ewige Lampe am Hauptaltar und für zwei Nachtlichte in zwei Kapellen. Danach hätten also die Mönche den ganzen Ertrag ihres Ackerlandes für Lampen und Lichte verbraucht, folglich selber nichts zu beissen und zu brocken gehabt. Von einer Kapelle des Erzengels Michael oder des Apostels Andreas erscheint im Kloster Pforte nirgends eine Spur. Zu P. Lange's Zeit bestand längst die 1286 gestiftete ewige Lampe, die noch jetzt auf dem Kirchhofe in Pforte zu sehen ist. Der Anfang der Stiftungsurkunde derselben lautet, Diplom. Fol. 29b: Nos frater Dythmarus de Walkenride et nos frater Albero de Porta ordinamus et constituimus, ut omnis fructus et proventus bonorum in villa, que Damsla dicitur, sitorum, que frater Johannes de Kothene, conversus de Porta, comparavit, custodi Portensi cedat et dirivetur perpetuo, ut ex eo procuret lumen de sepo nocturno tempore arsurum in cymeterio Portensi in loco quo dominus Albero 1) melius expedire iudicaverit, insuper et candelam ceream ad quodlibet2) altare in Porta arsuram tantum ad missas, sic ut, ubi hactenus una candela habita est, due deinceps habeantur, necnon et aliud lumen item de sepo itemque tempore nocturno arsurum in monasterio Portensi. Hier ist also die Rede von einer ewigen Lampe und von zwei Lichten für den Messdienst, in dem Schriftstück bei P. Lange ist ebenfalls von einer ewigen Lampe und von zwei Lichten in zwei Kapellen die Rede. In der Urkunde von 1268 wird der Ertrag von Grundstücken für die Kosten der neuen Beleuchtung angewiesen, bei P. Lange ebenfalls, den Worten jener, ut omnis fructus et proventus bonorum custodi Portensi" entsprechen in diesem Schriftstück die Worte,quorum omnimodam utilitatem custos ecclesiae." Der Bosauer Mönch hat das Kloster Pforte besucht und dort das Wandgemälde an der Abtei über die Gründung des Klosters gesehen, wie oben gezeigt ist, muss also auch die ewige Lampe auf dem Kirchhof gesehen haben, hat auch jedenfalls das Diplomatarium kennen gelernt, da er ja gerade vom Abt Jo. Tritheim in die bedeutendsten Klöster geschickt wurde, um alte Manuscripte derselben aufzusuchen und zu sammeln und, wie sein Lebensbeschreiber Schoettgen sagt, Diplom. Nachlese, IX, 97: „niemahls vergessen, dass er sich derer alten Documenten wohl bediente." Wenn man unter diesen Umständen den Schluss zieht, dass der Mönch P. Lange in sein angebliches privilegium für das Kloster Pforte verarbeitet hat, was er über die Stiftung der ewigen Lampe im Gedächtniss oder in einem Notizbuch hatte, so wird die folgende Untersuchung zeigen, dass ihm damit nicht Unrecht geschieht. Zu dem dritten Abschnitt betreffend die Sorge für die kranken Mönche vergleiche man den Anfang einer Urkunde vom Jahre 1268, Diplom. Fol. 7b. Transsumpt. Fol. 19α: Nos Dithmarus de Walkenride, Albero de Porta dicti abbates notum esse cupimus tam presentibus quam futuris, quod frater Winemarus infirmarius monasterii in Porta pro utilitate et consolatione decumbentium monachorum plantare volens vineam comparavit pro XIII solidis Nuenburgensibus ab Ekehardo Windisman et filiis suis Hermanno, Theo 1) Verschrieben: Alberus. 2) Verschrieben: quolibet. derico et Heinrico, rusticis ecclesie Portensis in Thesniz, hereditatem agri siti in pago Thesnitzensi desuper vineam, que Berchte volgariter appellatur. Weiterhin heisst es in der ausführlichen Urkunde: Infirmarius vero procurabit tertium lumen ante altare sancte Katherine arsurum similiter tempore nocturno. Preterea infirmis pro reparatione carnes comedentibus pullos ministrabit honeste, reliquos autem infirmos in piscibus procurabit. 