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Spt. 27

herren dem konig und der cristenheit, wo wir das nicht bestellten und unterkomen, 1428 groß red und unglimpf bringen möchte, des wir ein hauptman der sache sind und mit den unsern und solichem gelt billich vor andern fursten herren und stetten ein anfang weren zu legen und zu antwurten: hirumb so bitten und ermanen wir euch so wir 5 allerernstlichst und fleissigst konnen und mogen, anzusehen und zu herzen nemen das groß betrübnüsse jamer und leit das die vorgenanten verdampten ketzere an der heiligen kirchen und cristenheit in mancherlei wege lang zeit begangen und getan haben und zu verdampnisse ir selen mit frevelichem gewalt teglich untersteen zu tun, auch zu merken und für euch zu nemen solich wort und unglimpf als dann wo solich gelt von 10 den unsern in unsern landen nach inhalt des anslags nicht geantwurtt wurde uns darauß und davon entsteen möchte, das ir zu stund an one lenger verzug schaffet schicket und bestellet das alles das gelt in unsern steden und auf dem land in der Alten-Marck von des vorgenanten anslags wegen gesammt aufgehaben und zu stunt gen Nüremberg gefuret und den sechsen doselbst nach inhalt der zeichnisse geantwurtt werde, auf das 15 man die sach die vor handen ist mit demselben und anderm gelt, das man ie darzu haben muß, dem cristenglauben und der cristenheit zu nütz und frommen geenden und volbringen mugen o. dann wir besorgen, wo ir des seûmig wurdet, des wir euch ie nicht getrawen, das dem cristenglauben und cristenheit solicher schad davon kommen. würde der hinnach hart zu widerbringen were, und besunder uns und üch solich rede 20 wort und unglimpf darauß entsteen möchte das auch hart widerzubringen were. davon so wollet fich umb gots der cristenheit und auch umb unsern willen in den sachen willig lassen befinden und des keinen bruch an uch lassen sein. das wollen wir mitsampt unsern kinden gen uch allen und iglichen besunder, uber den lone den ir von got empfahen werdet, gnediclichen erkennen bedenken und mit allem fleiß gerne dan25 ken. auch was Hanns vom Rottenhan und Johannes Sommer diße gegenwertig unser rete und lieben getrewen von solicher obgeschribner sache wegen an unser stat an euch auf dits mal werbend sind, des wollet in genzlichen als uns selbs glauben. daran tut ir uns wol zu willen und zu dank. geben zu Beyrstorff am montag vor 1428 sand Michels tag anno etc. 28°.

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Spt. 27

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Kurfürstentag zu Heidelberg

16 Okt. 1428.

Die Bemühungen der Kurfürsten, die Centralkasse zu Nürnberg in der durch die Reichstagsbeschlüsse vom 2 Dez. 1427 vorgeschriebenen Weise zu füllen, setzen sich bis in die letzten Monate des Jahres 1428 fort. Mit besonderem Nachdruck werden sie auf dem Tag zu Heidelberg 16 Okt. aufgenommen.

A. Vorläufiges nr. 185-187.

Die Rückkehr der von der Nürnberger Versammlung im Sommer 1428 an den König abgeordneten Gesandtschaft (nr. 169 art. 2 und nr. 172) fällt zwischen den Lahnsteiner und den Heidelberger Kurfürstentag (14 Sept. und 16 Okt.). Während der 10 Anstoß zum Lahnsteiner Kurfürstentag von Markgraf Friedrich von Brandenburg ausgeht und dabei weder der König noch jene Gesandtschaft erwähnt wird, ist bei der Heidelberger Versammlung der königliche Einfluß sofort ersichtlich. Die Sendboten bringen nämlich einen Brief K. Sigmunds (nr. 186) mit, welcher von Heidelberg aus zugleich mit dem kurfürstlichen Mandat nr. 188 verschickt wurde (vgl. nr. 188; 210 15 art. 46 und 17).

B. Kurfürstliche Aufforderung zur Steuerentrichtung nr. 188-189.

Wir erinnern uns, daß schon in der Kurmainzischen Einladung nach Bingen (nr. 138) die Billigung des Anschlages durch den König gemeldet war; auf dem Heidelberger Tag aber lag eine schriftliche nicht mißzuverstehende Kundgebung der höchsten 20 Autorität des Reiches für das Reichskriegssteuergesetz vor. Das Document wurde, wie bereits gesagt, in Abschrift den kurfürstlichen Mahnschreiben beigelegt. Die beiden Schriftstücke, die königliche und die kurfürstliche Aufforderung (nr. 186 und 188), ließ man durch besondere Agenten an ihre Adressen befördern.

