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Dadurch wurde also jede Arkade in zwei Spitzbogen zerschnitten. Diese zwischen gesetzten Pfeiler mit ihren Spitzbogen sind roh und kahl, sie sind sogar hässlich, weil ihre plumpen Gesimse bedeutend höher liegen als die romanischen Gesimse der alten Arkadenpfeiler, und sie würden noch viel störender wirken, wenn nicht bei der geringen Breite der jetzigen Kirche im Verhältniss zu ihrer Länge und Höhe der Blick des Beschauers durch die Kreuzgewölbe und den hohen Chor gefesselt würde.

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Der Baumeister, der diese Steinlauben von schlanken Wandsäulen und elastischen Gewölberippen geschaffen hat, kann nur aus Noth zu jenen zwischengesetzten Pfeilern gegriffen haben, um dem Neubau mehr Halt zu geben. Er konnte die alten Arkaden bestehen lassen, wie er die runden Durchgangsbogen von den Seitenschiffen nach dem Querschiff und die kleinen Rundbogenfenster der alten Pfeilerbasilika zum Theil ungeändert liess, wenn er ihnen die nöthige Tragfähigkeit zutraute. Auch

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Querdurchschnitt der Kirche.

sonst haben sich ja die alten Meister nicht gescheut, bei ihren Neubauten im Spitzbogenstil Theile der alten Rundbogenbauten unangetastet bestehen zu lassen, und deshalb können wir gerade aus den Bauwerken des Mittelalters die Geschichte ihres Baues herauslesen, wenn wir diese Lapidarschrift sorgfältig studieren.

Wir besitzen nun auch urkundliche Nachrichten über die Mittel, welche die Cisterziensermönche zur Pforte in Bewegung setzten, um den Neubau ihrer Kirche zu fördern. Dass hier wie in Walkenried Mönche und Conversen als Baumeister, Steinhauer, Maurer und Handwerker aller Art thätig waren, ist selbstverständlich. Diese Cisterzienser waren damals weder einsame, grübelnde Fakirs noch faule Bäuche, sondern thätige in Landwirthschaft, Handwerk und Kunstübung wohl erfahrene Männer. Zu allen Handlangerdiensten, Fuhren und ähnlichen Leistungen konnte das Kloster seine frohnpflichtigen Leute heranziehen, und wenn sie fremde Werkmeister, Handwerker und Arbeiter in Dienst nahmen, war der Arbeitslohn neben der Naturalverpflegung im Verhältniss zu den Einkünften des Klosters gering. Die Steine zu dem Bau konnten, wo nicht umsonst, so doch um geringen Preis aus den Steinbrüchen von Balgstädt bezogen werden, an denen dem Convent zur Pforte durch eine Urkunde vom 22. December 1278 von den Gebrüdern Ulrich und Friedrich von Balgstädt ein voller Antheil eingeräumt wurde. 1) Eine Hauptquelle aber, aus der die Mittel zu den grossen Kirchenbauten der damaligen Zeit flossen, war die Freigiebigkeit der Laien, und die Geistlichkeit benutzte die Lehre von der Verdienstlichkeit der guten Werke und von dem überfliessenden Gnadenschatz der Kirche, um Herzen und Hände zu frommen Gaben zu öffnen. Der Abt Albero und sein Convent haben es verstanden die Mittel aus dieser Quelle für den Neubau ihrer Kirche zur Pforte flüssig

1) Siehe Beil. II, 16.

