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Bemerkung zu dem angeblichen Briefe des Abtes von Fulda an Bischof Hezilo, welcher ihren Rangstreit betreffen soll; ferner zum Schreiben Bischof Hezilo's an Papst Alexander II. Philippi, Osnabrücker Urkundenbuch I, S. 136; endlich Weiland, Das sächs. Herzogthum unter Lothar und Heinrich d. Löwen, S. 79 Anm. und Cohn in den Gött. Gel. Anzeigen, 1866, S. 707.

5) Copialbuch des St. Johannisstiftes im städtischen Museum in Hildesheim (Ms. Nr. 180), Pergament, Kleinfolio, von verschiedenen Händen des 15.-17. Jahrhunderts geschrieben, enthält Urkunden von 1161 bis 1610.

6) Copialbuch des Klosters Neuwerk im Stadtarchiv zu Goslar, Pergament, Großquart, 21 cm breit, 30 cm hoch, 64 Blätter enthaltend, Holzband mit Pergamentbezug, geschrieben in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts von mehreren gleichzeitigen und gleichartigen Händen, nur die leßten Urkunden sowie ein Güterverzeichniß von 1340 rühren von der Hand Hermanns von Selde, Pfarrers in Wegeleben, her; verschiedene Notizen über Verkäufe, Verpfändungen u. s. w. aus dem 16. Jahrhundert find später nachgetragen. Ferner ist dem Bande ein Convolut von acht Pergamentblättern in Großoktav angeheftet, welches ein Verzeichniß der Güter und Zinsen des Klosters enthält. Angebunden sind mehrere Lagen Papier mit Abschriften von drei deutschen Urkunden.

7) Copialbuch des Klosters Ringelheim im Archiv zu Ringelheim, Folio, Lederband, 174 Seiten, wovon die lezten drei unbeschrieben sind. Die einzelnen Urkunden sind notariell beglaubigt, die meisten vom Notar Gerardus Nieden, unter Beidrückung des Notariatszeichens.,,Liber hic continet copias litterarum fundationis et iurium sicut obligationum monasterii ss. martyrum Abdon et Sennen vulgo Ringelheim. Omnes hae litterae concordant cum suis originalibus, ex quibus descriptae sunt. Anno 1714."

8) Eine Abschrift des Copialbuches des Abtes Heinrich Wirschius (1570-1613) von der Hand des Pastors Reinhard, Mitte des 19. Jahrhunderts, im Archiv zu Ringelheim. Das Copialbuch selbst ist bis jezt noch nicht wieder aufgefunden.

9) Copialbuch des Klosters Amelungborn im Landes-Hauptarchiv zu Wolfenbüttel, Folio, Pergament, 15. Jahrhundert, 143 Blätter, in Leder gebunden.

10) Ueber den die Annales Stederburgenses enthaltenden, ebendaselbst befindlichen Codex, Pergament, 14. Jahrhundert, Folio, s. Pery, Annales Stederburgenses in den Mon. Germ. hist. SS. XVI, G. 198. Die Annalen enthalten eine große Anzahl meistens jezt nicht mehr vorhandener Urkunden theils im Regest, theils im vollen Wortlaute.

Eine nicht unbedeutende Anzahl anderer von mir durchgesehener Copialbücher verschiedener Provenienz ergab für den jezt vorliegenden Band wenig oder nichts; von einer Aufzählung dieser Copialbücher ist daher hier Abstand genommen.

Bei der Wiedergabe der Terte bin ich den jezt allgemein angenommenen Grundsäßen gefolgt; bei dem Abdrucke der Kaiserurkunden hat mir die Ausgabe der Diplomata regum et imperatorum als Vorbild gedient.

Auf den Nachweis der bereits gedruckten Urkunden ist große Sorgfalt verwendet, aber es ist davon Abstand genommen, alle Drucke einer Urkunde aufzuführen. Doch glaube ich, mit Hülfe der angeführten Literatur wird man in den überwiegend meisten Fällen auch die nicht erwähnten Drucke leicht ermitteln können.

Ebenso habe ich es mir angelegen sein lassen, die in den Urkunden erwähnten Ortschaften möglichst genau zu bestimmen. Troß aller angewandten Mühe bleiben hier noch manche Fragen zu lösen.

Schließlich danke ich allen Behörden und Vorstehern von Archiven und Bibliotheken für die mir im reichlichsten Maße zu Theil gewordene Unterstüßung, vor Allem dem früheren Assessor des Generalvicariats in Hildesheim, jeßigen Domherrn Herrn Dr. Bertram, der nie ermüdete, mir die reichen Schäße der von ihm verwalteten Beverin'schen Bibliothek in bequemster Weise zugängig zu machen.

Hannover 1894.

K. Janicke.

Vorbemerkung des Herausgebers.

Der Bearbeiter des vorliegenden Bandes, Geheimer Archiv-Rath Dr. Janice, hinterließ, als er am 15. Februar 1895 starb, das vollständig druckfertige Manuskript, von dem die vier ersten Bogen während der seinem Tode vorausgehenden Krankheit gesezt waren, aber von ihm nicht mehr hatten gelesen werden können. Durch Verfügung des Direktoriums der Staatsarchive wurde ich mit der Korrektur der Druckbogen sowie der Herstellung des Registers beauftragt.