C. Anhang: Das Reichskriegssteuergesetz und die Reichsstände 1428 Aug. bis 26 1432 Okt. nr. 190-215.

Die Reiseberichte von zweien der soeben erwähnten Agenten sind noch erhalten: derjenige des Johannes Hertwig (nr. 201), und der von Johannes Windolt verfaßte (nr. 210); wir stellen sie mit anderen ähnlichen Aufzeichnungen zusammen und lassen die ganze Gruppe als Anhang folgen. Einen dritten Sendboten kann man aus nr. 196 so nachweisen (vgl. auch nr. 189 Schluß), einen vierten aus nt. zu nr. 209 art. 139. Es sind aber hier nicht bloß solche Stücke aufgenommen welche sich direkt auf den Heidel

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berger Kurfürstentag beziehen, sondern unser Anhang ist überhaupt eine Sammlung von Schreiben Verzeichnissen Berichten zur Beleuchtung der Aufnahme die den Reichskriegssteuerbeschlüssen geworden ist. Der Forscher findet hier Schriftstücke von nicht geringem Werth, wie z. B. das umfangreiche Verzeichnis der in Nürnberg eingelaufenen brief5 lichen Erklärungen vieler Reichsstände über ihre Ausführung bzw. Nichtausführung jener Beschlüsse (nr. 209), zu dessen Beleuchtung und Erweiterung der Faszikel des Nürnb. Kreisarchivs Ansbacher Kriegssachen 1 manche Beiträge geliefert hat; dann der soeben genannte Reisebericht des Johannes Windolt (nr. 210); die Antwortschreiben von Städten wie Toul und Trident (nr. 191 und 192) oder dem Reiche so fern stehender Kirchen10 fürsten wie des Bischofs Christoph von Lebus oder des Erzbischofs Henninghus von Riga (nr. 195 und 203). Dies sind nur einzelne besonders bemerkenswerthe und daher ihrem ganzen Wortlaut nach abgedruckte Kundgebungen, die große Menge der von Reichsständen ausgegangenen Erklärungen findet man in dem oben angeführten Verzeichnis (ur. 209) und in den Anmerkungen zu demselben auszugsweise mitgetheilt.

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In der Folge werden wir nur selten mehr auf die Gesetzgebung von 1427 zu sprechen kommen, denn vom Jahre 1429 an hört man immer weniger von der Reichskriegssteuer, und was verlautet klingt nicht erfreulicher als die Kundgebungen aus dem Jahre 1428. Zwar stellten sich später noch etliche Steuerzahler ein (s. nr. 208), aber was konnte mit den geringen Summen ausgerichtet werden, die nach Nürnberg gebracht 20 wurden? Das Gesetz vom 2 Dez. 1427 hatte ja große Mängel (vgl. Weizsäckers KaiserGeburtsfestrede am 22 Merz 1882 S. 9f.), jedoch nicht in ihnen sind die Ursachen zu suchen weshalb das groß angelegte und vielversprechende Projekt mißglückte. Diese liegen vielmehr anderswo: der Reichsgedanke, das Staatsbewußtsein, ein weiter und freier Gemeinsinn waren in Deutschland nicht vorhanden oder gänzlich verkümmert. Deshalb 25 wurde ein Gesetz zurückgewiesen, welches sich an alle ohne Unterschied wandte und Verpflichtungen gegen die Gesammtheit der Nation auferlegte, ein Gesetz das seinerseits zu einem einigenden Momente hätte werden können, aber in Wirklichkeit die Zerrissenheit nur noch mehr offenbarte. So bleibt denn der Reichstag vom Dez. 1427 mit dem was sich ihm 1428 anschloß, ein zwar keineswegs erfreuliches und erhebendes aber ein 30 sehr lehrreiches Kapitel in der Geschichte der Deutschen Einheitsbestrebungen.