1 1 Der Bosauer Mönch hatte bei seiner Anwesenheit im Kloster Pforte Gelegenheit den Siechmeister, die Siechstube, den Weinberg, dessen Ertrag für die kranken Brüder bestimmt war, und der daher noch in seiner Zeit der Siechberg genannt wurde, zwei Acker gross war und durchschnittlich zehn Eimer Wein trug, (Erbbuch der Schulen Pforten, T. II, Fol. 386b), kurz die ganze Einrichtung der Krankenpflege bei den Klosterbrüdern kennen zu lernen und die vorstehende Urkunde über dieselbe einzusehen. So wird es erklärlich, dass auch eine Bemerkung über die Krankenpflege in sein privilegium für das Kloster überging. Der vierte Abschnitt nennt die Titel einer Anzahl von Büchern, die Bischof Udo dem Kloster geschenkt haben soll. Von diesen werden mehrere unter den handschriftlichen Büchern des Klosters Bosau genannt, die im Jahre 1573 auf Befehl des Kurfürsten August II von Sachsen der Landesschule Pforte überwiesen wurden (J. G. Leukfelds Chronologia Abbatum Bosaugensium, ed. J. M. Schamelius, Naumb. 1731. p. 87. Bertuch, Chron. Port. ed. Scham. II, p. 236). Der „bibliotheca in tribus voluminibus divisa" bei P. Lange entspricht der Titel der Bosauer Bibliothek „Prima pars Bibliorum latinorum, secunda pars, tertia pars", den,, Hieronymi explanationes in XII prophetas" bei jenem die „Hieronymi explanationes XII prophetarum" der Bosauer Bibliothek, dem „Josephus ex integro in uno volumine" bei Lange, Josephi antiquitates latine" bei Leukfeld und Schamel, dem „missale unum" bei jenem das,, graduale" bei diesen. Diese Bücher der Bibliothek des Klosters Bosau befinden sich noch heutigen Tages in der Bibliothek der Landesschule. Die dreibändige Bibel ist die lateinische Bibelübersetzung des Hieronymus mit Einleitungen und Erklärungen. Der erste Band auf dem Rücken als „Prima pars bibliarum" bezeichnet, beginnt auf der ersten Seite mit den Worten, Incipit explanatio sancti Hironimi ad Paulinum episcopum de omnibus divine historie libris" in neugothischen Majuskeln, und umfasst die Bücher Genesis bis Ruth. Der zweite Band, Secunda pars Bibliarum" umfasst die Bücher der Könige bis Esther, der dritte,, Tertia pars bibliarum" enthält die Bücher der Propheten, der Maccabäer, die vier Evangelien mit der Ueberschrift,,Explicit liber Machabeorum secundus, incipit prefacio beati Jeronimi presbiteri ad Damasum papam in quatuor Evangelia"; dann folgen: die Apostelgeschichte, die sieben kanonischen Briefe, die Apokalypse und zuletzt die Briefe des Paullus. Auf der ersten Seite des ersten Bandes steht von der Hand eines Klosterbibliothekars oder Abtes von Bosau geschrieben, Liber sancte Marie in Posavia". Aus der Schrift, namentlich aus den vielfach als Initialen gebrauchten neugothischen Majuskeln ergiebt sich, dass diese werthvolle Handschrift der lateinischen Bibelübersetzung des Hieronymus in gross Folio gegen Ende des zwölften oder im dreizehnten Jahrhundert geschrieben ist. Das zweite der bei Schamel erwähnten Bücher, die oben ॐ genannt sind, zeigt auf der ersten Seite die Ueberschrift von der Hand des Abtes oder Bibliothekars „Iheronimus super XII prophetas minores. Marie in Bosaugia" und beginnt auf der ersten Seite mit den Worten, Incipit prologus Jeronimi presbyteri ad Pammachium" in neugothischen Majuskeln, deren Form zeigt, dass auch dieses Buch gegen Ende des zwölften oder im dreizehnten Jahrhundert geschrieben ist. Auf der Innenseite des unteren Deckels steht geschrieben „Iste liber adtinet sancte Marie in Pozowe." Durch P. Lange ist die Notiz erhalten, das der Abt Eckbert II viele Bücher abgeschrieben habe, insbesondere die Werke des Augustinus und Hieronymus. (Chron. Abb. Bos. Schamel. p. 16.) Es ist daher wahrscheinlich, dass dieser Abt die besprochenen Bücher des Hieronymus so wie auch die ebenfalls aus Bosau stammende jetzt in der Bibliothek der Landesschule befindliche Handschrift des Augustinus de civitate dei geschrieben hat. (Leukf. Chronol. Abbat. Bosaug. Schamel. p. 87 f.) Wann dieser Abt gelebt hat, dafür giebt es keine sichern Angaben. Der Josephus, den Schamel anführt, hat auf der ersten Seite die Ueberschrift „Liber antiquitatum Josephi historiographi" und dazu die Notiz „Liber sancte Marie in Posavia" und beginnt mit den Worten, Incipit liber Jo [se] phi". Diese Handschrift des Josephus gehört dem dreizehnten Jahrhundert an. Das oben genannte Missale hat auf dem Rücken des Bandes die Aufschrift,, Graduale oder Messbuch" und dieselbe Ueberschrift auf dem Rande der ersten Seite. Es stammt frühestens aus der zweiten Hälfte des vierzehnten, wahrscheinlich erst aus dem funfzehnten Jahrhundert, ebenso wie die beiden Bände der Bosauer „Antiphonia et Responsoria, I pars hiemalis, II pars aestivalis" in der Bibliothek der Landesschule. Da nun keines der besprochenen handschriftlichen Bücher derselben, die aus dem Kloster Bosau stammen, älter ist als das Ende des zwölften Jahrhunderts, so können sie nicht schon in der ersten Hälfte des zwölften Jahrhunderts auf Befehl des Erzbischofs Udo von Naumburg geschrieben sein. In dem angeblichen privilegium des Bosauer Mönches werden also Titel von Büchern genannt, die sich zu dessen Zeiten noch in der Bibliothek des Klosters Bosau befanden, die er selber kannte, und diese werden fälschlich als Geschenke des Bischofs Udo an das Kloster zu Pforte aufgeführt. Der fünfte Abschnitt von P. Lange's Schriftstück enthält nichts als die Androhung geistlicher Strafe in dem gewöhnlichen rhetorischen Urkundenstil. Im sechsten Abschnitt werden eine grosse Anzahl von Personen als Zeugen genannt unter den Titeln presbyteri, diaconi, subdiaconi, acoluthi. Man sollte meinen, dass das Stiftsherrn und Geistliche aus dem Sprengel des Bischofs Udo vorstellen sollen. Wenn aber P. Lange nach dem Schlusse seines angeblichen privilegium bemerkt, man könne aus demselben und aus der grossen Sammung der Brüder den Reichthum des Klosters sehen, zumal die Laienbrüder und Conversen desselben nicht mit genannt seien, dann muss er doch unter jenen Zeugen Mönche von Pforte gemeint haben. Er wusste also nicht, dass Pförtner Mönche in Urkunden niemals jene Titel führen, die er ihnen beilegt. Er krönt schliesslich sein Werk durch die Schlussformel, Actum anno Domini, quo supra", ohne im Eingange seines privilegium eine Jahreszahl erwähnt zu haben, und überträgt die indictio tertia aus der Urkunde Bischofs Udos vom J. 1140 irriger Weise auf das Jahr, das er meint, auf 1132. Der Bosauer Mönch hat also sein Machwerk, das er für eine Urkunde des Bischofs Udo von Naumburg ausgiebt, aus folgenden Stücken zusammengeflickt: 1) aus unzusammenhängenden Satztheilen und Auszügen aus der Urkunde Bischofs Udo vom J. 1140, 2) aus Reminiscenzen an eine Urkunde über die ewige Lampe, 3) aus Anschauungen oder Notizen von der Einrichtung der Krankenpflege bei den Pförtner Mönchen, 4) aus Büchertiteln, die er aus der Bibliothek seines Klosters Bosau kannte, 5) aus den gewöhnlichen Drohungen mit Kirchenstrafen in Urkunden von Geistlichen, 6) aus einer Menge von Namen und Titeln, die Zeugen vorstellen sollen, und zwar Cisterziensermönche von Pforte. Auch das Motiv, das P. Lange zu seiner groben Fälschung bewog, ist ersichtlich. Er hat es schon in der Chronica Numburgensis ausgesprochen, dass er die Angabe derer für richtiger hielte, die 1132 als Stiftungsjahr des Klosters zur Pforte ansetzten. Diese Angabe findet sich in dem Chronicon Thuringiae des Eisenacher Mönches Johannes Rohte, geschrieben um 1440, das dem Bosauer Mönche aus irgend einer Handschrift eines Thüringischen Klosters (Mencken. Script. rer. Germ. T. II, Praef. n. XXIV. R. v. Liliencron, Jena 1859. Hist. Landgrav. Thuring.) bekannt sein konnte. In dieser Chronik heisst es a. O. p. 284: Noch Christus gebort tussent hundert 32 jar do wart das clostir zu der Phorten an der Saale gebuwet, und der erste Steyn an dem andern Tage vor sente Mertins tage geleget. Dieselbe Angabe konnte P. Lange aus der oben behandelten Inschrift