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sollte.243) Aber schon am 11. Mai beschloss er endgültig, dass das Rathaus mit neuen Brettern vertäfelt und eine gute Anzahl Schreiner angestellt werde, damit die Arbeit von statten gehe. 244) Die steinernen Pfosten der Fenster wurden belassen, wie sie waren, die Rautengläser aber durch Butzenscheiben ausgewechselt.245) Nach dem Rathausgässchen hin zog sich über den Tuchscheererläden ein schmales Dächlein, das die harmonische Wirkung des Saalbaues beeinträchtigte. Man nahm es in Augenschein, beratschlagte, ob man es ohne Nachteil entfernen könne und liess es endlich abbrechen. 246) Am 14. August beauftragt der Rat die deputierten Herrn, die Arbeiten zu besichtigen und darüber Bericht zu erstatten.247) Dann verlautet für das Jahr 1520 nichts Näheres mehr über die Restaurationsarbeiten.

Ein Beschluss vom 3. April 1521248) verfügt dann, dass man die Bildlein auf dem Rathaus herabnehmen solle, ausgenommen die Kaiser, die vorn bei den Fenstern ständen.

Zugleich mit dem Saal wurde auch der westliche Anbau restauriert, wie dies die auf dem Prospekt vom Jahre 1614 wiedergegebene Zahl oben zwischen den Fenstern bezeugt.

Von den Arbeiten im Saal selbst hören wir erst wieder etwas im Frühjahr des Jahres 1521. Besondere Schwierigkeiten ergaben sich bei den damals im Saal durchgehenden Querbalken, den falschen Durchzügen« oder »Proten«, wie sie in den Ratsprotokollen genannt werden. Die »proten<«, bestimmt eine Ratsverfügung vom 19. April 1521, auf dem rathaus soll man mit thunen *) 249)

prettern prettem vertefeln und des gemels halben soll man beratschlagen und herwiderpringen«, d. h. nach geschehener Vorberatung durch die Deputierten dem vollen Rat zur weiteren Beschlussfassung vorlegen. Aber auch vertäfelt boten diese Durchzüge keinen erfreulichen Anblick. Wie aus allem hervorgeht, waren sie aus konstruktiven Gründen nicht leicht zu beseitigen. Ohne Zweifel hätte man sich sonst dazu verstanden, da sie die Wirkung der Decke nicht aufkommen liessen. So beschloss der Rat am 21. Juni 1521 abermals, man solle besichtigen und beratschlagen mit den Werkleuten, ob die falschen Durchzüge oder Proten zu ändern seien.250) Aber nach langem » Bedenken« beliefs man sie laut Ratsbeschluss vom 17. Juli mit den Kapitälen, aber ohne die Schilder, wie sie waren. 251)

Dass diese Durchzüge keiner anderen Bestimmung dienten, als den Saalbau, auf dem das gewaltige hölzerne Tonnengewölbe lastete, Halt und Festigkeit zu gewähren, beweist ein Ratsverlass vom 14. April 1613252) Man fand, dass die Durchzüge oder Zwergbalken den Saal verstellten und ihm eine Ungestalt verursachten.<<< Meister Peter Carl erbot sich zwar, den Dachstuhl so zu verwahren, dass es keine Gefahr haben solle, wenn auch jene Balken entfernt würden. Andere aber hielten deren Beseitigung für gefährlich. Man befürchtete, auch, es würde zu viel Zeit und zu grosse Kosten erfordern. Es erschien deshalb ratsamer, die Durchzüge, deren 9 an der Zahl, zwar hinwegzuthun, ihrer Stelle aber drei eiserne Stangen einzulegen und das Gemäuer damit zusammenzustofsen. An die Stangen beschloss man eiserne Leuchter zu hängen,

an

tannen.

also dass es das Ansehen hätte, als wären jene allein der Leuchter wegen angebracht. Doch sollten die Stangen von gutem, zähen Eisen geschmiedet sein, damit jede Gefahr ausgeschlossen erscheine.

Für die Beurteilung des Alters des Saalgewölbes sind diese Stellen von entscheidender Bedeutung. 1521 hatte der Rathaussaal eine neue Decke erhalten, die bei der Restauration vom Jahre 1613 bestehen blieb und noch heute besteht.

Diese Aufstellung steht allerdings mit der landläufigen Annahme,253) welche die Saaldecke dem Meister des schönen Rathausleuchters, dem Kunstschreiner Hans Wilhelm Beheim, zuweist, in entschiedenem Widerspruch. Aber, wie auch sonst nicht selten, muss sich die manchmal so anspruchsvoll auftretende hergebrachte Meinung auch hier eine wesentliche Berichtigung gefallen lassen und zwar aus folgenden Gründen.

