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Unter den weiter erwähnten Brothäusern sind die Brotbänke zu verstehen, die sich an vielen Stellen der Stadt befanden. S. auch Anm. 13. Das städtische Brothaus wird noch bei Baader, a. a. O., S. 196, erwähnt: »Ez ensol auch pecken kainer, der aine brotpank hat, ausserhalb dem prothaus der burger ze seiner banc mit im selber oder in selber lazen brot vaile haben<<<.

23) S. den bei Würfel, Historische, genealogische und diplomatische Nachrichten zur Erläuterung der nürnbergischen Stadt- und Adelsgeschichte, S. 296 ff. abgedruckten Vergleich des Schultheissen Konrad Gross mit seinen Söhnen vom 20. Dezember 1349, aus welchem einmal die bezeichnete Situation des Behaimischen Hauses, dann aber auch noch die Lage der Fleischbänke an der Brücke gleichen Namens und an ihrem heutigen Orte erwiesen wird. S. auch Lochner, Geschichte der Reichsstadt Nürnberg zur Zeit Kaiser Karls IV., S. 50 u. 51. Lochner, Topographische Tafeln etc. Tafel VIII.

24) Der Zotenberg umfasste nicht bloís den heutigen Dötschmannsplatz, sondern auch die Gegend beim Jakobsbruder. S. Lochner, Geschichte der Reichsstadt Nürnberg etc., S. 40, 41. S. auch die bei Würfel, histor. Nachr. von der Juden - Gemeinde in Nürnberg, S. 130, 131 abgedruckten Urkunden v. J. 1349 über die von Karl IV. dem Ulrich Stromer am Zotenberg geschenkten Judenhäuser.

25) Lochner, a. a. O., S. 201, wo es in der 7. Zeile des Abdrucks statt >>>vnd den broitdischen<<<< >>von den broitdischen<<< heissen muss. Nach einer Notiz Lochners wurde ein zweites Exemplar der Urkunde das erste befindet sich im städtischen Archiv bei der von Forsterschen Auktion im Jahre 1863 vom k. Kreisarchiv erworben. Dieser Umstand spricht dafür, dass das erwähnte Haus einen Teil der kaiserlichen Schenkung bildete.

26) Städtechroniken, Bd. III, S. 159. 247.

27) Ueber Fleischbänke und Brothaus etc. ist das Nötige in der Abhandlung selbst gesagt. S. das sog. Bürgerbuch im germ. Museum, wo es bezüglich der Pfragner heisst: »Ez habent auch verpoten mein herren der richter und die burger vom rat gemeinclich, daz kaine burger mit pfragenkaufe sten sol auf dem kirchofe noch auf dem milchmarkte. Si suln iren pfragenkauf vaile haben vorn an dem markte, oder man pfendet si ie dez tages umbe zwene schillinge haller ane *) geste und ane die, die ez selber pauwen.« S. auch Baader, a. a. O., S. 192.

28) Wegen der Fischer vgl. Baader, a. a. O., S. 168, 169. Demnach sollen an den Fasttagen die Weiber keine Fische feil haben zu Markte, Heringe dürfen vorn am Markt an der Strasse und in dem gedemlein **) daselbest<< nicht verkauft werden nach Ostern, bis es neue Heringe gibt; ein Gleiches gilt von den Bückingen. Es soll ferner keine Frau auf dem Markt von der Brücke bis an den Stock Krebse oder Fische feil haben. Den fremden Fischern ist an den Fasttagen ihre Stelle unterhalb der stege<< ***), den einheimischen oberhalb derselben angewiesen u. s. f.

29) Müllner sagt in seiner XII. Relation: >Es sind zwar auch vor Alters bei St. Sebalds Kirch Brodbänk gewest, die sind Anno 1372 abgebrochen und dafür denen Becken die Orth zwischen den Pfeilern, so heutiges Tags die Brodlauben genennet, angewiesen worden<«. - S. auch Städtechroniken, Bd. X, Anm. 6.

Lochner bemerkt in seiner Geschichte, bzw. Chronik der Reichsstadt Nürnberg, I. Buch, S. 80 (Manuskript auf der Stadtbibliothek): »So zogen sich um den Chor von St. Sebaldskirche schon damals (um 1340) Buden, die zwischen

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ausgenommen.

