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päpstlichen Finanzen anlangt, so galt bis heute noch das Urteil Alfreds von Reumont, das er 1870 niedergeschrieben: «Die Nachrichten über die päpstlichen Finanzen sind bis über die Mitte des 16. Jahrhunderts hinaus fragmentarisch und ungenügend. Die namentlich in Gesandschaftsberichten vorkommenden Schätzungen sind im allgemeinen nur approximativ, während vereinzelte Fälle ausgenommen, detaillirte und amtliche Angaben fehlen.» 1) Georg Voigt schrieb einige Jahre früher in << Fast unlösbar ist die Aufgabe, von seinem «Enea Silvio»: es zu einer bestimmten dem Beamtenwesen der Curie, Zeit in der Führung der Geschäfte sich bethätigte, ein Bild zu entwerfen», und weiter mit specieller Beziehung auf die Finanzwirtschaft: << Ueber keinen andern Punkt sind die Notizen so dürftig, so unzuverlässig, so gefärbt durch böses Gewissen.» 2)

wie

Dementsprechend haben denn auch sowohl die gefeierten Darsteller der gesammtrömischen oder der Geschichte des christlichen Rom, Papencordt, Gregorovius und Reumont, als auch Brosch, der Verfasser der Geschichte des Kirchenstaates, soweit letztere auf die Zeit vor Julius II. noch Rücksicht nimmt, auf eine allgemeine Darstellung der päpstlichen Verwaltung, auf die Darlegung der jeweiligen finanziellen Gesammtlage des heil. Stuhles, und sonst auf werthvolle EinzelPapencordt hat uns eine notizen sich beschränken müssen. eingehendere Abhandlung über die römischen Finanzen versprochen; 3) leider aber hat ihn ein frühzeitiger Tod an der Einlösung des Versprechens gehindert. Auch unser unvergesslicher Die kamp hatte in der Unversiegbarkeit seines Arbeitseifers eine bedeutsame Seite der curialen Verwaltung, das Taxenwesen, aufzuhellen unternommen, und auch er ist zu früh dahingegangen.

Ueber das Taxenwesen speciell handeln Gibbings, The taxes of the Apostolic Penitentiary with a Preface. Dublin 1872 (besprochen von Reusch im Bonner theol. Literat. Blatt. 1875, 6) und die Gegenschrift von J. L. Green, Indulgences, Sacramental absolutions and Taxes Tables of the Roman Chancery and Penitentiary. London 1872. Auch die Schrift von Philipp Wocker, das kirchliche Finanzwesen der Päpste, Nördlingen 1878, welche sich in der Hauptsache mit den Taxen beschäftigt,

1) Gesch. der Stadt Rom, III. 2. S. 280.

2) Bd. III. S. 543 und 545:

3) Gesch. der Stadt Rom im Mittelalter, Paderborn 1857, S. 387 Anm. I und 3.

verfehle ich nicht, hier anzuführen, obschon deren wissenschaftlicher Werth durch die vielfach in den Vordergrund tretende Tendenz leider sehr beeinträchtigt wird. Eine eingehende, aber ebenfalls nicht unparteiische Besprechung derselben schrieb Hergenrother in der Literar. Rundschau, 1879, S. 10 ff. Dass im übrigen in diesen Teilarbeiten genügendes Material zur Benutzung gestanden, kann nicht behauptet werden. Antonio Coppi hat 1847 einen Aufsatz «Sulle finanze di Roma» veröffentlicht, der in den «Atti dell' Accademia Romana di Archeologia» (tom. XIII. p. 107-127) zum Abdruck gekommen ist.

