im Diplomatischen Apparat zu Göttingen (Kreuzstift, Kloster Riechenberg), Der Ertrag der von mir benußten Copialbücher war ein sehr großer. 1) Das große Hildesheimer Copialbuch (VI, 11), Papier, das 2) Cop. VI, 48, Bergament, 44 cm hoch, 32 cm breit, Bruchstück der Urkunde der Wulfhild ähnlichen Hand die Urkunde Bischof Bernwards über die Verwendung der Zehnten [vor 1013 Juli 16]. Dem Schreiber des großen Hildesheimer Copialbuches scheint dieses Blatt bekannt gewesen zu sein: unter Nr. 1041 und 1042 folgen hier beide Urkunden hinter- einander, die Urkunde Bernwards (Nr. 1041) freilich ohne Zeugen. 3) Cop. VI, 49, ein 60 cm langes und 23 cm breites Pergament- blatt. Auf der ersten Seite steht die Bulle Papst Innocenz III. vom 4) Die Vita Bernwardi, Ms. F. 5 (f. Pert, Mon. Germ. hist. SS. IV, S. 753) enthält am Schlusse einige im Original nicht mehr vorhan- dene Urkunden des Michaelisklosters, theils von einer Hand des 12., theils von einer des 13. Jahrhunderts geschrieben. Dieser Urkundenanhang darf wohl als das älteste Copialbuch des Klosters angesehen werden. 5) Cop. VI, 75, Pergament, Quart, 14. Jahrhundert, alter Leder- band mit Messingschließen. Das wichtigste und beste Copialbuch des Mi- 6) Cop. VI, 76, Copialbuch desselben Klosters, Papier, Quart, 86 Blätter, 15. Jahrh., enthält Urkunden von 1162-1448. 7) Cop. VI, 106, Copialbuch des Klosters Derneburg, Papier, Großquart, 50 Blätter enthaltend, 15. Jahrhundert mit Nachträgen aus Von den sehr zahlreichen Copialbüchern der Beverin'schen Bibliothek in Hildesheim sind für den vorliegenden Band folgende benußt: 1) Cop. 41, Copialbuch des Morig stiftes, Pergament, Folio, 75 Blätter, enthält Urkunden des 12.-14. Jahrhunderts. Die ersten 166 Urkunden auf den ersten 61 Blättern, deren jede Seite zweispaltig zu je 41 Zeilen beschrieben ist, rühren von einer Hand aus dem dritten Viertel des 14. Jahrhunderts her, die folgenden sind von verschiedenen zum Theil neueren Händen geschrieben. Auf der inneren Seite des Deckels steht von einer Hand des 18. Jahrhunderts folgende Notiz:,,Hic est antiquus liber insignis collegiatae ecclesiae ad sanctum Mauritium in Monte prope muros Hildesimenses, qui a maioribus nuncupari consuevit Copio- Die erste Seite enthält drei Urkunden, dann folgen vier Seiten Register 2) Copialbuch des Bartholomäistiftes, Papier, Anfang des 16. Jahrhunderts, 277 Blätter, die lezten 13 jedoch unbeschrieben, enthält zugleich ein sehr ausführliches Verzeichniß der Besizungen des Stiftes in den einzelnen Ortschaften aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts. Die einzelnen Urkunden sind meistens von einem Notar beglaubigt. 3) Copialbuch des Godehardiklosters, Großquart, Papier, Ende des 15. Jahrhunderts, 172 Blätter, Urkunden von 1142 bis 1487 enthal tend. Bei einigen Urkunden, deren Text nicht vollständig wiedergegeben ist, heißt es: ut plenius patet in libris privilegiorum. Diese libri pri- vilegiorum sind nicht mehr erhalten. 4) Copialbuch des Andreasstiftes, Quart, Pergament, im 14. und 15. Jahrhundert von verschiedenen Händen geschrieben, 67 Blätter. Auf dem Vorsagblatte steht: Liber statutorum canonicorum ecclesie sancti 5) Copialbuch des Johannisstiftes (Diplomatarium capituli st. Iohannis Hildesii), Papier, im 15. und 16. Jahrhundert von verschiedenen gezählt, dagegen fehlen Bl. 72 und 73. Das Copialbuch besteht aus meh- 6) Copialbuch des Klosters Lamspringe, zwei Bände, von denen 7) Copialbuch des Klosters Heiningen, Quart, Pergament, 15. Jahr- 