sondern durch diese, soweit sie uns erhalten, weiter erhärtet wird, so wird man ihr bis in die vorgeführten Einzelheiten hinein zu folgen berechtigt sein. Und das um so mehr, als sie auf die Ueberlieferung zurückzuführen sein dürfte, die bei topographischen Verhältnissen und Umwälzungen so einschneidender Natur wie die hier in Rede stehenden sich mit grösserer Lebendigkeit und Dauer als sonst fortzupflanzen pflegt. Nach Meisterlins Bericht standen auf dem Markte eine Anzahl Häuser und Häuslein, die Bänke der Metzger, die Läden der Bäcker, die Schränke der Pfragner,27) die Brenten*) der Fischer, 28) die Läden der Fürkäuflinnen, die zum Teil der Stadt, zum Teil den Juden zu zinsen hatten. Unter den Bänken der Metzger kann nichts anderes als die unter dem Namen der Fleischbänke bekannte Oertlichkeit verstanden werden, die nachweislich schon damals in der unmittelbaren Nähe des für dieses Gewerbe so unentbehrlichen Wassers gelegen waren.23) Aus gleichzeitiger Quelle aber wissen wir, dass das Brothaus bei den Fleischbänken seine Stelle hatte.22) Dann aber können die in der Urkunde Karls IV. erwähnten Brottische, die ja bis an die Fried. Schopper vom Kaiser geschenkte nördlich vom Tuchgässchen am Markt gelegene Häuserreihe sich erstreckten, nur in dem einen Falle mit dem Brothaus identisch gewesen sein, wenn man sich dieses als ein langgestrecktes, auf der Mitte des Platzes gelegenes Gebäude vorstellen würde, das sich vom Fleischhaus bis zur Tuchgasse und noch darüber hinaus ausgedehnt hätte. Das ist auf keinen Fall annehmbar. Wie hätte ein solches Haus auf dem engen Platze, der ohnedies schon durch ein Gewirre von Krämen und Buden über alle Gebühr verstellt war, noch Raum finden sollen! Und unbedeutend konnte dieses Haus nicht sein. Mussten doch neben anderem Brote sämtliche in der Stadt gebackenen Semmeln im Brothause feilgehalten werden, 22) was ohne Zweifel doch im Erdgeschosse geschah. Für eine gewisse Grösse und Stattlichkeit des Gebäudes spricht dann noch der Umstand, dass es beim Rathauskauf als Pfandobjekt angeboten und angenommen worden ist. Ein Doppeltes bleibt anzunehmen übrig. Entweder standen die Brottische der Urkunde Karls IV. mit dem Brothause überhaupt in keiner Verbindung. Und es ist ja immerhin möglich, dass sie sich wie die Brotlauben bei der St. Sebald-**29) und Lorenzkirche, bei den Dominikanern, bei der Frauenkirche oder auch beim späteren Rathause, das schon vorher als Kloster Heilsbronnisches Besitztum von der Überlieferung als Brothaus angesprochen wird, hier irgendwo an einem Hause oder sonst hinzogen, wie ja auch später jenseits der Pegnitz ein Haus, genannt zur »Brotlaube<< beim Langheimer, angetroffen wird.30) Bottiche, Kufen. **) Man könnte auch anfangs geneigt sein, jene Brottische der Urkunde mit den 1424 vom Rat abgelösten und dann abgebrochenen Brotbänken, die sich vom Rathaus über die Strasse nach der St. Sebaldkirche erstreckten, für identisch zu halten. Aber einerseits ist die Entfernung bis zum Markte eine zu grosse, dann aber die Schilderung Meisterlins mit einer solchen Annahme schwer in Übereinstimmung zu bringen, so dass wir davon abzusehen haben. Oder aber die Brottische, identisch mit Meisterlins Bäckerläden, waren weiter nichts als ein Annex, eine äussere Fortsetzung des Brothauses, dessen Räume bei dem schnellen Anwachsen der Stadt und dem gesteigerten Verbrauch des notwendigsten aller Nahrungsmittel nicht mehr als zureichend erscheinen mochten. Nehmen wir die wohlbeglaubigte Nachricht, dass das Brothaus bei den Fleischbänken gestanden, im wörtlichen Sinne als den Fleischbänken unmittelbar benachbart, so wird auch jene Stelle der Polizeiordnungen, die den Messerern ihre Stände unterhalb des Brothauses, nach der Brücke hin zuweist, mit einem Schlage klarer und verständlicher. Es ist bemerkenswert, dass Meisterlins Marktbericht die Messerer nicht aufführt. Sie standen eben nicht