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21. Kosten Frankfurts zu dem Ulmer Städtetag vom 7 April 1427. 1427 April 26.

Aus Frankf. St.A. Rechnungsbücher 1426 unter der Rubrik ußgebin zerunge.

1427

Apr. 26

Crastino Marci: 18 lb. 12 sh. virzerte Walther Swarczenberger selbdritte mit drin 1427 Apr. 26 perden 14 tage gein Ulme zu der stede frunden, als sie dar-bescheiden hatten von der 5 gulden monze, des burggravetums gerichte zu Nurenberg, der strassen und des virbotsa unsers herren des koniges wegen gein Venedige nit zu wandern.

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22. Straßburg an Freiburg i. Brsg., lädt ein auf Mai 7 nach Breisach zu einer Ver- 1427 sammlung von Städteboten, welche die von dem Ulmer Städtetag verhandelten An- Mai 2 gelegenheiten weiter berathen solle. 1427 Mai 2 Straßburg.

Aus Freiburg i. Brsg. St.A. Ältere Kriegs-Sachen nr. 150 or. mb. lit. cl. c. sig. in verso impr.

Unsern sundern lieben und guten frúnden und getruwen eitgenoßen dem burgermeister und dem rat zů Friburg enbúten wir Hug Zorne Heilant der meister und der rat zů Straßburg unsern frúntlichen dienst. lieben frúnd. unsere erbern botten so 15 iecze zů Brisach gewesen sind habent uns under anderm wol erzalt, wie man do gescheiden und in was reden man do gewesen ist, und bisunder soliche anbringen so uwer und unsere frúnd von Basel erbere botschaft für die súbener unsers bundes zů Brisach broht hat sachen halb so der stette erbere botschaft zů Ulme fúr handen genommen habent, beide von der gúldinen múnsen wegen (als sú uns ouch dez ein cedel 2 broht 20 hant wie davon gerett ist), und ouch das die Swåbischen stett ein erbere botschaft zů unserm allergnedigesten herren dem Römischen kúnig ze schicken meinent 3 der und ouch andere der stette anligender sachen halb, als sú die zů Brisach wol erzalt und unsere erbern botten die ouch für uns broht hant. und habent uns domit geseit, das die subener zů Brisach sich von den sachen ouch underrett habent. und beduhte sú 25 geroten sin, das wir stette das wir stette unsere vereinunge ein erbere botschaft mit der von Ulme. botschaften ouch hinin zů unserm allergnedigesten herren dem Römischen kúnig tůn soltent; und das der súbener meinunge gewesen sie, das iederman das húnder sich an sine frúnd bringen solt. und were das uns beduhte das den sachen fúrbasser nachzegond were, so soltent wir úch und den andern stetten unsern frúnden einen tag verkúnden 30 in einre kúrze wider zesamene ze kommen und so ee so besser sich fúrbasser von den sachen zů underreden. als habent wir die sache für handen genomen und habent die in dem besten betraht. und bedunket uns stetten allen núczlich und geroten sin das wir darumb wider zesamene schickent. also verkúndent wir úch, das ir uwere erbere botschaft wider zů Brisach haben wöllent uf nů an mitwochen ze naht schierstkommen. Mai 7 35 doselbs wir die unsern auch haben wöllent von solichen stúcken und der stetten an

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1427 ligenden sachen so zů Ulme fúr handen genommen sind fúrbas ze redend und darinne Mai 2 fúr handen ze nemen was danne glich und billichen und uns stetten bekömlichen ist.

1427

Mai 2

danne wir diß den andern stetten ouch also verkúndet haben. do wissent úch nach zů rihten. datum feria sexta post beatorum Philippi et Jacobi apostolorum anno etc. 27.

[in verso] Unsern sundern lieben und gåten frúnden und getruwen eitgenoẞen dem burgermeister und dem rat ze Friburg.

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Reichstag zu Frankfurt

April bis Mai 1427.