Die Heidelberger Versammlung vom 16 Oktober ist nicht als ein Reichs- sondern als ein Kurfürsten-Tag zu bezeichnen, war sie ja doch nicht vom König ausgeschrieben, und waren ja doch die handelnden und maßgebenden Persönlichkeiten eben die Kurfürsten, während sich königliche Machtboten, soviel wir sehen, gar nicht, von den Städten 35 aber nur die Schwäbischen Bundesstädte und einige andere wie Nürnberg und Frankfurt eingefunden hatten. Die Städte aus Schwaben waren gekommen, um über die ihnen durch Konrad von Weinsberg zugefügte Unbill, der im Aug. die zur Frankfurter Messe ziehenden Schwäbischen Städter überfallen gefangen genommen und beraubt hatte (vgl. Stälin Wirtemberg. Gesch. 3, 429, Fischer in Württemberg. Jahrbb. 1874 Thl. 2, 191f. 40 und v. Bezold l. c. 3, 13-14), Klage zu führen und Genugthuung zu fordern. Jene Gewaltthat, welche gewaltiges Aufsehen in Deutschland südlich vom Main machte, brachte rascheres Tempo in den sich schon so viele Jahre hinziehenden Streit Süddeutscher Städte mit dem Unterkämmerer. In diesem Streite drehte sich alles um die Erhaltung der Reichsunmittelbarkeit der Stadt Weinsberg. Schon in RTA. 8 sind wir widerholt auf 45 diese endlos sich fortspinnenden Zwistigkeiten geführt worden; wir hatten aber auch schon a. a. O. 23 nt. 2 auf die RTA. 1 pag. LV gemachte Bemerkung zu verweisen Anlaß, wonach der Weinsberger Handel nur beiläufig von uns behandelt werden kann. Über die zu Heidelberg im Okt. gepflogenen Verhandlungen berichtet Ulm an Nördlingen Sim. u. Jud. Abend d. h. Okt. 27 (München R.A. Nördl. Akten des Schwäb. Städte50 bundes vom Jahre 1428 nr. 30 blau or. chart.). Man erfährt aus diesem sehr umfang

reichen Aktenstück, daß zu Heidelberg anwesend waren die Erzbischöfe von Mainz und Trier, der Kurf. von der Pfalz mit seinem Bruder dem Pfalzgrafen Stephan und der Bischof Raban von Speier, dann Räthe des Erzbischofs von Köln und des Kurf. von Brandenburg, und andere Grafen Herren Ritter und Knechte. Es kam damals nicht weiter als zu Propositionen der Fürsten (l. c. nr. 31 blau conc. chart.); die Antwort 5 der Städte auf Der fürsten begerung und müttung umb die verainung etc. s. l. c. nr. 31 blau conc. ch. Jene Propositionen zeugen von einem weitgehenden Entgegenkommen der Fürsten, welche nicht bloß zu bewaffneter Sühne des geschehenen Unrechtes sich mit den Städten verbinden sondern überhaupt mit ihnen zur Widerherstellung der so schwer gefährdeten öffentlichen Sicherheit zusammengehen wollten. Das Projekt, welches am 25 Nov. 10 abermals durchberathen werden sollte, blieb Projekt. Ebensowenig Erfolg hatte der auf dem Heidelberger Tag den Schwäbischen Städten gemachte Antrag, das zwischen ihnen und den Grafen von Wirtemberg nun schon so lange bestehende Bündnis (vgl. z. B. Stälin 3, 414) auf die St. Georgen Ritterschaft auszudehnen (s. Ulm an Nördlingen 1428 Fr. n. Sim. u. Jud. d. h. 29 Okt. in München 1. c. nr. 43 blau or. chart.). Um 15 dieselbe Zeit wurde auch der alte Plan eines großen Städtebundes aufgenommen; davon haben wir noch in der Einleitung zu den königlichen Tagen im Frühjahr 1429 zu reden.

Aug 28

A. Vorläufiges nr. 185-187.

1428 185. K. Sigmund an Kurf. Friedrich I von Brandenburg und die Kurfürsten- und 20 Städte-Boten der Nürnberger Zusammenkunft, hat die Botschaft ihrer genannten

3 Gesandten wolgefällig vernommen, und ertheilt diesen die Rückbeglaubigung. 1428 Aug. 28 Ilied.

Aus Nürnb. Kreisarch. Ansb. Kriegssachen 1 nr. 176 grün or. chart. lit. cl. c. sig. in verso impr. Auf der Rückseite die gleichzeitige Kanzleinotiz Konigs credenz an meinen 25 herrn und an die andern die zu im bescheidn sin.

...

Gedruckt in Jung Aigentliche . Fortsetzung Der ... Genealogie ... 329-330. Erwähnt bei v. Bezold 2, 143 nt. 2 aus unserer Vorlage.

Sigmund von gotes gnaden Romischer kunig zu allen zeiten

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als ir

merer des reichs und zu Ungern zu Behem etc. kunig. Hochgeborner lieber oheim und kürfürst und edeln lieben getruen. iczund zu uns gesandt habt den strengen Hannsen von Seckendorff ritter den ersamen Heinrich probst zum Hayn und den weisen Peter Volkmer burger zu Nuremberg 1 unsere liebe getruen als von ettlicher trefflicher sache wegen die wir von in eigentlich und wol vernomen haben, also hat uns wol gevallen. und loben das ouch daz man den sachen 35 wider die keczer also nachgee, damit solich unordnung gestillet werde. wann wir hoffen daz dadurch der kristenheit vil guts gescheen mag. und dorumb so haben wir denselben Hansen Heinrich und Petern unser meynung widerumb bevolhen an euch zu

a) or. kürfürt.