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zu machen. Der Beweis dafür liegt vor in dreizehn Urkunden aus den Jahren von 1257 bis 1268, in denen hohe Prälaten die im Bau begriffene Klosterkirche mit Ablass ausstatten. Es waren dies der Bischof der Sakristankirche vom Thale Hebron, Erzbischof Rupert von Magdeburg, die Bischöfe Thomas von Breslau, Johannes von Prag und Heinrich von Brandenburg, der Erzbischof Wernher von Mainz, die Bischöfe Bertold von Bamberg und Heinrich von Havelberg, der Erzbischof Conrad von Magdeburg, der Diöcesanbischof Theodorich von Naumburg, der zugleich die Ablassbriefe der übrigen Prälaten bestätigte, die Bischöfe Friedrich von Karelien und Friedrich von Merseburg und der Cardinal-Legat des apostolischen Stuhles Guido, Titularpriester ven St. Laurentius in Lucina. Sie ertheilen in denselben allen die zu dem Bau der Kirche durch fromme Gaben beitragen oder hülfreiche Hand leisten würden und an bestimmten Tagen, namentlich an dem Tage ihrer Einweihung und an den Jahrestagen derselben, an den Festtagen der Jungfrau Maria und Johannes des Täufers, an den Bet- und Bitttagen, die Kirche besuchen würden, Ablass von den ihnen infolge von Vergehen und Sünden auf längere oder kürzere Zeit auferlegten Kirchenbussen. Von dieser Bussezeit wird ihnen Erlass eines Jahres oder von vier Wochen jährlich oder beides zusammen in Aussicht gestellt, und dabei werden mehrfach die vierzigtägigen Fastenzeiten hervorgehoben. Nur von dem Erlass der Kirchenbussen ist in jenen Urkunden die Rede, und als Vorbedingung zu demselben wird ausdrücklich aufrichtige Reue und Beichte verlangt. Erst in späterer Zeit kurz vor der Reformation erscheint der Ablass in der verzerrten Gestalt, dass er auch Strafen im jenseitigen Leben erlassen soll, und nach Reue und Beichte nicht mehr gefragt wird. Jene Ablassbriefe stehen noch auf dem Boden der alten Kirchenlehre, während die gedruckten Ablasszettel von Tetzel und Genossen nichts mehr sind als eine Waare, mit der die päpstliche Curie einen einträglichen Handel treibt wie einst mit den Reliquien, das heisst den Gebeinen und Knochenresten der römischen Katakomben. Mit den Privilegien des Cisterzienserordens überhaupt bestätigte Papst Urban IV durch eine Urkunde vom 1. December 1261 auch den Ablass, mit dem die Kirchen desselben ausgestattet worden waren. Auch das im Jahre 1260 unter dem Vorsitz des Abtes von Citeaux abgehaltene Generalcapitel der Cisterzienseräbte förderte den Neubau der Kirche, indem es allen, die zu demselben fromme Almosen und Liebesgaben

beitragen würden, die volle Theilnahme an den guten Werken des Ordens und dem durch dieselben erworbenen Lohne im diesseitigen und jenseitigen Leben zusagte. Da dieser Lohn natürlich den Erlass von Strafen für begangene Sünden in sich schloss, so stimmte jene Urkunde in Zweck und Mitteln mit den Ablassbriefen der genannten Prälaten überein und unterschied sich von denselben nur in der Form. Die bischöfliche Gewalt entnimmt ihren verheissenen Lohn aus dem überfliessenden Gnadenschatz der Kirche im Allgemeinen, die Brüderschaft der Cisterzienser aus dem Gnadenschatz, den sie durch ihre besonderen frommen Werke zu sammeln meint.

Durch so mannigfache Mittel und Begünstigungen gefördert, ward der Neubau der Spitzbogenkirche zur Pforte innerhalb des Zeitraumes von achtzehn Jahren vollendet. Auf Bitten des Abtes Albero und seines Conventes hatte Bischof Theodorich von Naumburg, wie es seine Stellung als Diöcesanbischof mit sich brachte, versprochen die neue Kirche zu weihen. Da brach zwischen dessen Verwandten, dem Landgrafen Albrecht von Thüringen und dem Markgrafen Theodorich von Landsberg, eine Streitigkeit und Fehde aus, die das Land mit einem verheerenden Kriege bedrohte, was den Bischof Theodorich veranlasste, den streitenden Parteien seine Vermittlung zu einem gütlichen Vergleich anzubieten. Durch dieses schwierige Vermittlungsgeschäft ward er verhindert, die Weihung der neuen Klosterkirche selbst zu übernehmen. Daher übertrug er durch die Urkunde vom 8 September 12681) diese ihm als Diöcesanbischof zustehende Amtsverrichtung den Bischöfen Friedrich von Merseburg, Friedrich von Karelien und Christian von Litauen. Die beiden letzteren waren Bischöfe in partibus infidelium, wie der oben genannte Bischof der Sakristankirche im Thale von Hebron, und hatten wie andere solche Titularbischöfe ihre Titel vom Papste erhalten, während sie am päpstlichen Hofe zu Rom lebten oder in Geschäften der römischen Curie als Legaten thätig waren. Während bei der Einweihung der Kirche zur Pforte der wirklich fungierende Bischof der dem Naumburger Sprengel zunächst gelegenen Merseburger Diöcese der Vertreter des einheimischen bischöflichen Amtes ist, erscheinen jene beiden Titularbischöfe in partibus infidelium als die Repräsentanten des apostolischen Stuhles zu Rom, durch dessen Privilegien der Orden der Cisterzienser von der bischöf

1) Siehe Beil. II, 12.

ہو

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