Ueber diese Arbeit spricht ein neuerer italienischer Gelehrter, Sigismondo Malatesta, das harte Urteil: «Der Verfasser verdient mehr Anerkennung durch die Kühnheit seines Unternehmens, als durch den Werth seiner Schrift; denn diese giebt nur einen Beweis für die Schwierigkeit (ihres Themas).» In der That ist das Resultat der Untersuchung kümmerlich und dazu noch in gründlichem Durcheinander dargelegt. Dagegen hat der genannte Sigismondo Malatesta selbst jüngst in der «Biblioteca dell' Accademia storico-giuridica» (5. Band) ein Werk veröffentlicht, das für den in seinem Titel genannten Gegenstand von grundlegender Bedeutung ist. «<Statuti delle gabelle di Roma» 1) ist es genannt, es bringt aber nicht blos die << Statuten» (von 1398), dieselben, die Gregorovius handschriftlich vorgelegen haben, 2) zum Abdruck, sondern begleitet dieselben durch eine werthvolle kritische Untersuchung über das mittelalterliche stadtrömische Steuerwesen. Für die kirchenstaatlichen Steuern und ihre Verwaltung erwarten wir verlässliches Material aus der Publication der communalen Statutenbücher, welche die Reale Deputazione di storia patria per le provincie di Toscana, delle Marche e dell' Umbria zunächst für Volterra in Angriff genommen hat. 3) Die Arbeit von C. Calisse, «<Statuti della città di Civitavecchia» 4) hat leider auf das Steuerwesen keine besondere Rücksicht genommen.

Die Erforschung des gesammten Gebietes einer Geschichte des päpstlichen Finanzwesens scheint sich neuerdings Carl Schwarzlose zur Aufgabe gestellt zu haben, und er hat mit

1) Roma 1886. 4o. 197 Seiten.

2) Gesch. der Stadt Rom im Mittelalter, Bd. VII. Stuttgart 1870, S. 223, Anm. 2.

3) S. den Bericht von Cesare Paoli im Arch. stor. ital. Bd. 18 (1886), S. 444 ff.

4) In den Studi e documenti di storia e diritto, Jahrgang VI. S. 109-137.

seiner Berliner Dissertation

«Die Patrimonien der römischen Kirche bis zur Gründung des Kirchenstaates», die er «als die erste einer Reihe von Untersuchungen über die Einnahmequellen der römischen Curie» in die Literatur einführt, einen schätzenswerthen Anfang gemacht. Die Schrift giebt nach einer kurzen Betrachtung über das kirchliche Vermögenswesen in den ersten Jahrhunderten einen allgemeinen Begriff von der Grösse des Grundbesitzes der römischen Kirche vor den Karolingerschenkungen. 1) - Möge der Verfasser aus dieser meiner Arbeit, die einen ungefähren Begriff von dem Umfange des päpstlichen Finanzwesens am Ende der gesammten mittelalterlichen Periode giebt, Ermunterung schöpfen, auf dem von ihm eingeschlagenen Wege rustig weiterzugehen und besonders die zwischenliegenden mittelalterlichen Jahrhunderte in Bezug auf diesen Gegenstand aufzuhellen.

1) In den vorstehenden Literaturangaben habe ich selbstverständ lich nur die Schriften berüchsichtigt, welche sich ex professo mit den Formen des römischen Finanzwesens beschäftigen.

I.

Die Rechnungsbücher aus der Camera apostolica des 15. Jahrhunderts.

Bericht und chronologische Zusammenstellung.