nach dem Markte hin, konnten hier nicht stehen, da hier nach der Brücke zu die Kandelgiesser, und zwar direkt vor den Fleischbänken, ihre Kräme hatten. So war es 1457 wenigstens i. J. 146531) und wird vorher auch kaum anders gewesen sein, da es nicht glaublich, dass die Messerer, einmal im Besitz einer solch günstigen, von einem lebhaften Verkehr berührten Position, sich sollten haben verdrängen lassen. Die Thatsache, dass hier auf der anderen Seite des Flussarmes schon in alter Zeit die Schleifmühle sich befand, führt unwillkürlich zu der Frage, ob denn diese Mühle nicht etwa als ein letzter Hinweis und eine historische Spur des in nächster Nähe abgehaltenen Messerermarktes zu betrachten sei. Es liegt so nahe, anzunehmen, die Messerer hätten, angelockt durch die für ihr Gewerbe so gut zu verwertende Wasserkraft, gerade hier ihre Stände errichtet. Wenn nun auch diese Vermutung durch die, allerdings erst aus zweiter Hand32) auf uns gekommene Nachricht, dass die Schleifmühle erst im Jahre 1444 erbaut worden, hinfällig wird, so ist auf der anderen Seite die Annahme nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern vollberechtigt, dass der in der Nähe befindliche Messerermarkt mit den Anstoss zur Erbauung der Mühle gerade an diesem Orte gegeben habe. Befanden sich aber die Messererkräme nach dem Schleifersteg zu, so kann das Brothaus nur in einem Haus bei den Fleischbänken gesucht werden, das mit der einen Seite nach dem Markt, mit der anderen nach der heutigen Winklerstrasse hin sah. Demnach hätten wir uns die Situation etwa in folgender Weise zu denken. Auf der nördlichen Seite des Fleischhauses war das Brothaus und ihm benachbart Ulrich Hallers Haus 33) gelegen, dem sich noch einige weitere Häuser bis zu dem von diesem Häuserkomplex durch eine Reihe geschiedenen Rat- und Tuchhaus anschlossen. Kann nun auch bei der Armut der uns überlieferten Zeugnisse die bezeichnete Situation des Hauses nicht mit jener Wahrscheinlichkeit dargethan werden, die von der absoluten Sicherheit nur mehr um einen Schritt entfernt ist, so darf doch so viel wenigstens als erwiesen betrachtet werden, dass Ratund Tuchhaus einerseits und Brothaus andererseits ein einziges Gebäude nicht gebildet haben, dass sie vielmehr als unterschiedliche Oertlichkeiten wohl auseinanderzuhalten sind. Und das ist es, worauf an dieser Stelle in erster Linie hingewiesen werden sollte. Eine weitere Verfolgung des Gegenstandes unter Benützung von heute etwa noch nicht erschlossenen Quellen mag in Zukunft vielleicht etwas mehr Licht über Lage und Beschaffenheit des Brothauses und und des angrenzenden Marktes verbreiten, als dies jetzt nach Lage der Sache möglich ist. Wenn der Rat 1332 in Ulrich Hallers Haus und fast um dieselbe Zeit auch noch im Augustinerkloster tagte, so deutet das, wie bereits bemerkt, auf einen unvermutet eingetretenen Notstand hin. Das alte Rathaus war als unbrauchbar aufgegeben, das neue noch nicht fertig, vielleicht war noch nicht einmal bezüglich des Ortes, wo es erbaut werden sollte, Beschluss gefasst worden. Der Zeitpunkt, in welchem der Rat sein Rathaus an der Tuchgase aufzugeben sich gezwungen sah, ist in den Anfang der 30er Jahre, 1332 oder auch etwas früher, zu setzen. Das Jahr 1332 ist deshalb anzumerken, weil am 7. September desselben ein Privathaus zu einer Ratssitzung benützt wurde, 13) und weil zweitens am 28. Juli 1332 der Kauf des Platzes, auf welchem dann das neue Rathaus erstand, abgeschlossen worden ist. Wenn nun auch, seitdem das alte Rathaus aufgegeben war, immerhin durch Beratungen und Erhebungen, welche sich auf die Wahl des Platzes bezogen, durch Verhandlungen, welche dem Abschlusse des Kaufes vorhergiengen, Zeit in Anspruch genommen wurde, so ist doch wohl kaum anzunehmen, dass alle diese verschiedenen Geschäfte einen übermässigen Zeitaufwand erfordert hätten. Man wird daher wohl nicht fehl gehen, wenn man das