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Jener Marquard von Rotemburg wenigstens aus dem Hause der Freien von Wolhusen welcher die Stelle eines Rectors von Burgund im Jahre 1249 verwaltete, nennt sich auch kaiserlichen Vogt von Zürich und Schaffhausen. 1)

Eine schwere Beschädigung, welche Konrad, der letzte König aus dem Hause der Staufer, der Abtei Schaffhausen zufügte, weil sie sich 1251 geweigert hatte, die Gebete der Kirche für den verstorbenen Kaiser zu sprechen, da sie wahrscheinlich dessen Lossprechung vom Banne durch den Erzbischof Berard von Palermo nicht anerkannte, gab der Stadt einen neuen Vortheil. *)

Durch die klägliche Schilderung der Grafen Hartmann des Aelteren und des Jüngeren von Kiburg bewogen sprach Papst Innocens IV. 1254 die Einverleibung der Pfarre Kilchberg aus, sobald der gegenwärtige Pfarrer stürbe oder seine Stelle aufgäbe. ")

Schon vier Jahre nachher geniesst die Stadt der seelsorglichen Pflege des Magister Heinrich von Zurzach, wenigstens in der Eigenschaft als Pfarrverweser. 4)

Von Bürgern, welche in diesen Tagen als Zeugen und Mittler sich bemerklich machen, scheinen die Lang, Doter, Forster 5) und Helwic 6) gemeinbürgerlicher Abkunft zu sein, Patricier aber oder von dem in die Stadt gezogenen Landadel, die von Füzen, mit den Brümsi verwandt und als Erben ihres Zinslehens der Schiffledi bezeichnet 7), die von Herblingen, von Hausen, von Zurzach, von Gächlingen, oder Gailingen, die Spiser, Hünen (eher die von Beringen, als von Hüneberg), die Schwager, die in der Gasse 8), die Münzer, Kirchhofer 9), die von Neuhausen.

Rechnen wir zu diesen in unsern Urkunden vorkommenden Geschlechtern jene, welche Johannes von Müller aus andern schriftlichen Denkmälern der gleichen Zeit uns überliefert hat, die gemeinbürgerlichen Crone, Löwen, Heggenzi, 10) die adeligen Am Staad, Im Thurm, von Tüffen, von Urzach (Zurzach?), von Randenburg, von Hüfingen, 11) so haben wir durch diese zufällige Erwähnung immerhin ein ansehnliches Verzeichniss, welches durch die gemeinbürgerlichen Rüschle, Beck, Schuhmacher, Künle, Sulzer, Böckli, Beringer, Herold, Schmid, Axler, Wy ss, Helfrid, Buri, Kunft, durch die Patricier, Röder, Mohr, Roth, Münzer, Wolhuser, Böcklin,

1) Urk. v. 1249 bei Joh. v. Müller III. 46. Frankenthal: „Nos M. de Rotimburc vicerector Burgundie"..
,,Schafhusiae procurator." Das Siegel Walthers von Wolhusen mit den Buchstaben RQTNBC an den zwei
Thürmen bei Zeerleder Urk. B. d. Stadt Bern No. 72.

2) Urk. XL. XLI. Abth. II. Der Erzbischof von Palermo war bei'm sterbenden Kaiser und liess ihn im Dome
seiner Metropolitanstadt begraben.

3),,cedente vel decedente... Rectore.« Urk. XL. Abth. II.

4) In Anm. 11 zu Urk. XLII. habe ich die Stellen,,Sigillis Dni Abbatis civitatis viceplebani Dne Abbatisse et meo“ und „,Scaph. pleban. mag. heur. de zurza" so gedeutet, dass Letzterer bei St. Agnesen Pfarrverweser gewesen sei (viceplebanus dominae Abbatisse) und die Stadt ihr eigenes Siegel gehabt habe (Sigillum civitatis). Allein da letzteres an der Urkunde nicht hängt, so dürfte civitatis von viceplebanus abhängig sein.

