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aus den

K. Preußischen Staatsarchiven.

Fünfundsechszigster Band.

K. Janice, Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und
seiner Bischöfe. I.

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APRIL 21. 1922

Vorwort.

Dem em Herausgeber der Urkunden zur Geschichte des Hochstiftes Hildesheim und seiner Bischöfe liegt die Pflicht ob, von dem Umfange seiner Arbeit und den von ihm benußten Quellen Rechenschaft zu geben.

Nicht wurde beabsichtigt, ein Urkundenbuch der Diöcese Hildesheim zu liefern, das urkundliche Material sollte sich nur auf das, bei weitem kleinere, weltliche Fürstenthum dieses Namens erstrecken. Daher wird man hier z. B. nicht die Urkunden der Goslar'schen Klöster oder des Stiftes Gandersheim finden. Außerhalb dieser Grenzen find nur diejenigen Urkunden berücksichtigt, welche von Hildesheimer Bischöfen entweder selbst ausgestellt sind oder in denen sie als Zeugen erscheinen. Dieser Theil meiner Arbeit war zwar mit großer Mühe verbunden, konnte aber, ohne ihren Werth wesentlich zu mindern, nicht unberücksichtigt bleiben. Die Bischöfe von Hildesheim haben vom 9. bis zum Beginne des 13. Jahrhunderts und gerade diese Zeit umfaßt der jezt vorliegende erste Band – so oft und in hervorragender Weise in die allgemeinen Reichsangelegenheiten eingegriffen, daß es nothwendig erschien, die Spuren ihrer Thätigleit, soweit dieselbe in Urkunden Ausdruck fand, zu ermitteln. Auch ihre Wirksamkeit als Diöcesanbischöfe hat die größte Berücksichtigung gefunden. Selbstverständlich ist nach beiden Richtungen hin der Begriff der Urkunde möglichst streng festgehalten, alle chronikalischen und annalistischen Nachrichten sind von der Aufnahme grundsäßlich ausgeschlossen geblieben.

Das verhältnißmäßig meiste urkundliche Material für den vorliegenden Band lieferte das hiesige Königliche Staatsarchiv, dem zu Hannoverscher Zeit die Urkundenarchive des Hildesheimer Domkapitels und der Hildesheimer Stifter und Klöster einverleibt wurden. Kleinere Theile davon hatten sich freilich abgesplittert: so finden sich Hildesheimer Urkunden noch

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