1 Die Reisekosten der Gesandten s. nr. 172.

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brengen. und dorumb begern wir von euch mit sunderlichem flisse, was sy euch von unsern wegen in den sachen widerumb erczelen werden, daz ir in des gloubet, und euch dorynne got zu lob und der kristenheit zu sterkung also bewiset als des ein notdorfft ist und wir euch des sunderlich wol glauben und getrawen. geben zu lied am 5 sampẞtag nach sant Bartholomeus tag unserr reiche des Ungrischen etc. im 42 des Romischen im 18 und des Behemischen im newnden jaren.

[in verso] Dem hochgebornen Fridrichen marggraven zu Brandemburg des heiligen richs erczcamrer und burggraven zu Nuremberg unserm lieben oheimen und kurfursten, und andern der kurfursten und stett reten und freunden die itzund zu Nuremberg gewezen und zu den sachen beschiden sind unsern und des richs lieben getruen.

1428

Aug. 28

1428

Aug. 28

Ad mandatum domini regis
Caspar Sligk.

186. K. Sigmund an gesammte Reichsstände, hat von dem mangelhaften Eingehen der 1428 Hussitensteuer vernommen, und gebietet deren richtigen Vollzug. 1428 Aug. 28 Aug. 28

Ilied.

A aus Nürnb. Kreisarch. Ansb. Kriegssachen 1 nr. 177 grün or. chart. lit. pat. c. sig.
in verso impr. Auf der Rückseite die gleichzeitige Registraturnotiz Hussen-sache.
S coll. Straßb. St.A. AA corresp. polit. 1421-1430 cop. chart. coaev., mit Versendungs-
schnitten und Sigelspuren. Unterschrift fehlt. Auf der Rückseite von zeitgenössischer
Hand Presentata secunda post invocavit.

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دو

K coll. Königsbg. St.A. Schbl. VIII nr. 86 cop. chart. coaev., ohne Schnitte und Sigel.
Die Varianten, welche sämmtlich unerheblich sind, aufzuzeichnen erschien uns über-
flüssig. Gedruckt in Palacky Urkundl. Btrr. 1, 635-636 nr. 537 ex arch. Regio-
mont." Erwähnt aus Palacky a. a. O. bei v. Bezold l. c. 2, 143 nt. 2 und 155 nt. 1;
aus unserer Quelle bei Voigt Gesch. Preussens 7, 517; und aus Voigt l. c. bei Asch-
bach 3, 467.

B in Basel St.A. St. 75 n. 9 cop. chart. coaev., ohne Schnitte und Sigel. Kollationierung
unnöthig.

Wir Sigmund von gotes gnaden Romischer künig zu allen zeiten merer des reichs
und zu Ungern zu Behem Dalmacien Croacien etc. kunig embieten allen und yglichen
unsern lieben neven oheimen und kurfursten geistlichen und werltlichen fursten prelaten
graven frijen - herrn rittern knechten amptluten burgermeistern reten und burgern aller
und yglicher stett merkt und dorffer und suẞt allen andern unsern und des heiligen
35 reichs undertanen und getrewen, in welichem adel wirden oder wezen die sind, den
diser brief fúrkomet, unser gnad und alles gut. erwirdigen hochgebornen edeln und
lieben getruen.
wiewol vor kurczer zit ewer liebe und ewer ettlicher rêt und fründe
zu Frankfurt mit beywesem des erwirdigen in got vatters des cardinals von Engelland
des bebstlichen ståls legaten ein anslag uff gelt1 gemacht haben, daz ein yederman rich
40 und arm durch alle Deutsche und andere land in seinen gebieten ynnemen lassen und
das an ein genante stat fürbaß legen solte, damit man die verdampten lesterlichen
keczerey, die leider in unserm kunigrich zu Behem lang geweret hat und noch ist,
ußgereutten und getempfen mochte: yedoch so haben wir vernomen, wie ettlich uẞ euch
ind ewrn landen und steten solich gelt eynsammeln und uffheben haben lasset und das
45 doch nicht herüßgeben und an solich stet anntwortten und legen lassen wollet als dann

[1429] Fbr. 14

1

nr. 76.

a) A fúrsten? b) S allen und yeglichen. c) A Vokalzeichen e über e. d) S und.

Deutsche Reichstags-Akten IX.

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