Jahr 1332, zum höchsten aber 1331 als das des Auszuges annimmt. Der interimistische Zustand wird weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass noch ein drittes Lokal am Weinmarkt als Rathaus in Verwendung gekommen ist. Folgende Stelle beweist dies: >>Ez hat her Marquart von dem Neuuenmarkte geben auz seinem aigen, daz des Utenhofers erbe ist, zwai pfunt geltes gemeiner münze ewiclich durch got ze stegen und zu wegen, daz man die davon bezzern sol. Und ain pfunt zu dem prunnen vor dem rathause an dem weinmarkt und die dreu pfunt geltz sol man nemen auz den vir heusern, di etzwen*) ain haus warn und dez Cuntzen bei dem prunnen warn an dem araz an dem zotenberg.<<< Diese Stelle 34) ist einem der Bibliothek des Germanischen Museums angehörigen Fragment eines sog. Stadtbuches entnommen, das eine Reihe von Handwerks- und Polizeiordnungen enthält. Die Handschrift kann, soweit man sieht, kaum vor dem Jahre 1331 niedergeschrieben sein, wenn sie auch Bestimmungen enthält, die ohne Zweifel früher getroffen worden sind. Auf Blatt 187 begegnet von der Hand, die den ursprünglichen Text niederschrieb, das Jahr 1330, auf Blatt 196 und 197 das Jahr 1331. Man wird vermuten dürfen, dass die Aufzeichnung, soweit sie von der ersten Hand herrührt, nicht ganz der chronologischen Ordnung entbehrt, wie dies auch die angeführten Jahreszahlen zu erweisen scheinen. Da nun jene eben mitgeteilte Stelle unmittelbar einem Eintrag von 1330 folgt, so wird die Entstehung der darin beurkundeten Verpflichtungen zeitlich wohl kaum weit abliegen. *) ehedem. Was noch an dem besprochenen Eintrage als auffallend hervorgehoben werden muss, ist der Umstand, dass der Teil, der mit den Worten an dem weinmarkt« anhebt, sich als ein Zusatz späterer Hand erweist. Daraus ist aber zu folgern: Der ältere Eintrag ist zu einer Zeit entstanden, als sich der Rat des Hauses am Weinmarkte noch als Rathaus bediente. Als er dann 1340 den Neubau am Salzmarkt bezogen hatte, sollte durch den Beisatz »am Weinmarkt die Örtlichkeit der beiden Häuser unterschieden werden. Der Rat hielt demnach, soll der Ausdruck Rathaus wirklich berechtigt sein, auf längere Zeit in einem Hause am Weinmarkt seine Versammlungen ab. War es auch nur provisorisch in Gebrauch, so muss es andererseits, im Gegensatz zu Ulrich Hallers Haus und zum Augustinerkloster die, weil nicht Besitztum der Stadt, den Namen Rathäuser gar nicht verdienen und wohl nur der augenblicklichen Verlegenheit abzuhelfen hatten als ein der Stadt eigentümliches und seinen Namen verdienendes Rathaus angesehen werden, in dem sich der Rat, bis der Neubau am Salzmarkt i. J. 1340 beziehbar geworden, dauernd einrichtete. Oder sollte man etwa dieses Haus nicht in der Gegend des jetzigen Weinmarktes, sondern vielmehr immer noch in dem alten, an der Tuchgasse gelegenen zu suchen haben? Eine solche Annahme wäre ja keineswegs von vornherein auszuschliefsen. Läfst es sich doch urkundlich nachweisen, dass, im 16. Jahrhundert wenigstens, der Weinmarkt die Winklerstrasse hinab bis zur goldenen Gans35) und auch wohl noch weiter hinunter reichte. Damals grenzte demnach das Tuch- und vormalige Rathaus mit seiner Westseite unmittelbar an den Weinmarkt. Gegen eine solche Annahme spricht aber zunächst der nachgewiesene Gebrauch anderweitiger Lokale zu Ratszwecken um jene Zeit, und zweitens hatte der Weinmarkt nicht einmal um die Mitte des 15. Jahrhunderts, geschweige denn in den dreissiger Jahren des 14., eine so weite Ausdehnung erlangt. Nach Endres Tucher 36) grenzte er im Osten an St. Sebalds Kirchhof und dehnte sich hier südlich bis in die Gegend oberhalb der Wage aus; im Westen bildete damals das Eckhaus zum guldnen Ring«, das auf der Ecke von Karlsstrafse und Weinmarkt den Platz vor dem roten Ross einnahm, die Grenze; dann gehörte damals allerdings schon ein gutes Stück der Karlsstrasse, vielleicht gar bis an die Karlsbrücke, zum damaligen