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83. Projekt zum Portal an der Theresienstrasse, gezeichnet von Wallraff 226

84. Giebel des Solgerschen Hauses, gezeichnet von Wallraff

227

85. Projekt zum Umbau der Treppe in der nordwestlichen Ecke des

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88. Treppe zum östlichen Chörlein in der Gemäldegalerie, nach einer

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Bemerkung für den Buchbinder.

Die mit einem Sternchen versehenen selbständigen Abbildungen sind an

der angemerkten Seite einzuheften.

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Das Rathaus an der Tuchgasse. Rathaus und Tuchhaus. Rathaus und Brothaus. Vorübergehende Zustände: der Rat in Ulrich Hallers Haus und im Augustinerkloster. Das Rathaus am Weinmarkt.

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AS älteste bekannte Nürnberger Rathaus war an der heutigen Tuchgasse gelegen. Es ging durch vom Hauptmarkt zur Winklerstrasse,1) war im Süden von dem mit No. 7 (S. 25 alt) beginnenden Häuserkomplex durch eine sogenannte Reihe geschieden2) und bedeckte nach Norden über die jetzigen Kräme hinaus noch ein gutes Stück der Tuchgasse, 3) hier gleichfalls nur einen schmalen Durchgang, eine Reihe, übrig lassend. Im Osten, über den Hauptmarkt bis über die Liebfrauenkirche hinaus, an deren Stelle dazumal die Synagoge stand, dehnte sich das Judenviertel der vicus Judaeorum - aus. 4)

Die Zeit der Erbauung entzieht sich jeglicher Bestimmung. Im 13. Jahrhundert war es wohl schon in Gebrauch und blieb es bis in die dreissiger Jahre des 14. Jahrhunderts. 5) Das Gebäude dieses Rathauses war aber nicht bloss für die Sitzungen des Rates bestimmt, sondern diente auch einem der bedeutendsten Gewerbe jener Zeit dem der Tuchmacher als Schau- und Verkaufslokal. 6) In welcher Weise sich Rat und Handwerk in die Räumlichkeiten geteilt haben, ob etwa nach Stockwerken oder sonstwie, lässt sich aus den über alle Massen kärglichen Quellen nicht abnehmen. Wenn man den Rat auf das obere Stockwerk verwiesen hat, so ist das lediglich eine Vermutung, 7) die sich ohne Zweifel auf die Erwägung stützt, dass dieser Teil des Hauses für die Versammlungen und Geschäfte des Rates am geeignetsten erscheinen mochte.

Noch kurz vor seinem Abbruch im Jahre 1569 wird das als höchst baufällig3) geschilderte Gebäude, von dem angenommen werden darf, dass es den Umfang und im wesentlichen auch die Raumeinteilung von ehedem zeigte, des näheren beschrieben 9). Es bestand aus Erdgeschofs und einem Stockwerk. Unten war eine einzige grosse Halle, 118 Schuh lang und 24 Schuh breit, wo die Gostenhöfer, Schwabacher, Auracher und andere Tuchmacher ihre Warenvorräte untergebracht hatten. Der obere Teil umfasste zwei Hallen, von denen die eine nach dem Markte zu den Zeichenmeistern eingeräumt war, während die andere, nach der Winklerstrasse gelegene, von den Wöhrder Schuhmachern benützt wurde.

Der Beweis, dass Rathaus und Tuchhaus in einem Gebäude untergebracht waren, wird durch eine ansehnliche Reihe von Stellen der Polizeiordnungen des 14. Jahrhunderts erbracht, welche die Gebäulichkeit beider Häuser in den Ausdrücken »Haus <<<< prägnant gleich Rathaus 一, >> der Bürger Haus«, »Wathaus«, »Gewandhaus«, »Tuchhaus« völlig gleichsetzen. 6) Eine nach der um 1330 erfolgten Verlegung des Rathauses geschehene Aufzeichnung läfst ferner Tuchhaus und altes Rathaus als ein und dasselbe Gebäude erkennen.o) Also nicht etwa, wie man bisher allgemein angenommen hat,") nachdem der Rat das Haus an der Tuchgasse aufgegeben hatte, fing es an, den Tuchmachern als Schau- und Verkaufslokal zu dienen, es hatte vielmehr schon vorher den Zwecken des genannten Gewerbes nicht minder als denen des Rats entsprechen müssen.

