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Universität selbst bat um Aufbesserung, und diese wurde auch gewährt und bewerkstelligt durch Einverleibung zweier Theile der Tertiae decimarum einiger Territorien der Diöcese Salamanca 1 (19). Die im Schreiben erwähnte, in dieser Angelegenheit am 17. October 1415 an den Bischof von Salamanca gerichtete Bulle kenne ich nicht. De la Fuente hat aber das Schreiben des Erzbischofs von Saragossa Franziskus an den Bischof von Salamanca vom 20. Februar 1416 veröffentlicht, in dem von den Tertiae die Rede ist 2. Das 20. Schreiben beschäftigt sich mit dem von Guterrius, Bischof von Oviedo, in Salamanca für sechs arme Schüler gegründeten Colleg.

Aus dem letzten Schreiben erfahren wir, dass Benedikt seine in den Jahren 1380 und 1411 für Salamanca erlassenen Constitutionen auch an der Universität Valladolid einführen wollte. Da sich einige an der genannten Universität widersetzten, bestrafte Benedikt die Universität durch Zurückhaltung gewisser von ihm für die Universität bestimmten Tertiae decimarum.

Was Martin V. im Jahre 1422 für die Universität Salamanca gethan hat, baute sich grossentheils auf dem Werke Benedikts XIII. auf. In Martins Constitutionen sind etwa nicht bloss Benedikts XIII. Statuten vom Jahre 1411 und der spätern Zeit übergegangen, wie ich bereits oben erwähnt habe, sondern zweifelsohne zum grossen Theil auch jene aus dem Jahre 1380, die uns nicht mehr erhalten sind. Offenbar lag in der Absicht Martins V., das Andenken des Gegenpapstes so viel wie möglich zu verwischen und den alten Statuten durch Erlass seiner Constitution die rechtliche Basis zu geben. Etwas ähnliches vollführte er hinsichtlich der Universität Valladolid. Die Universität

1 Diese Territorien waren Almuña, Baños und Peña del Rey. Bereits König Enrique III. hatte die Tercias reales dieser drei Ortschaften im Jahre 1401 der Universität gegeben, 'a pagar las catedras que el rey D. Juan mi padre e mi señor, ordenó'. Leider ist uns der betreffende Act Juans I. nicht erhalten. Dass es sich in demselben um Errichtung von Lehrkanzeln in jener Zeit handelte, als in Salamanca Pedro de Luna das Studium reformirte, dürfen wir als bestimmt annehmen.

2 Historia de las Universidades, I, 321.

Salamanca hatte aber Recht, Pedro de Luna als ihren eigentlichen Reformator anzusehen. Heute noch liest man im Claustrum der Universität die Inschrift:

Dominus Petrus de Luna, quondam Benedictus XIII. sub altis gentilitiae Lunae cornibus, et latet, et lucet, primus Academiae conditor et reparator primarius, regia nobilitate, regibus suppar, sapientia regnis par, consilio et auxilio regum regnorumque parens munificentissimus, nostri Lycei inter mayora luminare, legibus, privilegiis, redditibus et amore adhuc radians, quod istius Academiae celo in gratitudinis aeternitatem praeffigere PP. decreverunt.

Ich behalte mir vor, später die nicht edirten Documente der nachfolgenden Päpste des 15. Jahrhunderts für die Universität Salamanca zu veröffentlichen.

VI.

Ein Registrum der Procuratoren der Englischen Nation an der Universität Paris.

(1333. 1338-1348.)

Mit einem ziemlich eigenartig dastehenden Werke wurde vor zwei Jahren die Gelehrtenwelt überrascht, nämlich mit den Acta nationis Germanicae Universitatis Bononiensis, ed. E. Friedländer et C. Malagola (Berolini 1887). A. Schulte bemerkte mit Recht in einer meisterhaften Anzeige: 'Von all den Matrikelpublicationen der letzten Jahrzehnte darf sich wohl keine auch nur entfernt mit der Bedeutung messen, welche vorliegendem Werke beizulegen ist. Mit einemmale erschliesst sich für eine grosse Zahl von Männern, welche im 14., 15. und 16. Jahrhundert als Gelehrte, Staatsmänner oder Kirchenfürsten hervorgetreten sind, eine Quelle, die uns den Born ihres Geisteslebens zeigt. ... Auf einmal liegen uns tausend und abertausend Bezüge vor Augen, welche fast jede Familie, fast jede Stadt, jede Kirche (Deutschlands) mit Bologna und mit dem Studium des römischen und canonischen Rechtes verbinden.'1 nannte Werk zerfällt in drei, resp. vier Theile: der erste (p. 3 bis 15) bringt die Statuten (vom Jahre 1497) der deutschen Nation an der Universität Bologna; der zweite (p. 19-31) die Privilegien derselben, beginnend mit dem Jahre 1530. Der dritte Theil ist der eigentlich wichtige; auf ihn bezieht sich das eben

Das ge

1 In den Mittheilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, IX, 141.

ausgesprochene Urtheil. Er enthält vom Jahre 1289-1562 1 (p. 35-339) den Liber rationum 2, d. h. das Einnahme- und Ausgaberegister der Deutschen Nation. Es werden in demselben die Beiträge der mit Namen genannten 'supervenientes de novo', d. h. der neu ankommenden deutschen Rechtshörer, Jahr für Jahr verzeichnet und zugleich die Ausgaben der Nation angehängt. Am Kopfe jeder Rubrik wird über die in der Regel jährlich um Epiphanie stattgehabte Wahl der beiden neuen Procuratoren berichtet. Den Schluss des Liber rationum bildet die Matricula doctorum seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert (p. 339-344). In den Liber wurden da und dort Urkunden eingetragen, welche sich mit den Angelegenheiten der Deutschen Nation beschäftigen. Die Herausgeber der Acta haben dieselben abgesondert als vierten Theil (p. 347-425) herausgegeben. Er umfasst 96 Instrumenta 3.

