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dert stammt, dem auch die älteste Handschrift angehört, die unsere Begebenheit darstellt.1) Da gerade der Kletgau, zu welchem Säckingen, die Stiftung Fridolin's gehört, ein solches Landgraviat im spätern Mittelalter bildete, so wiese dieser Umstand auf Säckingen selbst, als den Ursprung der Legende. Der Name der Gerichtsstätte, Rankwile, stammt erst aus dem XI. Jahrhundert, denn der Ort, den die frühern Urkunden beharrlich Vinomna nennen, heisst zuerst im Rodel des Bisthums Cur aus dem XI. Jahrhundert Ranguilæ.)

Aber an noch viel wesentlichern Gebrechen leidet die Legende.

Der Heilige wandert von Poitiers mit den Reliquien des Hilarius zur Residenz des Königs Chlodwig, von da zur Mosel und durch die Thäler der Vogesen nach Strassburg, dann durch das Gebiet der Burgundionen nach Cur, wo er in dem bestehenden Bisthume die S. Hilarienkirche gründet, und bei den rhätischen Einwohnern nach der Rheininsel forscht, die der fränkische König Chlodwig ihm zum Geschenke gemacht hat.

Natürlich war es dem Verfasser der Legende entgangen, dass Burgund damals noch eigene Könige hatte, welche mit den Franken entweder in offenem Kriege standen, oder eines nur durch den Ostgothen-König Theoderich geschüzten Waffenstillstandes genossen, dass der grössere Theil des Volkes seit Gundobalds Hinneigung zu den Ostgothen, vielleicht auch, weil es christliche Glaubensboten von den Westgothen erhalten hatte, arianisch war3), dass in Rhätien damals Theoderich Herr war, dessen Verhaltungsbefehl an Servatus, seinen Grafen des Landes, mit dem Thatbestande der Legende sich nicht wohl vereinigen lassen.")

Man suchte das Gebrechen dadurch zu heilen, dass man Chlodwig den II. (639-656) mit dem heiligen Fridolin in Verbindung brachte.

Allein schon die kurze Regierungszeit dieses Königs in Austrasien verbietet diese Annahme, und es ist Stälin's Bemerkung deshalb von Gewicht, dass die Schenkung von Seckingen vielleicht um den Abgang alter Rechtstitel zu decken zu dem mächtigsten der Merovinger - der zugleich als Begründer des Christenthums in Frankreich und in Deutschland gilt in Beziehung gesezt worden sei.5)

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Hätten wir unsererseits unsere Ansicht über die Sachlage auszusprechen, so würde diese dahin gehen, dass der heil. Fridolin als Missionär zur Bekämpfung arianischer Lehre nach Burgund und und Rhätien gezogen sei - wie denn die geharnischte Stelle des 16. Capitels der Legende offenbar gegen die Arianische Verwerfung der Gottheit Christi gerichtet ist und sohin allerdings einer Quelle angehören mag, welche viel älter war, als Balther, und dem kirchlichen Kampfe, der bei Neugart) beschrieben ist, nahe gestanden haben mochte.

Es ist hier natürlich der Ort nicht, auf die Beurtheilung der Legende weiter einzugehen; soviel aber dürfen wir wohl als ganz ausgemacht annehmen, dass was in derselben den Rheingau betrifft, einer spätern Zeit angehört.')

Ein zweites, urkundliches, Vorkommen mag hier ebenfalls mit einigen Worten berührt werden.
Die Urkunde, in welcher Friedrich I. die Grenzen des Bisthums Constanz bestimmt, hat unter

1) Die Legenda aurea zu Einsiedeln von 1288. Mone a. a. O. S. 3.

2) Bergmann Material zur Gesch. Vorarlbergs S. 59 ff.

3) Neug. Ep. Const. I. S. 2.

4) Cassiodor I. 11, VII. 4.

5) Stälin I. S. 167.

6) a. a. O.

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7) Sollte nicht überhaupt Rankwyl welches in allen Handschriften nur 6 röm. Meilen von Glarus liegt verschrieben sein, wie das Mosella in cap. 1.? Eine Handschr. lies't Ganwilre.

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den Marken des Forstes von Arbon den Fels auf welchen König Dagobert als Grenzmarke Burgunds gegen Rhätien das Bild des Mondes ausgehauen habe.

Da in dem Dorfe Monstein noch heute die alte Ueberlieferung fortlebt, wollen wir dieselbe auch der Urkunde des Kaisers zu Grunde liegen lassen.