Die Lage des bekannten ältesten Rathauses ist daher mit jener des Tuchhauses gegeben. Dass das Tuchhaus an der Gasse gleichen Namens lag, lässt sich für das 15. Jahrhundert mit unwiderleglicher Sicherheit feststellen.12) Sein weiteres Vorstehen in die Gasse nach Norden geht aus Folgendem hervor. Als der Rat im Jahre 1569 dem benachbarten Caspar Neumeier den Abbruch des höchst baufälligen Hauses auf seine und seiner Nachbarschaft Rechnung gestattete, wurde ihm weiterhin als Entschädigung für die bedeutenden Kosten die Einziehung eines 12 Schuh breiten Streifens von dem durch die Niederlegung des Gebäudes freigewordenen Platze zugestanden. 13)

Ueber die Ursachen, die den Rat um 1332 zum Auszuge zwangen, läfst sich urkundlich nichts feststellen. Wenn man die Baufälligkeit des Hauses und dessen ausgesetzte Lage bei nur einigem hohen Wasserstande« dafür verantwortlich gemacht hat, so sind das wieder Vermutungen, die indes nicht wenig für sich haben. Denn, wollte man auch annehmen, Unzulänglichkeit des Raumes und die Unzuträglichkeiten, die durch dessen Mitbenützung von Seiten eines Handwerks entstanden, das durch seine Schau, seinen bewegten Handel und sein lärmendes Treiben überaus lästig werden musste, hätten zum Verlassen gedrängt, so könnte alles dieses immer noch nicht das plötzliche Aufhören der Eigenschaft des Hauses als Rathaus erklären. Und plötzlich muss es vom Rat aufgegeben worden sein. Wie anders lässt es sich deuten, dass er sich dazu verstehen konnte, in einem Privathause dem des Ulrich Haller 14) und in einem Kloster dem der Augustiner 15) seine Geschäfte zu

erledigen. Ein solcher, eines Gemeinwesens wie Nürnberg an sich unwürdiger Zustand konnte in der That nur infolge eines unvermutet erfolgten Ereignisses, das den Gebrauch des Rathauses verbot, durch plötzlich eingetretene Baufälligkeit, durch eine infolge eines elementaren Ereignisses verursachte wesentliche Beschädigung sich gebildet haben. Die den Ueberschwemmungen ausgesetzte Lage an und für sich allein aber kann es nicht gewesen sein, die, wie man angenommen, 16) zum Aufgeben des Hauses drängte, da das nunmehr benützte Hallerische Haus 17) dem Flusse noch näher lag und das Augustinerkloster dem Ueberschwemmungsgebiet gleichfalls keineswegs entrückt war.

Vom Rathause an der Tuchgasse hat man bisher allgemein angenommen, es sei mit dem städtischen Brothause, das gleichfalls im Judenviertel gelegen war, und das der Rat dem Kloster Heilsbronn 1332 zur Sicherheit des von dem erkauften Hause am Salzmarkt zu reichenden Zinses verpfändet hatte, ein und dasselbe Gebäude gewesen. Diese Aufstellung geht auf den bekannten Rats- und Geschichtsschreiber Johannes Müllner 18) zurück und ist auf Grund seiner Autorität von den nachfolgenden Historikern ohne nähere Prüfung ihrer Berechtigung und Haltbarkeit als selbstverständlich hingenommen worden. 19)

Folgende Stelle aus den ältesten Polizeiordnungen wird zum Beweise der behaupteten Identität ins Feld geführt:

>>Ez sol nieman mit mezzern sten ze verkaufen danne niederthalb *) des brothaus gein der brugke, ez sei grempler**) oder ander, danne er habe ain crame hie oben, da er inne ste<<.20)

Auf diese Stelle Bezug nehmend, folgert Müllner 18): »welche Wort abermal auf das alte Rathhaus oder Tuchhaus zeigen, von welchem nicht weit zur Brucken gewest,« und fügt zur Vervollständigung seines Beweises noch bei: »Es ist männiglich bekannt, dass in vielen Städten gewöhnlich unter den Rathhäusern Brodlauben seyn.<<

Ein anderer Autor21) sucht Müllners Annahme durch den Hinweis auf die Thatsache fester zu begründen, dass der Rat sich in Ulrich Hallers, dem Brothause benachbarter Wohnung versammelt habe. »So«, fährt er wörtlich fort, ist es um so wahrscheinlicher, dass dies Brodhaus das alte Rathhaus gewesen, in dessen Nachbarschaft sich der Rath überhaubt manchmal, oder bis das neue Rathhaus erbauet war, versammlet hat. <<<

Und das ist die ganze Beweisführung!

Aber, darf man wohl mit Grund fragen, genügt denn auch die örtliche Bestimmung unterhalb des Brothauses gegen die Brücke«, in Verbindung mit der weiteren Thatsache, dass Brot- und Rathaus am vicus Judaeorum gelegen waren, zur Erbringung des Beweises der Identität derselben?

Beide waren in demselben Viertel gelegen, beide waren Eigentum der Stadt, das ist nach allem erwiesen; aber auch weiter nichts, und der Rest ist Zuthat, die den Verhältnissen nicht entspricht.

unterhalb.

**) Krämer, Trödler.

Bei der ganzen Beweisführung ist eben übersehen, dass das Rathaus schon damals, als es noch in dieser Eigenschaft bestand, auch als Schau- und Handelslokal zu dienen hatte.

Nun vergegenwärtige man sich, was für Anforderungen an das enge, nur aus dem Erdgeschofs und einem Stockwerk bestehende Gebäude in der Tuchgasse gestellt werden müssen. Einmal war es durch die Sitzungen und Geschäfte des Rats in Anspruch genommen, weiterhin hatte es Räumlichkeiten, oder doch zum wenigsten einen sehr ausgedehnten Raum für das Tuchmachergewerbe zu bieten, drittens endlich soll es überdies noch als städtisches Brothaus gedient haben. Man könnte allerdings denken, dass das Haus seinen Namen erhalten habe von Brotlauben, die sich aufsen an demselben hinzogen. Dem widerspricht indes eine Stelle aus den ältesten Polizeiordnungen, welche den Verkauf des Brotes in das Haus selbst hineinverlegt.22)

Zur weiteren Klärung der Situation ist eine Schilderung des damaligen Marktes, so weit eine solche bei der Armut und Unklarheit der Quellen möglich erscheint, kaum zu umgehen.

Der Platz, der heutzutage unter dem Namen des Haupt- oder grünen Marktes bekannt ist, war bis um die Mitte des 14. Jahrhunderts vom Judenviertel eingenommen.4) Auf der Nordseite erstreckte es sich bis zu Franz Hallers Haus, 23) das beim schönen Brunnen jetzt die nordwestliche Ecke bildet, gegen Süden bis zu dem jetzt Sandelischen, damals dem Fritz Behaim23) gehörigen, südwestlichen Eckhause, im Norden wie im Süden eine Verbindungsstrafse nach Osten freilassend.. Nach der letzteren Richtung dehnten sich die Judenhäuser mit ihren Strassen bis in die Gegend des Zotenbergs24), des heutigen Dötschmannsplatzes, aus. Wo jetzt die Frauenkirche sich erhebt, stand damals noch die Synagoge. Auch die westlich den Hauptmarkt abgrenzende Häuserreihe, von der Tuchgasse nördlich hinauf, bildete jüdisches Besitztum. Es waren jene Häuser, welche Kaiser Karl IV. durch Urkunde vom 3. April 1355 dem Friedrich Schopper wegen seiner getreuen, Kaiser und Reich unablässig geleisteten Dienste zum Geschenk machte.25) Die Urkunde bezeichnet sie als >>aller juden huser, die gelegen und begriffen sein von den broitdischen uncz*) an des Czenners hus mit hofsteden, gelegenheit und alles, das darzu gehort.<<< Die hier bis südlich zur Fleischbrücke hinab gehende Strafse hat damals den ganzen Marktverkehr umschlossen. Wo standen aber die Brottische welche die Urkunde erwähnt, aber ihrer Lage nach nicht näher bestimmt? Waren sie mit dem Brothaus identisch, stellten sie vielleicht ein Annex, eine äussere Fortsetzung desselben dar, oder aber bestanden sie endlich selbständig für sich? das sind die schwierigen Fragen, die sich aufdrängen.

Eine Beschreibung des Marktes vor Beseitigung der Judenhäuser verdanken wir dem Chronisten Sigmund Meisterlin. 26) Seine Schilderung bezieht sich freilich auf 150 Jahre früher beseitigte Verhältnisse. Da sie aber zu anderweit verbürgten Nachrichten nicht nur in keinen Widerspruch gerät,

bis.

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