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Doch die Krankheit schritt unaufhaltsam weiter. Da entschloss sich der Kranke, in der heimatlichen Luft der Gascogne Heilung oder wenigstens Linderung zu suchen 1. Kaum hatte er am 21. März 1314, dem Feste des hl. Benedikt, in Monteux die Clementinen veröffentlicht 2, so machte er sich auf den Weg. Am 29. März datirt er schon von Châteauneuf- Calcernier 3. Doch nur mit Mühe erreichte er, bereits vor dem 7. April 4, von hier das gerade Châteauneuf gegenüber, am rechten Rhoneufer gelegene, bereits königliche Schloss von Roquemaure 5.

Daselbst nahm er zunächst in dem königlichen Schlosse oder Verwaltungsgebäude (in domo regia, castro regio), später in dem Hause eines gewissen 'dominus Guilelmus Ricanus' oder 'Ricavus miles' seine Wohnung 6. -Da sein Zustand bereits bei seiner Abreise von Châteauneuf die ernstesten Befürchtungen wachrief, so war es nach seiner Ankunft in Roquemaure seine erste Sorge, die Zusätze und Aenderungen, welche er während der letzten zwei Jahre in Bezug auf seinen bereits früher nieder

Besitztitel des Hauses Armagnac (von 1501) unterzeichnete Bertrand de Salignac (Sabinhac) als Procurator Bertrands de Got am 12. Mai 1313 den Kaufvertrag der Kaufpreis betrug 20 000 livres de petites tournoys vgl. Registre E. 237 im Departementsarchiv von Pau und Inventaires sommaires (Pau) 1. c. p. 58.

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Tolomeo von Lucca (Baluze, Vitae pap. Avenion. I, 54): 'Eodem tempore XI. die aprilis Clemens V. occasione suae infirmitatis, de Castro novo, quod est episcopi Avinionensis, recedit et versus Burdigalium se disponit'. Er datirt von Roquemaure schon am 7. April; s. Regest. 1. c. n. 10 330; ein seinem letzten Willen angefügter Zusatz führt das Datum von Roquemaure am 9. April; s. oben S. 31. Hiernach ist Tolomeo zu verbessern. Ein Schreiben vom 4. April ist von Carpentras datirt (s. Regest. Clementis V., n. 10 355), wo die Curie weilte.

5 Wohl zu unterscheiden von dem nur wenig weiter oben am rechten Rhoneufer in der Diöcese Viviers gelegenen Rochemaure. Vgl. in betreff desselben Baluze, Vitae pap. Avenion. I, 110, und den Gesandtschaftsbericht von 1310 in Revue des questions historiques t. XI, (1872), p. 23 s., Wenk, Clemens V. u. Heinrich VII., p. 172.

6 Vgl. oben S. 10, 11, 12, 32, 33, 35.

und

geschriebenen und versiegelten letzten Willen gemacht hatte, in rechtskräftiger Form aufzeichnen zu lassen.

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Zu diesem Zwecke rief er die bereits zur Bekräftigung seiner ersten letztwilligen Verfügung benützten Zeugen mit Ausnahme des bereits verstorbenen Cardinals Arnald de Canteloup und des wohl an der Curie nicht anwesenden Bischofs von Toulouse an sein Krankenbett 1. Es handelt sich, wie gesagt, nur darum, die im Verlauf der letzten zwei Jahre bereits bei verschiedenen Gelegenheiten getroffenen Bestimmungen zusammenzustellen und zu untersiegeln 2. Cardinal Bernard de Jarre fungirte als Secretär 3. Bei dieser Gelegenheit theilte jedoch Clemens den Zeugen wenigstens die wichtigsten der in dem Schriftstück getroffenen Bestimmungen mit 4. Das eigentliche Testament von 1312 lag allem Anscheine nach bei der Abfassung dieses Nachtrages dem Papste nicht vor 5.

Wohl die belangreichste Verfügung betraf die Verwendung der den Königen von Frankreich und England ausgeliehenen Summen, welche nach der Aussage des Cardinals Pelagru über 300 000 (320 000) Goldgulden ausmachten. Die eine Hälfte derselben sollte für den Kreuzzug, die andere für fromme Zwecke verwendet werden. Ferner werden weitere Legate festgestellt und mehrere bereits früher bestimmte abgeändert. Auf einige andere Verfügungen komme ich weiter unten zu sprechen.

