folgende Erwägung gegen die direkte Abhängigkeit der Verfasser des Chron. Vult. hat sich seinen Text natürlich nicht selbst gebildet, sondern folgt einer ihm bereits vorliegenden Form des Herzogskataloges; die Stelle ist bei ihm eingefügt in die Erzählung der Ereignisse nach der Zerstörung des Klosters durch die Sarracenen, und dient zur Begründung, warum sich Abt Maio gerade an diese oder jene Fürsten mit der Bitte um Hilfe wendet; beim Ferrarienser steht sie dagegen fest in ihrem ursprünglichen Zusammenhange, nämlich des vollständigen Kataloges; er hat zwar über die Zerstörung des Klosters ganz ähnlich wie das Chron. Vult. berichtet, aber nicht über das Weitere, und so ist anzunehmen, er habe dieselbe Vorlage, dieselbe Fassung des Kataloges vor sich gehabt wie der Chronist, aber nicht, er habe die Worte aus dem Chronicon selbst genommen.

Könnte es darnach nun noch zweifelhaft sein, ob denn diese Vorlage selbst auch aus dem Vincenzkloster stammte, so ergibt sich das aus folgender Notiz1: 'Grimoaldus filius eius annos XX. Hic dedit totum tenimentum Sancte Marie de Oliveto monasterio sancti Vincentii'. Diese Nachricht findet sich so nämlich nicht im Chron. Vult.; dieses spricht auf S. 372 und S. 402 von diesem Grimoald und seinen Schenkungen, ohne die genannte Kirche zu erwähnen. Dagegen heisst es auf S. 3922: 'Supra dictus autem abbas Teuto causa utilitatis huius monasterii commutavit cum principibus Beneventanis res et possessiones, quas habebant in Caudetanis, a quibus accepit possessiones et res inclytas cum ecclesia sanctae Dei genitricis Mariae, quae vocatur Oliveto'. Mag dies nun der Sache nach dieselbe Ueberlieferung sein wie beim Ferrarienser oder nicht, keinesfalls konnte derselbe seine Notiz dem Chronicon entneh

1) A. a. O. S. 12, 1. 2) Auch auf S. 395 ist die Kirche erwähnt als dem Vincenzkloster untertan, in Urkunde Ludwigs II. von 866, Reg. Imperii I, n. 1200. 3) Die Angaben des Chron. Vult, sind für diese Zeiten ziemlich in Unordnung, scheinen mir aber auf jeden Fall mit unserer Notiz unvereinbar; einen Abt Teuto setzt das Chron. in 853, einen Abt Toto in 842-844; Grimoald III., den unsere Notiz heranzieht, regierte 788-806.

men; ist sie somit von demselben unabhängig, so kann sie doch andererseits der Natur der Dinge nach ursprünglich nur im Vincenzkloster niedergeschrieben sein. Es geht also hieraus hervor, dass der Ferrarienser seinen Herzogskatalog einer Hs. des Vincenzklosters entlehnt hat. Als ergänzendes Argument für diesen Satz können die übrigen durch den Text verstreuten, auf dies Kloster bezüglichen Notizen gelten. Sie haben keine selbständige Beweiskraft, weil sie meist ziemlich genau gewissen Textstellen des Chron. Vult. entsprechen, aus dem sie also der Ferrarienser auch entnommen haben könnte; angesichts der obigen Momente wird man wohl eher annehmen, dass sie bereits im Vincenzkloster und in der Vorlage unseres Chronisten dem Katalog zugesetzt worden sind.

- aus

Der Katalog der Herzoge von Benevent ist bei dem Ferrarienser mitten in den Katalog der Langobardischen Könige hineingesetzt; dieser zeigt in seinen Zahlen dieselbe Mischung verschiedener bekannter Fassungen wie der Herzogskatalog. Auch in dem Königskatalog finden sich Notizen, die sich auf das Vincenzkloster beziehen, darunter allerdings keine, die von dem Chron. Vult. wesentlich abwiche und doch eine solche Ueberlieferung darstellte, dass sie eben nur aus dem Vincenzkloster stammen könnte. Dennoch wird man wohl annehmen, dass auch der Königskatalog des Ferrariensers einer Vorlage des Vincenzklosters entnommen sei, zumal wenn sich ergibt, dass auch der dritte der einleitenden Kataloge, nämlich der der Päpste - oder sagen wir vielmehr: ein Papstkatalog diesem Kloster stammt. Das ergibt sich aber aus folgender Notiz1: 'Iohannes annos X, dies II. Tempore huius et Lodoici imperatoris necantur a Saugan rege Agarenorum apud monasterium sancti Vincentii fere DCCCCti monachi ex diversis cellis ibidem congregati propter metum Sarracenorum, qui occupaverunt totam terram Campanie, Apulie et Terre Laboris in anno dominice incarnationis octingentesimo octuagesimo primo'. Der Wortlaut dieser Notiz stimmt z. T. mit Stellen des Chron. Vult. überein, inhaltlich bietet sie nichts Neues, aber die zeitliche Ansetzung des Ereignisses ist für die Bestimmung des Quellenverhältnisses entscheidend. Das in der Urschrift überlieferte Chron. Vult. setzt die Zerstörung des Klosters ins Jahr 882, aber mit Tagesdaten, die nur für 881 passen, unsere Notiz hat

1) A. a. O. S. 13, 2. 2) 'Campaniam' Gaud. 3) SS. rer. Lang. et Ital. p. 251, N. 3.

das Jahr 881; sie muss also von dem Chron. Vult. unabhängig sein, kann aber wieder nur aus einer Hs. des Vincenzklosters stammen.