**) Diminutiv von Gadem, Gaden, Gemach, hier: Laden, Bude. ***) Stiege.

den äussern Pfeilern gleichsam eingeschoben und teils zum Brodverkauf, teils zu Eisenkrämen bestimmt waren. Sie kommen alle als Erbbesitz vor, und nur durch die aus jener Zeit bereits herrührenden Urkunden über Verkauf oder Vererbung dieser mit dem gemeinsamen Namen der Brotlauben bezeichneten Buden weiss man etwas von ihnen, ohne jedoch über ihre Entstehung, die wahrscheinlich so alt ist, als die Kirche selbst, etwas sagen zu können. Auch bei den übrigen Kirchen der alten Zeit waren sie; an St. Lorenzkirche sogar bis auf die Zeit der Reformation eine Garküche; an der katholischen Kirche fängt man jetzt (in den 60er Jahren) an, sie zu beseitigen«. Die fremden Bäcker verkauften ihr Brot hauptsächlich bei dem Predigerkloster. Baader, a. a. O., S. 198.

30) In tom. 27 Conservat., fol. 152, des städtischen Archivs findet sich eine Urkunde vom 8. April 1521 ingrossiert, worin Lorenz Edelstein dem Martin Schlauch die Bezahlung einer Frist mit 100 fl. von der 350 fl. betragenden Kaufsumme für die Erbschaft an seiner Behausung bei dem Lannckhamer gelegen, die protlaub genannt<« quittiert. Bei der Quittierung der letzten Fristzahlung vom 23. Mai 1522 (Cons. 29, fol. 100) wird das Haus näher bezeichnet als »beim Lannckhaimer prunnen uber gelegen.<<<

Ein Ratsverlass vom 18. Dezember 1515 (Ratsbuch 10 im k. Kreisarchiv dahier, fol. 278) bestimmt, dass »der durchgank der protlauben in weiland Niclas Karls haus gegen dem Lankhamer uber, itzo Fritzen Milla zustendig unverpaut und offen pleiben soll<<.

Nach Lochner, Abzeichen etc., S. 63 ist das Lanckheimersche Haus mit L. 117, jetzt Kaiserstrasse Nr. 9, identisch.

31) S. Baader, a. a. O., wo es in der »Ordnung vom Aufheben und von Untersuchung aller Gewichte und Mässerlein« bei der Beschreibung des im Weinmarktviertel einzuhaltenden Weges, S. 180 heisst: > Und sol an den kandelgiessern gen der Pegnitz wartz anheben und den gang hindurch untz zu der appotecken und alsdann dieselben zeil den markt hinauf bis an sanct Sebolds kirchen etc.

Die erwähnte Ordnung wurde zum ersten Mal am Samstag nach Allerheiligen 1457 vollzogen, und es ist daher auf S. 6 diese Jahreszahl statt 1465 zu setzen. Bei Endres Tucher (Lexer, S. 200) wird um diese Zeit die »pruck vor dem slachhaus und der kandelgiesser gank<< erwähnt. In der Beschreibung des Weinmarktviertels ist die Marktlinie folgendermassen angegeben (ebenda S. 133): >>und also fur Paulus Rietter, Ketzel, Birkamer, Freyen, Gartners am Fischmarckt heusern hinab am Marckt fur die trög und kandelgiesser kreme piss an die Pegnitz<< etc.

32) Müllers Annalen zu diesem Jahr.

33) Es ist dieses Hallerische Haus nicht zu verwechseln mit dem südlich vom Rathaus liegenden, jetzt Heimeranischen Hause, Hauptmarkt Nr. 28, noch mit dem den Markt auf der Südseite begrenzenden Hause Nr. 24.

34) Diese Stelle findet sich zuerst mitgeteilt bei Lochner, Abzeichen, S. 57. 35) In einer Urkunde vom 26. April 1525, durch welche Sigmunt Oertel und Elsbeth, weiland Wolffen Beringsdorfers sel. hinterlassene Witwe, als Vormünder dem Konrad Herz die Ablösung von 40 Gulden Eigenzins quittieren, wird das Haus, auf dem sie standen, bezeichnet als behausung und hofrait hie in sand Sebalds pfarr, unden am weinmarkt zwischen Hans Umbhauens und Hanns Wagners heusern gelegen, zu der gulden gans genannt.< (Litter. 39, fol. 16 im städtischen Archiv.)