Jedenfalls aber, ob sie mit Joh. v. Müller dem zweiten Dagobert (674-679) und seinem Vertrag mit dem Langobarden Grimoald zugeschrieben werde1), oder dem ersten Könige dieses Namens, der um 628 sämmtliche Theile des Frankenreiches wieder vereinigte, spricht gerade die so sehr nördliche Lage dieser Grenzmarke, wie wenig tief im Rheinthale, wenigstens als politisches Verhältniss, deutsches Wesen vorgedrungen war.

Diese Ansicht wird bestätigt durch die Namen noch bestehender Orte.

Mit diesen hat es eine andere Bewandtniss, als mit den Namen von Flüssen und Bergen. Während bei leztern auch noch der lezte Bewohner des Landes, welcher als Knecht fortgeschleppt wurde, den neuen Herrn den Namen bezeichnen konnte, so blieb von den Wohnstätten, wo die Eroberung vollständig geschah, nichts übrig, als Trümmerhaufen, neben welchen der Eroberer seinen Hof aufschlug, wenn seines Bleibens im Lande war.

Dieses war vorzüglich bei den Alemannen der Fall, daher denn auch die Erscheinung, dass wir im spätern Mittelalter die meisten römischen Niederlassungen als Königsgut wieder finden, was sie als wüste Pläze geworden waren.

Dass der Ausgang des Rheinthals gegen den Bodensee eine solche Wüstenei geworden war, bestätigen die Ruinen des einzigen festen Plazes, der dieselben gegen das feindliche Volk beschüzen konnte, der Stadt Brigantia mit ihrem Engpass, der Clause.

Den Ruinen blieb der alte Name bis auf den heutigen Tag. Dieses mochten sie dem oben angeführten Umstande zu verdanken haben, dass sie dem See ihre Namen gegeben hatten uud dass die Ufer des Sees jezt unbestritten den Alemannen gehörten.

land

Die Ebene zunächst um die zerstörte Stadt hatte, als bestrittenes oder abgetretenes Grenzwohin die Marke des Mondsteins deutet, gleiche Verwüstung erlitten. Auch sie finden wir später als Königsgut gruppirt um die Pfalz von Lustnau. Die Seitenthäler der Bregenz und Schwarzach, durch schwer zugängliche Felsklüfte von der Ebene abgeschlossen, blieben bis in das späte Mittelalter, was ihr Name heute noch ausdrückt, der Wald von Bregenz.

Erst drei Stunden südwärts, wo die Berge von beiden Seiten dem Rheine sich mehr nähern, bot dieser Umstand, bot vielleicht eine Römerburg Amisia oder Amasia (Hohenems) mehr Schuz für die rhätischen Bewohner; daher von hier ab nach Süden und Westen die Niederlassungen fortbestehen und die Namen derselben zum Theil bis heute nicht verwischt werden konnten. Da ist auf dem linken Rheinufer- um nur bis in die Gegend von Cur zurückzugehen Montlingen, Lienz, Fümsen, Salez, Sax, Gambs, Grabs, Rufis, Sevelen, Gretschins, Sargans, Vilters und Ragaz auf der Strecke von zwei Poststationen, während auf dem rechten Ufer in gleicher Strecke auf Ems, Montfort, Götzis, Claus, Fraxis, Brederis, Vinomna, das spätere Ranckwyl, mit Montliz und Valduna folgt, während Matschels, Nofels, Tosters, Rugell, Tisis und Schan auf noch engerm Raume zusammengedrängt und überhaupt deutsche Namen auf der Karte nur spärlich eingestreut, oder offenbar ganz spät entstanden sind. Die Seitenthäler aber von Laterns, der Alfenz, das Montavon und der grösste Theil des spät erst von deutschen Wallisern bewohnten Walserthals), haben fast durchaus noch romanische Namen; ihre Bewohner wurden daher, zu diesem Schlusse sind wir berechtigt, unter

1) Schw. Gesch. I. c. 2. Paul Diac. V. 32. Doch war in Auster bis 673 Childerich II. König und Grimoald starb 771. 2) Bergmann's Untersuchungen über die freien Walser. Bei Hohenems findet er mit den Grenzen der Bisthümer Cur und Constanz auch die Grenzen des Rhein- und Curwalhengaues.

friedlichen Verhältnissen der deutschen Sprache und Sitte gewonnen und zwar zumeist wohl durch Einwanderung.

Die leztere konnte entweder von deutschen Klöstern, oder deutschen Herrschern veranlasst werden.