Die Ausfertigung dieses Nachtrags begann im königlichen Schloss, also gleich nach der Ankunft in Roquemaure, wurde aber erst in der Wohnung des oben genannten Ritters zu Ende

1 Vgl. oben S. 26, 31, 35, 89.

2 S. oben S. 34, Z. 16; S. 78, Z. 26. Dass es sich wirklich nur um eine Sammlung verschiedener, zu verschiedenen Zeiten getroffener Nachtragsbestimmungen handelte, zeigen die beiden sich aufhebenden Bestimmungen in betreff des Begräbnissortes; vgl. oben S. 28, Z. 22, 35 und S. 29, Z. 1. 3 Vgl. oben S. 13, 32. Mit ihm berieth sich Clemens wegen einiger Punkte; s. oben S. 47. Die Reinschrift der Aufzeichnung des Cardinals Bernard besorgte unter der Leitung des Schatzmeisters der Cleriker der Kammer Petrus de Caunis; s. oben S. 78, Z. 27.

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4 Vgl. oben S. 31-35.

5 Vgl. oben S. 28, Z. 4, 11; S. 30, 28.

6 S. oben S. 14, Z. 12; vgl. S. 91.

7 S. oben S. 29.

geführt 1. Bei ihrer Vollendung wurden ohne Zweifel auch die zur Sicherung des Schatzes nöthigen Befehle ertheilt.

Bei seinem eiligen Aufbruch von Châteauneuf- Calcernier in das königliche Gebiet liess Clemens den sämmtlichen Schatz in dem genannten bischöflichen Schloss zurück; nur das für den täglichen Gebrauch in seinem Gemache und seiner Küche unentbehrliche Geräthe führte er mit sich nach Roquemaure 2. Zur Hut des Schatzes blieb beim Abzuge der Curie der Cardinal Pelagru und der Schatzmeister Raimund Fabri in Châteauneuf zurück 3. Daselbst war der Schatz in der Garderobe des päpstlichen Wohnzimmers, welches der genannte Cardinal inne hatte, niedergelegt. In der Garderobe waren zu noch grösserer Sicherheit ein Cleriker der Kammer, Petrus de Caunis, und ein Diener des Cardinals einquartirt. Der Cardinal selbst pflegte den Tag über in Roquemaure am Krankenlager des Papstes zu verweilen und erst spät abends über die Rhone nach Châteauneuf zurückzukehren. Hier wurden auch während dieser Tage zwei Summen Geldes abgezählt; die eine enthielt die obenerwähnten 70 000 Goldgulden, welche Clemens seinem Nachfolger zugedacht hatte, die andere die 200 000 für gute Zwecke bestimmten 4.

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Doch bereits wenige Tage nach dem Ueberzug nach Roquemaure, wie ich schon oben andeutete, wohl bei Gelegenheit des Nachtrags zu seinem letzten Willen, trug Clemens durch Cardinal Bernard de Jarre dem Cardinal Pelagru auf, in Begleitung der beiden Cardinäle Berenger Fredoli und Jacob Deuse (nachmals Johann XXII.) sowie Raimund Fabri's 7 den in Châteauneuf-Calcernier zurückgelassenen Schatz nach dem Schlosse von Monteux zu übertragen; offenbar in der Absicht, damit sich

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1 S. oben S. 125, Anm. 6.

-

2 S. oben S. 65, 77.

3 S. oben S. 86, 77, 85. In diese Zeit gehörte wohl ein partielles Inventar des päpstlichen Schatzes, welches noch im 17. Jahrh. in einem Registerbande des Familienarchivs der Armagnacs in Pau verzeichnet wurde. In den Inventaires sommaires 1. c. p. 59 wird dasselbe erwähnt als 'Rôle de l'argent trouvé dans la garde-robe du pape Clement V.'.

+ S. oben S. 77, 43. 5 S. oben S. 49, Z. 29.

+ S. oben S. 11, 72, 78.

7 S. oben S. 86, Z. 12.

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derselbe bei dem bereits mit Sicherheit vorhergesehenen Todesfall in der Gewalt seines Neffen, des Vicomte von Lomagne, befinde1 und hierdurch die Ausführung seiner letztwilligen Verfügungen gesichert sei.

So wurde denn, wie Oddo de Sermineto, ein Cleriker der Kammer, welcher für diese Ueberführung von Monteux herbeigerufen wurde, als Augenzeuge berichtet 2, nur wenige Tage nach dem Abzug der Curie von Châteauneuf daselbst eine gute Zahl Saumthiere schwer bepackt und unter der Obhut der oben genannten Cardinäle nach Monteux geführt, wo die kostbare Last in den Gemächern der Burg niedergelegt wurde. - Die drei Cardinäle eilten sofort nach Roquemaure und Carpentras zurück. Im Schlosse lag nun alles in den Händen des Schatzmeisters und einiger Cleriker der Kammer 3.

