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Bei solcher Befangenheit müssen natürlich alle Vernunftsgründe versagen, und ich verzichte darauf, meine 'werthlose' Kritik gegen seine werthvollen Einwendungen weiter zu vertheidigen. Nur noch ein Wort über sein eigenartiges Beweismaterial! Zur Rechtfertigung der V. Walarici lässt er aufmarschieren:

1) den berühmten Bienenzüchter Pfarrer Dzierzon, der mit einem Pfiff ganze Bienenschwärme an sich lockte, 2) die katholischen Missionare in Ostafrika, die zuerst das Zebra zähmten,

3) einen Hirsch in 'S. Barthlmä' (sic!) am bayerischen Königssee, für den ihm eigene Beobachtungen zur Verfügung standen.

Schlussbe

Die Thiere haben nach seiner weisen trachtung eine gewisse Zuneigung zu 'friedlich gesinnten Menschen und einen natürlichen Instinkt, der sie Freund und Feind unterscheiden lässt. Wüsste man also, wie sie sich ihm gegenüber verhalten, so liesse sich leicht feststellen, ob er ein friedlich gesinnter' Mensch oder nicht sei. Wie diese wichtige Frage dereinst auch entschieden werden mag, immer werden seine Leser dankbar anerkennen, dass er die Trockenheit wissenschaftlicher Forschung durch neue fruchtbare Gedanken zu beleben und durch anmuthigen Unterhaltungsstoff zu würzen versteht. Möge uns die Redaktion des Hagiographischen Jahresberichts noch recht oft mit so köstlichen Blüthen ganz unfreiwilligen Humors überraschen!

Sepp nimmt mit dem Versprechen von mir Abschied, dass er sich nicht abhalten lassen werde, auch in Zukunft meine wahren Verdienste anzuerkennen, wie er andererseits nach wie vor meinen 'willkürlichen Interpretationen' mit aller Entschiedenheit entgegentreten werde. Während er in seiner Kritik nur die allerschlechtesten Eigenschaften für seinen Gegner gerade gut genug fand, hat er inzwischen doch auch gute an ihm entdeckt, und er bekennt sich zu einer Maxime, die auch diesen Rechnung tragen soll. Voraussetzung müsste natürlich sein, dass er Gutes und Schlechtes mit Sicherheit zu unterscheiden versteht. Sollte er aus dem Gange der Diskussion erkannt haben, dass er im Punkte der kritischen Methode doch noch einige Fortschritte zu machen hat, und sollte er die entsprechende Lehre für seine Haltung in der Beurtheilung anderer künftig daraus ziehen, so würde auch dieses Gewitter einer reini

genden Wirkung nicht entbehren. Offenbar hatte er in meinem Falle die Grenzen weit überschritten, die ihm durch seine eigenen Fähigkeiten und Leistungen in der Kritik gezogen sind, und so grobe Ausschreitungen eines gewissen Recensententhums durften nicht unwidersprochen bleiben. Sonst will ich mich aber mit der mir zugetheilten Rolle gern bescheiden, dass ich der Producent bleibe und er der Recensent, und über die ungleiche Vertheilung der Arbeit mit dem Schicksale nicht weiter hadern!

Die Bremenser Handschrift von des Paulus Diaconus

Liber de episcopis Mettensibus.

Von S. Hellmann.

Dümmler hat in dieser Zeitschrift III (1878), 187 ff. auf die wohl noch ins 9. Jh. zu setzende, früher der Strassburger Kirche gehörige Handschrift1 C 36 der Stadtbibliothek in Bremen hingewiesen, und den darin enthaltenen Paulus Diaconus mit der Hs. identificieren zu können geglaubt, die Marquard Freher seiner Editio princeps zu Grunde gelegt hat. Der Annahme Dümmlers lassen sich, glaube ich, Zweifel entgegensetzen; trotz der von ihm konstatierten Uebereinstimmung in den Lesarten und in der Weglassung kleinerer Zusätze ist die Bremenser Hs. wahrscheinlich nicht diejenige Frehers gewesen.

