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Historiograph in Hannover, vordem Professor der Rechte in Gießen, verfaßt hat. Kannte man bisher Gruber nur als gelehrten Historiker, als den ersten Herausgeber der Chronik Heinrichs des Letten in den Origines Livoniae (1740) und Mitarbeiter an den Origines Guelficae, als Berather Münchhausens bei der Gründung der Universität Göttingen, so tritt er uns hier als ein sehr fleißiger und wichtiger Gehülfe Münchhausens in politischen Dingen entgegen, der namentlich in den Verwicklungen seit 1740 eine große Thätigkeit entfaltet hat. Er ist auch in der Begleitung Münchhausens 1741 und 1742 in Frankfurt gewesen und hat, ebenso wie andere Wahlgesandtschaften ihren gelehrten Beirath hatten z. B. Kurtrier Johann Jakob Moser, Kurbrandenburg Karl Philipp Menzel'), mit seinen publicistischen Arbeiten den Minister während des Wahlconvents unterstützt. Ob das von Gruber entworfene Rechtfertigungsschreiben wirklich an seine Adresse abgegangen ist, ist nicht sicher; im Staatsarchiv zu Hannover hat sich keine Reinschrift auffinden lassen.

[Bl. 154.]

den 25. Nov. 1741.

Allerdurchlauchtigster c.

Gleichwie Ew. K. M. allergnädigste Befehle, und insonderheit diejenigen, welche Höchstdieselbe zu meiner anderweiten Instruction mündlich hinzuzuthun geruhen wollen, mir nie aus dem Sinn und dem Gedächtniß kommen; also getrauete ich mir solches auch von demjenigen, was wegen des zu beobachtenden Ceremoniels mir zu meiner Richtschnur allergnädigst insinuiret worden, mit gutem Grund zu versichern, wenn nicht Ew. K. Mayt. in meinem bey der Marschallin von Belleisle abgestattetem Besuch einen wieder das Ceremoniel begangenen Fehler fänden, welchen die Cron Franckreich künfftig zu ihrem Vortheil anziehen dürffte.

Ew. K. M. laßen zwar die Ursachen, die mich zu solchem Besuch bewogen haben, an ihren Ort gestellet seyn. Sie sind jedoch viel zu gerecht, daß Sie mich nicht weiter hören solten, und vielleicht bestehet mein Ver[154] sehen bloß darinnen, daß in meinem diario wegen allzu großer Eilfertigkeit mich über die damalige hiesige Umstände nicht weitläufftiger und deutlich genug expliciret hatte.

1) Er hatte bisher in Regensburg als brandenburgischer Legationssecretair gearbeitet und sich auch schriftstellerisch bemerkbar gemacht. Von scinem den Reichstag von 1662/63 behandelnden, aus dem kurbrandenburgischen Gesandtschaftsarchiv geschöpften Reichstagstheatrum (1733) bedauert Pütter (Litt. des Staatsrechts III 240), daß es nicht weiter fortgedruckt worden. Freiherr von Loën, ein Augenzeuge der Wahlvorgänge v. 1742, ist voll seines Lobes: „dieser zwar noch junge Staatsmann ist von einem überaus großen Umfang von Geschäf ten, von Fähigkeit und von Wissenschaften" (Kl. Schriften II 119). Vgl. auch v. Löper, Dichtung und Wahrheit I 354.

Wäre ich so gleich bey meiner Ankunfft als ein von Ew. K. M. accreditirter und legitimirter Gesandter ins publicum getretten und mit der Notification, wie sonst stili ist, verfahren; so würde gedachter Besuch allerdings von Consequence gewesen seyn und ich mich dafür fleißig gehütet haben.

