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stein halb verdeckt. Bertuch sah den Stein noch ganz unbedeckt und theilt die Inschrift mit. 1) Der Ausdruck stirps Heldrungensis beweist, dass hier nicht ein bestimmter Graf von Heldrungen allein begraben lag, sondern dass an dieser Stätte eine Familiengruft der gräflichen Familie war. Die Grafen von Heldrungen werden in den Klosterurkunden vielfach genannt; sie stehen mit dem Kloster in freundlichem Verkehr und bethätigen ihre Vorliebe für dasselbe und ihren frommen Sinn mehrfach durch Schenkungen. In einer Urkunde von 1208 macht Hermann, Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen, bekannt, dass Gerlach von Heldrungen, Canonicus in Naumburg, und sein leiblicher Bruder Heinrich von Heldrungen mit seinen beiden Söhnen Hartmann und Dietrich mehr als zehn Hufen in Vehra dem Kloster zu ihrem Seelenheile überlassen haben. In einer Urkunde vom Jahre 1304 erklären die beiden Vettern Friedrich und Friedrich von Heldrungen, dass sie eine Wiese bei Potilndorf zur Vergebung ihrer Sünden dem Kloster zur Pforte zu eigen übergeben hätten. Endlich thut Friedrich, Herr in Heldrungen, in einer Urkunde vom Jahre 1326 kund, dass er zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil dem Herrn Abte und dessen Convente in Pforte drei Viertel Hufe nebst Höfen und Zinsen in dem Dorfe Dachwich schenke. 2) Man darf hiernach annehmen, dass der obige Grabstein aus der Zeit zwischen 1208 bis 1326 stammt, dass die Grafen von Heldrungen sich durch ihre Schenkungen die Familiengruft an geweihter Stätte in der Evangelistenkapelle erkauften, und

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1) Chron. Port. I, 295. Schamel, Bert. Chron. Port. I, 196.
2) Siehe Beilage VI, 3 a. b. c.

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dass daher die Cisterziensermönche auf deren Grabstein die Bitte oder den frommen Wunsch aussprechen, dass die Grafen von Heldrungen einträchtig mit den Himmelsbewohnern im Lande der Seeligen weilen mögen. Denn so kann man doch den sehr verschroben ausgedrückten zweiten Vers der Grabschrift vernünftiger Weise nur verstehn. Auch auf diesem Grabsteine befand sich ein eingerissenes Bild; von diesem sind aber jetzt nur noch so schwache Spuren übrig, dass sich nicht mehr erkennen lässt, was sie bedeuten.

4. Grabstein der Adilheidis, Wittwe Gartolfs.
Gartolfi vidua iacet hic Adilheidis humata.
Salva sit assidua prece fratrum iustificata. 1)

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er

Der Stein lag früher im Mittelschiffe der Kirche; da er aber oben absichtlich abgeschlagen ist, so muss man annehmen, dass das nicht sein ursprünglicher Platz war, dass hierher erst gebracht wurde, um zur Pflasterung verwandt zu werden, und bei dieser Gelegenheit verstümmelt wurde. Früher war der Stein an einen Pfeiler der Südseite der Kirche gelehnt; aber auch das war schwerlich sein ursprünglicher Platz. 2) Auf dem Steine ist für ein scharfes Auge noch das eingerissene Bild einer Frau in langem Gewande mit Kapuze erkennbar, das vor zwanzig Jahren noch mehr sichtbar war. Wer diese Adilheidis, die Wittwe Gartolfs, gewesen ist, lässt sich aus keiner Urkunde entnehmen. Dass die trauernde Wittwe sich ihre Grabstätte im Kloster durch fromme Schen

1) Bertuch, Chron. Port. I, 295.

Schamel, Bert. Chron. Port. I, 196. 2) Schamel, a. 0.

kungen erkauft hat, versteht sich von selbst. Wenn es im zweiten Verse der Grabschrift heisst: „Sie möge seelig sein, durch das beständige Gebet der Brüder gerechtfertigt," so bedeutet das so viel, dass alljährlich an ihrem Sterbetage, der im Mortuologium der Cisterzienser zur Pforte verzeichnet war, eine Seelenmesse für sie gehalten werden sollte. Solche Seelenmessen oder Seelgerethe aber wurden nicht umsonst, sondern nur gegen Schenkungen oder Vermächtnisse gewährt. Dass der obige Stein aus demselben Zeitalter stammt wie alle vorher besprochenen, also aus dem dreizehnten oder Anfange des vierzehnten Jahrhunderts, lehrt die neugothische Majuskel der Inschrift.