5) Urk. XLII. dotarius könnte vielleicht auch Ausstürer, Forstarius das Amt des Klosterförsters bedeuten. 6) Urk. XLII.

7) Urk. XLIII.

8) Urk. XLII.

9) Der H. in Cimetrio der Urk. XLIII.

10) Joh. v. Müller Schw. Gesch. a. a. O. Anm. 49 aus einer Urk. v. 1261.

11) Ebendas. Anm. 48 aus d. Urk. v. 1201. Die von Hüfingen sind die nach Schaffhausen gezogenen frühern Besizer dieses Städtchens, in deren Erbe die Herrn v. Blumberg im XIV. Jahrh. traten. Vgl. mein Anniversarienbuch des Klosters Maria Hof I. Abth.

von Ast, von Radeck u. A. aus dem Haussteuer- Rodel von 1299 noch beträchtlich vermehrt werden kann. 1)

War schon in den lezten Tagen die politische Lage der Stadt so, dass ein Reichsvogt ihre Angelegenheiten verwaltete, so musste hieraus ein Zusammenstoss seines Rechtskreises mit dem des Ammanns der Abtei und des Nellenburgischen Untervogts entstehen.

Hierauf ist vielleicht zu beziehen, was von dem Streben des Schultheisen Jakob, seine Gewalt länger zu behaupten, uns überliefert worden ist.

Eine weitere nothwendige Folge dieser staatlichen Stellung der Stadt musste die Einrichtung eines Rathes sein.

Dieser bestand aus zwölf Mitgliedern patricischen Geschlechtes, welche, nach dem ähnlichen Vorkommen in andern Städten zu schliessen, wahrscheinlich Consuln hiessen und ihr eigenes Siegel führten. 3)

Dieses zeigt den aus einem Thurme hervorschreitenden Steinbock mit stark gewundenen Hörnern welchen die spätere Kunst als Widder abgebildet hat mit der Umschrift >>Siegel der Bürger von Schaffhausen.<< Es dürfte nach der Aehnlichkeit mit den Wappen anderer Städte zu schliessen, das Wappenschild der alten Grafen von Nellenburg darstellen, welches von den Stiftern auf die Abtei, von diesen auf die Stadt sich verpflanzte. 4)

Das erste bis jezt bekannte Siegel hängt an der von uns mitgetheilten Urkunde von 1258; die Bauart des Thurmes deutet auf eine Zeit hin, die der Ausstellung der Urkunde nicht viel vorangeht. 5)

Zwar behielt der Graf von Nellenburg noch seine Vogtei über Stadt und Kloster Schaffhausen, bis zum Jahr 1285 bei und wir finden seines Untervogtes ausdrücklich erwähnt; 6) allein von wie geringer Bedeutung dieselbe gewesen sei, können wir aus der Pfandsumme schliessen, um welche Graf Manegold, der sonst dem Geschlechte wieder neues Ansehen verschaffte, in diesem Jahre dieselbe verpfändete.

Er erhielt auf dieses Pfand, in welchem auch S. Fiden Zelle zu Grafenhausen mit inbegriffen war, die Summe von 50 Mark Silbers oder 1200 Gulden unseres Geldes. 7)

1) Aus den ersten 4 Seiten des Rodels bei Ruegger Chron. II.
2) Joh. v. Müller a. a. O. Anm. 56 nach Waldkirch z. Jahr 1259.
3) Die Aufzählung aus der Urk. v. 1291 bei Joh. v. Müller a. a. O.

