Imágenes de páginas
PDF
EPUB

im Diplomatischen Apparat zu Göttingen (Kreuzstift, Kloster Riechenberg),
in der Beverin'schen Bibliothek zu Hildesheim, zum nicht geringen Theil
aus dem Nachlasse des am 24. Juli 1885 verstorbenen Dr. J. Krâß her-
rührend, einige auch im städtischen Museum und im Pfarrarchive von St.
Godehard daselbst. Weiter ergaben die Stadtarchive zu Hildesheim und
namentlich zu Goslar, sowie das Herzogliche Landes-Hauptarchiv zu Wol-
fenbüttel nicht unbedeutende Ergänzungen. Ebenso war es mir gestattet,
die Urkunden des Klosters Dorstadt in bequemster Weise zu benußen.
Nicht erheblich war die Ausbeute in den Staatsarchiven in Magdeburg
und Münster und im Germanischen Museum zu Nürnberg, aber doch
immer willkommen.

Der Ertrag der von mir benußten Copialbücher war ein sehr großer.
Ich stelle zunächst die des hiesigen Staatsarchives zusammen.

1) Das große Hildesheimer Copialbuch (VI, 11), Papier, das
bereits im vorigen Jahrhundert der Herausgeber der Origines Guelficae,
dann in diesem Lünzel, Sudendorf und zulezt Doebner ausgezogen haben,
ist ein starker Foliant von 41 cm Höhe und 28 cm Breite. Es ist im
15. Jahrhundert von drei verschiedenen Händen geschrieben und enthält auf
884 Seiten 1659 Nummern. Die jüngste Urkunde gehört dem Jahre
1459 an. Viele der hierin befindlichen Urkunden besigen wir jezt nicht
mehr im Original.

[ocr errors]

2) Cop. VI, 48, Bergament, 44 cm hoch, 32 cm breit, Bruchstück
eines Codex, von dem nur noch zwei zusammenhängende Blätter erhalten
sind, welche noch Spuren des Einbandes zeigen. Die erste Seite ist un-
beschrieben, die zweite Seite ist liniirt und zweispaltig. Die zweite Spalte
enthält die undatirte Urkunde Wulfhilds [1126], die erste von anderer
Hand, aber auch noch des 12. Jahrhunderts, folgende untereinander stehende
Namen in zwei Reihen: 1) Ŏthelricus pbr. obiit. Adalbertus pr. Hoico
pr. Wideroldus pr. obiit. Walthardus pr. Dodo pr. Ervo pbr. Gerhar-
dus pbr. Godefrithus pbr. Albericus pbr. Liudolfus pbr. Aeiko pbr.
Gisla sanctimonialis. 2) Reginoldus pr. Eilbertus pr. Willeboldus pr.
Rotherus pr. Hagerus pr. Burchardus pr. Thiedericus pr. Bezeli-
nus pr. Godescalcus pr. Meinuuardus pr. Heremannus pr. Die dritte
nicht liniirte Seite enthält, wieder von anderer Hand, folgende unterein-
ander stehende Namen: De Vriburch Conrad Richenze Geronc Berctolt
Cuno Rudolf Escelin Geppa Ascela Waltere Livpold Macthild Hein-
ric Berta Liutchart. Die vierte Seite enthält von einer der des Schreibers

der Urkunde der Wulfhild ähnlichen Hand die Urkunde Bischof Bernwards

über die Verwendung der Zehnten [vor 1013 Juli 16]. Dem Schreiber

des großen Hildesheimer Copialbuches scheint dieses Blatt bekannt gewesen

zu sein: unter Nr. 1041 und 1042 folgen hier beide Urkunden hinter-

einander, die Urkunde Bernwards (Nr. 1041) freilich ohne Zeugen.

3) Cop. VI, 49, ein 60 cm langes und 23 cm breites Pergament-

blatt. Auf der ersten Seite steht die Bulle Papst Innocenz III. vom
10. September 1209, auf der andern die Urkunde Bischof Hartberts [nach
1209 September 10] und die des Cardinalpriesters Hugo vom 14. März
1251. Alle drei Urkunden sind von verschiedenen Händen geschrieben, aber
wenig nach der Zeit ihrer Abfassung. Die erste und dritte ist im Original
erhalten.

4) Die Vita Bernwardi, Ms. F. 5 (f. Pert, Mon. Germ. hist. SS.

IV, S. 753) enthält am Schlusse einige im Original nicht mehr vorhan-

dene Urkunden des Michaelisklosters, theils von einer Hand des 12.,

theils von einer des 13. Jahrhunderts geschrieben. Dieser Urkundenanhang

darf wohl als das älteste Copialbuch des Klosters angesehen werden.

5) Cop. VI, 75, Pergament, Quart, 14. Jahrhundert, alter Leder-

band mit Messingschließen. Das wichtigste und beste Copialbuch des Mi-
chaelisklosters. Die Hauptmasse der Urkunden ist von einer Hand ge=
schrieben; die leßten Blätter enthalten Nachträge aus dem 15.-17. Jahr-
hundert.

