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April 1477, den er mit seinem Schwager Peter Schöffer über den Verkauf von 200 Eremplaren der dritten Auflage der Dekretalen vom Jahr 1473 abgeschlossent und den Köhler aus dem Original mitgetheilt hat 1), beweis't seine Filiation, die Stellen in Joannis 2), Gudenus 3), und meine Urkunden 4) seine geistlichen Würden.

Nur von dem Jakob Fust, dem Goldschmidt und Bürgermeister von Mainz, ist es bewiesen, das er Johanns Bruder gewesen. Das erwähnte Helmasbergsche Notariatsinstrument bezeichnet ihn ausdrücklich als seinen Bruder. Von dem weltlichen Richter Niclas Fust, der gleichzeitig mit ihnen gelebt hat, liegt dieser Beweis nicht vor, und die geballte Faust im oberen Winkel seines Wappen scheint zu beweisen, daß er einer anderen Fust'schen Linie angehört habe.

Wenn auch der Mannsstamm von Johann Fust durch seinen geistlichen Sohn nicht fortgepflanzt wurde, so geschah es doch durch seinen Bruder Jakob oder einen andern, den man nicht kennt. In den Jahren 1504 und 1515 war ein Jakob Fust unter den zwanzig ausgewählten Bürgern, welche die Freiheitsbriefe der Stadt Mainz, die in den Pfarreien zu St. Ignaß und St. Emmeran verwahrt wurden, unter ihren besonderen Schuß erhielten 5). Nach dem alten Mainzer Rathsprotokoll vom Jahr 1510, dem ältesten, was wir noch bes

1) i. a. . und O.

2) Cod. Dipl. II. 450.

3) Monum. palat. V. 352.

4) Urkunde 296.

5) Urkunden 297, 298,

sigen, war Jakob Fust der erste unter den Zwölfen oder den zwölf Aeltesten des Raths 1). In dem Rathsprotokoll vom Jahr 1511 heißt es noch: « und seint dies die Zwelfer mit namen Jacob Faust der Alt und Claus Seyler, die schwach seint » 2), vielleicht war dies noch der alte Goldschmied und Bürgermeister Jakob Fust, Bruder des Johann. Von einer Catharina Fustin, besizt Stadt Mainz das große, zum Theil schön bearbeitete Monument auf dem St. Ignaz - Kirchhof. Sie selbst und ihr Mann sind zu beiden Seiten der Inschrift, in halb erhabener Arbeit im Kostům der Zeit kniend vorges stellt. Neben ihr befindet sich das Fust'sche Wappen in einem herzförmigen Schild. Die Inschrift lautet:

Anno Dni MDXIX uff de XXI. tag. des Mo.
Septembris. ist gestorben der Ersam. mei.
ster Hans. Backoffen vo. Sulzbach bild-
hauer. darnach uff. de XXV tag. des
monats. Octobris. ist. gestorben. Catherina
fustin. sein eelichen. Husfrawe. welche
ditz. Crucifix. utz yrem. testamet. haben
latzen machen. den Gott. genedig

vnd barmhertzig. syn. wolle. Amen. Namen und Wappen beweisen, daß diese Fustin zur Familie des Iohann Fust gehört.

Am 3. März 1524 ernannte der Kurfürst und Kardinal Albert einen Jakob Faust zum Wardein 3). Nach

1) Urkunde 299.

2) Urkunde 300.

3) Der Bestallungsbrief in Würdtwein, Diplomat. mog. II. 490.

dem Rathsprotokoll der Stadt Mainz vom Jahr 1542 haben Lorenz Faust und Hanns Faust, beide Goldschmiedte, den Bürgereid geschworen. Im nåmlichen Jahre wurde am 27. August ein Lorenz Faust als Stadtrath in Eid und Pflicht genommen. Im Jahr 1537 war ein Johann Faust Vormund der von Johann Schöffer hinterlassenen vier minderjährigen Kinder 1). Ein Johann Faust erscheint im Jahr 1556 als Amtmann in Finthen und führte das gewöhnliche Fustsche Wappen ohne die Faust. Ein anderer Johann Faust war im Jahr 1563 kurfürstlicher Rentmeister und Keller in der Martinsburg. Er verkaufte sein auf dem Marktplaß gelegenes Haus, zum Schaden genannt, um 1230 Gulden, und im folgenden Jahr das daran stoßende zum großen Baumgarten. Sein Wappen ist das gewöhnliche Fust'sche. Im Jahr 1568 war Johann Faust Gewaltsbot in Mainz und veranstaltete die erste Aufnahme der Stadt und ihres Burgbannes. Am 7. October 1570 verkaufte Johann Faust, ein Goldschmiedt, sein Haus zum kleinen Marschalck. Den 19. September 1576 verkaufte Johann Faust, kurfürstlicher Rath und Küchenmeister, seinem Sohn Johann Faust, Doktor der Rechte, und Catharine seiner Hausfrau sein Haus zum Friedenberg. Am 3. September 1580 macht Johann Faust, ein Zollherr zu Lohnstein, einen Vergleich mit seinen Kindern. Den 29. Mai 1583 verkaufte Anton Faust, Dechant des St. Johannisstifts in Mainz, eine Gülte von 5 Gulden jährlich an Peter Schmitt 2).