4) Abbildung bei E. Schulthess: Städte etc. Siegel der Schweiz Taf. XVI. Nr. 1. Man nahm den Steinbock, je
mehr seine Hörner später gekrümmt wurden, desto sicherer für einen Widder an und bezeichnete ihn als
redendes Wappen. Allein dieses wäre nach dem Sprachgebrauche nur zulässig, wenn die Stadt Ramsen
hiesse, da mit Ramm der Widder bezeichnet wurde. Allerdings geht der Name Schaffhausen nicht immer
auf Scapha, Schiff, zurück, da viele Orte dieses Namens nicht an Wässern liegen. Allein den Stamm
Skaf = Schaf für Namen gebend hier anzunehmen, liegt bei dem ausdrücklichen Zeugnisse des Leben-
beschreibers Eberhard's und bei der augenscheinlichen Nothwendigkeit von »Schiffhäusern nicht vor. Das
>Scafhusirum<< von 800, Neug. C. D. Nr. 132, für unser Schaffhausen anzunehmen hindert mich der Ga u,
welcher der Thurgau ist, und die Lage der mit ihm vergabten Orte am Ausfluss des Rheins aus dem
Untersee. Doch lag auch diesem gewiss der Begriff einer Fähre zu Grunde.

5) II. Abth. Nr. XLII. Diese Zeit spricht ebenfalls dafür, dass die Reichsfreiheit der Stadt noch früher beginnt, als Rudolph v. Habshurg's Privilegium de non evoccaando von 1277, 25. Mai. Hugo Mediatisirung S. 473. Auch der in der Urk. enthaltene Ausdruck fideles nostri cives Scaphusenses spricht dafür.

6) Vgl. II. Abth. S. 97. Anmerk. 1.

7) Ruegger Chron. Mspt. I.; für Reduction der Summe Mone a. a. O.

Die junge Reichstadt zeigte auch bald in andern Dingen ein stattlicheres Ansehen. Neben den Klöstern von Allerheiligen und S. Agnesen erhob um die Mitte des 13. Jahrhunderts sich das der Barfüsser Mönche. 1)

Für die Armen und Kranken wurde noch im lezten Drittel des nemlichen Jahrhunderts ein Spital gebauf und von der Bischofs - Versammlung zu Wirzburg der allgemeinen Theilnahme empfohlen. 2)

Dasselbe erwarb das Hauenthal, 3) bald darauf Merishausen, Siblingen, Gächlingen von dem verarmten Adel der Umgegend 4) und wurde 1542 mit Agnesen-Stift vereinigt. Beringen wurde 1520 für die milde Stiftung des Spendamts erworben.. 5)

Noch wesentlicher für die Blüthe der Stadt war die Erbauung einer Rheinbrücke, die vor das Jahr 1270 fällt.")

Die Uebertragung der Klostervogtei an die Herzoge von Oesterreich, vielleicht in der Form als Einlösung des Nellenburgischen Pfandes, scheint eine Hinneigung der Stadt zur herzoglichen Sache hervorgebracht zu haben, um so natürlicher, als im Hegau und Schwarzwalde, in der Baar, im Thurgau und Rheintale das östereichische Banner wehte und von diesem einerseits kräftiger Schuz zu erwarten, andererseits empfindliche Rache zu befürchten war. Desshalb und in Folge des Bündnisses mit Zürich, St. Gallen und Constanz ) finden wir Schaffhausen in dem Kaiserkampfe unter der Fahne der Herzoge.

Sehr wünschenswerth aber musste diesen der volle Besiz der wichtigen Stadt zur Abrundung ihrer Herrschaften sein. Daher benüzte schon König Friedrich seine bestrittene Stellung, um die Stadt pfandschaftlich an seinen Bruder zu bringen, und wenn dieses auch nicht zur Ausführung kam, so bereitete König Ludwig als Preis der Versöhnung mit den Herzogen Schaffhausen das gleiche Schicksal. ) Durch Begünstigung der gemeinbürgerlichen Geschlechter gegen den Adel, versicherte sich Oesterreich der Zuneigung der Stadt 9) und erst die Ungnade Herzog Friedrichs brachte derselben die Reichsfreiheit wieder, welche sie, ganz allein unter den österreichischen Städten und gegen den Willen Sigismunds und seiner Nachfolger, zuerst durch Ablösung des Pfandes oder deren Vorbereitung, nachher durch den Anschluss an den Bund der Eidgenossen bewahrte, bis sie endlich in diesem Bunde als Canton aufgieng. 10)

1) Ruegger a. a. O. II. Als erster Guardian wird Hug erwähnt.