Schon am 6 Sept. 1426 hatte König Sigmund die Aufforderung zur Abhaltung eines Reichstages ergehen lassen (nr. 1), aber Monate um Monate verstrichen ohne daß 5 man weiter als bis zu einer vorläufigen Verabredung über den Feldzug (s. nr. 13) und zu dem Beschlusse daß sich die Reichsstände Ende April 1427 in Frankfurt versammeln sollen gekommen war. Damit war freilich der Termin sehr weit hinausgerückt; sollte noch im Sommer des Jahres 1427 eine große Unternehmung gegen die Hussiten ausgeführt werden, so konnten die Berathungen über die dazu erforderlichen Vorberei10 tungen nicht wol später stattfinden. Und jetzt durften diese Berathungen nicht, wie sonst so häufig, resultatlos verlaufen, da bei der so weit vorgerückten Jahreszeit cine Vertagung durchaus nicht angieng, wenn man überhaupt den Reichskrieg gegen die Ketzer noch für das Jahr 1427 wollte.

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A. Ausschreiben nr. 23.

Als Ausschreiben eines Reichstags nach Frankfurt auf 27 April kann nicht bloß unsere nr. 23 sondern auch nr. 13 bezeichnet werden, welch letztere wir jedoch mit Rücksicht auf ihren Anfang bei den Akten des Mainzer Tages eingestellt haben. Wie für diesen so haben wir, wenn wir nr. 13 und 23 zusammennehmen, auch für den Frankfurter Reichstag eine (indirekt) königliche (nr. 13 vgl. nr. 3) und eine kurfürst20 liche (nr. 23 vgl. nr. 5) Einladung. Das Schreiben des Herzogs von Sachsen (nr. 23) enthält die Nachricht, daß die Schlesischen Fürsten einen Brief an die in Mainz tagende Versammlung hatten abgehen lassen, daß aber der Überbringer die Sächsische Gesandtschaft auf ihrer Rückreise von Mainz in Aschaffenburg traf, also zu spät kam.

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B. Vollmachten und Geleite nr. 24-28.

Der Erzbischof von Mainz verlangt von Frankfurt am 27 April für seine Freunde und Räthe Geleite und erhält es am 28 April (nr. 26 und 27). Am nächstfolgenden Tage stellt die Stadt auch für ihn selber und seine Begleitung einen Geleitsbrief aus (nr. 28). Dies geschah natürlich nicht ohne daß ein solcher verlangt worden wäre. War der Mainzer Kirchenfürst schon am 27 April entschlossen persönlich nach Frank30 furt zu kommen, so war es überflüssig auch für Freunde und Räthe Geleite zu fordern, wie er es in nr. 26 that, denn diese konnten füglich durch ein für den Erzbischof und seine Begleiter gültiges Geleitsschreiben (s. nr. 28) gedeckt die Stadt betreten. Daraus folgt, daß eine Zeit lang der Kurfürst von Mainz beabsichtigte nicht selber auf dem Tage zu erscheinen, daß er aber dann aus unbekannten Gründen seinen Entschluß

Deutsche Reichstags-Akten IX.

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änderte. Auch über den Erzbischof von Trier haben wir eine Nachricht, aus welcher hervorgeht, daß derselbe keineswegs vorhatte unter allen Umständen nach Frankfurt zu gehen (nr. 47), und daß er in Mainz wider umkehrte (nr. 40).