Da nun der Herzogskatalog und einige Stellen des Papstkataloges mit Sicherheit aus dem Vincenzkloster stammen, da der zwischen ihnen stehende Königskatalog gleichfalls auf dies Kloster bezügliche Notizen aufweist, so wird man wohl den Schluss als sehr wahrscheinlich ansehen können, dass auch der Königskatalog ganz oder doch teilweise aus derselben Quelle genommen ist.

1

Noch ein weiteres Moment für diese Annahme ergibt sich, wenn wir die weiteren Elemente des Papstkataloges analysieren. In demselben finden sich nämlich einige aus Bonizo stammende Stellen, darunter eine mit einer auffallenden Erweiterung:

Bonizo 2.

Cuius temporibus Longobardis rebellantibus Franci perdiderunt imperium.

Ferrariensis 13, 2.

Quibus temporibus Grecis insurgentibus et Longobardis rebellantibus Franci amictunt dominium Ytalie, et patricii imperatoris Constantinopolitani fiunt procuratores Ytalie.

Eine ganz ähnliche Erweiterung, ein Hinweis auf die Griechen, abweichend von dem sonst bekannten Texte, findet sich aber in folgender Stelle des Königskataloges: Cat. reg. Lang. cod. Vat.

Et sic complentur anni CCI, in quibus prefati viginti reges regnaverunt in regno Ytalie... Post vero predictos viginti reges pervenit dominium regni Ytaliae ad Carolum imperatorem, succedentem regi Desiderio supradicto .; qui

Ferrariensis 12, 2.

Et sic cessavit ab Ytalia regnum Longobardorum et Grecorum, quod steterat per annos CCL in eisdem Longobardis usque ad tempus Karoli Magni regis Francorum.

1) Ein Stück des Kataloges geht in letzter Reihe auf eine andere Quelle, nämlich Leo Ostiensis, zurück; vgl. unten S. 27. 28. Da der Ferrarienser sicherlich den Leo nicht direkt benutzt hat, kann ihm ebenso gut die Vorlage aus dem Vincenzkloster, wie eine andere Quelle, dieses Stück vermittelt haben. 2) A. Mai, Nova patrum bibliotheca VII, 3, 45. 3) SS. rer. Lang. et Ital. p. 492. 4) Diese Zahl beruht offenbar auf Versehen. Zu bemerken ist, dass derselbe, oder vielmehr der umgekehrte Fehler sich in dem Katalog der Herzoge von Benevent findet: Arechis annum I' statt 'annos L', wie alle Kataloge haben.

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Dass der Text des Ferrariensers aus einer Fassung des Kataloges der Langobardischen Könige stammt, sieht man wohl aus dem Vergleich, wenn er auch von den sonst bekannten Fassungen einigermassen abweicht. Parallel jener aus Bonizo stammenden Note des Papstkataloges bietet er den Hinweis auf die Griechen, was doch wohl schwerlich ein Zufall sein wird.

3

Wenden wir uns nunmehr ganz dem Papstkatalog zu. Er geht, wie bereits bekannt 2, in seiner Hauptmasse auf den Catalogus Casinensis zurück, und zwar auf eine von den beiden bekannteren Fassungen nicht unerheblich abweichende, weniger bekannte, allerdings auch bereits veröffentlichte dritte Fassung. Dieselbe stimmt in den textlichen Bemerkungen zwar bald mit 1, bald mit 2 genau überein, weicht aber in den Zahlen der Päpste vielfach bedeutend ab, z. B. bei Valentinus, Johann XII., XIII., XV., Gregor V., Johann XVI., Silvester II., Johann XVII., dazu öfters weniger bedeutend bei anderen Päpsten. Eben diese Zahlen des Casinensis 3 bietet auch der Ferrarienser, daneben freilich auch manche Zahlen und textliche Lesarten der anderen beiden Formen. Offenbar sind die Formen vielfach vermischt worden, man hat wohl auch, wie es bei Casin. 3 der Fall zu sein scheint, zu andersher überlieferten Katalogexemplaren den Text des Casinensis

1) S. SS. rer. Lang. et Ital. p. 492, N. h. 2) Kehr a. a. O. S. 459, Anm. 4. 3) Hg. von O. Holder-Egger N. A. XXVI, 547 ff., nach der Mazarine Hs. n. 364 (1) und der Berliner Hs. Lat. in Quarto n. 296 (2). 4) Hg. von B. Albers nach dem Cod. Vat. Urbin. Lat. n. 585 (3), Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde XV, 103-114.

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