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nämlichen Jahre 1256 kaufte er von dem Abt und dem Convent des Klosters Dissibodenberg den Nikomedeshof oberhalb Mainz mit den dazu gehörigen Zehnten 1).

Arnold hatte zwei Brüder mit Namen Eberhard und Hermann. Ersterer widmete sich früh dem geistlichen Stande und starb 1300 in hohen geistlichen Würden, als Sånger des hiesigen hohen Domstiftes und Probst der drei hiesigen Collegiatstifter 2), dem Liebfrauenstift zu den Staffeln, dem auf dem Feld und dem zu Maurißen. Hermann wurde, nachdem er sich im Kriege besondere Auszeichnungen erworben hatte, Stadtschulteis zu Mainz 3).

Arnold erzeugte mit seiner Frau Elisabeth zwei Kinder, einen Sohn Eberhard, und eine Tochter Hildegard. Eberhard folgte seinem Vater im Stadt

1) Die Verkaufsurkunde ist abgedruckt in Joannis spicil. tab. vet. 148. Der Erzbischof Ruthard von Mainz hatte im Jahr 1108 die ganze Bezehntung oberhalb Mainz vom castro sancti Albani bis zum Ort Hechtsheim, welche zu seiner curtim episcopalem gehörte, dem Kloster Diffibodenberg, oder wie sich die Urkunde ausdrückt, dem heil. Dysibodo geschenkt, und diese Schenkung hat 20 Jahre nachher, 1128, sein Nachfolger Adalbertus bestättigt. Beide Urkunden stehen in Gudenus Cod. dipl. I. Nr. 18 u. 19. 2) Joannis scr. rer. mog. II. 327. sagt von ihm: « Eberhardus prognatus familia apud Moguntinos olim percelebri, quae de Turri vocabatur. Ex canonico eodem anno 1258 cantor majoris factus est. Egit autem simul praepositum B. M. V. ad gradus et in campis. Gudenus

Cod. dipl. III. 917.

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5) Joannis a. a. D. 317: Viro equestris militiae honori

bus claro. Gudenus a. a. O. II. 467 und 482.

fåmmereramt der Stadt Mainz, und Hildegard heis rathete Eberhard Virebach, genannt Frige oder Vrien 1). Gudenus behauptet, diese Hildegard seye mit Eberhard, Kämmerer von Gudenberg, verheiratet gewesen 2). Die Urkunden 219. 220. 248. 249. beweisen aber, daß dieser Eberhard nicht von Gudenberg, sondern Wire bach, auch Frige oder Vrien geheißen, und seine Frau sich Frien oder Vrien, sein Sohn Hermann aber Frige genannt habe. Das Familiens wappen dieser Wire bach oder Frige hat keine Aehnlichkeit mit dem von Gudenberg. Es ist zwar auch ein Reitersiegel, hat aber einen Löwen im Schilde.

Arnold starb 1264, und wurde im hohen Dom in der St. Barbara - Kapelle, welche von seinem Bruder, dem Domsånger Eberhard nnd seinem Neffen Adelvol & 3), Domscholaster, war erbaut und dotirt worden, begraben. Auf sein Grab wurde ein Stein gelegt, der jet noch zu den merkwürdigsten Denkmäler des Doms gehört. Auf demselben ist er in Lebensgröße abgebildet, der Kopf liegt auf einem Kissen und ist mit einem Biret bedeckt.

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2) Gudenus i. a. W. II. 468 erklärt diesen Beinamen Vrien irrig mit Freien Baronissa.

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3) Dieser Adelvolck war der Sohn des Stadtschultheisen Hermann. Joannis scr. rer. mog. I. 317 318. « Fuit vir pius et largus admodum. Die Dotirung bestand in 82 Malter Korn, und machte das corpus der vicarii ad S. Barbaram aus, wovon die Kollation bis in unsere Zeiten dem Domscholaster zustand. Gudenus Cod. dipl. II 467. und de vicar. metrop. a. a. D. 778.

Neben seiner rechten Seite steht ein Schwert, an dessen Griff er seine Hand legt. Er trågt ein mit einem Gürtel umbundenes langes Kleid oder Toga, und darüber einen bis zu den Füßen gehenden Mantel, welchen eine Agraffe auf der Brust zusammenhålt 1). Der Stein ist ohne Inschrift. Seit dem Jahre 1804 ist er der BarbaraKapelle gegenüber in einer Nische des großen Pfeilers aufgestellt.

Eberhard, der Sohn Arnolds, kömmt zum erstenmal in den Urkunden des Jahres 1265 als Stadtfåmmerer vor. Im Jahr 1266 verkaufte er, mit Einwilligung seiner Frau Isingardis und seiner beiden Söhne, den Theil des Zehnten bei Nikomed, der ihm durch den Tod seines Vaters zugefallen war, dem hiesigen Victorstift um 80 Mark Kölnischer Denarien. Seine beiden Vatersbrüder, der Domsånger Eberhard und der Stadtschultheis Hermann, wurden die Bürgen des Verkaufs 2). Es war nur der dritte Theil dieses

1) Schwert und Kleidung sind Zeichen der richterlichen Gewalt. Dies beweisen die Sigeln der kaiserlichen Gerichtshöfe unter Carl IV., Wenzel und Siegmund. Mathei de jure gladii. Senkenberg de sigillis jud. cor. imper. Unsere Stadtbibliothek besißt ein solches auf der Urkunde, wodurch im Jahr 1332 das kaiserliche Hofgericht zu Frankfurt unter Ludwig IV. die Streitigkeiten zwischen dem Clerus und den Bürgern von Mainz beilegt.

2) Gudenus Cod. dipl. II. 162 hat die Urkunde abdrucken

laffen, aber mit Zusäßen, die im Original, das ich vor mir habe, nicht stehen. Bei dem ersten Wort Eberhardus seßte er die Worte de Turri hinzu, was er nicht thun durfte, da Eberhard sich nirgends de Turri nannte.

Zehnten 1), denn die andern zwei Theile waren ben beiden Oheimen zugefallen. In den folgenden Jahren machte er noch mehrere Veräusserungen seiner schönen Besizungen, und gab seine Einwilligung zu andern seiner Vasallen, die sie von ihm zu Lehen trugen. Er muß mit dem Ende des Jahres 1294 gestorben seyn, weil er von diesem an weder in öffentlichen Urkunden als Stadtkåmmerer, noch in Privaturkunden vorkommt. Eberhard von Thurn lebte in zwei Ehen. Mit seiner ersten Ehefrau Isingardis hatte er zwei Söhne, Heinrich und Hermann. Ersterer widmete sich dem militair-, lezterer dem geistlichen Stande. Mit seiner zweiten Frau Irmentrudis hinterließ er nur einen Sohn, Philipp, welcher den Stamm fortpflanzte und der Vater von drei Söhnen, Eberhard, Johann und Philipp wurde. Lezterer ist der Vater von The os derich oder Diederich, und dieser von Clas oder Claus, mit welchem der Mannsstamm der zum Thurn im ersten Jahr des fünfzehnten Jahrhunderts ausstarb.

Eberhard nannte sich in den vielen öffentlichen und Privaturkunden, welche man von ihm kennt, nicht ein einzigesmal mit seinem Stammnamen de Turri, wie es doch sein Vater Arnold gethan, sondern immer mit seinem Amtsnamen, Eberhard der Kämmerer

1) Hermann hatte den Drittheil dieses Zehnten dem hiesigen Altmünsterkloster verkauft. Meine Urkunden 247. 248. Auch seine Schwester Hildegard besaß einen Theil dieses Zehnten, und verkaufte ihn unter Mitwirkung ihres Sohnes Hermann im Jahr 1285 dem nämlichen Kloster. Urkunde 249.

Eberhardus Cammerarius.

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Keine Urkunde findet

sich, worin er sich de Gudenberg genannt. Erst sein jüngster, in zweiter Ehe geborner Sohn Philipp schrieb sich zum erstenmal am 28. Juni 1298 1) von Gudenberg de Gudenberg. In einer andern Urkunde vom nåmlichen Jahre nennt er auch seinen Vater von Gudenberg 2), ferner nannte er sich in drei Urkunden von den Jahren 1298, 1303 und 1304 von Gudenberg 3). Auch Eberhard, Philipps Sohn, nannte sich in einer Urkunde vom Jahr 1316 Eberhardus domicellus de Gudenberg 4). Sein Halbbruder Hers mann, des Kämmerers Eberhards Sohn erster Ehe, nannte sich in einer Urkunde vom Jahr 1317 geborner von Gudenberg - natus de Gudenberg 5)

und im nåmlichen Jahre wird auch sein Vater von ihm Eberhard von Gudenberg genannt 6). Im folgenden Jahre 1318 nannte er seinen Vater und sich, von Gudenberg 7). Im nåmlichen Jahr nannten sich ebenfalls die beiden Brüder Eberhard und Johann, Söhne des Philipp, Gebrüder von Gudenberg

fratres de Gudenberg — und ihren Vater, Kämmerer von Gudenberg — cammerarium de Gudenberg 8),

1) Feria quarta post nativitatem Johannis. Meine Urk. 257. 2) Gudenus Cod. dipl. II. 469. « 12 Kalend. Decembr. 3) Urkunden 257. 259. 260. 262.

4) Urkunde 265.

5) Urkunde 266.

6) Urkunde 267.

7) Urkunde 268. Gudenus Cod. dipl. II. 470.

8) Urkunde 269.

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