C. Beschlüsse und Mandate nr. 29-35.

Die beiden kurfürstlichen Mandate nr. 30 und 33 differieren nicht bloß hinsicht- 5 lich des Datums sofern jenes vom 27 April dieses vom 4 Mai datiert ist, sondern auch in Form und Inhalt. Das frühere, nur in lateinischer Sprache uns erhalten, ist viel phrasenreicher als das spätere, das deutsche. In letzterem erscheinen als bei der Beschlußfassung anwesend die Gesandten des Herzogs Albrecht von Österreich der Fürsten und Herren aus Schlesien und der Städte Breslau und Eger, dort werden an der ent- 10 sprechenden Stelle die Gesandten des Römischen Königs und anderer Fürsten aufgeführt. Der lateinische Text erwähnt nicht, daß bei dem vierten Heer, dem Österreichischen, Truppen des Königs sein werden. In Betreff der persönlichen Theilnahme der Kurfürsten an dem Feldzug spricht sich das Schreiben vom 4 Mai zurückhaltend aus, während dasjenige vom 27 April einfach sagt, am Sammelort Nürnberg werde man die 15 Kurfürsten persönlich treffen. In letzterem fehlt der in dem deutschen Mandat sich findende Hinweis auf die zaichnuß (nr. 31), der sicherlich nicht fehlen würde, wenn diese nr. 31 bei Abfassung von nr. 30 vorgelegen hätte; und vorgelegen hätte sie gewiß, wenn sie überhaupt schon vorhanden gewesen wäre. Erwägt man nun, daß nr. 30 vom 27 April datiert ist, daß die Versammlung an diesem Tage schwerlich eröffnet wurde 20 da der Mainzer Kirchenfürst erst 3-4 Tage später nach Frankfurt gieng (nr. 26-28) und auch der Erzbischof von Trier mit seinem Kommen zögerte weil der Kölner sich fernhielt (nr. 47), bedenkt man ferner, daß dem Stücke gerade diejenigen Momente fehlen welche sich erst während des Tagens der Versammlung ergaben, und zieht man endlich in Betracht, daß nr. 30 nur in einer Abschrift erhalten ist, so ist die Ver- 25 muthung nicht zu gewagt, daß sie nur Entwurf war und Entwurf blieb und an ihre Stelle nr. 33 mit ihrem konkreteren Inhalt gesetzt wurde und daß diese nr. 33 zur Ausfertigung und Expedierung kam. Daraus daß man nr. 30 nur in einem MainzAschaffenburger Ingrossaturbuch findet, darf vielleicht auf ihren Kurmainzischen Ursprung geschlossen werden. Man muß übrigens zugeben, daß die beiden Mandate sich nicht 30 ausschließen, daß nr. 30 ebenso gut als nr. 33 versandt werden konnte, und daß die oben aufgestellte Vermuthung nur so lange zu halten ist als nicht ein Original von nr. 30 nachgewiesen werden kann.

Die Heeresordnung nr. 31 ist bereits von v. Bezold a. a. O. 2, 100-102 eingehend besprochen worden. Das Bestreben des oder der Verfasser die zahlreichen einzelnen 35 Bestimmungen sachlich zu gruppieren kann nicht verkannt werden, freilich ist es nicht recht geglückt. So z. B. machen zwar die Vorschriften über die Heerespolizei art. 6-16 cine Gruppe für sich aus, aber weit von ihnen getrennt sind die doch gewiß zu derselben Gruppe gehörenden artt. 33 und 34. Den Schluß des Stückes bilden die Bestimmungen über die von einzelnen Fürsten und Städten zu stellenden Geschütze und 40 zu liefernde Munition (art. 35-46). Während nur Während nur an die Kurfürsten und einige Grenznachbarn von Böhmen und zwei Böhmische Städte bestimmte Anforderungen gestellt werden, gilt den Städten überhaupt der sehr allgemein gehaltene art. 46: sie sollen haben Büchsen Pulver Gezeug,,nach Vermögen". Einer der eben erwähnten Grenznachbarn war der Herzog Heinrich von Baiern-Landshut (vgl. art. 37). An ihn richtete 45 K. Sigmund das Friedgebot nr. 29, welches dieselbe Tendenz hat wie das im Jahre 1426 an Herzog Ludwig den Bärtigen erlassene (RTA. 8 nr. 393), und aus dem ersehen werden kann wie viel dem Könige daran lag daß zuerst Ruhe und Sicherheit

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im Innern geschaffen werden bevor man sich gegen den äußeren Feind wende. Probst Michael von Priest hatte dieses Anliegen den Kurfürsten vorzutragen. Ob er es auch war, durch welchen der König sein und des Reiches Insigel zu den Kurfürsten schickte (vgl. Urk.-Buch der Stadt Lübeck 7, 31), mag dahingestellt bleiben; zweifellos ist, daß 5 diese, wenn sie mit des Reichs Sigel ausgerüstet waren, als Stellvertreter des Reichsoberhauptes auftreten Beschlüsse fassen und deren Ausführung anordnen und befehlen konnten. Ihr Erlaß vom 4 Mai nr. 33 hätte ihnen wol die nächste Veranlassung gegeben mit des Reichs Sigel zu sigeln; derselbe weist aber nur die 6 kurfürstlichen Sigel auf.