Von erstern kommen in Betracht: Seckingen, Reichenau, St. Gallen, Schänis, Einsiedeln und Pfäfers; lezteres vielleicht mit minderem Rechte, als ursprünglich rhätische Stiftung. Dass von Fridolin, dem Stifter Seckingens eine Kirche des hl. Hilarius zu Cur gestiftet worden sei, ist aus seinem Leben oben erwähnt worden.

Bald aber verschwindet die Spur derselben. Die Bischofskirche zu Cur heisst zur heiligen Maria schon im IX. Jahrhundert; 1) die Spitalpfarre, welche im Walchengau ebenfalls begütert ist, hat den heiligen Martinus zum Schuzheiligen; vom h. Lucius endlich nennt sich die klösterliche Gemeinschaft, welcher die Pflege des Spitals anvertraut wird. 2)

Aber auch in der nächsten Nähe von Vinomna-Ranckwyl war eine Kirche zum hl. Hilarius. Eichhorn hatte Kunde von der Stiftung einer solchen Kirche und vermuthete sie auf dem St. Victorsberge bei St. Petersfeld - dem nachmaligen Feldkirch- während Bergmann das verschollene Kloster Tuberis (Dufers bei Gävis) darunter versteht. 3) Dieses Dufers wäre gerade in der Mitte zwischen Vinomna-Ranckwyl und Sclienis (Schlins), wo die beiden Urkunden von 821 ausgestellt sind, deren eine die Erwähnung der Kirche des hl. Hilarius enthält.

Ungeachtet des Namens und Stifters dieser beiden Kirchen finden wir aber durchaus keinen urkundlichen Zusammenhang mit dem Kloster Seckingen.

Wenn wir daher auch ihre Stiftung durch den Iren Fridolin annehmen, so ging daraus kein Einfluss auf die Verdeutschung der Landeseinwohner hervor, da das deutsche Kloster mit diesen Gegenden nicht in Verbindung blieb und der gemeinsame Stifter eben kein Deutscher war.

Reichenau, im 8. Jahrhundert begründet, war der Sage nach bald so reich, dass sein Abt

bei einer Romfahrt stets auf eigenem Boden übernachten konnte.

Dessenungeachtet aber ist keine Spur vorhanden, dass, bevor die Carolinger Cur-Rhätien sich unterworfen hatten, das Kloster auch nur ein Gut in diesem Lande erworben hätte.

Der Gründer von Reichenau soll aber auch um 734 das Kloster Pfäfers begründet haben. Obwohl dieser Umstand noch nicht ausser allem Zweifel ist, 4) so sind wir doch nicht geneigt, die Thatsache überhaupt zu bestreiten.

Wir wollen selbst nicht in Abrede stellen, dass der Güterbesiz dieser Abtei im rhätischen Rheinthale) schon an die Zeit ihrer Gründung hinaufreiche.

Gleichwohl spricht keine der beiden Thatsachen für einen Einfluss deutschen Elementes von Pfäfers her auf das rhätische Rheinthal.

Das ganze Thal der Tamina bis zum Calfeusen und Tschingeln-Spitz weiset keinen deutschen Namen nach und der Stifter Pirmin ist - wenn gleich seine Gewandtheit in fränkischer Zunge, (ob nicht

1) Urk. Karls d. Dicken 5. Jän. 881. Böhmer Reg. Carol. No. 1023. Tello's Testament, 766, nennt als dritte die von S. Peter.

2) Urk. v. 1154 bei Bergmann Beiträge S. 60.

3) a. a. O. S. 64. II. Abth. d. Werkes S. 4-5.

4) Mone Quellens. I. S. 33. Die älteste Handschrift, des Klosters Einsiedeln, aus dem IX. Jahrhundert hat den Namen Fabaria, welcher nach P. Morel von gleich alter Hand geschrieben war, radirt; bei den zwei an Alter zunächst kommenden fehlt er. Eigene Anschauung eines so feinen Kenners, wie Mone, wäre wünschenswerth.

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5) Nüziders
Frastanetum
Nuzidre z. B. mit Zurigos und Montaniole und Frastans
wohl sämmtlich im
Drusus- oder Illthal werden 9. Juni 831 als Besiz von Pfäfers erklärt. Bergmann a. a. O. S. 50.

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der romanischen?) gerühmt wird so wenig ein Deutscher, dass sogar in Reichenau, seinem deutschen Kloster, noch lange der keltische Ursprung ersichtlich ist. 1)

Die Klöster Schänis und Einsiedeln können wir füglich übergehen, da ihre Stiftung erst in eine Zeit fällt, da der Einfluss des karolingischen Kaiserstaates auf Rhätien seinen Einfluss übt.