2) 1287. 13 kal. April. Ind. 5 >Episiopi ad Virceburgum congregati«. Ruegger a. a. O.

3) Joh. v. Müller a. a. O. Anm. 50 v. 1261.

4) Vgl. oben S. XLVI. LII. Ruegger II.

5) Ebendas. Bd. I. Für Beringen Wanner S. 110.

6) Joh. v. Müller a. a. O. S. 139.

7) Kopp Gesch. d. eidg. Bünde IV. S. 157. Schon dass die Stadt von König Friedrich sich das Privilegium de

non evocando, ebendas. S. 82, bestätigen liess, kennzeichnet Schaffhausens Stellung im Kampfe der Könige.

8) Hugo Mediatisirung S. 138 v. Jahr 1326 nach Kopp Urk. 472 und von 1330.

8) Schulthess Siegel S. 111.

10) Hugo a. a. O. S. 139.

III.

Der Zürichgau und die Grafen von Nellenburg.

Schon der Umstand, dass das Kloster, dessen Hinterlassenschaft die meisten Urkunden der zweiten Abtheilung entnommen sind, eine Stiftung der alten Grafen von Nellenburg, oder des Zürichgaues1) war, legt uns die Verpflichtung auf, dieses Geschlecht und seinen Waltbezirk einer geschichtlichen Erörterung zu unterziehen.

Diese ist um so mehr gerechtfertigt, je weniger bei dem Misstrauen, der Kargheit und dem Neide der Archivare des vorigen Jahrhunderts und ihrer Herrn der gründlichste Forscher auf diesem Gebiete, Neugart, sich des ganzen Stoffes bemächtigen konnte, aus welchem er sein gaugeschichtliches Gebäude aufzuführen hatte.

So hat z. B. seitdem einerseits die Veröffentlichung der Quellen des Stiftes Frauenmünster in Zürich jenen Stoff sehr gemehrt, andererseits hat namentlich für die Namenserben der alten Grafen von Nellenburg Bader eine ganz neue Reihe von Untersuchungen eröffnet. 2)

Wir wollen mit unserer Erörterung bei'm Zürichgaue beginnen.

Die alemannische Bevölkerung, welche noch bevor die Kraft und Gewandtheit Diocletians und Constantins dem zerfallenden Römerreiche neue Stüzen gaben, vom Rhein und Bodensee her plündernd bis zum Zürchersee vorgedrungen war, 3) hatte wohl theilweise schon damals, sicher aber und nachhaltig nach dem Abzuge Valentinians um die zertrümmerten Mauern von Turicum sich niedergelassen und bis dorthin ausgebreitet, wo der Säntis und Glärnisch, wo der Adula und seine Verzweigungen, wo die Riesen der Berner Alpenwelt die Grenzwächter gegen rhätisches Land und burgundische Eroberung bildeten.

Noch mochte an den steilen Bergen am Walhenstader See die römische Bevölkerung südlich in den Orten Terzen, Quarten, Quinten ihren kümmerlichen Fortbestand und das Andenken an den

1) Vgl. den unten zu besprechenden Titel des Grafen Eberhard des Seligen: »comes Turgie provincie<< und die Bezeichnung »iuxta castrum meum Nellenburg.<

2) Mone's Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins I. S. 66 ff.

3) Vgl. den Denkstein in der Seitenkapelle des Doms zu Constanz, der des Wiederbaues der zerstörten Mauern von Vitodurum durch Diocletian und seine Caesarn meldet, bei Eiselein Constanz S. 200.

Schuz des römischen Grenzlagers (Gaster, Castra) bewahrt haben, von dessen Vorposten letztere den Namen trugen; das Land am linken Linthufer hiess rhätische Mark.