36) Lexer, a. a. O., S. 128. Es findet sich hier die Bestimmung, dass am Mittwoch vor der Heiligtumsweisung Stock und Schranken aufgestellt werden sollen bei des Schoppers Hinterhaus die andern auf sant Seboltz kirchhoff an der stigen

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gegen der wag die dritten auf sant Seboltz kirchhoff an der stiegen gegen dem Weinmarkt die vierden aussen im pflaster vor den zweien gittern an sant Seboltz kirchhoff gegen den Millmarkt<<<

Damit ist eine bestimmte Abgrenzung des Weinmarkts nach Osten, und zwar, worauf es uns hier in erster Linie ankommt, nach Südosten gegen die Wage hin gegeben. Man könnte dagegen allerdings eine Stelle aus Lutz Steinlingers 12 Jahre früher (1452) abgefasstem Baumeisterbuch und einem in dasselbe eingelegten, von späterer Hand geschriebenen Zettel anführen (Mitteilungen, Heft 2., S. 41 und 46, Anm. 3), welche einen Brunnen am Weinmarkt vor der Wage nennen; aber aufser der oben aus Tuchers Baumeisterbuch mitgeteilten, auf das deutlichste sprechenden Stelle dürfte anzumerken sein, dass Tucher den Brunnen vor der Wage ohne weitere Bestimmung nennt, während er jenen auf der Mitte des heutigen Weinmarktes, auf dem Platze nördlich des Bestelmeyerschen Hauses durch den Zusatz mitten auf dem Weinmarkt<« örtlich bestimmt. War vom Weinmarkt schlechthin die Rede, so hat man die Gegend der Wage kaum mit inbegriffen.

Nach Westen hin hat das Haus zum guldenen Ring, welches, an das Eckhaus der Karlsstrasse und des Weinmarkts Nr. II auf der Nordseite angebaut, die Passage beim roten Ross einengte, ohne Zweifel die Grenze gebildet. Müllner führt in seinen Annalen am Schluss des Jahres 1489 Folgendes aus: >Es ist diss 1489te Jahr das Würthshaus am Weinmarkt zum guldnen Ring genannt abgebrochen und hinweggeraumt worden, weil die Strasse daselbst gegen dem neuen Thor sehr eng gewest. Der Keller, so zu solchem Würthshaus gehört, ist noch vorhanden. Darein wird heutigs Tags der Wein, so an den Weinmärkten überbleibt, eingestossen. Denselben hat man, weil er unter das blosse Pflaster kommen ao 1494 mit Letten beschlagen.« Nur das Jahr 1489 ist in Müllners Ausführung unrichtig. Noch am 2. April 1491 wurde nämlich das Haus zum guldenen Ring dem Wirt Rudolf auf Widerruf gegen einen ziemlichen Zins zu verlassen vom Rat beschlossen. (Rathsbuch V., fol. 174.) Es muss aber wohl recht baufällig gewesen sein, da einmal der Wirt für allen Schaden gutstehen musste, und am 18. August schon vom Abbruch des Hauses berichtet wird. Der Rat beschliefst an diesem Tage (ebendas., fol. 192), dass von dem alten Holz, das von Leonhard Tetzels verkauftem Haus zum guldenen Ring abgebrochen werde, ein Stadel oder Schupfen mit zwei oder drei Siedkesseln (zum Bierbrauen) von >>schlechtem gepeu<< oberhalb des Lederhauses aufgerichtet werde. Die weiteren Ratsbeschlüsse vom 10. November und 31. Dezember 1491 und 6. März 1494, die die Erbauung der Keller bestätigen, weiter auch die Errichtung von Krämen bezeugen und endlich die Ueberschlagung mit Lehm, wie Müllner es erzählt, beweisen, zeigen im konkreten Falle, wie Müllner hier, wie sonst, sich bei seinen Darlegungen auf die älteren Quellen, die ihm das Ratsarchiv darbot, gewissenhaft stützt.

Wenn noch im Jahre 1507 am 21. Juni (Litt. 22, fol. 125b; Lochner, topographische Tafeln etc. XIV) das Haus zum goldenen Ring erwähnt wird, so ist das nicht anders zu erklären, als dass sich der Name von dem abgebrochenen Hause auf das folgende übertrug. Die jetzt noch nördlich von dem Hause Weinmarkt Nr. II sich bei 15 Schritt weit unter der Strasse auf das rote Ross zu hinziehenden Keller dürften zugleich den Umfang des früher dort gestandenen Hauses markieren. Bei Pfister und Nopitsch ist statt der von Müllner übernommenen Jahreszahl des Abbruches 1489 die durch das Ratsbuch rektifizierte 1491 zu setzen.