Auffallend aber ist, dass das Kloster St. Gallen, nur durch eine mässige Berghalde von dem rhätischen Rheinthale geschieden, von demselben in den ersten Jahrhunderten seines Bestehens so ganz abgeschlossen ist, dass Neugart auch nicht einen Ort desselben bis in das 9. Jahrhundert aufführen kann.

Scheint es doch, als ob nicht blos in der staatlichen, sondern auch in einer kirchlich-religiösen Trennung die Erklärung dieser Erscheinung zu suchen sei.

Wir finden eine Andeutung, dass die arianische Lehre hier immer noch nicht völlig verschwunden war, wenn gleich seit der Königin Theodelinde der römisch-katholische Glaube immer mehr Boden gewann und seit Liutprand (736) nur katholische Könige über das Volk der Longobarden herrschten.

Der Ausdruck des Papstes, da Pirmin ihm als abendländischer Bischof gemeldet wird, »dass man sich vor diesen hüten müsse« 2), ist ein frühes Zeugniss dafür; die Anführung der Stelle aus 2. Cor. 6. 14. 15. >>Was hat denn das Licht für Gemeinschaft mit der Finsterniss? Oder was für ein Theil hat der Gläubige mit den Ungläubigen?<< wodurch Papst Stephanus III. 770 die Könige Karl und Karlmann aufmuntert, ihre Gemahlinnen aus dem »meineidigen und stinkenden Volk der Longobarden« zu verstossen, ist wohl die späteste Bestätigung unserer Ansicht.

Dennoch finden wir zwei Thatsachen erwähnt, die auf eine kirchliche Verbindung Rhätiens mit Deutschland schliessen lassen.

Die erste ist die Aufnahme des Curer Bisthums in den Verband des Erzstifts von Mainz, welche im Jahr 751 geschehen sein soll; 4) die andere die Einmischung des Curer Bischofs Tello in die Angelegenheiten des Klosters St. Gallen zu Gunsten der vom Constanzer Bischofe Sidonius hart bedrängten Mönche.

Beide Begebenheiten sind für die Geschichte Rhätiens bedeutsam.

Die erste mag vorerst noch in dem Gebiete des Zweifels belassen werden, da eine bestimmte Urkunde mit der Jahresangabe nicht besteht und die Uebereinkunft darüber doch wohl nur zwischen dem Papste und den fränkischen Königen, beziehungsweise Hausmaiern stattfinden konnte, zu deren Gebiete das neuerhöhte deutsche Erzbisthum gehörte. 5)

Es müsste also diese Unterordnung eine Unterwerfung Rhätiens unter die Franken voraussezen, welche freilich nirgends beurkundet ist, vielleicht aber in den Verhältnissen des longobardischen Reiches begründet war.

Denn zwei Jahre vor dieser Zeit war der Longobardenkönig Ratchis, welcher mit dem Papste einen zwanzigjährigen Frieden geschlossen hatte, vom Thron gestiegen, um sich in das Kloster von Monte Cassino zurückzuziehen. 6)

Auf ihn war sein Bruder Aistolf gefolgt, welcher sofort gegen den Papst in feindselige Verhält

1) Vg. u. A. das s. g. Todten- oder Fremdenbuch, jezt in den Schriften der Züricher Gesellschaft.

2)

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dixerunt, eum episcopum esse et de occidentali parte venire. Quibus dixit de talibus nos præcavere oportet" Vit. S. Pirmini bci Mone S. 31.

3) Pertz Geschichtschrieber der Vorzeit VIII. Jahrh. S. 224.

4) Neugart Ep. Const. I. 78 nach Eccard.

5) Nicht das erst neuerdings zum Erzbisthum erhobene. Vg. Ebeling Deutsche Bisch. VI. Lief. S. 140 ff. Für die Zeit, da Papst Zacharias den Sprengel von Mainz durch Cur erweiterte, nimmt dieses Werk auch das Jahr 751 an, da die gewichtige Entscheidung für die königkliche Würde Pipins gegeben wurde.

6) Leben der Päpste, Geschichtschr. d. d. Vorzeit VIII. Jahrh. S. 163.

nisse trat und wahrscheinlich jezt schon Gesandtschaften an Pipin hervorrief, welche dessen Einmischung beantragten. 1)

Vielleicht dass zuvörderst durch Gesandtschaften der fränkische Hausmeier, oder König, zu einer Lostrennung des schon ziemlich unabhängigen Rhaetiens von dem Longobardenreiche die gräflich-bischöfliche Familie aufforderte.