1. Allgemeiner Bericht.

Für

Das im Vaticanischen Hauptarchiv und im Archivio di stato in Rom vorhandene finanzarchivalische Material aus der Camera apostolica mittelalterlicher Zeit lässt sich durch die natürliche Scheidung, welche die Unordnung in der Epoche des Schisma in allen Serien der ehemaligen Kammerregistratur angerichtet hat, in zwei grosse Abteilungen zerlegen. Die erste würde die Cameralbücher aus der voravignonesischen und avignonesischen Periode enthalten, die andere jene aus der Zeit der Restauration und der «Renaissancepäpste» umfassen. die beiden Abtheilungen kommen im Ganzen ungefähr 1000 Bände in Betracht. Die Serie der Hauptbücher der Verwaltung, der Introitus- et Exitus-Register, die mit Nicolaus III. (1279) beginnt und in mehr oder minder durchbrochener oder durch Register aus andern Reposituren gestörter Folge bis zum J. 1528 läuft, zählt 561 Nummern. Die Cameral-Acten des Staatsarchivs beginnen mit Johann XXIII., sind also insgesammt der zweiten Abtheilung zuzuweisen. Zwischen den beiden Massen dürfte übrigens auch ein formaler Unterschied bestehen, indem in der jüngeren hauptsächlich Rechnungsbücher von der Centralstelle der Verwaltung nach Serien geordnet, zu finden sind, in der ältern dagegen wiegen, abgesehen von der einen Serie Introitus et Exitus, Rechnungslegungen aus den Provinzen, den Collectorieen vor, so dass hier das geographische Princip in der

Aufstellung mehr zur Geltung gekommen ist. Die Aufschriften geben gleich eine Vorstellung von dem Umfange des Geschäfts. Wir lesen, an den Armarien vorübergehend, die Titel: tiones Collectorie Siciliae, Rationes Collectorie Rothomagensis et Senonensis, Rhemensis, Xanctonensis, Burdegalensis, Lugdunensis, Tarantasiensis, Viennensis u. s. w., dann Rationes Hungariae et Poloniae, Hispaniae, Angliae u. s. w., endlich Rationes Ducatus Spoleti, Romandiolae, Comitatus Venaysini u. s. w. Um den Inhalt dieser Bände im allgemeinen zu veranschaulichen, sei verwiesen auf den jüngst stattgehabten Abdruck der ungarischen Collectorieeinnahme 1281-1375 im 1. Bd. der «Monumenta Vaticana Hungariae», 1) ferner auf die kleinen Auszüge aus andern Registern bei Theiner, Codex dipl. dominii temporalis I. S. 360 nr. 537, S. 524, nr. 707. S. 582 nr. 755, S. 587 nr. 756. II. S. 18 nr. 33, S. 144 nr. S. 394 nr. 365 u. s. w.

Für den Inhalt der Zehntregister verweise ich auf den betreffenden Abschnitt in «Munch's Aufschlüssen über das päpstliche Archiv.»> 2) Es ist hier z. B. Rede von dem << Rechenschaftsbericht, welchen die beiden päpstlichen Nuntien und Collectoren, Johann von Seron, Prior des Dominikanerklosters in Figeac bei Cahors, und Bernhard von Orteuil, Pfarrer in Novaux im Bistum Alet . . . . ablegten; sie waren im August 1326 nach Schweden und Norwegen geschickt worden, um den auf dem Concil zu Vienne (1312) ausgeschriebenen sechsjährigen Zehnten von der Geistlichkeit einzufordern, und hielten sich bis 1329 im Norden auf. Ihr Rechenschaftsbericht ist vollständig erhalten und bildet ein ziemlich grosses Folioheft, worin zuerst die Rede ist von der in jeder Diöcese erhobenen Summe, dann von deren Umsetzung in Gulden und Anweisung durch Wechsel auf verschiedene Bankhäuser, besonders auf florentinische Handelscompagnien, und endlich von von den damit verbundenen Ausgaben. Der letzte Theil 3) enthält durch die Specificirung der Reisespesen einen kurzen Bericht über die Ortsveränderungen, das Verhalten und die Unternehmungen der Nuntien während ihrer Mission u. s. w.» Eine solche

1) Budapest 1886. Vgl. dazu Theiner, Monum. Slavor. merid. I. 136 ff. nr. 194.

2) Aus dem Dänischen übersetzt von S. Löwenfeld: Archival. Zeitschrift, Bd. IV. Stuttgart 1879, S. 66–149.

3) Gedruckt in: «Pavelige Nuntiers Regnskabs- og Dagböger 1282-1354, af P. A Munch (1864), S. 14—66» (citiert nach Löwenfeld ebenda, S. 73. A. 1.)

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