Da aber durch einen bereits vor meiner Aukunfft gemacheten einmüthigen Schluß des gesamten Churfürstl. Collegii festgesetzet war, daß weder die legitimation noch die notification anderst als gemeinschaftlich und zu einer nachmals zu verabredenden Zeit geschehen und vorgenommen werden solte, und ich [155a] von solchem Schluß, ohne mich odieux zu machen und gleich im Anfang meiner Verrichtungen das Vertrauen, so zu Ew. K. M. Dienst hier durchgehends zu erlangen bemühet bin, zu verlieren, nicht abgehen oder etwas besonderes verlangen konnte, folgbar beides, die notification und legitimation, anstehen laßen, und die erste Zeit als ein privatus zu bringen muste: so habe ich in meiner Unschuld geglaubet, daß diese demarche, wenn sie auch gleich zur Erleichterung des damals in der crisi gestandenen und mir so nahe am Hertzen gelegenen Oẞnabrückischen Einquartirungs-Wercks nicht völlig hinreichen solte, doch unschädlich seyn würde: wie denn mit Ew. K. M. allergnädigsten Erlaubniß annoch der Meynung bin, [155ы] daß die Cron Franckreich diesen Vorgang so wenig zu ihrem Vortheil anführen könne, als ich etwas daraus mache, daß sogar der Päpstliche Nuntius, der sich nunmehro als Ambassadeur legitimiret hat, den dritten Tag nach meiner Ankunft mich besuchet, und durchgehends unter denen Gesandtschaften es also gehalten worden ist, daß man ohne anmeldung und ohne Ceremonie und Rang sich in privato die Visiten gegeben hat.

Ohngeachtet jedoch dieser zu Ew. K. M. Füßen legenden Entschuldigungen, werde alle meine Bemühung fürs Künfftige dabin richten, damit auch in diesen Dingen den rechten Ew. K. M. gefälligen Weg nicht weiter verfehle. Wie den[n] hoffentlich wegen des gestern gefaßeten Schlusses, die notification denen auswertigen Ambassadeurs nunmehro zu thun und dadurch die erste visite zu erhalten, alle fernere apprehension cessiren wird, und Ew. K. M. höchste Genehmigung darüber zu erhalten ich mich viel[leicht] flattiren dürffte. In tiefster Erniedrigung verharrend.

Apophthegmata patrum boheirisch.

Von

Richard Pietschmann.

Vorgelegt in der Sitzung vom 28. Januar 1899.

Der Sammlung von Handschriften aus dem Vermächtnisse Pauls de Lagarde, welche die Königliche Universitäts-Bibliothek zu Göttingen besitzt, sind nachträglich als Cod. MS. Lagard. 138a zwei Pergamentblätter angereiht worden, welche Frau Anna de Lagarde 1893 im Nachlasse ihres verewigten Gemals aufgefunden und der Bibliothek überwiesen hat. Von wem P. de Lagarde diese Bruchstücke erhalten hat, habe ich nicht festzustellen vermocht. Ich vermute daß sie ein Geschenk von W. R. Smith gewesen sind, wie Cod. MS. Lagard. 113.

Man sieht den beiden Stücken an, daß sie aus der Innenseite der Deckel eines Buches ausgelöst sind, in die sie eingeklebt waren als Ueberzug für die inneren Deckelflächen und zur Verdeckung und Befestigung der Bünde mit denen das Buch geheftet und eingehängt war. Ursprünglich aber gehören beide Stücke zusammen und haben vormals ein Blatt gebildet, das ungefähr 34 cm hoch und 25 cm breit gewesen ist. Es war also eine höchst stattliche Handschrift, die makuliert worden ist und welcher der Buchbinder für seine Zwecke das Blatt guten Pergaments entnahm, das er zerteilt hat). Er hat es in der Richtung der Zeilen der koptischen Schrift, die darauf steht, mitten durchgerissen, weil so die beiden Hälften zu dem Hochoctav-Format des einzubindenden Buches paßten. Der Riß ist etwas schräg ausgefallen, sodaß von der Schrift an den zerfetzten Rändern, an denen die beiden Hälften

1) Die Stelle wo die Seitenzahlen standen ist noch an den Spuren einer Linie zu erkennen, aber von den Zahlen ist nichts mehr vorhanden.

sich noch zusammenfügen lassen, der Anfang einer Zeile auf der untern, der Schluß derselben Zeile aber auf der obern Blatthälfte geblieben ist. Diese Zweiteilung und buchbinderische Verwendung des koptischen Handschriftenblatts ist wohl in der Zeit erfolgt, als bei den ägyptischen Christen alles nicht liturgische Koptisch Makulatur zu werden begann und die koptischen Bücher durch arabische ersetzt wurden. Für diese arabischen Werke war, SOweit sie nicht zum Rezitieren benutzt wurden, ein sehr beliebtes Format das etwas steile Hochoktav, auf welches der Zuschnitt der beiden Pergamenthälften hinweist. Auf den Einsatzblättern der Bücher dieser Gattung stehn nicht selten Gebetsformeln, und so steht auch hier auf der ursprünglich untern Hälfte des Pergamentblatts am Rande der koptischen Schrift, senkrecht zu deren Zeilenrichtung, aber nach der Lage, welche die Einsatzblätter innerhalb der Buchdeckel gehabt haben müssen, wagerecht eingeschrieben, eine Eintragung in arabischer Sprache, eine Anrufung der Barmherzigkeit des Herrn.