Ich hielt es für meine Pflicht, das Manuskript, wie ich es vorfand, unverändert zum Abdruck zu bringen, um vollständig das geistige Eigentum des Bearbeiters zu erhalten. Deshalb sind nur an solchen Stellen, an denen zweifellos Versehen vorlagen, diese stillschweigend beseitigt worden; selbst da, wo ich mich der Ansicht des Bearbeiters nicht anschließen konnte, habe ich mich durchaus an dem Manuskript gehalten. Nur eine größere Aenderung glaubte ich mir erlauben zu müssen, nämlich S. 132, 3. 1 ff., wo die Stelle quantum . . . . parui von J. genau wie bei Sudendorf wiedergegeben war: quantum ad me, hostem intestinum et hunc pernicosissimum conclavi domestico includens didymeum mihi parui. Hier habe ich den Text der Vorlage, der mir unverdorben zu sein scheint, wiederhergestellt, dadurch zugleich das unerklärliche dydimeum entfernt und durch die Leseart der Handschrift: ad aditum d. i. adytum) meum erset eine Würdigung des ursprünglichen Textes, die ich dem Scharfsinne meines Kollegen Herrn Dr. Krusch verdanke.

Die Urkundentexte sind, wenn die Vorlage, nach welcher der Bearbeiter sie gab, im hiesigen Staatsarchiv beruht, durchweg mit dieser verglichen worden. Bei den übrigen habe ich mich auf die Abschrift des Bearbeiters verlassen und nur da um nochmalige Kollation gebeten, wo ich Bedenken gegen den Text des Manuskriptes haben zu müssen glaubte.

Für die gütige Kollation dieser Nummern bin ich besonders Herrn Archivar Dr. Zimmermann in Wolfenbüttel und Herrn Domkapitular Dr. Bertram in Hildesheim zu großem Dank verpflichtet, dem ich auch hier gern Ausdruck gebe.

Was das Register anlangt, so ist der Bearbeiter an dessen Herstellung durch den Tod verhindert worden. Seiner ausgesprochenen Absicht, in dem Register nach Seiten und Zeilen zu zitieren, habe ich mich nicht anschließen können; die Nummern entsprechen der Nummer der Urkunde, die Zeilenzahl ist ganz fortgelassen. Im Uebrigen bin ich bei der Ausarbeitung des Registers im wesentlichen den von mir auf diesem Gebiete gesammelten Erfahrungen gefolgt, habe aber auch die Register von Bode zum Urkundenbuch der Stadt Goslar, von Doebner zum ersten Bande des Urkundenbuches der Stadt Hildesheim und von Schmidt zum ersten Bande des Urkundenbuches des Hochstiftes Halberstadt (Publ. aus den Preuß. Staatsarchiven, Band 17) mit Erfolg benußt. Die Erklärungen der Ortsnamen, auf die der Bearbeiter viele Mühe verwandt hat, sind durchaus dessen Eigenthum; sie fanden sich im Manuskript durchgängig mit Blei zu den betreffenden Ortsnamen geseßt.

Im Einzelnen ist für das Register noch folgendes zu bemerken. Wörter wie Institor, Longus, Albus, Pinguis, Sartos, Brevis find als Eigennamen angesehen und behandelt. dapiferi, prepositi, sacerdotes, clerici u. s. w., welche nicht einem bestimmten Orte zugewiesen werden konnten, sind unter die betreffenden Vornamen gebracht. Die Zusammenstellung der lezteren wird auch sonstige Zweifel heben, da durch sie leicht mancher Dynast oder Ministerial wird aufgefunden werden können, der öfter nur mit dem Vornamen genannt wird, aber zweifellos einer bestimmten Familie angehört, mit deren Namen er in anderen Nummern erscheint. Die deutschen Kaiser und Könige, die Päpste, Kardinäle, archicancellarii und archicapellani, notarii, protonotarii und die comites, die nicht einen bestimmten Familiennamen haben, sind unter diesen Stichwörtern vereinigt.

Innerhalb der einzelnen Stichworte ist bei den Dignitaren die chronologische, bei den übrigen Personen die alphabetische Reihenfolge innegehalten worden. Bei Familien sind die Mitglieder in der Regel alphabetisch nach den Vornamen geordnet, doch sind hier öfters zu Gunsten der Kürze und der genealogischen Angaben Ausnahmen gemacht worden. prepositus, decanus u. s. w. bei dem Namen einer Bischofsstadt bedeutet immer den Dom, also Bremen, prepos., aber Halberstadt, s. Marie decan.

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Die den Personennamen in Klammern beigefügten Zahlen bezeichnen die Zeitgrenze, innerhalb der die betreffende Person im vorliegenden Bande erscheint. Hier ist bei unbestimmten Angaben darauf zu achten, ob beide oder nur die eine Zahl vollständig wiedergegeben ist; „um 1012-1022" 3. B. bezeichnet, daß das Schlußjahr feststeht; „um 1012-22" aber, daß beide Jahre unbestimmt sind; beim Wechsel des Jahrhunderts ist eventuell das „um“ wiederholt, also „um 1095-1106", aber um 1095 — um 1106". y ist durchgängig wie i behandelt und dem entsprechend auch die Abweichungen in den Personen- und Ortsnamen nicht verzeichnet; dh und gh wie d und g, uu wie w, ů wie u, Ŏ wie o. (unbest.) bei Orten bezeichnet die Unbestimmbarkeit der Lage, (erw.) bei Personen die Erwähnung nach ihrem Tode. A. und Var. bei den Zahlen verweisen auf die Anmerkungen bez. die Abweichungen verschiedener Texte derselben Nummer.

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Auch für die beigefügten Siegeltafeln hatte der Bearbeiter die hierfür in Frage kommenden Urkunden bereits festgestellt, sodaß mir nur die Aufgabe zufiel, aus der Reihe der notirten die brauchbarsten auszuwählen. Hannover, den 31. Mai 1896.

Dr. H. Hoogeweg,

Kgl. Archivar.

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