6) Cop. VI, 76, Copialbuch desselben Klosters, Papier, Quart, 86

Blätter, 15. Jahrh., enthält Urkunden von 1162-1448.

7) Cop. VI, 106, Copialbuch des Klosters Derneburg, Papier,

Großquart, 50 Blätter enthaltend, 15. Jahrhundert mit Nachträgen aus
späterer Zeit.

Von den sehr zahlreichen Copialbüchern der Beverin'schen Bibliothek

in Hildesheim sind für den vorliegenden Band folgende benußt:

1) Cop. 41, Copialbuch des Morig stiftes, Pergament, Folio, 75

Blätter, enthält Urkunden des 12.-14. Jahrhunderts. Die ersten 166

Urkunden auf den ersten 61 Blättern, deren jede Seite zweispaltig zu je

41 Zeilen beschrieben ist, rühren von einer Hand aus dem dritten Viertel

des 14. Jahrhunderts her, die folgenden sind von verschiedenen zum Theil

neueren Händen geschrieben. Auf der inneren Seite des Deckels steht von

einer Hand des 18. Jahrhunderts folgende Notiz:,,Hic est antiquus liber

insignis collegiatae ecclesiae ad sanctum Mauritium in Monte prope

muros Hildesimenses, qui a maioribus nuncupari consuevit Copio-
nale pergameneum, eo quod in membranis seu in pergameno con-
scriptus est. De quo memorandum, quod anno 1632 in totali Montis
ruina per quendam civem Hildesimensem condictum Gerken fuerit qui-
dem asportatus, sed post ecclesiae restaurationem ab eiusdem filio denuo
restitutus numeratis tamen sibi prius duodecim daleribus imperialibus,
quos dominus Ioannes Groten canonicus et cantor utpote studiosissi-
mus literarum ac documentorum nostrorum tempore ruinae praememo-
ratae et continuati per undecim annos exilii respective conservator et
recuperator pro huiusmodi copionali recuperando exsolvisse traditur."

Die erste Seite enthält drei Urkunden, dann folgen vier Seiten Register
über die Urkunden von Nr. 1 bis 166 von derselben Hand, welche diese
geschrieben haben, dann auf S. 6 von einer Hand des 18. Jahrhunderts
das iuramentum canonicorum, auf S. 7-11 von einer Hand des 15.
Jahrhunderts das iuramentum fidei, auf der folgenden Seite eine Urkunde
des Kapitels von 1348 de cameris in claustro, auf den beiden folgenden
Seiten das iuramentum vicariorum, iuramentum canonici emancipati
und noch einige deutsche Urkunden des 14.-16. Jahrhunderts. Mit BI. 8
beginnen die Abschriften der Urkunden. Die 166 Urkunden sind sehr sorg-
fältig geschrieben.

2) Copialbuch des Bartholomäistiftes, Papier, Anfang des 16.

Jahrhunderts, 277 Blätter, die lezten 13 jedoch unbeschrieben, enthält

zugleich ein sehr ausführliches Verzeichniß der Besizungen des Stiftes in

den einzelnen Ortschaften aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts. Die

einzelnen Urkunden sind meistens von einem Notar beglaubigt.

3) Copialbuch des Godehardiklosters, Großquart, Papier, Ende

des 15. Jahrhunderts, 172 Blätter, Urkunden von 1142 bis 1487 enthal

tend. Bei einigen Urkunden, deren Text nicht vollständig wiedergegeben

ist, heißt es: ut plenius patet in libris privilegiorum. Diese libri pri-

vilegiorum sind nicht mehr erhalten.

4) Copialbuch des Andreasstiftes, Quart, Pergament, im 14. und

15. Jahrhundert von verschiedenen Händen geschrieben, 67 Blätter. Auf

dem Vorsagblatte steht: Liber statutorum canonicorum ecclesie sancti

Andree in Hilden.

5) Copialbuch des Johannisstiftes (Diplomatarium capituli st.

Iohannis Hildesii), Papier, im 15. und 16. Jahrhundert von verschiedenen
Händen geschrieben, 134 beschriebene Blätter, Bl. 58 und 82 sind doppelt

gezählt, dagegen fehlen Bl. 72 und 73. Das Copialbuch besteht aus meh-
reren, ursprünglich nicht zusammengehörigen Theilen.

6) Copialbuch des Klosters Lamspringe, zwei Bände, von denen
aber nur der erste in Betracht kommt. Er umfaßt 438 Blätter, wovon
aber viele unbeschrieben sind. Das Copialbuch ist 1573 auf Veranlassung
einer Verfügung des Herzogs Julius von Braunschweig vom 28. April
1570 angelegt. Das im Staatsarchiv zu Hannover befindliche Copialbuch,
Handschrift aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts, ist eine Abschrift da-
von. Die einzelnen Urkunden im leßteren sind vom Kaiserlichen Notar
Kramer beglaubigt. Diese Beglaubigung fehlt im Copialbuch der Beverin-
schen Bibliothek, das aber troßdem mehrfach einen besseren Text bietet, als
seine Abschrift.