Erstens steht im Scheitelpunkt des zweiten Gurts von Osten die Jahreszahl 1521 in römischen und an der entsprechenden Stelle im Westen die gleiche Zahl in arabischen Ziffern. Es ist nun wohl gesagt worden, 254) durch die Anbringung dieser Jahreszahl habe man nur die Erinnerung an die Renovation und Erweiterung v. J. 1521 festhalten wollen, und wenn auch in den meisten Fällen mit Sicherheit aus der Jahreszahl auf das Alter eines Monuments geschlossen werden könne, so würde doch ein solcher Schluss im vorliegenden Falle trügerisch sein. Darauf ist zu erwidern: Eine an einem Baudenkmal angebrachte Jahreszahl kann, wenn dies besondere Gründe nicht verbieten, nur auf die Entstehungszeit bezogen werden, und es besteht am allerwenigsten ein Anlass, sie gar als Beurkundung eines früheren, infolge ganz durchgreifender Umgestaltungen aufgehobenen Zustandes zu deuten. Gerade das 17. Jahrhundert war von dem Wert der eigenen Leistungen genugsam durchdrungen und überzeugt, um sie auch der Nachwelt gegenüber in das gebührende Licht zu stellen, und es will wenig zum Charakter der damaligen Zeit passen, wenn man ihr eine so weitgehende Enthaltsamkeit zutraut, die eines nicht mehr bestehenden Werkes in durchaus unverständlicher Weise gedacht, des eigenen aber, das sie selbst an dessen Stelle setzte, auch nur mit einer Silbe zu erwähnen nicht für nötig befunden haben sollte. Ebenso wie man die Nachwelt über die Saalrestauration nicht in Zweifel gelassen, ebenso würde man gewiss nicht vergessen haben, auch auf ein so hervorragendes Werk, wie den Bau der gewaltigen Decke, wenn er damals in der That ausgeführt worden wäre, noch besonders aufmerksam zu machen, statt eine auf eine frühere Bauthätigkeit bezügliche Jahreszahl, die nur Verwirrung hervorrufen kann, anzubringen.

Dann aber ist für unsere Beweisführung jener Ratsverlass vom 14. April 1613 höchst bedeutsam. Er weiss nichts von einer neuen Saaldecke, spricht lediglich von der im Interesse der Schönheit und Sicherheit geforderten Ersetzung der Zugbalken durch eiserne Stangen und schliefst seinem ganzen Wortlaut und Sinne nach die Annahme eines Neubaues vollständig aus. Die eingelegten Eisenstangen sind noch heute vorhanden und selbst die Lage der früher den Saalbau stützenden Zugbalken wird auf beiden Seiten durch je neun Konsolen auf das bestimmteste bezeichnet. Nicht minder wichtig ist ein früherer

Ratsverlafs

vom 8. April 1613 —, der verfügt, dass das obere hölzerne Gewölbe mit Bleiweiss angestrichen, und die Stäbe, sowie die obere goldene Rose vergoldet werden sollen. Von etwas anderem ist auch hier nicht die Rede. Ueberhaupt melden alle gleichzeitigen Nachrichten, Ratsverlässe und Rechnungen von der angeblichen Arbeit des Hans Wilhelm Beheim nicht das Geringste, während die Anfertigung des hölzernen Leuchters durch ihn urkundlich sichergestellt ist.

Endlich ist die Decke ihrer ganzen Struktur nach nicht ins 17., sondern in das vorhergehende Jahrhundert zu setzen. Dass 1613 an ihr da, wo es nötig war, Restaurationen vorgenommen worden sind, wird nicht in Abrede gestellt. Wo die Durchzüge entfernt und die Eisenstangen eingelegt wurden, mussten sogar Erneuerungen eintreten und können auch am Gesims wiederholt kurz vor dem Anstofsen an die Konsolen, wo ersetzte Teile sichtbar sind, bemerkt werden. Die Konsolen selbst aber sind von einer so reizenden naturalistischen Auffassung und einer Mannigfaltigkeit der Motive, wie sie nur die beste Zeit des 16. Jahrhunderts hervorgebracht hat. Die acht Kurfürstenwappen aber, die zu beiden Seiten auf je vier Konsolen stehen, gehören, ebenso wie die arabeskenartige Bemalung der Kassetten zwischen den Gurten der 10 Gewölbeabteilungen, dem Jahre 1613 an, während die in der Scheitellinie der Decke in Rauteneinfassungen angebrachten Reliefrosetten aus den Jahren 1520 und 1521 stammen. Die kleinen Rosetten an den Durchschnitten der Gurten aber wurden zum gröfsten Teil durch neue, die allerdings wohl nach dem Muster der älteren gearbeitet waren, ersetzt. Endlich ist überhaupt das Konstruktive, unwesentliche Erneuerungen abgerechnet, das Werk des 16. Jahrhunderts.