Es wäre begreiflich, würde man nach Entdeckung eines solchen Schatzes Bologna als das juristische Centrum der Deutschen des Mittelalters ansehen. Allein dieselben waren in ansehnlicher Zahl auch an anderen Rechtsschulen Italiens, zu Padua, Perugia, Siena, Pavia, vertreten. Man kann nicht einmal sagen, dass für die deutschen Rechtsstudenten nur Italien Anziehungskraft besessen hat, denn Frankreich besass für sie keine geringere. Neben Bologna ist Orléans das bedeutendste juristische Centrum der Deutschen des Mittelalters und der spätern Zeit. Auch daselbst existirte eine Deutsche Nation, die ihre Procuratoren, Statuten und Register hatte. Ein grosser Theil der

1 Die Verzeichnisse sind bis zum Jahre 1727 erhalten. Die Herausgeber schlossen nur mit obigem Jahre ab.

2 Dass von den Herausgebern hierfür mit Unrecht der Titel 'Annales' gewählt wurde, hat bereits A. Schulte bemerkt.

3 Dass ein solcher Schatz der Gelehrtenwelt zugänglich gemacht wurde, ist in erster Linie das Verdienst des gelehrten Conte Nerio Malvezzi de' Medici in Bologna, welcher mit dem Vorstande des Staatsarchivs zu Bologna, C. Malagola, die handschriftlichen Bände im Familienarchive seines Vaters entdeckte. Letzterer lieferte die äusserst schwierige Abschrift, die von Staatsarchivar Friedländer in Berlin mit den von Malvezzi bereitwilligst übersandten Handschriften verglichen wurden, und der dann überhaupt die Ausgabe geleitet hat.

letzteren ist in Orléans noch erhalten, und M. Fournier, der dieselben untersucht hat, ist der Meinung, dass die Register 1 bis zum 18. Jahrhundert wohl ebenfalls wie in Bologna gegen 10 000 deutsche Rechtshörer aufweisen 2. Noch spät findet man dort die nobelsten Familien Deutschlands vertreten: Seckendorff, Mansfeld, Solms, Schwartzenberg, Metternich, Bennigsen u. s. w. Ja das Geschick wollte, dass selbst ein Bismarck aus Brandenburg (Anfang des 17. Jahrhunderts) zu jenen Deutschen zählte, welche ihre juristische Gelehrsamkeit aus Frankreich ge

holt haben 3.

Es wäre zu wünschen, dass diese Register, die, wenngleich jünger, weit reicher an Nachrichten und Materialien sind als die der Deutschen Nation zu Bologna, ebenfalls solche Bearbeiter wie letztere fänden. Die deutsche Culturgeschichte würde grossen Nutzen daraus ziehen.

Die Deutschen finden wir aber auch an anderen französischen Rechtsschulen, in Angers, Bourges, Valence, Pont-àMousson, Dole. Medicin studirten viele in Montpellier.

Nach Paris gingen die Deutschen seit langem um des Studiums der Artes oder der Theologie willen. Sie bildeten aber dort nicht für sich eine Nation, sondern gehörten mit den Engländern, Schotten, Irländern, Schweden, Norwegern, Dänen, Ungarn, Böhmen, Polen zur Natio anglicana. Doch erhielten die

1 Die ältesten auf uns gekommenen Statuten der Deutschen Nation zu Orléans reichen noch in das Jahr 1378 zurück. M. Fournier hat sie mit anderen des 14. Jahrhunderts edirt im Schriftchen: La Nation Allemande à l'Université d'Orléans au XIVe siècle. Paris 1888, p. 12 sqq. Die ältesten noch erhaltenen der Deutschen Nation zu Bologna sind um ein Jahrhundert später (1497). Der Liber procuratorum beginnt zu Orléans leider erst mit dem Jahre 1444, und keines der noch bestehenden Register ist älter als aus dem 15. Jahrhundert. Einen Begriff davon, wie stark vertreten im 14. Jahrhundert die Deutsche Nation war, gibt uns die Liste eines Jahres (1378) im Liber statutorum. Es werden 10 Licentiaten, 21 Baccallarii und 27 Scholaren aufgezählt. Im 13. und 14. Jahrhundert wird der Zufluss wohl nicht so stark gewesen sein, wie in Bologna. Ausserordentlich wurde er im 16. Jahrhundert. 2 La Nation Allemande à l'Université d'Orléans, p. 5 sq.

3 S. Fournier, p. 10.

4 S. darüber meine 'Universitäten', I, 92 ff.

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