5. Grabstein der Edelen von Tannenrode.
Tannenrodensis iacet hic generacio digna,
Celicus hanc ensis redimat de morte maligna.

Dieser Grabstein, mit besonders schöner, tief eingehauener, neugothischer Majuskel, liegt noch an seiner ursprünglichen Stelle im westlichen Flügel der Evangelistenkapelle. Die Edelen von Tannenrode standen mit dem Cisterzienserkloster St. Marien zur Pforte in ganz besonders freundlichem Verkehr gegen Ende des dreizehnten und zu Anfange des vierzehnten Jahrhunderts; und auch noch im funfzehnten Jahrhundert lässt sich derselbe nachweisen. Aber die Schrift des Steines lehrt, dass derselbe nicht später als in der ersten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts gelegt sein kann. 1)

In einer Urkunde vom Jahre 1299 schenken Conrad und Erkenbert, Gebrüder von Tannenrode, dem Kloster zwei Hufen im Bezirk des Dorfes Goldschau für das Seelenheil ihres Vaters, damit am jährlichen Sterbetage desselben, der im Kloster begraben sei, zu seinem Gedächtnisse eine Seelenmesse gehalten und dem Convent der Mönche eine Spende gereicht würde. Da also schon der Vater der beiden Brüder Conrad und Erkenbert von Tannenrode im Kloster zur Pforte begraben war, so ist auch der hier in Rede stehende Grabstein wahrscheinlich schon vor 1299 gelegt worden. In einer Urkunde vom Jahre 1302 erklären dieselben Brüder, dass sie die besondere Zuneigung gegen das Kloster zur Pforte

1) Es ist also irrig, wenn Wolff, Chron. II, 539. 540, die Eltern eines Conrad von Tanrode, der 1415 erwähnt wird, für diejenigen hält, die in der Inschrift gemeint seien.

und die daselbst hausenden Brüder, die sie von ihren Vorfahren überkommen hätten, durch Schenkung eines Wäldchens beim Dorfe Mellern bethätigen wollten. Durch eine Urkunde vom Jahre 1317 schenken die Gebrüder Conrad und Conrad, Herrn zu Tannenrode, für ihr und aller ihrer Vorfahren Seelenheil dem Abte Albert und seinem Convente zur Pforte Güter im

Dorfe Rossbach.

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Dieselben

Brüder machen in einer Urkunde vom Jahre 1325 dem Kloster reiche Schenkungen an Hufen in Hassenhausen, Klein-Döben, Gross-D ö ben und Pomnitz, indem sie hoffen, dass durch die Gebete der Klosterbrüder ihren und ihrer Eltern Seelen die Wohlthat der göttlichen Gnade zu Theil werden würde. 1) Durch so reiche Gaben erkauften sich die Edelen von Tannenrode ihre Familiengruft in der Evangelistenkapelle und die Seelenmessen und Gebete der Klosterbrüder.

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Die von der Grabschrift umschlossene Fläche dieses wohlerhaltenen Steines ist ganz glatt, und es ist keine Spur wahrnehmbar, dass auf derselben sich einst das eingerissene Bild eines Verstorbenen befand wie auf dem Grabsteine des Ritters Reinhard Varch und der Adilheidis, der Wittwe Gartolfs.

1) Siehe Beilage VI, 4 a. b. c. d.

6. Grabstein des Stiftsherrn und Propstes M. Conrad von Mulhusen.

Nach der Angabe des Rector Müller lautete die Inschrift:

Hic iacet Mag. Conradus de Mulhusen

Canon. Misnensis et praepositus Haynensis.

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Ob diese Lesart richtig und genau ist, muss dahingestellt bleiben. Der Stein lag im westlichen Theile des Mittelschiffes; 1) die neugothische Majuskel der Grabschrift lehrt, dass Conrad von Mulhusen jedenfalls vor 1350 hier begraben ist, also kann der Stein nicht ursprünglich in dem westlichen Anbau, dem Baptisterium, gelegen haben.

7. Grabstein des Johannes, Sohnes des Andreas.

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