Hier war denn folgerichtig auch ein Keim oder doch empfänglicher Boden für das Christenthum zurückgeblieben, der neuen römischen Staatsreligion, welche kurz zuvor unter Diocletian, in Felix und Regula dem heidnischen Kaiserthum seine Blutzeugen entgegengestellt hatte. 1)

Vom burgundischen Windisch aus pflegten seit dem 17. Jahrhundert eigene Bischöfe diese Lehre; 2) im Flachland aber blieben die Eroberer bei der Natur-Religion ihrer Vorfahren auch dann noch stehen, als das Land aus dem Schuze der Gothen schon längst unter die Oberherrschaft des Frankenreiches gekommen war. 3)

Erst langsam wurde unter ihnen auf friedlichem Wege der Belehrung der christliche Glaube zu allgemeiner Anerkennung gebracht.

Auch die staatliche Stellung des Landes mochte sich eben so unsicher gestalten, als die Geschichte des grossen Zeitraumes ist, welcher vor dem Einfalle der Alemannen und dem Untergange des weströmischen Reiches bis zur Gründung eines römisch-germanischen Kaiserthums durch Carl den Grossen reicht.

Dass schon vor dem völligen Sturze des weströmischen Thrones, die Alemannen, 551, sich mit den Hunnen verbündet und zerstört haben, was in diesen Gegenden bisher sich ihrer Plünderung entzogen hatte, ist oben erwähnt, ebenfalls, dass sie durch Rhätien ihre Waffen bis zu den Pässen getragen haben, welche nach dem sonnigen Italien führen 4)

Als aber nach dem siegreichen Zuge Dietrichs von Bern dieses Land den Ostgothen gehorchte, war die Stellung der Alemannen südlich des Bodensees eine entschieden ungünstigere geworden.

Auf der einen Seite konnte Dietrich den Theil ihres Gebietes südlich von Pfyn ansprechen, welches die Grenze zwischen dem jezt ostgothischen Rhätien und der gallischen Provinz Maxima Sequanorum auch durch seinen Namen (ad fines) bezeichnet. Auf der andern Seite aber hatten die Burgunder leztere Provinz in Besiz genommen und übten, wie aus dem Aufgehen des Sprengels von Windisch in das spätere Bisthum Constanz zu schliessen ist, ihre Herrschergewalt noch über diese Grenzmarke hinaus bis zum obern Rheinthal, während der ostgothische Präfekt von Rhätien den Walenstader oder Walchensee, vielleicht auch das Gaster zu seinem Gebiete rechnen konnte, da wir in lezterm das Kloster Schänis als Stiftung des herzoglichen Hauses von Rhätien finden. 5)

Das erobernde Umsichgreifen der fränkischen Macht unter Chlodwig scheint eine Aenderung nicht hervorgerufen zu haben, da Dietrich Alemannen und Burgunder gleichmässig vor weiterer Unterjochung durch den Frankenkönig zu schüzen wusste.

Möglich indessen ist es, dass Dietrich die Verlegenheiten der Burgundischen Herrscher dazu benüzte, ein bisher bestrittenes oder nicht zur Uebung gekommenes Schuzverhältniss der südlichen Alemannen, auszuüben und zu regeln.

Den Anklängen an eine Verbindung der leztern mit Rhätien in der Fridolins-Legende liegt vielleicht die Erinnerung eines solchen Verhältnisses zu Grunde. 6)

1) Ihre Legende und geschichtliche Erörterung im I. Bde. der Mittheilungen der Zürcherischen Gesellschaft.

2) Bubulcus wird 517 auf der Kirchen-Versammlung zu Besançon erwähnt.

3) Jonae Vita S. Columbani und vita S. Galli bei Stälin I. 191.

4) Oben S. XV. XVI. S. XXXII.

5) Darauf scheint auch die schon früher hervorgehobene Beibehaltung der altlateinischen Ortsnamen am Walenstadersee lacus portus Gallorum

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6) S. oben S. XVIII. XIX.

zu deuten.

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