lichen Naturallieferung aller berechtigten Bürger an Feld- und Gartenerträgnissen, Jagdbeute, Wein und Öl die kühlen Magazine kaum zu groß sein konnten. Ebenso lag die unmittelbare Verbindung der Speiseräume mit den Speisemagazinen wie mit den Räumlichkeiten für Speisebereitung und Bedienung nahe. Dazu kommt ein weiterer, aus praktischen Gründen wichtiger Umstand. Die Paläste hatten eine zentrale Stellung auf den Hügeln und waren an den Hängen und in den Niederungen, zum Teil in einigem Abstand (Westhöfe von Knossos und Phästos), von den Städten in verhältnismäßig weitem Umfang umgeben. Dies ist durch Schürfungen in Knossos erwiesen, in Phästos und Hagia Triada vorauszusetzen und für den Herrensitz von Gournia, wenn auch in mehr geschlossener Weise, durch die amerikanischen Ausgrabungen gesichert. Eine zentrale Lage der täglichen Zusammenkunftstelle der Bürger war daher bei der zum Teil großen Entfernung der städtischen Wohnplätze einschließlich der Vororte diesseits und jenseits wichtig und auch für Betrieb und Überwachung der Syssitien durchaus sachgemäß. Zweckmäßig auch im Anschluß an die großen Westhöfe von Knossos und Phästos, die Stätten des öffentlichen Lebens, der kriegerischen und gymnischen Spiele wie der Volksversammlungen. Da es sich aber gerade um die umfänglichsten und stattlichsten Gebäude der kretischen Paläste handelt, verlohnt es sich wohl, das Unzutreffende der bisher daran geknüpften Vermutungen nachzuweisen, und nachdem dies, wie wir glauben, in vorstehendem erreicht ist, annehmbarere Zweckerklärungen an deren Stelle zu setzen. Für den großen früher als Megaron, dann für Propyläen in Anspruch genommenen Saalbau in Phästos wie für den nur in den Substruktionsräumen erhaltenen mächtigen Bau nördlich vom königlichen Wohntrakt in Knossos an anderes als an Senatsgebäude zu denken, geht unseres Ermessens über eine bloße Möglichkeit hinaus. Dem Versuch aber, mit den weitläufigen fensterlosen und dunklen Magazinen von Knossos und Phästos in Verbindung stehenden Obergeschoßsäle als Kasernements zu deuten, wie sie in der Hethiterhauptstadt 30 8. Abhandl.: F. v. Reber, Probleme altkretischer Architektur. Chatti (Bogasköi) durch die Waffendepots denkbar sind1), steht in Kreta die volkstümliche jedem Prätorianertum fremde Wehrverfassung entgegen, die wie in Griechenland jede Garnisonsund Kasernenbildung ausschließt. Auch sind die gefundenen Ausstattungsreste der über die großen Magazine von Knossos gesetzten Saalbauten zu prunkvoll, um zu Soldatenquartieren zu passen, was insbesondere auch von Dienerschaftsräumen gilt, für welche überdies auch die Entfernung vom königlichen Wohntrakt zu groß ist. Wir verkennen nicht, daß die vorgetragenen Bestimmungen hypothetisch sind. Allein augenscheinlich Unhaltbarem gegenüber erscheint auch eine Hypothese statthaft, die sich bis zu hochgradiger Wahrscheinlichkeit erhebt. Jedenfalls haben wir einen besseren Untergrund, wenn sich die Lösung von Problemen auf Nachrichten von Platon und Aristoteles aufbaut, als wenn eine als falsch erwiesene Übertragung von Fremdem (Megaron oder Propyläen, wie bei den Bouleuterien) als Handhabe dient oder wenn, wie bei den Sälen über den großen Magazinen, die Zweckfrage gar nicht ernstlich in Betracht gezogen wird. 1) Reber, Die Stellung der Hethiter in der Kunstgeschichte. (Sitzungsberichte der K. Bayer. Akademie der Wissenschaften 1910, S. 43.) der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften Philosophisch-philologische und historische Klasse Jahrgang 1913, 9. Abhandlung Die Stellung des Alfred von Sareshel (Alfredus Anglicus) und seiner Schrift De motu cordis in der Wissenschaft des beginnenden XIII. Jahrhunderts von Clemens Baeumker Vorgetragen am 7. Juni 1913 München 1913 Verlag der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften |