1 Köpflein*), endlich ein silbervergoldetes kunstreiches Salzfass samt einem mit Schmelz eingelegten Kruzifix. Grosse und kleine silberne Handbecken von getriebener Arbeit mit ihren Kannen, darunter zwei kleine, die ganz weiss Schenkkannen, silberne Flaschen, Kredenzen oder hohe silberne Schalen, 2 alte vergoldete, aber zierlich gearbeitete Tischleuchter, zwei alte vergoldete Kelche mit ihren Patenen, ein silbernes Bild des Salvator mundi, ein silbernes Marienbild, endlich Schaugroschen und Schaupfennige waren in einem vierfach versperrten Behälter in dem Gewölbe oberhalb der Losungstube verWahrt. Dann befand sich im Gewölbe neben der Losungstube ein >Horologium oder Uhrwerk«, woran die Ver zierungen ver goldet waren, in A Tafelaufsatz von Wenzel Jamitzer. Reproduktion **) nach dem Stich von G. Chr. Wilder jun. einem grünen häuse. Es war vor Zeiten im Besitz Herzog Karls von Burgund gewesen und von weiland Peter Imhofs Geschäftsvormündern angekauft worden. Ferner stand in diesem Raum noch ein weiteres Uhrwerk in einem silbernen » Futter«, woran das Silber 1 Mark und 8 Lot wog. In dem sog. geheimen Privilegienstüblein war wohl eins der kost. barsten Stücke verwahrt, deren sich die Reichsstadt rühmen konnte. Es war dies der silberne TafelaufsatzWenzel Jamitzers, derselbe, der vor einigen Jahren der Stadt auf immer entfremdet worden ist. Der erwähnte Silberzettel verzeichnet nämlich ein schöne, silberne, verguldte credenz aufs *) Ebenfalls ein Trinkgefäss, ohne Zweifel der runden Form sich nähernd. 1549 erkauft. Thut samt dem leikauf, futter und cordobanischem lederbesatz voriger silberzettel 1325 fl. 19, 10 dl.« In der oberen Stube neben der neuen Registratur befand sich ein schöner Tisch, mit vergoldetem Silber zierlich und künstlich eingelegt. Der Rat hatte ihn 1547 gleichfalls von Jamitzer um 300 fl. angekauft. Einzelne Becher und Majölein standen noch in anderen Zimmern, im Vormundamt, der Landpflegstube und dem Herrenkeller unter dem Rathaus zum täglichen Gebrauche bereit. Die Restauration der Losungstube i. J. 1431 scheint mit der Einrichtung der Librei oder Bücherkammer in Zusammenhang gestanden zu haben. 1429 hatte der gelehrte und kunstliebende Probst bei St. Lorenz, Konrad Kunhofer, den der Rat selbst mit dem Titel Lehrer aller Künste und der Stadt Jurist belegt, 174) seine reiche Büchersammlung vermacht, eine Schenkung, die er im folgenden Jahre mit dem Zusatze bestätigte, dass der ganze Bücherbestand als ein unzertrennliches Ganzes in einem Kloster oder wo und wie es dem Rat gutdünken würde, aufbewahrt werden solle. 175) Es scheint auf den ersten Blick erstaunlich, dass der bedeutende Gelehrte sich schon zu Lebzeiten seines für die damalige Zeit hervorragenden Bücherschatzes entäusserte, wenn er sich auch das Recht vorbehielt, die Bücher, »eins oder mer, wenn und wievil er wil«, zum Studium in seine Wohnung zu nehmen. Aber Kunhofer war damals viel und lange von Nürnberg abwesend, so 1429 in Rom, 1431 in Eger und Würzburg, und wollte sich ohne Zweifel der Sorge für die weitere Aufbewahrung während seiner Abwesenheit entledigen und den Schatz einer sicheren Obhut anvertrauen. 174) Diese Schenkung nun bildete den Grundstock der Nürnberger Stadtbibliothek. Bis ein entsprechender Bibliothekraum eingerichtet, wurden die Bücher in einem Verschlage oder einem dazu hergestellten Alkoven*) aufbewahrt. 1432 konnte die Sammlung in die Librei hinübergeführt werden. Die Stadtrechnungen verzeichnen in diesem Jahre den Betrag von 54 ß für 10 Pulte und eine Thür in der Librei, Kunhofers Schreiber erhielt damals an Trinkgeld und 1 β, »als man die bücher in die librei tet und auch von desselben Kunhofers kaltern zu füren und in die librei zu tun«. Im folgenden Jahre, als man am Rathaus baute, wurde auch die Librei davon berührt, 1433 erhielt sie dann Glasfenster und zugleich Eisenwerk an Thüren, Fenstern, Läden, Behältern und Pulten. 176) Der Rat bewies von nun an durch die Sorge, womit er unausgesetzt auf die Vermehrung seines Bücherschatzes bedacht war, dass ihm die Pflege höherer Interessen am Herzen lag. So liess er, um von den zahlreichen Beispielen nur eines anzuführen, im Jahre 1488 einmal um 483 fl., 4 ß und 10 Heller 179 Bücher und noch im selben Jahre ein auf Pergament gedrucktes Buch um 42 fl. durch den litterarisch gebildeten Hans Tucher ankaufen und gemeiner statt liberei<< einverleiben. 177) Eine Ausleihung von Büchern und eine Benützung in der Bücherei selbst lässt sich gleichfalls für das 15. Jahrhundert, wenn auch nur zu Gunsten distinguierter Persönlichkeiten, nachweisen. Magister Hermann Reifsberger durfte 1461 in die Librei auf das Rathaus gehen, um darin zu studieren; 178) der Barfüsserguardian entlieh 1464 Bücher daraus, wogegen er andere, wahrscheinlich als Pfand, hergeben musste; 179) ebenso erhielt er 1474 eine Konkordanzbibel aus der Ratsbücherei geliehen. 180) 1468 liess der Rat, um auch das noch zu bemerken, Bücher in der Librei durch den Juden Meyerlein von Ulm unter der Aufsicht der Ratsschreiber einbinden. 181) *) In der betr. Jahresrechnung heisst es: stübich, das hier übrigens wohl kaum, wie es geschehen, mit Packfass wiederzugeben sein dürfte, die oben gegebene Bedeutung erscheint zutreffender. Schmeller-Frommann II, 721 1521 beratschlagte man im Rat wegen Verlegung der Librei in ein anderes Gemach, um das alte anderweitig verwenden zu können. 182) Im Jahre 1538 wurde dann eine Anordnung getroffen, die für das Schicksal der Stadtbibliothek hochbedeutsam war und durch die eine selbständige grosse Büchersammlung erst begründet wurde. Weil hin und wieder, heifst es in dem erwähnten Beschluss, viel gute Bücher zerstreut und in keiner Ordnung da liegen, soll »besichtigung und nachdenken geschehen, wo ein ordentliche, feine liberei zu bekommen und anzerichten sein möcht. <18:) Worum es sich hier handelt, ist nichts anderes, als die Vereinigung und Unterbringung der Bibliotheken der aufgehobenen Klöster. Man dachte zunächst daran, sie im Augustinerkloster aufzustellen, 184) verbrachte sie aber dann zu vorläufiger Aufbewahrung in das Auditorium des Gymnasiums zu St. Egydien. Von da kam die vereinigte Sammlung zur endgültigen Aufstellung in das Predigerkloster, wo sie noch heute aufbewahrt wird. Nach allem, was in Erfahrung zu bringen, ist es durchaus unrichtig, dass die seitherige Ratsbibliothek aus dem Rathaus geschafft und mit der Bibliothek im Predigerkloster vereinigt worden sei, wie man das gemeiniglich anzunehmen beliebt. In den Ratsprotokollen ist davon auch mit keinem Worte die Rede, während späterhin die Ratsbibliothek im Rathaus noch wiederholt erwähnt wird. So im Jahre 1555.135) Es war im Rat berichtet worden, wie das Gemach, worin die Librei aufgestellt war, so gar übel versehen und verwahrt sei, und auch eine grosse Unsauberkeit von Staub und Kot auf den Büchern liege und sonst im Gemach anzutreffen sei. Daraufhin erging die