von Alten-Zelle herausgelesen haben. Allein es ist schon gezeigt worden, dass diese mit dem Jahre 1132 nur die Einführung der Cisterzienser in das Kloster Schmöllen gemeint haben kann; und dass diese wirklich damals statt gefunden, bewies die angeführte Stelle des Annalista Saxo über die Heiligsprechung des Bischofs Godehard im Jahre 1132. Der Eisenacher Mönch hat also das Jahr jener Einführung irrig als das Jahr der Erbauung des Klosters zur Pforte angegeben. Da sich derselbe also im Jahre geirrt hat, so kann man auch den von ihm angegebenen Tag, den andern Tag vor Martini, das ist den 8. oder 9. November, nicht mit Sicherheit als den Tag jener Einführung ansetzen. Der Bosauer Mönch wollte gegen die urkundlichen Zeugnisse das Jahr 1132 als Gründungsjahr nachweisen, deshalb fälschte er eine Urkunde des Bischofs von Naumburg für jenes Jahr und zwar in plumper Weise. Ein solches Verfahren steht im Einklang mit dem, was wir sonst über seinen Charakter und seine Gelehrsamkeit wissen. Sein Lebensbeschreiber Schöttgen, der manches an ihm lobt, bezeichnet ihn doch als veränderlich, verschmitzt und betrüglich (Diplom. Nachlese. IX, 123 f.). Paullini sagt von seiner Zeitzer Chronik, Rer. Germanicar. Syntagm. 127: Verum extra chorum semper saltat monachus et cum leonibus aliquando vulpes congregat prolixitatis studiosus. Die Ungründlichkeit seines Wissens erhellt schlagend daraus, dass er über die Geschichte der Verlegung des bischöflichen Sitzes von Zeitz nach Naumburg völlig im Dunkeln ist (Lepsius, Gesch. d. Bischöfe d. Hochst. Naumb. I. Vorber. S. 6), wenn er auch vielerlei wusste. Betrügerisch und ungründlich zeigt er sich auch in der Fälschung der Urkunde des Bischofs Udo für das Jahr 1132. ہو Beilage VIII. Drei handschriftliche Berichte über die Gründung des Klosters von Pförtner Schulverwaltern aus der Zeit kurz nach Aufhebung desselben 1540 — 1552. 1. Eine Notiz des Erbbuches, niedergeschrieben zwischen 1540 und 1550 über das angebliche Kloster in Kösen. Das Erbbuch aller Güter und Gerechtigkeiten der Schule zur Pforten ist auf Befehl des Kurfürsten Moritz von Sachsen zusammengestellt im Jahre 1551 von Ernst Brothuf, zweitem Verwalter zur Pforte, der 1550 den 1. Mai sein Amt antrat, nach dem ersten Oeconomus Michael Lämmermann, welcher anno domini 1543 die Schule helffen anrichten", wie Brothuf selbst angiebt (Erbb. Vorw. S. 1. und Fol. 8b). Aber derselbe hat das Erbbuch nicht angefangen, noch allein, wie es jetzt vorliegt, vollendet; grosse Stücke desselben rühren vielmehr von anderer Hand her und sind von ihm entweder unverändert, oder mit Zusätzen und Erweiterungen versehen, in sein Erbbuch aufgenommen worden. So befinden sich im ersten Theile desselben grosse Stücke von einer älteren Hand, flüchtig wie ein Brouillon geschrieben mit sehr vergilbter Dinte (Fol. 57–67. 96 — 138. 151 — 184. 198 — 218.235 - 252.439-454), zum Theil von Brothuf selbst oder von anderer Hand später mit Zusätzen versehen. Ebenso finden sich im zweiten Theile des Erbbuches grosse Stücke, die nicht von Brothufs Hand herrühren, sondern von einer älteren, sehr regelmässigen, der Urkundenschrift zu Ende des fünfzehnten und Anfang des sechzehnten Jahrhunderts ähnlichen Schrift (Fol. 252 — 274а. 296 - 320. 411 - 430. 451 - 466). Endlich enthalten beide Theile minder umfangreiche Stücke einer dritten Hand später als jene beiden ältesten Handschriften und mit derselben Orthographie, wie sie Brothufs Schrift zeigt, also mit dieser gleichzeitig (Th. I, Fol. 165. 425-426.443 - 444.454. Th. II, 1-20.45 - 56.75 - 79. 100 — 119.210 — 212). Da die ältere Handschrift des zweiten Theiles wiederholt von der Schulen Pfortten spricht (Fol. 252a. 296a. 411a), so ist sie geschrieben nach der Säcularisierung des Klosters und Pensionierung des letzten Abtes Petrus und der noch vorhandenen Mönche ॐ |