In dem Bremensis folgt auf Paulus Diaconus des Sedulius Scottus Liber de rectoribus Christianis. Er müsste also von Freher, der sich, wie wir wissen, mit dem Plan einer Ausgabe auch dieses Werkes trug, benutzt worden sein. Frehers Ausgabe war bisher keinem der Bearbeiter des Sedulius, auch A. Mai nicht, zu Gesichte gekommen, und man war gewohnt, die Angabe Schoettgens von einer

1) Auf der leergebliebenen Vorderseite des ersten Blattes steht der Vers: Erkant presul sancte dat dona Marie', was Dümmler auf Bischof Erkanbald von Strassburg (965-991) bezieht. Vgl. über ihn Charles Schmidt, Zur Geschichte der ältesten Bibliotheken und der ersten Buchdrucker zu Strassburg S. 4; daselbst weitere Verse aus seinen Büchern (vgl. Wattenbach, Schriftwesen, 3. Aufl., S. 335), noch andere, die nicht übersehen zu werden verdienten, bei Wimpheling, Catalogus episcoporum Argentinensium, ed. J. M. Moscherosch (1660) p. 35. Ganz ähnlich wie in der Bremenser Hs. lautet der Widmungsvers in einem Werke Beda's, das gleichzeitig Gottfried von Speier (950-961) seiner Kirche zum Geschenke machte: 'Me Godefrid sanctae presul dedit ecce Mariae'. Wörtlich ebenso in einer Hs. auch der Wormser Diocese, vgl. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im MA. I', 399 N. 4. 2). . . . . Sedulii, cuius libellum hactenus árézdotor De rectoribus Christianis eodem hoc tempore ad praelum paramus'. In Frehers Noten zu Peters von Andlau Schrift De imperio Romano II, 16.

1619 erschienenen Ausgabe1 als irrthümlich anzusehen. Thatsächlich befindet sich jedoch ein Exemplar davon in dem Sammelbande Bud. philos. o. 115 der Universitätsbibliothek zu Jena; veranstaltet wurde sie, wie eine an Friedrich V. von der Pfalz vorausgesandte Dedicatio gratulatoria besagt, nach Frehers Tode (1614) von Gotthard Voegelin, und zwar nach einer in seinem Nachlass vorgefundenen Abschrift: 'verum ita se libelli huius editi

res habet et occasio. Nactus eum fueram e Curiae Vestrae Archipalatinae quondam Vice-Praesidis et Consiliarii, Clarissimi Viri, Marquardi Freheri, bibliotheca, sua ipsius manu transscriptum'. Nun bricht der Druck von 1619 zwar ganz ebenso wie die Bremenser Hs. im 17. Kapitel bei den Worten 'connexio et incrementum regiae potestatis' ab, aber er enthält von den Gedichten, mit welchen Sedulius seine Prosa abwechseln liess, wenigstens eines, jenes am Schlusse des 10. Kapitels, während der Schreiber des Bremensis sie sämtlich weggelassen hat. Entweder hat also der Sedulius Frehers bei der Herstellung des Bremensis als Vorlage gedient, oder aber beide sind aus einer dritten, gleichfalls schon verstümmelten Hs. geflossen. Bei der engen Verwandtschaft aber, die Frehers Paulus Diaconus mit dem im Bremensis enthaltenen zeigt. werden wir unbedenklich annehmen dürfen, wenn sich auch ein voller Beweis dafür nicht erbringen lässt, dass auch seine Hs. dieselbe Verbindung aufwies, wie der Bremensis, d. h. dass wir zwei Hss. annehmen müssen, in welIchen auf Paulus Diaconus ein verstümmelter Sedulius Scottus folgte.

Wem der Bremensis wohl gehört haben mag, wenn wir ihn nicht Freher zuschreiben dürfen? Wahrscheinlich Melchior Goldast, der gleichfalls im Besitz eines Sedulius Scottus war und 1624, als er von Bremen wegging, seine Bibliothek dort zurückliess.