Von des Königs Wunsch, auch die Streitkräfte der Hansa für das große Werk der Bekämpfung der Ketzer frei zu machen, zeugen verschiedene Schreiben aus dem Anfang Juli, von welchen die Mehrzahl jetzt in Urk.-Buch der Stadt Lübeck 7, 27 f. gedruckt ist. Die Macht eines Römischen Königs erscheint nicht gerade in glänzendem Lichte, wenn man sieht wie Sigmund verschiedene Städte und Städtegruppen darum 15 angeht daß sie die Hansastädte vom Kriege mit König Erich von Dänemark abbringen mögen (Dortmund: Urk.-Buch der Stadt Lübeck 7, 32-33 nr. 36; Frankfurt: Aschbach 3, 409-410 und Janssen 1, 354-355 nr. 646; Nürnberg mit den befreundeten Städten in Franken: Palacky Btrr. 1, 544-545 nr. 474; Ulm mit seinen Schwäbischen Bundesstädten: München R.A. Nördl. Akten des Schwäb. Städtebundes vom Jahre 1427 nr. 17 20 blau; Köln: Urk.-Buch der Stadt Lübeck 7, 38-39 nr. 43).

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Was nützten aber Friedensmissionen und Friedensepisteln, wenn der erste unter den Deutschen Fürsten, der Erzbischof von Mainz, am 21 Juli also acht Tage vor dem Termin an welchem sich die Kontingente sammeln sollten, seinem langjährigen Gegner dem Landgrafen von Hessen den Fehdebrief sandte (s. nr. 49 nt.)?

D. Städtischer Briefwechsel nr. 36-46.

Das werthvollste Stück der unter Rubrik D zusammengefaßten Schreiben ist der Kriegsbericht des Heinrich von Stoffel an Ulm (nr. 46). Es bedarf nicht vieler Worte um uns wegen der Aufnahme des Berichts in unsere Sammlung zu rechtfertigen. Er enthält nämlich so viel Einzelheiten über die Ausführung der Frankfurter Beschlüsse 30 besonders hinsichtlich der Stärke verschiedener Kontingente, und bildet ein so wichtiges Seitenstück zu unserer nr. 52 daß er gewiß willkommen geheißen wird. Dazu kommt daß er nicht nur über die kriegerischen Vorgänge unterrichtet sondern auch über die Stimmung in dem Kreuzfahrerheer, die Zerwürfnisse und Zwietracht unter den Fürsten und anderes. In den anderen Briefen findet man einige Nachrichten über den Besuch 35 des Frankfurter Tages. Daß eine doch so angesehene Stadt wie Augsburg von den mit der Ausfertigung der Einladungen beauftragten Persönlichkeiten übersehen worden zu sein scheint, lehrt nr. 41.

E. Kosten zu dem Tag nr. 47-49.

Das erste der unter E zusammengestellten Stücke nr. 47 ist schon deshalb beach40 tenswerth weil Ausgabenverzeichnisse eines Kurfürsten aus Anlaß eines Reichstags während der Regierung K. Sigmunds immer noch sehr selten sind. Es enthält übrigens auch manche Notizen, die für die Vorgeschichte des Frankfurter Tages von Bedeutung sind. Offenbar dauerte längere Zeit sowol auf fürstlicher als auf städtischer (vgl. nr. 36 f.) Seite die Ungewißheit ob die Versammlung überhaupt zustande kommen, ob die 45 Kurfürsten in eigener Person erscheinen oder ob sie sich mit der Abordnung von Vertretern begnügen werden. Ob sich schließlich doch noch die Reichsstände in ansehnlicher

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