2) Die Urkunde in Würdtwein, Bibl. mog. doc. Nr. 27.
1) Alle diese Akten befinden sich im ehemaligen Stadtgerichts-
archiv.

Am 20. Dezember 1586 starb Anton Faust, Scholaster des St. Peterstifts, der zugleich Kanonicus zu St. Stephan und Dechant zu St. Johann gewesen 1). Im nämlichen Jahr war Georg Friedrich Faust Kanonicus zu St. Peter, und starb am 3. März 1619 2). In dem Nekrolog der Sakristei der Stephanskirche in Mainz kömmt unter den verstorbenen Stiftsherren im Jahr 1586 ein Lorenz Faust, im Jahr 1632 ein Lorenz und Peter Faust, endlich noch im Jahr 1635 ein Johann Faust vor. Vom Jahr 1617 bis 1636 war ein Wilhelm Faust Kanonicus zu St. Peter, und noch im Jahr 1696 starb ein Franz Adam Faust als Kanonicus dieses Stifts 3).

Der merkwürdigste Mann der Faust'schen Familie war Franz Philipp Faust, ein Sohn des Johann Faust, Zollherrn zu Lahnstein. Er war Lizentiat der Rechte und seit dem Jahr 1581 Professor an der Mainzer Universität. Am 21. Januar 1602 ernannte ihn der Kurfürst Johann Adam von Bicken zum Vizekanzler 4), schickte ihn im nämlichen Jahr an den Kaiser Rudolph II nach Prag, um die Regalien zu begehren und im folgenden Jahr mit einem wichtigen Auftrag an den Reichstag zu Regensburg. Drei Jahre darauf, am 15. März 1604, ernannte ihn Kurfürst Johann Schweickard von Kronenberg in seinem ersten Regierungsjahr zum wirklichen Kanzler. Im Monat

1) Urkunde 301.

2) Urkunde 303.

3) Urkunde 304.

4) Sein Bestallungsbrief 502.

Juni mußte er zum zweitenmal nach Prag, um wieder die Regalien zu verlangen. Im Jahr 1606 mußte er zum drittenmal dahin. Von da reiste er nach Fuld und vertrat im dortigen Fürstenkonvent seinen Fürsten. In gleicher Absicht wohnte er im Jahr 1610 dem Unionskonvent zu Würzburg bei. Bis zu seinem am 29. April 1616 erfolgten Tod genoß er die Achtung und das Vertrauen seines Kurfürsten 1). Viele andere Faust waren Lizentiaten, Doktoren der Rechte, Stadträthe, kurfürstliche Kaufhausmeister, Rentmeister, Zollherrn zu Lahnstein und am Zoll Vilzbach in Mainz. Bemerkenswerth ist es, daß die meisten den Vornamen Johann, den nåmlichen von Gutenbergs Gesellschafter führten.

Seither haben die Gelehrten die Faust zu Aschaffenburg, welche sich nachher in Frankfurt niedergelassen und allda schon im Jahr 1561 in die adelige Gesellschaft des Hauses Limburg aufgenommen wurden, zur Familie der Faust in Mainz gezählt, weil Johann Friedrich Faust und sein Sohn, der gleichen Vornamen geführt, und zu dem Geschlecht der F a ust zu Aschaffenburg gehörten, in ihren Berichten über die Erfindung der Buchdruckerkunst 2), Gutenbergs Gesellschafter Johann Fust unter die Zahl ihrer Stammeltern gesezt haben. Allein sie übersehen, daß Johann Friedrich Faust, der Vater, in seinem Bericht aufrichtiger als

1) Gudenus Syloge var. dipl. 550 sagt von ihm :

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Genus

duxit a Joanne Faust inclytae artis typographicae coinventore, quod similitudo insignium arguit.

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2) In Wolff monum. typog. I. 452. Köhler, Ehrenr. Gu

tenb. 89.

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