Was wird nun damit für die Ueberlieferung des Paulus Diaconus gewonnen? Die Abweichungen des Bremensis von Frehers Ausgabe sind nicht ganz so geringfügig, wie Dümmler will; ich notiere die wichtigsten davon, indem ich neben Freher (Corpus Francicae historiae 172 sqq.) noch die MG. (SS. II, 261 sqq.) citiere.

1) In seiner Ausgabe von Fabricius' Bibliotheca latina med, et inf. aet. VI (1759), 159. 2) Labbe, Dissertatio philologica de script. eccl. II, 338; vgl. L. Traube, Münchener Abhandlungen 1. Klasse, XIX, 2, 340 N. 1.

Freher 172, 24 (SS. II, 261, 14) reversus, Alexandriam] reversus ab eo Alexandriam. 173, 6 (262, 11) de animae suae cura de vitae suae animae cura. 173, 12 (262, 17) tota mentis intentione] tota suae mentis intentione. 173, 17 (262, 22) praeter nomina] praeter eorum nomina. 173, 21 (262, 26) duo tantum] duo tamen. 174, 6 (263, 14) populo] populi. 174, 53 (264, 3) Cromatius] gramatius. 174, 54 (264, 4) Agathander] agathimber. 175, 2 (264, 5) manare] emanare. 175, 39 (264, 37) id est] idem. 176, 1 (265, 4) adverte] animadverte. 176, 37 (267, 26) beatissimum] baptismum. 176,40 (267, 29) excedente] recedente. 176, 52 (267, 40) alterum quoque Nova villa vocitatur (MG.: alterum quoque Novum quod Villare vocitatur)] alterum quoque novu villa revocitatur (= Novum Villare vocitatur). 177, 5 (267, 48) quam etiam] quamque etiam. 177, 16 (268, 11) sedem rebam. 177, 29 (268, 24) tradiderant] tradiderunt. 177, 38 (268, 33) die bei Freher zu Angilramne' gedruckte Randbemerkung 'Hic fuit abbas Senonensis, post Cancellarius Imp., demum episcopus Metens.' steht auch im Bremensis am Rande, und zwar in späterer Cursive. Die bei Freher folgende Liste ('in eodem Codice sequebantur') der Metzer Bischöfe bis auf Wala geht im Bremensis der Erzählung des Paulus Diaconus voran; das vorausgeschickte Distichon hat dieselbe in den MG. nicht notierte Fassung. 178, 9 (269, 16) Cromatius] Gramatius. 178, 10 (269, 17)

Agathander] Agatimber. 178, 15 (269, 22) XXVIÌ . Decemb.] VIII et m. I. Pappolus episcopus sedit annos XXVII et dies XXX, obiit XI. Kal. Dec. (bei Freher ist also die Regierungszeit Arnoalds und der Name des Pappolus ausgefallen).

Was besagen diese Abweichungen nun für das Verhältnis des Freheranus zum Bremensis? Ich glaube, nicht viel; denn wenn sie auf den ersten Blick auch eine Ableitung des letzteren aus dem ersteren auszuschliessen und uns zu nöthigen scheinen, an eine dritte Hs. als gemeinsame Vorlage zu denken, so ist es doch immerhin möglich, sie, selbst die an letzter Stelle aufgeführte Lücke in der Bischofsliste Frehers, durch kleine Willkürlichkeiten und Flüchtigkeiten dieses letzteren zu erklären, und damit müssen wir sogar noch als eine dritte, immerhin wenig wahrscheinliche Möglichkeit ins Auge fassen, dass der Bremensis, ehe er in Goldasts Hände kam, gleichfalls Freher gehörte, so dass dieser also entweder zwei engverwandte Hss. besass, die beide den Paulus Diaconus und den verstümmelten Sedulius Scottus enthielten, oder aber, was gleich

Neues Archiv etc. XXX.

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