Dass der Weinmarkt auf der Südwestseite schon die heutige Karlsstrafse umfasste, geht aus der >> Ordnung vom Aufheben und von Untersuchung aller Gewichte und Mässerlein« bei Baader, a. a. O., S. 174 ff. hervor, wo auf Seite 180 ein Teil des von den mit der Untersuchung betrauten Ratspersonen einzuschlagenden Weges also bezeichnet wird: »und in der Froschau<<< (jetzige Augustinerstrasse) >bis wider an di Pegnitz und an Hannsen Stromers hausse an der langen brucken (Dörrerbrücke beim bayerischen Hof, S. Lexer, a. a. O., 335) anfahen und den weinmarckt hinauf und für das ihrerbade *) und was auf der linken hand ist, bis zu dem neuen thore« etc.

Wie ich nachträglich noch finde, kann kein Zweifel bestehen, dass der Weinmarkt sich im 15. Jahrhundert bereits bis zur Dörrerbrücke beim bayerischen Hof erstreckte. Die Jahrbücher des 15. Jahrhunderts bemerken z. J. 1486 (Städtechron., S. 379): »In dem jar machet man die stainen prucken unten amWeinmark peim Derrer<<.

37) Müllner, XII. Relation und deren Wiederholungen bei v. Wölkern, J. ab Indagine, Murr, Will, a. d. a. O. Dass die Mauer in der That mitten durch den früheren Gasthof zum roten Rofs« lief, dafür gibt einen sicheren Anhaltspunkt ein alter Mauerturm in der Lammsgasse vom Eingang von der Albrecht Dürerstrasse das dritte Haus rechts, das die Richtung genau bestimmt. Die Mauer ging durch den Hof der Dietzischen Druckerei, wie sich bei einem Bau daselbst zeigte.

38) Murr, a. a. O., S. 347. Lochner, Abzeichen, S. 55 ff.
39) Müllner, XII. Relation u. s. w.

40) Noch jetzt häufiger an den alten städtischen Gebäuden im vereinigten Stadtwappen zu sehen, auch allein, in einem prächtigen alten Exemplar, an der Ostseite des Rathaussaalbaues. S. S. 27.

41) Lochner, Abzeichen, S. 59 ff.

42) Mitteilungen etc., II., S. 95.

43) Lexer etc., S. 190.

44) Ulrich Starken Haus am Weinmarkt wird schon in Tuchers Baumeisterbuch (Lexer, a. a. O., S. 146) und in der > Tucherschen Fortsetzung der Jahrbücher<< bis 1469 (Städtechroniken, Bd. V, S. 495) im Jahre 1487 erwähnt. Gaukisch war das Haus nach Murr, Merkwürdigkeiten, S. 347, dann Meisterisch. Lochner, Abzeichen, S. 55.

45) Vgl. den von Hier. Braun 1608 gefertigten grossen prächtigen Stadtplan und den Stadtplan im sog. Pfinzingbuch im kgl. Kreisarchiv, das, von Paulus Pfinzing gefertigt und 1594 zu einer Sammlung vereinigt, Karten und Pläne über Nürnberg, dessen Gebiet u. a. enthält.

46) Lochner, Abzeichen, S. 58. Wenn Lochner hier bemerkt, dass es überhaupt zu bezweifeln, ob die allerdings verhängten Leibes- und Lebensstrafen vollzogen worden seien, und man sich nicht mit der Verbannung begnügt habe, so ist dagegen auf die in seinem Karl IV., S. 85 ff. aus einem alten Achtbuche mitgeteilten Strafurteile über die Aufrührer zu verweisen, welche dort als wirklich vollzogen vermerkt sind.

47) Siehe Beilage I. u. II. Von diesen Urkunden steht die erste in den Selectis Norimberg. V. Teil, S. 3-5, aber mit so vielen, oft sinnstörenden Fehlern, dass es sich verlohnt hat, sie nach dem jetzt im städtischen Archiv verwahrten Originale abermals zu edieren; die zweite ist meines Wissens noch nicht veröffentlicht worden; sie ist indes wichtig und interessant genug, um gleichfalls der Vergessenheit entzogen zu werden.

Was den auf dem Rathause haftenden Eigenzins anlangt, so war er, da er das Eigentumsrecht des Rates an seinem vornehmsten Gebäude ausschloss, eine widerwärtige und drückende Last. Es ist anzunehmen, dass Schritte zu seiner Ablösung vom Rat geschehen sind. Nach einem Verlass vom 10. April 1473

*) Bad in der Irrergasse nach Lochner (Häuserabz. S. 22) S. No. 260.