Aus diesen Gründen aber ist die von Christoph Gottlieb von Murr in die Kunstgeschichte eingeführte Aufstellung, als sei Hans Wilhelm Beheim nicht allein der Verfertiger des Leuchters, sondern auch der Erbauer der Decke, in das Gebiet der Erfindung zu verweisen. Die Decke entstand vielmehr fast um ein Jahrhundert früher, und jene irrige Ansicht entsprang wahrscheinlich dem irrigen Schlusse, dass der Meister des kunstvollen Leuchters auch zugleich Meister der in ihrer Art nicht minder kunstvollen Decke, an der jener Leuchter hing, gewesen sein müsse.

An die Restauration des Saals schloss sich dann jene grofsartige Bemalung nach Dürers Entwürfen, worin er erst seinen eigentlichen Schmuck und Ruf fand. Schon der eben erwähnte Verlass vom 19. April deutet auf diese Bemalung hin. Am 21. August aber taucht das Projekt der Bemalung in bestimmter und vorgerückter Gestalt auf. Der Rat ordnet an, es solle das Rathaus nach Albrecht Dürers gemachtem Visier inwendig gemalt werden, die Taxe der Maler aber noch auf so lange anstehen, bis die Gemälde vollendet seien.255) Was die Bezahlung Dürers angeht, so beschloss der Rat im Dezember, 256) ein Verzeichnis *) zu verlangen und zahlte ihm dann laut Jahresrechnung von 1522 100 fl. »für seine viele mühe, die er mit visierung des rathauses gehabt. <<257)

*) Rechnung.

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Nach diesen Stellen kann es nicht mehr zweifelhaft sein, dass Dürer an der Ausführung der Gemälde im Saal nicht beteiligt gewesen. Thausing258) schliefst dies auch noch aus einem inneren Grunde, aus der Abweichung nämlich die das Gemälde im Saale von der Zeichnung Dürers unterscheidet. Dürer komponierte die ganze Darstellung >>des Gerichtes<<<< -, bemerkt Thausing, ohne Zweifel genau für den Raum zwischen der linken Fensterwand und der nächsten Eingangsthüre, so dass der bloss um eine Staffel erhöhte Richterstuhl unmittelbar an diese Thüre sich angelehnt hätte. Der Maler aber, welcher die Ausführung besorgte, vielleicht also Georg Penz, kam damit nicht ganz zurecht oder irrrte sich und setzte nun den Thron und die Gruppe mit dem Richter erhöht auf die Fläche oberhalb des Thürsturzes. Dadurch kam diese Hauptgruppe teils aus der richtigen Linie einer friesförmigen Anordnung, teils blieb ein leerer Raum übrig, den der Maler durch Auseinanderrücken der vordersten Gruppen auszugleichen suchte. Durch diese Auseinanderzerrung verfällt die ganze wohl durchdachte Komposition der Isolierung und Formlosigkeit. Es ist nicht anzunehmen, dass dieser Missgriff unter den Augen des erfindenden Meisters hätte vorkommen können.«

Noch ein Ratsverlass vom 14. September 1521259) muss hier Erwähnung finden, da er den Beweis vervollständigt, dass die Ausführung der Gemälde im Saale andern Meistern übertragen war. Jener Beschluss ordnet an, dass man bezüglich einer Visierung zum Rathaus »fürderlich« beratschlagen, dann schleunigst nach derselben die Gemälde ausführen und die Arbeit mit zweien oder dreien Malern besetzen solle, damit sie bei den Wettertagen von statten gehe.

Damit kann nur ein weiterer Entwurf gemeint sein, von dem leider nicht gesagt wird, ob er von Albrecht Dürer oder einem anderen herrühre. War ferner diese neuere Visierung zur Ausführung im Saal bestimmt? Eine solche war ja längst durch Dürer entworfen und durch Ratsbeschluss vom 21. August zur Ausführung genehmigt worden.