7) Copialbuch des Klosters Heiningen, Quart, Pergament, 15. Jahr-
hundert mit späteren Nachträgen, 246 Seiten, die lezten fünf unbeschrie-
ben, von S. 233-241 Register. Sämmtliche Abschriften sind von dem
Kaiserlichen Notar Benterodt mit den entsprechenden, damals (1713) noch
im Heiningenschen Klosterarchiv befindlichen Originalen verglichen und
amtlich beglaubigt, auch die Urkunde K. Heinrichs II. von 1013. Ein
großer Theil der Urkunden ist ins Niederdeutsche übersetzt.

8) Copialbuch des Klosters Grauhof, Großfolio, Papier, geschrie-

ben von der Hand des Arnold Nikolaus Musäus, der diese Abschrift dem

Propst Liborius Hennepoel durch Widmung vom 18. März 1665 zuge-

eignet hat. Durch des Lezteren Bemühung sind die abgeschriebenen Ori-

ginaldokumente wieder herbeigeschafft. Der Codex enthält 197 beschriebene

Blätter.

Aus anderen Archiven und Bibliotheken wurden noch folgende Co-

pialbücher benutt:

1) Das Copialbuch des Andreas stiftes in der Königl. Bibliothek

zu Hannover: „Verzeichniß der beym Stifft St. Andreae befindlichen Ur-

kunden, Anno 1718", Folio, Papier, 431 Seiten enthaltend; s. Bode-

mann, Handschriften der Königl. Oeffentlichen Bibliothek zu Hannover

XXI, 1257.

2) Verzeichniß derer beym Stifft St. Andreae befindlichen Urkun-

den Anno 1718", Folio, Papier, 431 Seiten enthaltend, ebd. XXI, 1257.
S. Bodemann a. a. D. S. 260.

3) In Gebhardi's Collectanea, Auszüge und Abschriften von Urkun-

den und Handschriften, welche das Herzogthum Lüneburg betreffen, in

derselben Bibliothek, XXIII, 851, S. 451-457: „Excerpte eines Codicis,

welchen Herr Hofrath Häberlin besißt. Der Coder ist in fol. saec. XV.

auf Papier geschrieben und hat 134 Blätter. Vorn stehet von neuerer

Hand pro Capitulo et Canonicis ecclesie s. Iohannis Hildes."

ist dies derselbe Codex, den Würdtwein (Nova subsidia, T. I, S. 270 ff.)

benutzt hat.

4) Codex epistolaris imperatorum, regum, pontificum, episcoporum,

ebd. XI, 671. Die Bezeichnung stammt aus neuerer Zeit, ebenso der Ein-

band. Der Codex, Papier, ist 31 cm hoch und 21 cm breit und enthält

551 Blätter. Er besteht aus fünf Abtheilungen, welche von verschiedenen

Händen in der Mitte des 16. Jahrhunderts geschrieben, aber bereits schon

in dieser Zeit oder bald nachher zu dem gegenwärtigen Bande vereinigt

sind. Der Coder gehörte, wie aus einer Notiz auf dem ersten Blatte her-

vorgeht, Flacius Illyricus (Illyrici est); angebunden sind sechs Blätter,

auf denen die Briefe und Aktenstücke, welche für die Centurien benußt sind

oder benuzt werden sollten, von einer Hand des 16. Jahrhunderts ver-

zeichnet sind. Die Foliirung ist durchgehend; dabei hat aber jede der fünf

Abtheilungen, mit Ausnahme der zweiten, ihre eigene Numerirung, welche

unten am Rande steht, aber häufig vom Buchbinder fortgeschnitten ist.

S. Sudendorf's Vorreden zu den einzelnen Bänden seines Registrum und

zu seinem Berengarius Turonensis, Hamburg und Gotha 1850; Perz,

Mon. Germ. hist. LL. II, S. 44; Bodemann a. a. D. S. 115; W. Haus-

thaler, Die große Briefhandschrift zu Hannover im Neuen Archiv der Ge-

sellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, Bd. 20, S. 209 ff. Für

das Urkundenbuch kam nur die dritte Abtheilung in Frage, welche mit

Fol. 160 beginnt und bis Fol. 402 reicht. Sämmtliche hier abgedruckte

Briefe find bereits von Sudendorf in seinem Registrum veröffentlicht.

Troßdem Sudendorf für die Verbesserung und Erklärung des Textes

Vieles gethan hat, so bleibt doch noch Manches zu thun übrig. Der

Schreiber des Coder hat eine Vorlage des 11. oder 12. Jahrhunderts vor

sich gehabt, die er aber bei mangelhafter Kenntniß der lateinischen Sprache

häufig nicht richtig gelesen hat. Abgesehen von dieser ungenügenden Ueber-

lieferung des Textes ist die Frage noch zu entscheiden, ob alle in diesem

Theile enthaltenen Briefe von den ihnen zugeschriebenen Verfassern wirk-

lich herrühren oder ob nicht ein Theil davon nur als Stilmuster anzu-

sehen sind, die der Schule Hezilo's ihre Entstehung verdanken. Der that

sächliche Inhalt mancher dieser Schreiben ist nur ein minimaler. Vgl. die

« AnteriorContinuar »