Diese herrschte schon lange vor Paschalis, welcher um 680 die geistliche und weltliche Gewalt in Rhätien vereinigte und beide wahrscheinlich durch seinen Vater Vigilius von seinem Urahn Victor ererbt hatte. Ihm folgte sein Sohn Victor I., diesem Vigilius als Bischof, während dessen Schwager Victor II. (wahrscheinlich der Sohn seines Vorgängers) die Stelle eines Praeses behauptet. Beide Würden vereinigte Tello, Victors II. Sohn, der lezte der Victoriden, welcher, nach seinem Testamente zu schliessen, unbeweibt starb. Bemerkenswerth ist, dass unter seinen Vorgängern im Curer Bischofs-Verzeichnisse zwei Aebte erscheinen; Baldebert von Pfäfers 750-754 und Ursicinus von Disentis.

Dieses lässt sich dahin erklären, dass schon von dem Longobarden Liutprand Winfried-Bonifacius freundlich aufgenommen wurde, weil dieser König, wie auch seine staatlichen Verhältnisse zum Papste sich gestalten mochten, ein eifriger Anhänger des römisch-katholischen Glaubens war. Wenn der König nun gleich damals dem Glaubensboten eine Zusicherung der Zutheilung von Cur unter das Erzbisthum Mainz nicht geben konnte, weil dieser damals noch keine Hoffnung auf das Erzbisthum haben konnte, da er ja erst 523 zum Bischof ohne Siz ernannt wurde; so mochte er doch, wie im eigenen Lande, so im abhängigen Rhätien, die katholische Lehre und Kirchenzucht auf dessen Empfehlung einführen wollen.

Daher finden wir auch unter Vigilius die Trennung der bischöflichen Würde von derjenigen der weltlichen Verwaltung und unter seinen Nachfolgern zwei Abte aus Klöstern, von denen eines sogar auf eine Verbindung mit dem Frankenreiche deuten könnte.

Eine völlige Hingabe Rhätiens aber an die Franken hat aller Wahrscheinlichkeit nach unter dem Bischof-Herzog Tello, der nach den Regierungsjahren Pipins urkundet, stattgefunden, dem lezten der Victoriden.

Es war der Zeitpunkt auch ganz geeignet.

Durch die bewaffnete Dazwischenkunft in Italien hatte vor und nach Erwerbung der königlichen Würde Pipin einerseits die Unmacht des Longobardenkönigs Aistulph bewiesen, andererseits gezeigt, wie kräftiger Schuz bei den Franken zu finden sei.

Gründe genug für einen in die Feinheiten der damaligen Staatskunst eingeweihten Mann, wie Tello, sich ganz diesem Schirme anzuvertrauen und geistliche und weltliche Gewalt sich von dem neuen Gestirne im Westen bestätigen zu lassen.

Erst als dieses geschehen war, also um 760, musste die Eintheilung von Cur zum Erzstifte Mainz nothwendig erfolgen, da ein Metropolitan -Verhältniss des longobardischen Mailand nicht mehr am Plaze sein konnte. 3)

1) „Der heilige Vater wandte sich nun nach dem Beispiel seiner Vorgänger an die Franken." Aus
dem Leben des Papsts Stephanus II. v. J. 753. Ebendas. S. 164.

2) Sämmtliche Bischöfe von Asimo, 451, bis auf Paschal sind unsicher. Ebeling a. a. O. I. S. 141 ff. Dass an
Victor, den Urahn des Paschalis, die Stelle eines Præses Rhætiæ von einem Frankenkönig übertragen wurde,
wie die alte Ueberlieferung sagt, lässt sich wohl dahin deuten, dass bei'm Sturze des Ostgothischen Reiches
der damalige Præses von Rhætien, Victor, seine Stelle mit Bewilligung des Austrasiers Theudebert, oder
eines seiner Nachfolger beibehielt. Vielleicht bezöge sich hierher die Abtrennung Alemanniens (Rhætia
secunda) und die Sezung der Marke von Monstein durch Dagobert I. 625.
Leben Bonifaz. bei Ebeling a. a. O. S. 138.

3) Dass wenigstens 701 Rhætien noch longobardisch war, oder dafür galt, lässt sich auch aus dem Wege schlies-
sen, der aufrührische Ansprand auf seiner Flucht einschlug. Sie gieng über Chiavenna (den Julier) nach
Cur; von da aber nicht zu den Franken sondern nach Baiern. Paul. Diac. VI. 21.

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