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Eckha (in der letzten villa Walda cum ecclesia Egge) nicht mit Neugart u. a. in dem abgeg. Schlosse Waldau, zwischen Villingen und Schramberg, oder in dem benachbarten Weiler Hugswald, sondern beide zusammen in dem heutigen Pfarrdorf Königseggwald, (0.A. Saulgau) zu suchen sind. Diese Bemerkung tritt daher an die Stelle der unten S. 12, Anm. 5 u. 6 enthaltenen.

Aus den Urkunden des bereits bemerkten Klosters Alpirsbach, nach welchen gegen die Mitte des 14. Jahrhunderts ein Theil der in den Bullen für S. Georgen aufgezählten Besitzungen von diesem an jenes überging, ergibt sich ferner, dass Ouuingen, Owingen, (S. 10. u. 198) nicht Oefingen, bad. B.A. Villingen, ist, obgleich S. Georgen urkundlich dort begütert war, auch nicht Owingen bei Salem, wie die genannte Zeitschrift, S. 217, Anm. 69 will, sondern Owingen, südlich von Haigerloch, a. d. Eiach, im Zollerischen 1).

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1) Einige weitere Bemerkungen, welche meist aus den angeführten Quellen zu den der oben genannten notitia fundationis beigefügten Ortsbestimmungen sich ergeben, mögen hier, da es sich grossentheils um wirtembergische Orte handelt, gelegentlich ihre Stelle finden. Huchelingen, Heuchlingen, (S. 202, §. 26, Anm. 16) ist keines der noch bestehenden vier Orte dieses Namens in Wirtemberg, sondern ein abgegangener Ort, zwischen Gomaringen, Nehren und Dusslingen, südlich von Tübingen. Tennesheim, (S. 204, §. 36) ist der abgeg. Ort Denzheim, nordöstlich von Feldstetten auf der schwäbischen Alb (vgl. S. 72, Anm. 6 dieses Bandes). Buesenheim (S. 208, §. 46, Anm. 34) ist urkundlich der frühere Name des heutigen Biesingen, bad. B.A. Villingen. Hurningen, (S. 208, §. 48, Anm. 35) ist Herrlingen im wirtembergischen O.A. Blaubeuren Meringen, Nero, Starzila, Altheim, Dormutingen (S. 211, §. 61, Anm. 47) sind Mähringen, Nehren (letzteres richtig bestimmt), beide im O.A. Tübingen, Starzeln, a. d. Starzel bei Hechingen, Altheim, O.A. Horb and Dormettingen (dieses ebenfalls richtig), 0.A. Rotweil, alle nicht sehr entlegen von einander. Wluelingen, Owingen, Kilchberg, Wildorf, Ahusin, Gruorun (S. 219, §. 94-97, Aum. 73-75) sind die dem zugleich mit ihnen genannten Heigerloch alle nicht sehr ferne gelegenen Orte, Wilflingen, (zoller. Einschluss im O.A. Rotweil,) Owingen, s. oben im Texte, Kirchberg, O.A. Sulz. Weildorf, ebenfalls zollerisch, Anhausen, erhalten in der Anhauser Mühle, O.A. Sulz, und Gruol, s. oben im Texte. Vockenhusen (S. 223, §. 115, Anm. 90) ist Feckenhausen, O.A. Rotweil. Statt Salestein, wie es allerdings beidemal wo es vorkömmt (S. 212, §. 63, Anm. 51 und S. 217, §. 83, Anm. 66) heisst, möchte ferner Salestetin zu lesen sein (es steht auch einigemal Estein für Estetin). Adelbertus und Marcuuardus sind wenigstens Namen derer von Salzstetten (O.A. Horb), und die Oertlichkeit passt ebenfalls. Schlüsslich wird wohl in der Stelle (S. 219, §. 98) apud Parmam in rupibus, quae propter aspirantem videntur Serrae uocari (einem Versuche den Namen Scheer aus dem Lateinischen abzuleiten) statt aspirantem, wenn es kein blosser Druckfehler, unbedenklich asperitatem gelesen werden dürfen. Dem Worte serra würde dann sein gewöhnlicher Begriff bleiben und nicht mit der Aum. 76 der des spanischen sierra, mons, oder collis beizulegen sein.

Gugenwaldt (S. 10), Cugenwalt (S. 199) ist, wie schon S. 200, Anm. 12 vermuthet wurde, nicht Gaugenwald, O.A. Nagold, sondern lag, laut einer Urkunde des Klosters Alpirsbach von 1331, in der Nähe von Aichhalden, nördlich von Schramberg, 0.A. Oberndorf.

Die S. 147, Aum. 1 enthaltene irrige Deutung des Ortes Gunningen auf Gönningen, O.A. Tübingen, ist zwar schon S. 201, Anm. 16 unten berichtigt, es wird aber hier wiederholt darauf hingewiesen.

Aehnliche Berichtigungen von Ortsnamen werden sich ohne Zweifel auch später noch da und dort hinzufinden. Eine Erörterung der Frage ob es aus diesen oder andern Gründen vielleicht zweckmässig gewesen wäre, die beigegebenen Ortsbestimmungen ganz wegzulassen, oder wenigstens gewissen Beschränkungen zu unterwerfen, oder ob vielleicht dieses oder jenes andere, von dem eingehaltenen verschiedene Verfahren als das bessere sich empfohlen hätte, glaubt der Herausgeber gleichwohl hieran nicht knüpfen zu dürfen.

Gerne räumt er indessen ein, besonders nachdem zwei fertige Bände vor ihm liegen, dass Manches sehr viel bündiger hätte zusammengefasst, manche Ausschreitung auf weniger sicheren Boden hätte vermieden werden können.

