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anwächst.

Irrthümer aus der Zeit Boto's stammen kann. Nur bezüglich dieser eigentlichen Vita Erminoldi (I, 3—18) besteht aber die Möglichkeit der Annahme, dass Boto der Verfasser war, nicht auch bezüglich der angehängten Wundergeschichten, durch welche die Vita zu zwei Büchern Was nun aber Kaindl für Anhaltspunkte hatte, die Vita vermuthungsweise Boto zuzuschreiben, lässt sich nicht bestimmen. Die Diktion ist einer solchen Zutheilung nicht entgegen. Gewisse Phrasen, in denen die sonst bei Boto bis zum Ueberdrusse gebrauchte Metapher vom Hause verwendet wird ('anima illa beata domum corpoream ac terrestrem, non manu factam in celis acceptura reliquit; . . . Erminoldus noster domum celestem introivit in holocaustis', MG. SS. XII, 490; noch bezeichnender ist: 'legentes advertant, in quam solide humilitatis terra domum mentis sue vir iste fundaverat. L. c. 488), sind geeignet jene Vermuthung zu bestärken. Zu einem Beweise reichen sie für sich allerdings nicht hin.

Zu den früher aufgeführten Bücherschreibern von Prüfening im 12. Jh. kann ich nachträglich noch einen Ebrordus und Heinricus hinzufügen. Ersterer copierte mit dem Professen Henrich von Biburg eine für Biburg bestimmte Bibel gemäss folgendem Eintrag in dem auf der Münchener Universitätsbibliothek befindlichen Cod. Ms. fol. n. 28 (fol. 255):

Pertinet ad sanctam biburc liber iste mariam,
Quem monachi bini scripsere, uocabula quorum
Hec sunt: Ebrordus Průueningensis et Henrich
Mentis ob excessus tuus, alma maria, professus.

Scriptum est autem presens uolumen a prefatis scriptoribus anno ab incarnatione domini millesimo centesimo quadragesimo VIImo indictione nona iubente deo et hominibus dilecto Eberhardo.

Qui primus Christi uice celle prefuit isti

Post licet inuitus monachorum de grege sumptus
Preficitur sanctę Salzeburch ecclesię

Dux, pater et pastor, diuinę legis amator.
Cuius curam suscipiens Chonradu-

Huius loci secundus abbas est constitutu

S.

Nach Wig. Hundt, Metrop. Salisburg., Monach. 1629,

II, 213 ist Ebrordus identisch mit Eberhardus.

Neues Archiv etc. XXX.

42

Ein Heinricus von Prüfening, vielleicht der bereits genannte 'elemosinarius', schrieb einen aus dem 12. Jh. stammenden Theil von Clm. 13 080 (Rat. civ. 80, ehemals Prüfening gehörig), wie aus dem fol. 120' beigefügten Gebete hervorgeht: 'Sit nomen domini benedictum, a quo omne datum optimum et omne donum perfectum. Sanctissima Maria et sancti dei omnes pro misero Heinrico apud dominum uestrum Iesum Christum intercedite, ut sua ei dimittantur peccata'.

XV.

Eine deutsche Urkundenlehre

des dreizehnten Jahrhunderts.

Ein Beitrag zur Geschichte der Reception des kanonischen Rechts.

Von

Edmund Stengel.

'Die Geschichte wissenschaftlicher Behandlung des mittelalterlichen Urkundenwesens steht in unmittelbarer Verbindung mit der Geschichte der Urkundenfälschungen. ... An die Versuche . ., die zahlreichen Urkundenfälschungen verschiedener Zeiten als solche zu erkennen, knüpfen die Anfänge der diplomatischen Studien an'1. Solche Anfänge kennt schon das Mittelalter selber: von je her, wenn auch selten, sind einzelne der Kriterien, deren sich noch die moderne Diplomatik bedient Schriftvergleichung, Prüfung des Siegels oder des Schreibstoffs, des Stils, der Datierung oder des materiellen Inhalts- sei es auch in roher Form angewandt worden. Mag auch manch naiver Irrthum dabei mit untergelaufen sein: in einer so unkritisch empfindenden Zeit verdient doch selbst der kleinste Anlauf zur Kritik Beachtung. Und Einen wenigstens darf man nennen, der mit einem über den praktischen Zweck hinausgehenden, durchaus wissenschaftlichen Interesse die Regeln der diplomatischen Kritik, soweit sie damals denkbar waren, knapp und klar zu einem System zu vereinigen wusste 3, das ihm es ist Papst Innocenz III. ganz abseits seiner weltgeschichtlichen Grösse im kleinen Kreise der Wissenschaft den Namen eines ersten Begründers der Diplomatik sichert. Denn dies System blieb nicht nur ein geist

Vorbemerkung. Die Anregung zu der folgenden Untersuchung und werthvolle Rathschläge danke ich Herrn Prof. K. Zeumer, der mich auf die hier behandelte Aufzeichnung, wie sie in der v. Lassbergschen Ausgabe des sogenannten Schwabenspiegels gedruckt ist, vor allem auf ihre Beziehungen zu der Decretale Innocenz' III., gütigst aufmerksam gemacht hat, wofür ich ihm auch hier aufrichtigen Dank sage.

1) H. Bresslau, Handbuch d. Urkundenlehre I, 11. 14. 2) Vgl. die Beispiele bei Bresslau 1. c. S. 14 ff. 3) Potthast n. 365, 1198 Sept. 4. Vgl. Bresslau 1. c. S. 14. 972 ff. Diese und andere Urkunden, die Innocenz III. als Diplomatiker zeigen, hat kürzlich H. Krabbo in den Mittheil. d. Instit. f. österreich. Geschichtsforsch. XXV, 276 ff. zusammengestellt und besprochen. Vgl. auch schon Grotefend, Ueber Sphragistik S. 34 ff. Lasch, Das Erwachen der histor. Kritik (Breslauer Diss. 1887) S. 101 ff. 4) Krabbo 1. c. Grotefend 1. c. hat sein System der verschiedenen zu beobachtenden Siegelfälschungen ausdrücklich 'nach dem Vorbilde des Papstes Innocenz III.'

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