b) Unterschrift der Kanzler (§ 55) 149 c) Unterschrift der Päpste und anderer geistlichen 155 10) Datierung der Urkunden (§ 58) 11) Ausstellungsorte der Urkunden (§ 59) d) Monogrammatische Unterschrift weltlicher Fürsten 12) Die poena temporalis und spiritualis (§ 60) 13) Besondere Bekräftigungsmittel f. d. Urkundeninhalt (§61) 173 a) Zeugen; b) Bürgen; c) Einlager III. Die Zeitangabe der Urkunden (§ 62) 174-180 181 1) Der Tag in den Urkundendatierungen (§ 63) 182 a) Die Tageseinteilung (§ 64) 157 158 164 167 182 b) Die Tagesbezeichnung (§ 65) 184 c) Die Tagesberechnung im Mittelalter (§ 66) 186 1) Die römisch-julianische Tagesberechnung (§ 67) 186 188 189 4) Die Fasten oder Quatember (§ 70) 193 2) Die Sonntage, Fest- und Heiligentage der a) Die Sonntage und beweglichen Feste in der b) Die unbeweglichen Fest- und Heiligentage (§ 73) 194 195 208 215 216 216 217 217 4) Das Jahr in den Urkundendatierungen (§ 76) a) Die Zählung der Jahre im Mittelalter (§ 77) . Anhang: Die Zeitfolge der deutschen Könige und Kaiser und deren Kanzler (§ 78) 220 220 225 b) Die Jahresanfänge im Mittelalter (§ 79) c) Der Mondcyklus und die goldene Zahl (§ 83) 239 Seite 6) Die Ostergrenze (§ 84) 240 7) Der Sonntagsbuchstabe (§ 85) 242 8) Die Konkurrenten und Regularen (§ 86) 245 11) Der neue Stil der Kalenderrechnung (§ 89) 251 b) Die Gestalt der Siegel (§ 98) 266 c) Die Bestempelung der Siegel (§ 99) 272 d) Der Typus der Siegel (§ 100). 274 Fußsiegel. Städtesiegel. 5) Wappensiegel (§ 105) 291 298 Kaisersiegel. Majestätssiegel. Sekretnegel. Siegellegenden. Papstsiegel. Siegel geistlicher Würdenträger und Körperschaften. Reitersiegel. e) Befestigungsart der Siegel (§ 106) Siegelschnüre und Verbindungsstreifen (§ 107) 302 Inhalt der Tafeln. Tafel I: Chrismen vom 5. bis 14. Jahrhundert. 304 Tafel II: Monogrammatische Urkundenunterschriften vom 6. bis 11. Jahrhundert. Tafel III: Fortsetzung der Monogramme vom 11. bis Ende des 12. Jahrhunderts. Tafel IV: Rekognitionszeichen der Kanzler in den Kaiserurkunden, vom 7. bis 11. Jahrhundert. Tafel V: Anfangsworte, Signum- und Rekognitionszeilen (verlängerte Schrift) der Kaiserurkunden vom 7. bis 12. Jahrhundert. Historische Einleitung. § 1. Aus der Entwicklungsgeschichte der Urkundenlehre lassen sich, da hier keine umfassende geschichtliche Darstellung geschrieben werden soll, nur einzelne, den Gang derselben wesentlich charakterisierende Momente hervorheben. ,,Je seltener in der Geschichte der Wissenschaften die Erscheinung ist, daß, ohne eine allgemeine größere Umwälzung des geistigen Lebens, eine ganz neue Wissenschaft auftritt und in der Reihe der übrigen sich geltend macht, umsomehr verdient ein solches Ereignis auch schon in rein wissenschaftlicher Hinsicht aufmerksame Beachtung. Besonders interessant aber wird der Fall, wenn eine solche neu auftretende Wissenschaft auch durch den Stoff, den sie bearbeitet, und durch die Gegenstände, mit denen sie uns näher bekannt macht, sogleich eine vorzügliche Bedeutung gewinnt und dadurch zu einer regeren Teilnahme auffordert. Beides zeigt uns die Wissenschaft, die wir jezt mit dem Namen der Diplomatik bezeichnen *).“ Diese Worte charakterisieren genugsam das Werden und die Bedeutung der Urkundenwissenschaft; wir können ihnen deshalb mit Fug den Plaz an der Spize dieser Darstellung einräumen. Es war eine Art reaktionärer Geistesströmung im guten Sinne des Wortes, welche im 17. Jahrhundert dem Forschen auf diplomatischem Gebiete und dem Umgestalten dieses Forschens *) Höfers Zeitschrift für Archivkunde: Bd. II S. 216. |