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Die Bearbeitung schliesst sich der schon von Diekamp im Supplement vorgenommenen Neuerung an, dass Provenienz- und sonstige Noten nicht zwischen Regest und Text geschoben oder unten auf der Seite zusammengehäuft werden, sondern ihren Platz stets unter dem Text finden. Gleichlautende Formeln sind, wenn sie mehrmals bereits angewendet worden, nur mit Anfang und Schlusswort bezeichnet. Auf diplomatische Erörterungen, namentlich vollständige Wiedergabe der Kanzleinotizen, habe ich besonders Gewicht gelegt. Eine grosse Erleichterung gewährten mir hierbei für die ältere Zeit die mustergültigen Vorarbeiten Diekamps. Ausser von seiner Hand lagen mir noch eine kleine Anzahl Abschriften von Originalen aus verschiedenen Archiven und von verschiedenen Händen vor, die meine Arbeit erleichterten, andererseits aber es auch verschuldeten, dass kleine Unregelmässigkeiten, besonders in Anwendung des i und j in den ersten Bogen, leichter übersehen wurden. Die grosse Anzahl der Ergänzungen und Berichtigungen am Schluss hat zum guten Theil darin ihren Grund, dass ich wälirend des Druckes eine Zeit lang im Ausland war.

Sämmtliche Drucke anzufügen wäre jetzt, wo die Regesta Pontificum von Jaffé-Löwenfeld und Potthast für den bearbeiteten Zeitraum mit umfassendstem Litteraturverzeichniss vorliegen, unnützer Ballast gewesen; ich habe mich darauf beschränkt, die von jenen nicht erwähnten Drucke und ausserdem die westfälischen vollständig zu geben.

Benutzt wurden folgende Archive und Bibliotheken: das Kgl. Staatsarchiv in Münster und das Vatikanische Geheimarchiv in Rom; ferner die Kgl. Staatsarchive in Osnabrück, Hannover, Düsseldorf und Marburg; das Grossherzogl. Archiv in Oldenburg; das Herzogl. Landeshauptarchiv in Wolfenbüttel; die Fürstl. Archive in Arolsen, Detmold, Rheda, Coesfeld, Anholt; die Stadtarchive in Köln, Dortmund, Soest, Paderborn, Lippstadt; das Domarchiv in Osnabruck; das Generalvikariatsarchiv in Paderborn; das Pfarrarchiv in Clarholz; die Stiftsarchive in Fischbeck und Lemgo; die Kgl. Bibliotheken in Berlin und Hannover, die Theodorianische in Paderborn und die Dombibliothek in Trier. Ausserdem lieferten einige Nummern die Fürstl. Domänenkammer in Arolsen und das erst jüngst aufgefundene Hardehauser Kopiar, in seinem Haupttheil dem Anfang des 13. Jahrh. angehörig, im Besitz des Freiherrn V. Wrede-Melschede.

Sämmtliche Vorstände der genannten Archive und Bibliotheken haben meine Nachforschungen stets aufs bereitwilligste unterstützt und schulde ich ihnen dafür tiefen Dank. Besonders fühle ich mich aber verpflichtet gegenüber den Herren P. Denifle, Unterarchivar des h. Stuhles, der mir die Benutzung des Vatik. Archivs sehr erleichterte, Archivrath Dr. Keller für die stets freundliche Bereitwilligkeit, mit der er meinen vielen Wünschen in Benutzung des hiesigen und anderer Archive nachgekommen, Archivar Dr. Ilgen für seine Unterstützung bei Prüfung der Originale bis 1200, Dr. Baumgarten und Schneider für ihre Mitarbeit in Rom, vor allem aber dem Vereinsvorstande für das stete Interesse, das er dieser Arbeit entgegengebracht hat.

Der Druck des zweiten Theiles wird hoffentlich im kommendem Winter beginnen können; er wird das Register bringen und im Anhang c. 500 Notizen aus dem 15. Jahrhundert über Beneficienverleihungen aus den Annatenregistern des römischen Staatsarchivs. Vom Paderborner Theil wird voraussichtlich noch vor Jahresschluss ein Band fertig gestellt sein.

Münster im Mai 1888.

Heinrich Finke.

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EINLEITUNG.

Eine Erörterung des in vorliegendem Bande gebotenen Materials nach der diplomatischen und historischen Seite hin ist nur insofern beabsichtigt, als dadurch dem Benutzer eine leichtere Uebersicht dessen gegeben wird, was er für seine Zwecke vorfindet, und dadurch zugleich die Möglichkeit sich bietet, auf einige einschlägige, namentlich diplomatische Fragen, näher einzugehen, als es die Behandlung an Ort und Stelle gestattete. Erst nach vielen solchen Vorarbeiten auf enger begrenztem Gebiete, wie sie noch neulich mit seinem reichen Material Berger a) geleistet hat, wird eine schon so lange ersehnte Geschichte der päpstlichen Diplomatik geschrieben werden können. Im Grossen und Ganzen enthält das hier Gebotene nur eine Ergänzung oder Berichtigung zu den bahnbrechenden Arbeiten von Denifle, Kaltenbrunner, Rodenberg und vor allem Diekamp, dessen Aufsätze über das „Päpstliche Urkundenwesen des XI., XII. und der ersten Hälfte des XIII. Jahrhunderts" sowie „Zum päpstlichen Urkundenwesen 1254 — 1354“ b) in knappster Zusammenstellung doch noch immer das reichhaltigste Material aufweisen. Ich betone das hier um so lieber, als ich in Einzelheiten mehrfach von ihm abweiche.