Oder aber -, es sollte vielleicht der neue Entwurf an der Aussenseite des Saalbaues zur Ausführung gelangen. Die Aussenwand war nämlich in früherer Zeit bemalt. Einige heutzutage noch sichtbare Spuren, verwaschene, kaum mehr erkennbare, viel weniger aber noch zu deutende grosse Flecken will man als die letzten Reste eines von Georg Penz ausgeführten Gemäldes erkannt haben.260) Als Beweis dafür wird ein späterer Zusatz zu Andreas Guldens Nachrichten angezogen: »Ao 1521 hat er (G. Penz) das Rathaus renovirt, welches zuvor von Hans Graffen ao 1340 von neuem gemacht worden.<<<

Wenn diesem verworrenen, unklaren und wegen seiner späten Entstehung kaum in Betracht kommenden Zusatze auch nur einige Beweiskraft innewohnen kann, so dürfte er allerdings auf die Bemalung der äusseren südlichen Rathauswand zu beziehen sein. Und das aus dem Grunde, weil nur hier von einer Renovation die Rede sein kann, während im Saale ganz neue Kompositionen zur Darstellung kamen. Nach einem Ratsbeschluss vom 1. September 1533 stand Georg Penz in städtischer Besoldung und erhielt damals auch noch 4 Gulden als Verehrung für einen von ihm gefertigten Entwurf.261) Ob letzterer zur Ausführung an der südlichen Rathauswand im Rathausgäfschen bestimmt war, darüber lässt sich schwerlich entscheiden. Von Dürer aber ist der Entwurf dazu gewiss nicht ausgegangen: wo von seinen Visierungen die Rede ist, wird ausdrücklich hervorgehoben, dass sie auf dem Saale selbst zur Ausführung kommen sollten.

Betrachten wir indess den Wortlaut des Ratsverlasses vom 14. September: >>Furderlich ein visirung zum rathaussal beratschlagen« etwas eingehender, so kann doch wohl nur, nachdem die Albrecht Dürers längst zur Ausführung angenommen und begonnen, war, ein neuerlicher Entwurf für den Saal gemeint sein.

Dann aber liegt die weitere Annahme nicht ferne, dass wie der erste, so auch der zweite Entwurf Dürer zum Urheber hatte. Den ersten hätte er demnach vor dem 21. August, den zweiten nach dem 14. September bei Rate vorgelegt. Einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit aber gewinnt diese Annahme in dem Umstande, dass die zwei grossen Darstellungen im Rathaussaale, abgesehen allerdings von dem in engerem Rahmen und, wie es scheint, mehr zum Zweck der Raumausfüllung ausgeführten Gemälde des Pfeiferstuhls, das mit dem der gerichtlichen Scene in unmittelbarer Verbindung steht, zwei ganz heterogene Vorwürfe, die Gerichtsscene und den Triumphzug Kaiser Maximilians behandeln.

Es wird angenommen, Georg Penz habe die Gemälde auf dem Rathaussaal allein ausgeführt. 262) Es ist möglich, ja höchst wahrscheinlich, dass er als einer der berufensten Schüler Dürers an ihrer Ausführung sich beteiligt hat, allein hat er sie nicht gemalt. Dies anzunehmen verbietet erstens die Kürze der Zeit. Nach dem 21. August konnten sie erst in Angriff genommen und in den Wettertagen, also bis zum Eintritt der kälteren und trüben Jahreszeit, ? sollten sie schon vollendet werden. Und der zweite Grund ist eben die Thatsache, dass der Rat zwei oder drei Maler anstellte, um diese Arbeit bald beendigt zu sehen.263)

Die ganze Restauration überhaupt ging ihm viel zu langsam von statten. Am gleichen Tage, an dem er die Beschleunigung der Malerarbeiten anbefahl, ordnete er zugleich an, man solle den Baumeister zur Rede halten, warum trotz häufiger Mahnung mit verfertigung des rathhauses alle sachen so langsam und verzügig zugingen,« da doch an Geld kein Mangel sei. Er solle allenthalben mehr Arbeiter anstellen, damit Zeit und Wettertage nicht vergeblich vorübergingen. Am 22. November 264) konnte der Rat den Beschluss fassen, Herzog Friedrich von Sachsen, wenn es ihm und den übrigen Fürsten genehm sein sollte, einen Tanz auf dem Saale anzubieten, wozu auch die Kammerrichter und andere Fremde geladen werden sollten. Zugleich erteilte er dem Baumeister den Auftrag, die Gerüste auf dem Rathause abzubrechen. Jener Tanz aber fand dann am 27. November 265) statt. Damals also war die Rathausrestauration in jeder Beziehung vollendet.

Hinsichtlich der bei den Rathausgemälden zur Anwendung gekommenen Technik stellt Moritz Thausing die Behauptung auf, weil Georg Penz nicht in

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