Anordnung, dieselben pucher alle mit vleis vom staub und unsauberkeit reinigen und in die stuben, darin der stat gesandten im reichstag alhie gesessen, tragen und alsdann dasselb gemach durch etlich werkleut besichtigen zu lassen, wie es wiederumb zu gerichten, zu bessern und zu verwaren sei, damit verner nichts mer darin schaden nemen muge«. Zum Schluss bestimmt der Verlass, man solle die Angelegenheit wieder zur Sprache bringen und ferner rätig werden, wohin man die liberei verordnen wöll<«. Das war am I. August des genannten Jahres. Die mit dieser Sache betrauten Herrn Joachim Haller und Hans Löffelholz berichteten darüber am 16. August im Rat, welchermassen man die liberei auf dem rathaus zu bauen und zu bewaren für gut angesehen und die Kosten auf etwa hundert Gulden angeschlagen habe. Den Vorschlägen gemäss wurde dann die Librei gebaut. 186) An sonstigen Räumlichkeiten begegnet urkundlich gegen Ende des 14. Jahrhunderts die Kanzlei 187) auf der Ostseite, ohne Zweifel zu den ältesten Gemächern des Rathauses zählend. Seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts ist schon von der alten Kanzlei« die Rede, 188) die damals und wohl schon früher eine Nebenstube der eigentlichen Kanzlei bildete. Vor der Kanzlei wir wollen das noch bemerken war seit dem 6. Oktober 1617 ein auf Pergament geschriebenes, in Reime gefafstes und eingerahmtes Ratsdekret aufgehängt, das dem Unfug des Ueberlaufens der Kanzleibeamten und dem übermässigen Verweilen des Publikums in der Kanzlei zu steuernbestimmt war. Es lautete folgendermassen: Es soll sich niemandt vnderstehn In diese Cantzeley zu gehn. Wir sind nicht darüber unterrichtet, wann die Grundherrische Behausung, die unmittelbar an das alte Rathaus grenzte, 19°) zu diesem gezogen worden ist. Sicher geschah es lange vor 1440, dem Jahre der zweiten Neuerwerbung, höchst wahrscheinlich noch im 14. Jahrhundert. *) Denn die Neuerwerbungen hielten eben mit dem Bedürfnis, das sich in jener Zeit nur ganz allmählich entwickelte, stets gleichen Schritt. In dem genannten Jahre aber, am Tage St. Nerei und Achillei – 12. Mai ging das am Markt«, der St. Sebaldkirche gegenüber gelegene Haus der Brüder Eberhard und Peter, der Zollner, mit aller Zugehörung, wie es vorn und hinten, und durch und durch begriffen und es ihr Vater selig, Gerhard Zollner, und sie selbst bisher innegehabt und hergebracht, durch Kauf an die Bürger und die Stadt zu Nürnberg über. 191) Es erstreckte sich vom Rathaus bis zum Fünferplatze. Im Hinterhaus beschloss der Rat am 29. November 1442 eine neue Ratsstube zu bauen. 192) Die Umgestaltungen, die hier vorgenommen wurden, müssen immerhin durchgreifende gewesen sein, da ein Jahr später der Bau immer noch nicht vollendet war. 193) Es scheint, dass die Bezeichnung »neues Haus«, unter der dieser Teil häufiger vorkommt, auf den Bau von 1442 zurückzuführen ist. Die Ratsstube, wovon im Ratsverlass die Rede, war übrigens keine im eigentlichen Wortverstande, kein Ratssitzungszimmer. Sie wird als weit und geräumig geschildert, so dass sie auch zu Hochzeiten benützt wurde. Ulrich Feuchter bewilligte der Rat zu seiner Tochter Hochzeit das neue Haus der Stadt, des Zollner Haus<< genannt, durch Beschluss vom 3. Januar 1487 zum Tanz. 194) Den Barchantwebern vergönnte er am 13. Oktober die grosse, neue Stube in des Zollner Haus zur Schau ihrer Erzeugnisse, um mittlerweile ein anderes zu diesem Zwecke ausfindig zu machen. 