Weinmarkt. Vor Erweiterung der Stadt aber um die Mitte des 14. Jahrhunderts war dieser Markt auf der Westseite noch enger begrenzt. Die vom Tiergärtnerthor herabkommende Stadtmauer, die die Richtung der Zistel- oder Albrecht-Dürerstrasse verfolgend durch den Gasthof zum roten Ross lief, setzte die ganze Gegend der Jrher- und Weissgerberstrasse aufserhalb ihres Ringes, indem sie in ziemlich gerader Linie auf den jetzt noch vorhandenen Mauerturm, den sog. Wasserturm an der Pegnitz beim Weinstadel, zugieng.37) In diesem Bezirke des Weinmarkts nun hat man zwei Häuser als Rathaus angesprochen: das Gasthaus zum roten Ross und das dem Westchore der St. Sebaldkirche gegenüberliegende (jetzt Bestelmeyerische) Eckhaus 38), Winklerstrasse No. 37 (S. 75 alt), und hat den Beweis für die aufgestellten Annahmen darin gefunden, dass beiden Häusern die Auszeichnung des städtischen Wappens zu teil geworden, das an dem letzteren Hause in Stein ausgeführt und jetzt noch zu bemerken ist, während es, wie berichtet wird, an ersterem in Farben angebracht war. Das Gasthaus zum roten Ross kann niemals als Rathaus in Verwendung gekommen sein und der Umstand, dass die Keller dieses Hauses in ihrer ganzen Anlage früher Gefängnissen nicht unähnlich gesehen haben sollen 39), nicht als beweisendes Moment für die behauptete Eigenschaft herangezogen werden, da zunächst unterirdische Gefängnisse, wie sie ja bekanntlich unter dem 1340 vollendeten Rathause angelegt worden sind, doch wohl kaum als ein wesentliches Merkmal der damaligen Rathäuser betrachtet werden können. Johannes Müllner, der die vorhin erwähnten Gründe gegen die aufgestellte Annahme ins Feld führt, meint dagegen, das diss Haus, so damahls hinterst in der Stadt gestanden, eine Bütteley oder Stockhaus gewest, in welchem man die Gefangene verwahret, und weilen es gemeiner Stadt zugehöret, auch derselben Wappen daran gemahlet gewest.<< Auch dies kann für jene frühere Zeit nicht angenommen werden, aus dem einfachen Grunde, weil hier damals überhaupt kein Haus stand, die Stelle vielmehr durch Stadtmauer und Graben eingenommen war.*) Das Bestelmeyerische Eckhaus, dem Westchor der Sebalduskirche gegenüber (Winklerstrasse No. 37), darf wegen seiner mehr zentralen Lage schon eher als Rathaus angesprochen werden. Als drittes könnte endlich noch das Haus Karlsstrafse No. 23, zwischen dessen erstem und zweitem Stockwerk der Reichsadler angebracht ist, den die Stadt gleichfalls zu führen berechtigt war,4°) in Betracht kommen. Aber es ist doch immerhin zweifelhaft, ob dieses Wappen nicht irgend einem anderweitigen Verhältnisse, das die Stadt gar nicht berührte, seinen Ursprung verdankt. Im übrigen war das Haus bereits i. J. 1376 im Besitz des Konrad Schürstab, während es unter der Bezeichnung zum schwarzen Adler<< erst am 1. März 1510 urkundlich nachzuweisen ist.44) Einen Anhaltspunkt für die örtliche Bestimmung des Rathauses am Weinmarkt ergiebt ferner der Umstand, dass vor demselben ein Brunnen war. Leider lässt sich dessen Lage für das 14. Jahrhundert nicht mehr bestimmen; es wäre aber noch immerhin wertvoll, wenn die Ermittlung sich für das folgende Jahrhundert ermöglichen liesse. Lutz Steinlinger42) und Endres Tucher43) führen in ihren Baumeisterbüchern einen Brunnen auf, ersterer den »prunn am weinmarkt, dem Sebolt Schatz über gelegen<«, letzterer einen solchen mit vier eimern mitten auf dem weinmarkt.« Da von beiden Baumeistern keine weiteren Brunnen als auf dem eigentlichen Weinmarkt gelegen sich aufgeführt finden, so wird man kaum in der Annahme irre gehen, dass um die Mitte des 15. Jahrhunderts nur ein einziger sich dort befand. Dann aber war, so darf man weiter *) Keller unter der Strasse sind heutzutage noch bei dem gegenüberliegenden Odörferschen Hause zu sehen, hier aber als die Reste des ehemals nördlich vorgelagerten, 1491 abgebrochenen Wirtshauses zum goldenen Ring zu betrachten. |