Die nachstehende Sammlung zerfällt, auch äusserlich leicht erkennbar, in zwei ungleiche Theile: der eine enthält vornehmlich die Regesten der Papsturkunden bis Cölestin III. († 1198), deckt sich also in gewissem Sinne mit den beiden ersten Bänden des Westf. Urkunden-Buches und dem Supplemente und bietet an neuem Material nur wenige Nummern. Abgesehen von einer möglichst ausführlichen paläographischen Beschreibung der noch vorhandenen Originale, galt es eine Reihe von Urkunden nach bessern Quellen neu zu drucken und zugleich den Gewinn der Forschung in verschiedenen Archiven, 6 bislang unbekannte Stücke, zu veröffentlichen. Diese nebst den übrigen Neudrucken haben bereits Verwerthung im II. Bande der Regesta pontificum Romanorum ed. Jaffé-Löwenfeld (vollendet 1888) in den Addenda et Corrigenda p. 687 ss. und im Supplementum Regestorum p. 729 ss. gefunden.

Im zweiten Theile welcher etwas mehr als ein Jahrhundert (1198–1304), in dem das politische Wirken der mittelalterlichen Päpste seinen Höhepunkt erreicht, umfasst und gegen 165 Nummern deren beinahe 700 aufweist, überwiegen die in extenso gegebenen Stücke die Regesten ein wenig. Zur klareren Uebersicht folgt mit Ausschluss der an die Päpste gerichteten Schreiben eine Zusammenstellung der nachstehenden Urkunden. An die auf jeden Papst entfallende Gesammtzahl schliesst sich die Zahl der Originale, dann der aus dem Vatik. Archiv stammenden Urkunden) sowie der vollständig d. h. in ihrem Haupttheil, wenn auch mit Weglassung der

a) Les registres d'Innocent IV. 1. (Les actes d'Innocent IV)

b) Mittheilungen des Instituts für oesterreichische Geschichtsforschung Bd. 3, 497 ff. Bd. IV, 565 ff.

c) Einige Ungenauigkeiten waren bei diesen beiden Kategorien nicht zu umgehen; so kann ich von einer kleinen Anzahl allgemein bereits bekannter und hier nur im Regest wiedergegebener Urkunden nicht sagen, ob ein Original noch irgendwo existirt; ebenso hatte ich in Rom unterlassen, die allgemeinen, Westfalen nur nebenbei berührenden Urkunden besonders aus der Zeit Innocenz III. und der ersten Zeit Honorius III. zu notiren, da sie im Druck bereits vorlagen. Da sich aber auch an der Hand von Migne, Patrol. 214 ff. leicht nachweisen liess, was von Innocenz III. in den Registerbänden steht, wird der Fehler ein geringer sein.

Formeln, wiedergegebenen und der ungedruckten Stücke. Als ungedruckt sind auch solche im Wortlaut wiedergegebene Schreiben angesehen, die bisher nur im Regest bekannt waren, sowie Urkundenauszüge bei Schriftstellern (z. B. Gobelin Persona), die in Urkundenbüchern noch keine Verwendung gefunden hatten.

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Den seit Innocenz III. stark sich steigernden Verkehr des Papstthums mit den einzelnen Ländern lässt auch diese Zusammenstellung erkennen. Aus den voraufgehenden 7 Pontifikatsjahren Coelestin III. verzeichnet das Urkunden-Buch 13 Stücke; die entsprechende Zahl für die Regierungsjahre Innocenz III. würde mithin 33 sein, d. h. die urkundliche Thätigkeit Coelestins stellt sich zu der seines Nachfolgers wie 2: 5; allerdings dürfen wir nicht übersehen, dass uns seit Innocenz III. in den Registerbänden ein ganz bedeutendes Material erhalten ist. Um die 79 Nummern Innocenz III. in der frühern Zeit zu erreichen, müsste man bis tief in die Regierungszeit Eugen III., also ungefähr 50 Jahre zurückgreifen, und noch günstiger würde das Verhältniss für Innocenz sein, wenn nicht der Briefwechsel Eugens mit Wibald von Corvei gerade für Westfalen eine unverhältnissmässige Steigerung der Verkehrszifjer hervorgerufen hätte. Wenn wir die urkundliche Thätigkeit des Papstthums im 13. Jahrhundert für Westfalen als eine normale, für unsere deutschen Verhältnisse als Massstab dienende annehmen, und das dürfen wir, da weder der Briefwechsel mit einer Persönlichkeit noch auch die Schriftstücke über irgend eine Sache das entsprechende Mass überschreiten, so können wir von einem unter den vier Nachfolgern Innocenz III. ausserordentlich regen, dann aber stark abnehmenden Verkehr mit Deutschland sprechen. Die Zeit von 1198–1254 († Innocenz IV) entspricht beinahe

a) Das Plus der eingeklammerten Zahl stammt aus den Noten. — b) 10 sind jetzt bei Rodenberg, Epistolae selectae II. gedruckt.

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