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In der Nacht vom Freitag (19. April) auf den Samstag am 20. April 1314 starb gegen Morgen in Roquemaure im Hause des Ritters Wilhelm Ricani Clemens V. Seine Leiche wurde sofort nach Carpentras überführt, wo, wie ich oben sagte, überhaupt das Gros der Curie verweilte. Hier fanden nun die üblichen Trauerfeierlichkeiten statt 5. Die Leiche wurde vorläufig in einen minder kostbaren Sarg verschlossen und verblieb zunächst in der Cathedrale von Carpentras bis zum Abzug der Gascogner. Diese provisorische Niederlegung der Leiche veranlasste Johann von St. Victor7 zu der nicht ganz zutreffenden Bemerkung: 'Gascones autem, qui cum eo steterant, intenti circa sarcinas, videbantur de sepultura corporis non curare, quia remansit insepultum.'

1 S. oben S. 49, Z. 33, wo Cardinal Bernard de Jarre dies ausdrücklich hervorhebt.

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* So Amaury und Bernard Gui in Baluze, Vitae pap. Avenion. I, 110, 80.

Noch genauer der päpstliche Ceremoniar (s. diese Zeitschr. IV, 441): 'Dominus Clemens V. decessit die sabbati [20. April] in aurora vel circa proximo ante festum b. Georgii [23. April, im J. 1314 Dienstag] apud Rocamauram'.

5 Vgl. oben S. 86; vgl. Bernard Gui in Baluze 1. c. I, 80.

6 S. unten.

Baluze, Vitae pap. Avenion. I, 22; vgl. unten.

Unterdessen blieben die Gascogner die Herren der Stellung. Der Schatz befand sich in Monteux im Schlosse des Vicomte von Lomagne. In Carpentras standen die Ritter von Budos und Preissac an der Spitze der 40 Mann starken gascognischen Leibwache. Auch rechtlich lag, wenn wirklich alle legalen Formen beobachtet worden waren, die Verfügung über den Nachlass Clemens' V. in ihren Händen. Sie waren mit der Ausführung der letztwilligen Bestimmungen betraut.

Mit aller Ruhe begannen dieselben nun dieser ihrer Verpflichtung nachzukommen. Im Namen der übrigen handelte fast ausschliesslich Cardinal Pelagru und der Vicomte von Lomagne; ja auch sie beschränkten sich mit richtigem Tacte im wesentlichen darauf, den päpstlichen Schatzmeister Raimund Fabri mit der pünktlichen Ausführung der in den Actenstücken enthaltenen Verfügungen zu betrauen 1; ein Befehl, dem derselbe allem Anscheine nach aufs pünktlichste Folge leistete.

Gleich nach Empfang der Todesnachricht verbrannte Raimund mit Amelius de Beronio, wie es ihnen eine der Nachtragsbestimmungen befahl, die Schuldscheine und alle die Einbezahlung rückständiger 'servitia secreta' betreffenden Actenstücke 2. Sodann bezahlte er in üblicher Weise im Beisein der Cleriker der Kammer in Monteux allen Curialen den ihnen bis zum Tode des Papstes fälligen Lohn aus 3 und begann hierauf mit der Vertheilung der unzähligen Legate (legata infinitissima) 4, welche ohne Zweifel einige Monate in Anspruch nehmen musste.

Unterdessen hatten sich nach den Trauerfeierlichkeiten die Cardinäle im Stadthause von Carpentras zum Conclave ver

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1 Vgl. oben S. 66, Z. 18; S. 69, Z. 3; S. 73, Z. 13; S. 96, Z. 28. 2 S. oben S. 51, 74, 76, 78. Schon am 19. November 1314 beruft sich der König von England zu Gunsten des Erzbischofs von Canterbury auf diese Nachlassung der Schulden, welche, wie er sich ausdrückt, Clemens 'sentiens et puncturas ad exonerationem animae suae' verfügt habe. Rymer, Foedera, III, 501.

3 S. oben S. 73.

4 S. oben S. 78, Z. 38. Die sofort vertheilte Summe betrug gegen 100 000 Goldgulden; vgl. oben S. 86, Z. 30.

5 'In palatio civitatis Carpentoratensis' (also im Municipalpalast), schreiben die italienischen Cardinäle am 8. September 1314; Baluze, Vitae pap. Avenion. II, 287.

Archiv für Literatur- und Kirchengeschichte. V.

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