Die Schriftzüge des boheirischen Textes, der auf diese Weise uns erhalten geblieben ist, bilden eine breite Columne; sie haben am meisten Aehnlichkeit mit denen der boheirischen PentateuchHandschrift No. 1 des Vatikan, die Henri Hyvernat (Album de paléographie copte Taf. 18) für etwa im 9. Jahrhundert n. Chr. geschrieben ansieht. Auch aus der Vergleichung mit anderen boheirischen Handschriften ergiebt sich mit Wahrscheinlichkeit, daß die beiden Pergamentbruchstücke aus dem 9.-10. Jahrh. unserer Zeitrechnung stammen werden. Die Schriftzüge sind schön und sehr regelmäßig, fast ganz ohne Ligaturen. Rot ist zur Verzierung nur wenig angewendet, dagegen durchweg zur Interpunction, die wie so häufig etwas willkürliches hat, ebenso wie das Trennen von Absätzen innerhalb des Textes, die durch etwas größere, halb aus der senkrechten Linie der Zeilenanfänge hervorspringende Anfangsbuchstaben ausgezeichnet sind. Als großer Buchstabe sind innerhalb der Zeilen nach einer Interpunction mehrfach a, e, 。 und innerhalb von Worten auch p und hervorgehoben, offenbar zur Ausschmückung. Die Zeilenlänge beträgt, abgesehen von den kurz abgebrochenen Zeilen vor den Absätzen, im Durchschnitt 17-181/2 cm. Auf dem Recto, der Haarseite des Pergaments, standen 37 Zeilen unter einander. Aehnlich wird es auf dem Verso gewesen sein, wo die obere Hälfte noch 21, die untere 15 Zeilen erkennen läßt.

An den Kanten, die an den Rücken des Buches stießen, in welchem die beiden Pergamenthälften als Einsätze gedient haben,

hat der Buchbinderleim manches unleserlich gemacht. Das Verso sieht auf den ersten Anblick aus, als stehe überhaupt keine Schrift darauf, erst bei näherm Zusehn erkennt man auch hier Schriftzüge. Sie heben hier sich nicht mehr in Schwarz, sondern nur als fahle Schattenbilder ab, weil die beiden Versohälften unmittelbar auf die Deckelflächen aufgeklebt waren, und beim Ablösen des Pergaments fast alle Tinte hängen geblieben ist. Doch sind die Buchstabenumrisse fast durchweg noch scharf abgegrenzt. Besonders ist auf der untern Versohälfte der Text, der vormals in Tinte darauf stand, beinahe noch ganz in vollkommen deutlichen Zeichen erhalten. Im übrigen hat, wo die Tinte dick aufgetragen war, das Pergament darunter gelitten und ist brockenweise ausgebrochen. Die Blätter sind daher stellenweise mit kleinen Löchern übersät. Aus ihrer Form und zum Theil auch aus daneben übrig gebliebenen Spuren ist es mitunter allerdings noch möglich, wie in einem Negativbilde den verlorenen Buchstaben herauszuerkennen.

Ich gebe hier den Text mit Trennung der Worte und mit moderner Interpunktation statt der koptischen. Ergänzungen habe ich nur da gekennzeichnet, wo sie eine gänzlich unleserliche oder völlig ausgebrochene Stelle ausfüllen.

Recto

(1) agi eRoa, aqcouc oroz aqnar nor-
con nanaχωρι, aqi εβολ επτων
Ефманері мпіДело, Aq2 ТАР
Η ΛΟΥΚΟΥΣΙ ήρι χεήτεςκοτε ca

(5) Bod ilog.

Ο αγχωνΤ είχε πιρελλο, ag ογωρπ Μπιλλον 2ρος, εχω euoc χε άληθως, εωωπ ΑκμαιΚΗΝ ΕΞ KOTC, XпaшWNI ŃDHTC an. niâ(10) dor xe') aque naq zapoq, aqipi DEN- ”) YMETCARE") єсер прелім мнеө

orah, nexaq naq ze ̄kadwc, âna

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ayıps

3) Vergl. aqps Sen-oruercake Luc. 16, 8 = ppoviuos inoin6ev.

4)

φρονίμως ἐποίησεν.

kann hier nicht gut Abkürzung oder Schreibfehler für einen

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