8) Copialbuch des Klosters Grauhof, Großfolio, Papier, geschrie- ben von der Hand des Arnold Nikolaus Musäus, der diese Abschrift dem Propst Liborius Hennepoel durch Widmung vom 18. März 1665 zuge- eignet hat. Durch des Lezteren Bemühung sind die abgeschriebenen Ori- ginaldokumente wieder herbeigeschafft. Der Codex enthält 197 beschriebene Aus anderen Archiven und Bibliotheken wurden noch folgende Co- 1) Das Copialbuch des Andreas stiftes in der Königl. Bibliothek zu Hannover: „Verzeichniß der beym Stifft St. Andreae befindlichen Ur- kunden, Anno 1718", Folio, Papier, 431 Seiten enthaltend; s. Bode- mann, Handschriften der Königl. Oeffentlichen Bibliothek zu Hannover 2) Verzeichniß derer beym Stifft St. Andreae befindlichen Urkun- den Anno 1718", Folio, Papier, 431 Seiten enthaltend, ebd. XXI, 1257. 3) In Gebhardi's Collectanea, Auszüge und Abschriften von Urkun- den und Handschriften, welche das Herzogthum Lüneburg betreffen, in derselben Bibliothek, XXIII, 851, S. 451-457: „Excerpte eines Codicis, welchen Herr Hofrath Häberlin besißt. Der Coder ist in fol. saec. XV. auf Papier geschrieben und hat 134 Blätter. Vorn stehet von neuerer Hand pro Capitulo et Canonicis ecclesie s. Iohannis Hildes." ist dies derselbe Codex, den Würdtwein (Nova subsidia, T. I, S. 270 ff.) 4) Codex epistolaris imperatorum, regum, pontificum, episcoporum, ebd. XI, 671. Die Bezeichnung stammt aus neuerer Zeit, ebenso der Ein- band. Der Codex, Papier, ist 31 cm hoch und 21 cm breit und enthält 551 Blätter. Er besteht aus fünf Abtheilungen, welche von verschiedenen Händen in der Mitte des 16. Jahrhunderts geschrieben, aber bereits schon in dieser Zeit oder bald nachher zu dem gegenwärtigen Bande vereinigt sind. Der Coder gehörte, wie aus einer Notiz auf dem ersten Blatte her- vorgeht, Flacius Illyricus (Illyrici est); angebunden sind sechs Blätter, auf denen die Briefe und Aktenstücke, welche für die Centurien benußt sind oder benuzt werden sollten, von einer Hand des 16. Jahrhunderts ver- zeichnet sind. Die Foliirung ist durchgehend; dabei hat aber jede der fünf Abtheilungen, mit Ausnahme der zweiten, ihre eigene Numerirung, welche unten am Rande steht, aber häufig vom Buchbinder fortgeschnitten ist. S. Sudendorf's Vorreden zu den einzelnen Bänden seines Registrum und zu seinem Berengarius Turonensis, Hamburg und Gotha 1850; Perz, Mon. Germ. hist. LL. II, S. 44; Bodemann a. a. D. S. 115; W. Haus- thaler, Die große Briefhandschrift zu Hannover im Neuen Archiv der Ge- sellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, Bd. 20, S. 209 ff. Für das Urkundenbuch kam nur die dritte Abtheilung in Frage, welche mit Fol. 160 beginnt und bis Fol. 402 reicht. Sämmtliche hier abgedruckte Briefe find bereits von Sudendorf in seinem Registrum veröffentlicht. Troßdem Sudendorf für die Verbesserung und Erklärung des Textes Vieles gethan hat, so bleibt doch noch Manches zu thun übrig. Der Schreiber des Coder hat eine Vorlage des 11. oder 12. Jahrhunderts vor sich gehabt, die er aber bei mangelhafter Kenntniß der lateinischen Sprache häufig nicht richtig gelesen hat. Abgesehen von dieser ungenügenden Ueber- lieferung des Textes ist die Frage noch zu entscheiden, ob alle in diesem Theile enthaltenen Briefe von den ihnen zugeschriebenen Verfassern wirk- lich herrühren oder ob nicht ein Theil davon nur als Stilmuster anzu- sehen sind, die der Schule Hezilo's ihre Entstehung verdanken. Der that sächliche Inhalt mancher dieser Schreiben ist nur ein minimaler. Vgl. die |