Hin und wieder hat gleichwohl auch das scheinbar Ueberflüssige einigen Grund.

So z. B. war nach der nun einmal gewählten Einrichtung, mehrere Ortserklärungen in einer Anmerkung zusammenzufassen, die einfache, wenn gleich zuweilen überflüssige Deutung eines bekannten Ortsnamens oft das Kürzeste was nach Umständen hinsichtlich des Raumes geschehen konnte.

Hin und wieder (wie z. B. in der Urkunde S. 257 ff.) führte auch die Textkritik und deren Rechtfertigung zu Ortsbestimmungen, welche sonst dem eigentlichen Zwecke des Urkundenbuchs allerdings ferner lagen.

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Von den in diesem Bande enthaltenen 269 Urkunden und Aufsätzen (Nr. CCCVI – DLIV nebst 20 Stücken im Anhang und Nachtrag) sind 133, also nahezu die Hälfte, soviel ermittelt ist und soviele ihrer nicht im Laufe des Druckes anderwärts veröffentlicht wurden, ungedruckt, und 88 von dieser kleineren Halbschied stammen aus dem kön. Staatsarchive. Aus Originalien sind im Ganzen entnommen 175, aus andern handschriftlichen Texten 62, aus gedruckten Werken 32, wie zunächst aus der diesem Bande ebenfalls vorangestellten .,statistischen Uebersicht" zu ersehen ist.

Das beigegebene Register will nichts weiter sein als ein Register. Aus Besorgniss

diese Gränzlinie zu überschreiten und zugleich im Hinblick auf ein vielleicht künftig noch nöthiges Generalregister über das ganze Werk wurde desshalb das ursprünglich ebenso ausführlich angelegte Inhaltsverzeichniss zum ersten Bande bedeutend abgekürzt. Da übrigens eine Lücke, wie sie dadurch in diesem entstand, im zweiten ungleich fühlbarer geworden wäre, so fand eine Kürzung hier nicht statt, und für die Einhaltung der nöthigen Gränzlinie ist durch [] gesorgt, deren Bedeutung im Eingang zum Register sich angegeben findet. Einzelne daselbst nicht angegebene Abkürzungen, wie z. B. ts. für testis, Hinweisungen auf nur ein- oder zweimal vorkommende ungewöhnliche, oft fehlerhafte Formen eines öfter wiederkehrenden Namens durch Angabe der betreffenden Seitenzahl in () und dergleichen mehr ergeben sich von selbst.

Zum Schlusse hat der Herausgeber die Pflicht des Dankes für die dem Urkundenbuch auch in seiner Fortsetzung zu Theil gewordene vielseitige freundliche Unterstützung zu erfüllen. Zu den schon im ersten Bande genannten verehrten Männern, von welchen viele auch diesem ihren thätigen Beistand liehen, kommen für den letztern noch die Herren Dekan Pupikofer zu Bischofszell und Klaiser von Klaisheim zu Kreuzlingen im Thurgau, durch deren Verwendung dem Herausgeber insbesondere der persönliche Zutritt in das sehr werthvolle Archiv des vormaligen Reichsstifts Kreuzlingen 2) von der thurgauischen Regierung in Frauenfeld auf das bereitwilligste gestattet wurde.

Sehr schätzbare Beiträge theilte ferner Herr Domkapitular Steichele in Augsburg aus dem bischöflichen Archive daselbst mit, ebenso die Herren Archivdirector von Rudhart, Dr. Roth und Professor Dr. Rockinger, nachträglich aus dem Reichsarchive in München, endlich Herr Dekan Bauer in Aalen.

2) Sehr zweckmässig ist dieses in der Hauptsache trefflich geordnete und mit ganz brauchbaren Repertorien versehene Archiv bis jetzt unverändert in seiner früheren Einrichtung erhalten worden. Auch der Nichteingeweihte ist dadurch in den Stand gesetzt, sich in kurzer Zeit ohne fremde Beihilfe zurecht zu finden. Es gibt nichts verkehrteres als solche wohleingerichtete ältere Archive nach irgend einem modernen Schematismus in eine angeblich bessere systematische Ordnung bringen zu wollen. In der Regel ist eine endlose Verwirrung die unausbleibliche Folge solcher ebenso fruchtlosen als nichtsdestoweniger meist höchst kostspieligen Versuche.

Für die Bedürfnisse des neueren Verwaltungsorganismus genügt ein nach Maasgabe desselben angelegtes übersichtliches Verzeichniss mit Verweisung auf die vorhandenen älteren Repertorien vollkommen.

Ein solches lässt sich ohne grosse Mühe von einem tüchtigen Manne, nach Umständen in wenigen Wochen, zur Noth Tagen herstellen, und die alte Ordnung bleibt brauchbar wie zuvor.

Auch für die dem zweiten Bande in den erwähnten gefälligen Diensten zu Theil gewordene freundliche Förderung wird daher hier öffentlich die aufrichtigste Erkenntlichkeit bezeugt.

Stuttgart, im Juli 1858.

Kausl e r.

STATISTISCHE ÜBERSICHT

ÜBER DAS

URKUNDENBUC II.

Nota:

1. Die unächten oder zweifelhaften Urkunden sind mit einem * bezeichnet.

Adelberg.

2. Alle Nummern, bei denen nicht bemerkt ist, wer sie copirt oder verglichen, sind von dem Herausgeber unmittel

bar benützt worden.

3. St.A. bedeutet das Staatsarchiv, Stuttgart die k. öffentl. Bibliothek in Stuttgart, München das Reichsarchiv, Augsburg das bischöfliche Archiv, Karlsruhe das Generallandesarchiv, Kreuzlingen das (vormal. Stifts-) Archiv, Oehringen das fürstlich-hohenlohische Archiv an den genannten Orten.

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