(Ratsbuch I, fol. 221) ist der Rat geneigt, den Handel mit dem Abt von Heilsbronn von des Gelds wegen, das im ein rat von dem rathaus gibt<«, fallen zu lassen, und empfiehlt die Abwicklung dieser Angelegenheit dem Jobst Haller und Peter Harsdorfer. Aus dem Zusatz zur Kaufsurkunde v. J. 1332 (S. 246) geht dann hervor, dass 1572 bezüglich des Rathauszinses eine Veränderung getroffen worden ist. Das erwähnte Ewiggeldbüchlein ist im k. Kreisarchiv nicht mehr vorhanden. Näheres würde wohl noch das Ratsmanual von 1572 ergeben. Das k. Kreisarchiv verwahrt unter den Archivalien des Klosterverwalteramts Heilsbronn noch die Quittungen über den vom Rat in den Jahren 1679-1712 bezahlten Rathauszins, welcher damals auf 50 fl. 71/2 Kreuzer fixiert erscheint.

48) S. die Beschreibung der Viertel bei Tucher, Baumeisterbuch, a. a. О., S. 133-135.

49) Baader, a. a. O., S. 50, wo in der Ordnung v. J. 1480 betr. > Frevel und Schmähungen, die innerhalb der Muntät geschehen<«, eine Umgrenzung der Muntat gegeben ist. Bezüglich des Zeichens der Muntat siehe (Wolff und) Lochner, a. a. O., S. 79. Im Bd. II der Städtechroniken, S. 628 heisst es in Deichslers Chronik v. J. 1501: >Item in dem jar an der mitwochen nach Sebastians tag da komm umb mittenaht ein gross güss*) und gieng am Vischmarck in das Tuchgesslein, da die munta, die gemalt hand, am eckhaus... Ueber die Rechtswirkung der Muntat (Baader, a. a. O., S. 49, 50.) vergl. auch Ratsbuch IV., fol. 65, nach welchem, gemäss Beschluss vom 4. September 1484, Betz Dürr wegen frevler Worte in der Muntat 8 Tage und Nächte auf ein versperrtes Kämmerlein gesetzt wird. Durch Verlass vom 29. April 1512 (Ratsbuch X, fol. 3) wird Burkhard Praun und Heinz Knod, die vor dem Rathaus in der Muntat > einen unlust angefangen und einander gewundt<< hatten, eine Haft von 14 Tagen und Nächten auf einem versperrten Turm, die sie gleich am folgenden Tag anzutreten haben, zudiktiert. Die Hallerwiese - um dies hier noch anzufügen stand seit dem 23. Mai 1482 gleichfalls unter dem Schutze der Muntat. Rumor und Unzucht **) soll in gleicher Weise wie in der Muntat bestraft >>und sollen auch desshalb die zaichen der montat uf der wisen ufgehangen werden.<<< (Ratsbuch III, fol. 190.)

Die Tafel der Muntat war auch in dem Rahmgarten der Tuchmacher vor dem Frauenthor 1572 angeschlagen. BR. tit. XXXI, Nr. 151, ebenso am »Zollhaus«, d. i. der Fronwage, wie aus einem Verlass v. J. 1599 H. 12 fol. 60 hervorgeht, endlich am Wildbad, wie ein Ratsverlass vom 31. Mai 1598 beweist: >>Nachdem sich bis anhero im wildbad allerlei hadereien zugetragen, als ist bevohlen, an gedachts wildbad ein oder zwei mundattäffelein anschlagen zu lassen. per herrn paumeister.<<<

50) Abgedruckt in Bd. I. der Städtechroniken, S. 422.

51) Lochner in dem Werk »Das Königreich Bayern in seinen alterthümlichen, geschichtlichen, artistischen und malerischen Schönheiten etc. mit begleitendem Text von v. Ch.........rg II, S. 207, 208 huldigt dieser Anschauung. Er nimmt an, das alte Rathaus habe nur die 3 Fenster des Saalbaues, wie er auf der Ansicht von 1614 erscheint, umfasst und sich an die beiden Häuser des alten Ungelds unmittelbar angeschlossen, - eine ganz unhaltbare Aufstellung, die durch die nachgewiesene umfängliche Rathauserweiterung vor Erwerbung jener beiden Häuser, in die das Ungeld hineinverlegt wurde, i. J. 1527 widerlegt wird. So kommt denn Lochner zu dem Schluss, dass die älteste Gestaltung des Saales, sowie des ganzen Hauses gar nicht mehr nachweisbar« sei; »dass das von Philipp Gross 1332 und 1340 erbaute Rathaus zwar auf dieser Stelle stand, aber diesen

Ueberschwemmung.
Zuchtlosigkeit.

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