195) Ebenfalls auf der Ostseite gelegen waren die Kriegsstube, 196) die um die Mitte des 15. Jahrhunderts *) Wahrscheinlich ist das S. 13 erwähnte Nebenhaus mit der ersten Erwerbung identisch. nachzuweisen ist, und die Fünferstube, 197) in der die über Schmäh- und Frevelsachen urteilenden Herren des Fünfergerichts nachweislich seit dem Ausgang des 15. Jahrhunderts ihre Sitzungen abhielten. Es kommt ihr indes wohl sicher ein höheres Alter zu. Im Verlauf der Zeit war übrigens die Fünferstube so baufällig geworden, dass der Rat im Jahre 1519 Meister Hans Beheim den Auftrag zu erteilen sich veranlasst sah, sie zu stützen und vor dem Einfall zu bewahren. 198) Die Fünferherrn hielten dann ihre Sitzungen in der Ratsstube ab, bis 1522 das Fünfergericht in die gegenüberliegende Rumelsche Behausung an der Ecke von der Rathausgasse und dem Fünferplatz verlegt wurde, 199) die der Rat am 17. Dezember 1519 von der Felicitas Rumel, der Witwe des Lienhard Rumel, erkauft hatte. 200) Es war damals, hauptsächlich auch wegen des in Nürnberg tagenden Reichstags, im Rathaus Mangel an Gemächern, und die Rumelsche Behausung sollte ursprünglich das Fünfergericht nur auf so lange aufnehmen, als die »Herrschaften<< in Nürnberg verweilen würden. Aber einmal übergesiedelt verblieb es in dem Rumelschen Haus, das die westliche Hälfte des nach dem Fünferplatz zu gelegenen Gebäudes bildete, und der ganze aus drei Häusern bestehende Gebäudekomplex erhielt dann den Namen, den er noch heutzutage führt. 201) Ueber der Fünferstube wurde 1508 ein weiteres Lokal zu Verhandlungen und Tagleistungen für Botschafter, Herrschaften und andere fremde Personen« eingerichtet, 202) das mit der später genannten Reichsversammlungsstube identisch gewesen sein wird. Die Reichsversammlungsstube war ihrer Bestimmung gemäss mit mehr Aufwand ausgestattet, als dies bei den meisten übrigen Gemächern der Fall war. Sie hatte grüne arlesische Vorhänge, lederne Polster, gemalte Vorbänke, eine lange Tafel und drei Tische. Ein eigenartiger Leuchter hing von der Decke herab; er bestand aus dem Gehörn eines Elchs, der einen vergoldeten dreiköpfigen Lindwurm trug, von dem sieben Arme für die Lichter ausgingen. 118) Ob dem 1507 organisierten Vormundamt 203) und dem 1513 errichteten Landpflegamt 204) besondere Stuben gleich damals schon zugewiesen wurden, ist nicht ersichtlich. Die Doktorstube, das Bureau der rechtskundigen Ratskonsulenten, bestand schon wohl um diese Zeit. 1585 ist bereits von der neuen Doktorstube die Rede. 118) Erwähnt sei ferner die Stube des Hauswirts oder Hausvogts, die als kaum entbehrlicher Raum bis in die früheste Zeit hinaufreichen dürfte. Einen Ratskeller, wie er in anderen Städten vorkommt, hatte das Rathaus nicht aufzuweisen. Auch das Herrengewölbe auf der Westseite kann, wie wir später sehen werden, als solcher nicht in Anspruch genommen werden. Des Hauswirts vornehmste Aufgabe war es, für den Rat und dessen Untergebene Speisen und Getränke zu liefern, dann aber hauptsächlich die Mahlzeiten und Kollationen zu bereiten und anzurichten, womit sich der ganze Rat oder auch einzelne Kollegien von Zeit zu Zeit des Amtes Mühen versüfsten. 205) Zu diesem Behuf war ihm sogar ein nicht unansehnlicher Vorrat zum Teil kostbarer Geräte und Geschirre anvertraut, einfache und Dubletbecher, Majölein, Hofbecher und Schalen, ferner eine reiche Anzahl silberner Gabeln und Löffel. 118) Auch erscheint das Zimmer der Hausvogtei mit einer besseren, ja künstlerischen |